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Genehmigungs-Nr. :
F-22/06/1
Genehmigungs-Datum:
02.Juni 2006
Hersteller:
Siemens AG, Industrial Solutions and Services Abteilung:
I&S IS SCM RHR 1, D-45117 EssenBezeichnung:
8SM1441
digitaler programmierter vernetzter mit Mitteln des SIMATIC S7-Systems für
zwei Trume konzipierter Fahrtregler für Ein- oder Doppel-Trommelförderanlagen,
die von Hand bediente oder automatisch gesteuerte Gleich- oder Drehstromförder-
maschinen mit Drehzahlregelungen beinhalten.Prüfunterlagen:
- Antrag vom 10. Dezember 2002
- 1 Aktenordner, Stand vom 05.02.2003, mit der Bezeichnung „S7-Fahrtregler", der
sowohl die Dokumentation der kompletten Hardware und der Fahrtregler-Funktionen
als auch die Dokumentation des prinzipiellen Programmaufbaus und der Schnittstellen
zu vorhandenen anderen Anlagen bzw. -teilen beinhaltet,
- 2 Aktenordner mit der Bezeichnung „Programme 1" und Programme 2", welche die
Dokumentation der kompletten Software der programmierbaren elektronischen
Systeme im Führungs- und -Überwachungsteil des Fahrtreglers 8SM1441 beinhalten.Prüfbericht:
DMT-Prüfbericht Nr. P 05-00945 vom 12. April und 12.Dezember 2005, - SPS-St 1 IKON
Beschreibung des Fahrtreglers:Der digitale programmierte und mit rechnerunterstützten Mitteln des SIMATIC S7 Systems
realisierte Fahrtregler des Typs 8SM1441 soll bei Ein- oder Doppel-Trommelförderanlagen
mit von Hand oder auch automatisch gesteuerten drehzahlgeregelten Fördermaschinen das
Treiben der Fördermittel im Schacht führen und überwachen.Das Führen und Überwachen der Fördermittel im Schacht erfolgt mit Hilfe von programmierten
elektronischen prozessorgestützten Baugruppen, die kanal- bzw. geräteintern und -extern über
serielle Busübertragungssysteme miteinander kommunizieren und insgesamt standardisierte
Baugruppen bzw. Bauelemente des SIMATIC S7-400 Systems des Herstellers Siemens AG
darstellen.Diese mit Mitteln des Multiprozessor- und Multitasking SIMATIC S7-400-Systems des Herstellers
Siemens AG realisierte Fahrtregler-Bauart 8SM1441 ist unter anderem dadurch gekennzeichnet,
dass- sie für von Hand bediente oder automatisch gesteuerte Fördermaschinen mit Drehzahlregelungen
konzipiert ist, und auf der für Treibscheibenförderanlagen entwickelten Bauart 8SM1440 basiert,
die unter der Nr. F-17/04/1 am 02.05.2004 von der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau
und Energie in NRW allgemein gemäß § 5 BVOS vom 04.12.2003 allgemein genehmigt worden ist,
- sie bei Ein- oder Doppeltrommelförderanlagen eingesetzt werden soll, die in Turm- oder in Flur-
anordnung sowie mit oder ohne Seil- bzw. Seilablenkscheiben ausgeführt sein können,
- der Führungs- und der Überwachungsteil des Fahrtreglers jeweils für zwei Trume ausgelegt ist,
so dass für jedes Trum eine eigene Weg- und Geschwindigkeitserfassung sowie zugeordnete
Auswertungen und Überwachungen vorhanden sind,
- der Überwachungsteil in den beiden Endbereichen des Schachtes, abweichend von
TAS -Nr. 3.6.13.2 und 3.6.13.3, nicht mit den geforderten zusätzlichen Schachtschaltern
ausgeführt ist,
- der Fahrtregler mit zwei redundanten programmierbaren elektronischen S7-400-Systemen und
zugehörigen systemkonformen Baugruppen aufgebaut wird, wobei zum einen die zentralen Bau-
gruppenträger mit den zentralen Recheneinheiten signaltechnisch mit den peripheren Signalgebern,
z.B. Schachtschaltern, inkrementalen Impulsgebern, nicht über einzelne verdrahtete Leitungen,
sondern über serielle S7-konforme Busübertragungssysteme kommunizieren, und die redundanten
S7-400-Systeme insgesamt nicht nur die betrieblichen und sicherheitlich bedeutsamen Aufgaben
und Funktionen des Fahrtreglers beinhalten, sondern ggf. zusätzlich auch noch andere betriebliche
oder auch sicherheitliche Aufgaben und Funktionen einer Schachtförderanlage übernehmen können,
sowie zum anderen die Ausführung des Fahrtreglers grundsätzlich in Varianten möglich ist und zwar
- in integrierter Bauweise, d.h. die S7-Systeme sind mehr oder weniger funktionstechnisch bei der
Steuerung und Überwachung, z.B. als Sicherheits-, Fahrbrems- und Abfahrsperrkreis der Förder-
maschine wirksam, oder in
- separater Bauweise, d.h. die S7-Systeme sind unabhängig von der Steuerung und Überwachung
der Fördermaschine und auch nicht im Rahmen der automatischen Antriebssteuer- oder -regelung
wirksam,
- der Kanal A der redundanten S7-400-Systeme hard- und softwaremäßig nicht nur die Aufgaben und
Funktionen des Überwachungsteils beinhaltet, sondern zusätzlich hard- und softwaremäßig auch
die Aufgaben und Funktionen des Führungsteils,
- in beiden Kanälen hinsichtlich der zentralen Recheneinheiten (Central Processing Units = CPU's)
jeweils 3 unterschiedliche Bestückungsvarianten möglich sind und die zentralen Baugruppen-Träger
der S7-400-Systeme jeweils nur so bestückt sein sollen, dass bei einem ausgeführten Fahrtregler in
den beiden Kanälen nicht bau-bzw. typengleiche, sondern stets unterschiedliche Typen der Zentral-
einheiten vorhanden sind,
- in jedem Kanal die zum Fahrtregler gehörende zentrale Recheneinheit (CPU) hinsichtlich der Task-
und der Bussteuerung sowie hinsichtlich der zu verteilenden Prioritäten stets die maßgebende
d.h. die Hauptrolle (Master) einnimmt,
- die redundanten S7-Systeme hard- und softwaremäßig nicht nur die Aufgaben zur Gesch-
windigkeitsüberwachung des Fahrtreglers, sondern für Förderanlagen mit zulässigen Fahr-
geschwindigkeiten über 12 m/s auch zweikanalig komplett die Funktionen einer Einhängelast-
überwachungseinrichtung beinhalten, die TAS-Nr. 3.1.11 entspricht,
- hinsichtlich der Schachtschalter zwei Ausführungsvarianten (Variante 1 und 2)
Geschwindigkeitsüberwachung möglich sind, die sich durch die Positionen sowie die
Funktionen der Schachtschalter unterscheiden; dabei ist die Variante 2 nur bei Förderanlagen
erforderlich, bei denen die Seilfahrt und die Güterförderung mit unterschiedlichen Höchst-
geschwindigkeiten durchgeführt werden,
- die Weg- und die Geschwindigkeitserfassungen jeweils mit Doppel-Impulsgebern erfolgen, die
bautechnisch jeweils 2 einzelne Impulsgeber beinhalten,
- hinsichtlich der Anzahl der Impulsgeber zwei Ausführungsvarianten möglich sind; dabei beinhaltet
eine der Varianten 2 und die andere Variante 3 Doppel-Impulsgeber die entsprechend der Ausführung
der Trommelförderanlagen, auch erforderlich sind, d.h. wenn die Anlagen mit oder ohne Seil- bzw.
Ablenkscheiben aufgebaut sind,
- hinsichtlich der technischen Ausführung der einzelnen Impulsgeber zwei Ausführungsvarianten
möglich sind, die sich durch die Anzahl der serienmäßig in die Impulsgeber eingebauten opto-
elektronischen Abtast- und zugehörigen Auswerte-Systeme unterscheiden; dabei ist die Variante,
die bis auf die opto-elektronische Scheibe jeweils zwei unabhängige Systeme und entsprechende
Ausgangssignale beinhaltet nur bei Förderanlagen erforderlich, die mit einem zweiten baugleichen
kompletten Reserve-Fahrtregler ausgerüstet sind,
- zwischen den beiden Kanälen bzw. den beiden S7-400-Systemen über eine serielle PROFIBUS
(MPI)-Verbindung für die gegenseitige Überwachung ein gegenseitiger Signal- und Meldungs-
austausch erfolgt,
- die systemexternen Überwachungen des Fahrtreglers sowie die mit der Bauartgenehmigung
zusammenhängende Einhängelast- und Sprungüberwachung des Teufenzeigers sowie die
Wirksamkeit des Sicherheitskonzepts nur für Prüfungszwecke mit Hilfe der zum Fahrtregler
gehörigen rechnergestützten Prüfeinrichtung jeweils einzeln auf ihre Wirkung und ihr Ansprech-
verhalten hin geprüft werden können,
- die beiden redundanten programmierbaren S7-400-Systeme des Fahrtreglers hard-und software-
mäßig auch die für die Sicherheit erforderlichen System- bzw. kanalinternen Test- und Über-
wachungsroutinen (Sicherheitskonzept) beinhalten,
- ggfs., zur Erhöhung der Verfügbarkeit, hardwaremäßig von dem jeweils in Betrieb befindlichen
Fahrtregler-S7-System von Hand auf ein weiteres redundantes bau- und funktionsgleiches
Reserve-Fahrtregler-System umgeschaltet werden kann,
- hinsichtlich der Teufenanzeige ein zweitrümiger rechnergestützte Teufenzeiger beantragt und
softwaremäßig auch vorbereitet ist, der die Teufe mit Leuchtdiodenketten (quasianaloge
Grobteufenanzeigen) und Ziffern (Feinteufenanzeigen) anzeigt, und dass
- die programmierbaren elektronischen S7-Systeme des Fahrtreglers Programmteile für die
systemkonforme busgestützte Ausgabe von Fahrtreglersignalen (Teufen) und -meldungen
beinhalten, wobei die angesteuerten Visualisierungssysteme zwar in dem Antrag angedeutet
aber inhaltlich nicht Bestandteile des Antrags sind.
Die jeweils eingesetzte Fahrtregler-Ausführung soll anhand des detaillierten Typenschlüssels erkennbar
sein. Dabei soll anhand des detaillierten Typenschlüssels auch der Stand der jeweils implementierten
Anwendersoftware, z.Z. V 1.1, eindeutig erkennbar sein.Hinweise:
Bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Fahrtreglern des beantragten Typs 8SM1441 ist folgendes
zu beachten:- Die ggf. an eine Busverbindung des Fahrtreglers angeschlossenen zum S7-System konformen
Baugruppen müssen zum einen in Richtung des Fahrtreglers rückwirkungsfrei sein und zum
anderen dürfen diese Baugruppen die systeminternen und -externen Funktions- und Wirkungs-
weisen des Fahrtreglers sowie die implementierten Anlagenparameter nicht verändern oder
beeinflussen können.
- Die anlagenunabhängigen sowie die anlagenabhängigen Programme in den angeschlossenen
rechnergesteuerten Baugruppen oder deren Anlagenparameter dürfen nicht so verändert bzw.
parametriert werden, dass sie die dem Antrag zugrunde liegenden systeminternen und -externen
Wirkungs- und Funktionsweisen des Fahrtreglers verändern oder erweitern.
- Die anlagenabhängigen Programme in den rechnergesteuerten Baugruppen des Fahrtreglers oder
deren Parameter dürfen nicht so verändert bzw. parametriert werden, dass sie systemintern den
Multitaskingbetrieb des Rechnersystems einschalten bzw. auslösen.
Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Fahrtreglern des beantragten Typs
8SM1441 die nachfolgend genannten Punkte d) bis 1) zu beachten:
- Bei den regelmäßigen Prüfungen der Fahrtregler gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung des
Herstellers (s. Antragsunterlagen) zu beachten.
- Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
- Bei der Errichtung und auch beim Betrieb eines Fahrtreglers in einer Förderanlage sind die
einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten, z.B. beim Betrieb der Förderanlage sollten Funkgeräte
bzw. Funktelefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.
- Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
- Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die technischen
Ausführungen durch die Bauartgenehmigung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS Nr. 3.8.7. zu beachten.
- Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und Komponenten
hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar gekennzeichnet sein, z.B. bei der Hardware auf
der Frontseite der Baugruppen.
- Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der Instand-
haltung oder bei der Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.
- Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
- Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
bei der Wartung, insbesondere bei der Software-Wartung, und bei der Einleitung der Programme
ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden
können.
Die beim Einsatz an Anlagen gemäß § 1 BVOS erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der
Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartgenehmigung
erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 8 Bergbau und Energie
in NRW des Regierungspräsidenten in Arnsberg vorgenommen werden.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Gehnehmigungs-
prüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen. - sie für von Hand bediente oder automatisch gesteuerte Fördermaschinen mit Drehzahlregelungen