• 1.7.

    Zulassungs-Nr.:

    F-7/85/1

    Zulassungs-Datum:

    23.9.1985

    Hersteller:

    Deilmann-Haniel GmbH, Dortmund

    Bauart:

    Elektronisch-mechanischer Fahrtregler, System Deilmann-Haniel,
    für Abteuf-Fördermaschinen mit Trommeln oder Bobinen und
    Drehstromantrieb mit Gegenstrombremsung.

    Unterlagen:

    Antrag vom 20.6.1984 - TB Neu-ms - mit Ergänzung vom 4.2.1985 - TB-Nb-kle -.

    Beschreibung von Juni 1984 (6 Blatt) mit Übersichtszeichnung, Blockschaltbild
    und Zeichnung 'Meldungen und Anzeigen';

    Schaltbilder S 83 3201;
                      S 83 3202;
                      S 83 3302;
                      S 83 3402 (2 Blatt);
                      S 83 3501;
                      S 83 3502;
                      S 83 3701;
                      S 83 3704;
                      S 83 3801 (2 Blatt);
                      S 83 3902;
                      S 83 3904/05 (2 Blatt);
                      S 83 4603;
                      S 83 4001/02/03;
                      S 83 4004;
                      S 83 4005;
                      S 83 5101;
                      S 83 4104;
                      S 83 3702/03;
                      S 83 3906 (Blatt 1-22)

    Zusatzbeschreibung von Januar 1985 (2 Blatt)

    Schaltbilder vom 30.1.1985 - 33 - 3371 001 (3 Blatt),

    Diagramm vom 30.1.1985 (1 Blatt).

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 28.2.1985 - Nr. 19 - SPS Mo / K -

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Führungsgrößenteil des Fahrtreglers wirkt digital. An den Seilscheiben der zweitrümigen
    Abteufförderanlage sind Impulsgeber angeordnet, die mit Hilfe von zwei Schachtzählern den
    Fahrweg nachbilden. Bestimmten Wegpunkten sind jeweils fest eingestellte Sollgeschwindigkeiten
    zugeordnet. Die Istgeschwindigkeit wird von einem Impulsgeber an der Seilträgerwelle abgenommen.
    Überschreitet die handgesteuerte Maschine die zulässige Geschwindigkeit, greift der Fahrtregler mit
    Energierücknahme und Gegenstrombremsung unmittelbar in die Steuerung ein.

    Die Schachtzähler werden jeweils beim Durchfahren der oberen Schachtklappen synchronisiert.

    Versäumt der Fördermaschinist, das Fördermittel vor Erreichen von festgelegten Aufsetzpunkten
    anzuhalten und die Fahrbremse aufzulegen (§ 57 Abs. 16 BVOS), wird die Sicherheitsbremse ausgelöst.

    Als Überwachungsteil des Fahrtreglers wird der zweitrümige mechanische Teufenzeiger mit zugehörigen
    Überwachungsschaltern für die Verzögerungsüberwachung an den Enden des Fahrwegs verwendet.

    Überwachung

    • der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich des Istwertes am Seilträger mit dem
      festgelegten Sollwert;
    • der Verzögerung am oberen Fahrwegende durch Vergleich der Istwerte am Seilträger mit
      den Sollwerten an festen Punkten des mechanischen Teufenzeigers;
    • der Istwertdarstellung durch Vergleich mit einer zweiten Tachomaschine am Antrieb;
    • der Wegimpulse
      a) durch Vergleich der Wegimpulse mit den am Seilträger erzeugten Impulsen sowie
      b) durch Abfrage der Schachtzähler in den Fördermittel-Endstellungen;
    • der Teufenzeiger-Kupplung.

    Bemerkungen:

    Soll eine zweitrümige Abteufanlage gelegentlich mit nur einem Seil betrieben werden, müssen
    trotzdem beide Teufenzeigerspindeln in Betrieb bleiben. Beide Impulsgeber für den Fahrweg
    müssen dann von der weiter in Betrieb bleibenden Seilscheibe angetrieben werden. Die
    Schachtzähler werden in diesem Fall nach jedem zweiten Zug synchronisiert.

    Hinweis:

    Sprünge in der Elektronik brauchen nicht besonders überwacht zu werden, weil die Zähler
    jeweils am Fahrwegende synchronisiert werden, eine unabhängige Geschwindigkeitsüber-
    wachung vorhanden ist und die Teufenanzeige mechanisch erfolgt.