• 1. Nachtrag zur Bauartzulassung nach Nr. 2.22

    Zulassungs-Nr.:

    B-18/92/1 (N1)

    Zulassungs-Datum:

    15. 8. 1995 - 15.16.4-7-3 -

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Elektrohydraulische Bremsensteuerung für hy draulische Bremskrafterzeuger;
    Sicherheitsbrem sung mit regelbarer Bremskraft

    Unterlagen:

    Antrag vom 10. 5. 1994 - ANL A 111/591.23.90/ Po/Wr.-
    Beschreibung vom 28. 11. 1994-E10112-A0123- U5-, 83 Blatt, mit Anlage, 1 Blatt

    Prüfbericht:

    Nr. 53 der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seil prüfstelle -
    vom 22. 6. 1995-SPS-Sn/Gr-

     
    Beschreibung der Änderungen:

    Gegenstand dieses Nachtrags sind Änderungen im hydraulischen System und in der
    elektrischen Bremsensteuerung.

    Die geänderte Steuerung ermöglicht die wahlweise Verwendung von Bremskrafterzeugern
    gemäß Sonderzulassungen Nr. 1- Nachtrag 1 - und Nr. 3.

    Schaltungsaufbau, Wirkungsweise und Sicherheitskonzept entsprechen im wesentlichen
    unverändert der bisher unter der Nr. B-18 /92/1 bauartzugelassenen Steuerung. Die
    Dokumentation wurde in wesentIichen Teilen überarbeitet.

    Zum Aufbau des Hydraulikapparates der Bremsensteuerung wird statt diskret verrohrter Bauelemente
    die Steuerung als Steuerblock mit Einbauventilen und Platten bzw. mit angeschraubten Zusatzsteuer-
    blöcken verwendet.

    Parallel zu der Fahrbremsventileinheit, bestehend aus elektromagne tisch gesteuertem Proportional-
    Druckvorsteuerventil und nachgeschalteter Druckbegrenzungsventil-Patrone, wird eine Vorflut-
    druckeinheit angeordnet, die bei Auslösung einer Sicherheitsbremsung mit fest eingestellter
    Teilbremskraft das rasche Anlegen der Bremsbeläge an die Bremsscheibe bewirkt.

    Ergänzend werden zusätzliche optionale Änderungen beschrieben, die keinen Einfluß auf die
    Funktion der Steuerung haben.

    Hinweise:

    1. Bei der Verwendung von Rohr- und Schlauchmaterialien sowie von Hydraulikflüssigkeiten,
      bei der Wahl der Verbindungen und der Filter und für die Einhaltung von Querschnitten,
      Krümmungsradien und Umgebungstemperaturen sind die Angaben des Herstellers zu 
      beachten.
      Ihre technische Ausführung muß im Rahmen der Errichtung des Bremsapparates entsprechend
      den Anforderungen der BVOS und der TAS geprüft werden.
      • Die Schaltungen, die durch diesen Nachtrag zur Bauartzulassung nur in ihrer Funktion und
        in ihrer Signalverknüpfung, nicht aber in der Ausführung ihrer Hardware festgelegt sind,
        müssen bei der Errichtung des Bremsapparates im Rahmen der Erlaubnis oder der Betriebs-
        planzulassung nach §§ 4 und 5 BVOS entsprechend den Anforderungen der BVOS und der
        TAS ausgeführt und auf funktionale Übereinstimmung und auf Übereinstimmung mit den
        Antragsunterlagen hinsichtlich der Logik der Signalbildung geprüft werden. Die Hardware-
        spezifikation der analogen elektronischen Bauteile und Komponenten ist nicht festgelegt.
        Es muß jedoch gewährleistet sein, daß ihre in den Unterlagen festgelegten Wirkungsweisen
        realisiert werden.
      • Die in den Schnittstellenplänen als "sicherheitsgerichtet" gekennzeichneten Signale, die
        zwischen der Bremsensteuerung und der Hydrauliksteuerung ausgetauscht werden, sind
        entsprechend TAS 8.3.7 auszuführen und daraufhin im Rahmen der Errichtung des
        Bremsapparates entsprechend den Anforderungen der BVOS und der TAS zu prüfen.

    Im übrigen gelten die Hinweise gemäß Bauartzulassung B-18/92/1.

    1.Ergänzung vom 28.11.2012:
    Bei sonst unveränderlichen sicherheitlichen Konzept der Bremseinrichtung dürfen  wahlweise
    als Ersatz für die nicht mehr lieferbaren Bauteile andere neue aber weitgehend funktionsgleiche
    Betriebsmittel eingesetzt werden.

    Die Änderungen betreffen verschiedene Niveauschalter, Druckschalter, Wegeventile,
    Druckreduzierventile, Rückschlagventile und Messumformer innerhalb des Bremsaggregates.
    In einer Tabelle „Austausch Stückliste Hydraulische Bremse mit regelbarer Bremskraft“ sind
    die Positionsnummern im Hydraulikschema, die Bestellnummern der bisher verwendeten Teile,
    die Bestellangaben und die Hinweise zu den Datenblättern der zukünftig verwendeten Teile
    einander gegenübergestellt. Die Bauteile, die von den Änderungen betroffen sind, sind in einem
    Hydraulikschema kenntlich gemacht. In den Anlagen 1 bis 11 sind für die neuen Bauteile die
    Datenblätter der Hersteller als Kopien enthalten.

    An den im Betrieb befindlichen Bremsaggregaten entsprechend dieser Genehmigung müssen
    nicht immer gleichzeitig alle mit der vorliegenden Ergänzung angezeigten Bauteile ausgewechselt
    werden, sondern nach Bedarf auch nur einzelne neue Bauteile als Ersatz für defekte  Teile. 

    Hinweise:
    Die  Hinweise des Sachverständigen (siehe Prüfbericht Nr. P12-00757 vom 21.11.2012)
    sind zu beachten und einzuhalten.
                

    Hinsichtlich des Einsatzbereiches der elektrohydraulischen Bremseinrichtung nebst
    Ergänzung/Nachtrag sind auch die Hinweise der Genehmigung B-18/92/1 zu beachten.