• 1.3. Zulassungs-Nr.:

    F-3/80/1

          Zulassungs-Datum:

    21.2.1975 / 1.9.1980

          Hersteller:

    Brown, Boveri & Cie AG, Mannheim

          Bauart:

    Fahrtregler HFT für Gleichstromfördermaschinen mit Regelung

          Unterlagen:

    Antrag vom 29.10.1974 mit
    Beschreibung:
    GMJ 8 40 0402 a

     

    Zeichnungen:
    GMJ 4 77 3845 Bl. 1 und 2;
    GMJ 0 77 0309;
    GMJ 0 77 0302;
    GMJ 1 77 0619;
    GMJ 1 77 0611;
    GMJ 0 77 0304;
    GMJ 1 77 0624;
    GMJ 0 77 0307;
    GMJ 2 77 0967;
    GMJ 0 77 0391;

     

    Antrag vom 19.5.1980 mit

    Nachtrags-Beschreibung
    GMJ 8 40 2486

    Zeichnung
    GMJ 3 15 1142 Bl. 1 und 2

          Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 22.8.1973 - Mo / Al / 3100
    sowie vom 3.6.1980 - Mo / Al / 3100

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der mechanische Teil des Fahrtreglers wird vom Seilträger über eine von Hand verstellbare Kupplung
    angetrieben. Das Antriebsmoment wirkt über ein Getriebe auf die Überwachungstachomaschine;
    Teufenzeigergeber und Sohlenschaltwerk sind über weitere Getriebeausgänge angeschlossen. Ein
    Differentialgetriebe mit Nachstellmotor dient zur selbsttätigen Teufenzeiger- und Fahrtregler-
    Nachstellung. Treibscheibenfutterverschleiß wird durch ein Feinregelgetriebe ausgeglichen.

    Der Fahrtregler arbeitet nach dem Mitnehmerprinzip. Eine Teufenscheibe mit einem Nocken dreht
    sich während des Treibens und überträgt bei Verzögerungsbeginn ihre Bewegung über einen
    Mitnehmerbolzen auf die Retardiermitnehmerscheibe mit Getriebe und Kurvenscheibe. Eine
    Abtastrolle gibt die Bewegung weiter an ein Kollektorpotentiometer für den Geschwindigkeitssollwert,
    im Falle einer kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberwachung an ein zweites Kollektorpotentiometer
    für den Überwachungssollwert (Hüllkurve), sowie an ein Schaltwerk für Kontakte im Retardierbereich.

    Fahrtregler-Endschalter sind vorhanden.

    Überwachung

    • der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich des Istwertes mit einem fest eingestellten
      Sollwert,
    • der Verzögerung an den Enden des Fahrwegs
      a) kontinuierlich durch Hüllkurve und mindestens einen zusätzlichen Schachtschalter, und/oder
      b) punktweise durch Schachtschalter,
    • des Rückgangs der Sollspannung der Verzögerungsüberwachung,
    • der Istwertdarstellung durch Vergleich der Tachospannungen, zugleich Wellenbruchüberwachung,
    • der Schachtschalter,
    • der Fahrtreglerkupplung.

    Bemerkungen:

    keine

    Hinweis:

    Ersatz für frühere Zulassung II M 1 des Landesoberbergamts NW.