• 7.3. Zulassungs-Nr. T-3 / 59 /1


    Zulassungs-Datum: 1.4.1959

    Hersteller: Becorit-Gesellschaft W. Beckmann & CO KG, Recklinghausen

    Werkstoffbezeichnung: 'Aluminium-Kunststoff D 670'

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 10.3.1959 - Hg/Ne -

    Versuchsgrubengesellschaft mbH, Dortmund, vom 26.2.1959


    Kurzbeschreibung:

    Treibscheibenfutter besteht aus Klötzen des

    'Kunststoffs D 670', die jeweils von einer Aluminiumschale umfaßt

    sind. Die Seillaufrille enthält daher abwechselnd Lagen aus

    Kunststoff und Aluminium. Der Anteil des Kunststoffes in der

    Seillaufrille beträgt etwa 77%, der des Aluminiums etwa 23%. Die

    Härte des Kunststoffs beträgt 94-97 Shore A, die Brinellhärte des

    Aluminiums beträgt 28-32 HB 5.


    Bemerkungen:

    Treibscheibenfutter aus 'Aluminium-Kunststoff D 670'

    dürfen an Anlagen unter Tage eingesetzt werden.