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7.3. Zulassungs-Nr. T-3 / 59 /1
Zulassungs-Datum: 1.4.1959
Hersteller: Becorit-Gesellschaft W. Beckmann & CO KG, Recklinghausen
Werkstoffbezeichnung: 'Aluminium-Kunststoff D 670'
Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 10.3.1959 - Hg/Ne -
Versuchsgrubengesellschaft mbH, Dortmund, vom 26.2.1959
Kurzbeschreibung:
Treibscheibenfutter besteht aus Klötzen des
'Kunststoffs D 670', die jeweils von einer Aluminiumschale umfaßt
sind. Die Seillaufrille enthält daher abwechselnd Lagen aus
Kunststoff und Aluminium. Der Anteil des Kunststoffes in der
Seillaufrille beträgt etwa 77%, der des Aluminiums etwa 23%. Die
Härte des Kunststoffs beträgt 94-97 Shore A, die Brinellhärte des
Aluminiums beträgt 28-32 HB 5.
Bemerkungen:
Treibscheibenfutter aus 'Aluminium-Kunststoff D 670'
dürfen an Anlagen unter Tage eingesetzt werden.