- 1.4.
Zulassungs-Nr.:
F-4/80/1
Zulassungs-Datum:
15.12.1980
Hersteller:
AEG-Telefunken, Frankfurt
Bauart:
Fahrtregler FR 77 für Gleichstrom- und Drehstromfördermaschinen
mit Regelung sowie für Drehstromfördermaschinen mit Steuerung, 1978,bestehend aus dem Fahrtreglergetriebe FG 75 und wahlweise zusätzlich
dem Fahrkurvenrechner FKR.Unterlagen:
Antrag mit allgemeiner Beschreibung 597.120.118.BG-4.1 vom 12.1.1978
- Gh / Sm -;Schemadarstellung 597.105.102.-Z-2.1 vom 5.1.1978;
Beschreibung des Fahrtreglergetriebes FG 75 - 597.120.112.BG-4.1
vom 14.9.1979 mit
Zeichnung 597.105.88.-Z-2.6 vom 28.11.1979,
Zeichnungen, Beschreibungen, Stücklisten der Bausteine 11, 12, 22,
31, 32, 41, 51-55, 61,
Zeichnungen und Stücklisten der Bausteine 64-66,
Zeichnung des Bausteins 35;Beschreibung des Fahrkurvenrechners FKR - 597.120.115.BG-4.1
vom 15.6.1977 mit
Zeichnungen 597.105.93.FUP-4.0, 597.105.94.FUP-4.1;Beschreibung des Fahrtreglers für Drehstrommaschinen mit Steuerung
597.120.129.BG-4.0 vom 24.10.1980 mit
Zeichnungen 597.0030.X.02.STR-3.0 Bl. 1-3.Prüfberichte:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum,
vom 13.6.1978 - Mo / Brü / 3100 sowie
vom 26.8.1980 - Nr. 138 - Mo / Wr / 3100Kurzbeschreibung:
Aufbau
Das Fahrtreglergetriebe FG 75 (wahlweise auch Getriebe FG 61 oder FG 62 möglich) ist formschlüssig
mit dem Seilträger verbunden und besteht aus verschiedenen Bausteinen:- Eintriebsbausteine mit Getriebe sowie wahlweise mit oder ohne Tachomaschine,
- Korrekturbaustein für Seilrilleneinlauffehler mit handbetätigtem Feinregel-Getriebe und für
selbsttätige Teufenzeiger- und Fahrtregler-Nachstellung mit Differential-Getriebe und
Nachstellmotor, - Baustein zur proportionalen Abbildung des gesamten Fahrwegs oder
- Baustein zur Wegabbildung auf gedehnten Endstrecken (sogenanntes 'long-range'-Prinzip),
oder wahlweise - Baustein zur proportionalen Wegabbildung in Verbindung mit einem Baustein zur Wegabbildung
auf gedehnten Endstrecken, - Bausteine für Teufenzeigerantrieb vom Fahrtreglerrad (langsam laufend) zur Grobanzeige und
Stellungsüberwachung sowie für Teufenzeigerantrieb von der Schneckenwelle (schnell laufend)
zur Grob- und Feinanzeige.
Das Fahrtreglergetriebe kann durch einen elektronisch-digital arbeitenden Sollwertgeber ergänzt werden,
der den Fahrkurvenrechner ansteuert.Wirkungsweise
Getrennte unabhängige Geräte für Steuerung und Überwachung der Geschwindigkeit. Der Geschwindig-
keitsüberwachungs-Sollwert wird mechanisch über Kurvenscheiben dargestellt, entweder proportional
zum Fahrweg über eine ständig bewegte Kurvenscheibe oder - bei langen Fahrwegen - über eine durch
Nocken und Mitnehmersteine am Ende des Fahrwegs bewegte Kurve.Die Führungsgröße für die Fahrgeschwindigkeit wird entweder in gleicher Weise mechanisch dargestellt
oder durch einen digital arbeitenden elektronischen Sollwertgeber, der den Fahrkurvenrechner beaufschlagt.Bei Drehstromfördermaschinen mit Steuerung sorgt ein elektropneumatischer Fahrbremsregler für die
beim Verzögern gegebenenfalls erforderliche Bremswirkung der Fahrbremse.Der Fahrkurvenrechner FKR erhält durch einen Geber an der Seilträgerwelle richtungsabhängig Impulse
und ermittelt durch laufende mehrstufige Integration der Beschleunigungsänderung (des sogenannten
Rucks) die Führungsgröße der Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Verzögerungsweg ermittelt,
insbesondere für Mehrsohlenbetrieb. Die errechneten und tatsächlichen Wege werden verglichen. Die
Werte können für die Teufenanzeige benutzt werden.Fahrtregler-Endschalter sind vorhanden.
Überwachung
- der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich der Spannung der Überwachungs-
tachomaschine mit einem fest eingestellten Grenzwert, - der Stellung der Fördermittel bei Beginn der Verzögerung durch Vergleich der Stellungen
von Fahrtreglergetriebe und Fördermittel über Schachtschalter, - der Verzögerung an den Enden des Fahrwegs
a) kontinuierlich durch 'Hüllkurve' und mindestens einen zusätzlichen Schachtschalter, und/oder
b) punktweise durch Schachtschalter, - der Istwertdarstellung durch Vergleich der Tachospannungen, zugleich Wellenbruch-
Überwachung, - der Schachtschalter,
- der Sollwertreduzierung der Hüllkurve am Fahrwegende,
- der Fahrtreglerkupplung.
Bemerkungen:
Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18. 1. 1999 - 15.8-3-15 - behält
die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen und
Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH
bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel
und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers
gekennzeichnet sind.Hinweis vom 05.08.2014:
Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen behalten nach
Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen Zulassungen/Genehmigungen
auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin, bei sonst unveränderter Bauart der
Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen
und gegeben falls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.