• 1.16. Zul.-Nr. F-16/03/1

    Zulassungs-Nr. :

    F-16/03/1

    Zulassungs-Datum:

    19.11.2003

    Hersteller:

    ABB Automation Systems AB, SE-72167 Västeräs

    Bezeichnung:

    HSS110

    Unterlagen:

    1 Aktenordner, Rev.-Stand vom 15.03./22.09.2003, mit der
    Beschreibung der kompletten Hardware des Fahrtreglers HSS110
    sowie der kompletten Software der programmierbaren elektronischen
    Systeme im Fahrtregler-Führungsteil und –Überwachungsteil.

    Jeweils in 6-facher Ausfertigung; jeder der 6 Ordner ist jeweils
    in 11 getrennte Kapitel unterteilt.

    Prüfbericht:

    Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - 
    Nr. P 03-00803 – SPS-St 11 KON – vom 22.09.2003

     

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Fahrtregler vom Typ HSS110 soll nur bei Treibscheibenförderanlagen eingesetzt werden,
    die mit einem Korb und einem Gegengewicht ausgeführt sind. Die betrieblichen und auch die
    sicherheitsrelevanten Funktionen des Fahrtreglers werden mit jeweils 3 eigenen bzw. separaten
    und voneinander unabhängigen Einrichtungen bzw. Systemen realisiert, die auch durch eigene
    Gruppenbezeichnungen gekennzeichnet sind.

    Je nachdem Signal- bzw. Informationsweg erfolgt der erforderliche mittelbare oder unmittelbare
    Signal- und Informationsaustausch zwischen diesen Einrichtungen über analoge oder binäre
    potentialfreie oder behaftete Schnittstellen-Baugruppen, zum Teil auch über Busverbindungen.

    Die Auslösung des Sicherheitskreises der Fördermaschine erfolgt jeweils über eigene potentialfreie
    Schnittstellen, z.B. durch Relais, Kleinschütze.

     

    Führungsteil

    Der Führungsteil wird durch die Bezeichnung „AHC", d.h. Advant Hoist Controller, gekennzeichnet.
    Wesentlicher Kern dieser Einrichtung ist ein programmierbares elektronisches System des
    Typs AC110, das unter anderem eine zentrale Steuer- bzw. Prozessor-Baugruppe (CPU) des Typs
    PM 633 mit der Software-Version 2.3, Revision 332, beinhaltet.

    Dieses programmierbare elektronische System (PES) enthält nicht nur Baugruppen und Funktionen
    für die Steuerung, Überwachung- und Prüfung des Führungsteils, sondern zusätzlich auch andere,
    zu einer Förderanlage gehörende anlagenspezifische nicht zum Fahrtregler gehörende Steuerungs-,
    Überwachungs- und Visualisierungsfunktionen, z.B. einen Kanal des Sicherheitskreises, des Fahr-
    bremskreises oder des Abfahrsperrkreises. Von der Bauartzulassung sind nur die zum Fahrtregler
    gehörenden Baugruppen und Funktionen betroffen, z.B. für die Fahrkurvenbildung, die Prüf- und
    Testroutinen der beiden Fahrtregler-Überwachungsteile, die Bildschirmvisualisierung der Fahrtregler-
    Meldungen, Prüfungen und deren Ergebnisse, die für die Bildschirmeingabe erforderliche PC-Tastatur
    (u.a. Cursor-Steuerung) einschließlich der zugehörigen spezifischen Software bzw. Firmware.
    Der Führungsteil erfasst die Geschwindigkeit des Fördermittels bzw. die Drehzahl der Treibscheibe
    mit Hilfe eines von dem Treibscheiben-Motor angetriebenen inkrementalen Impulsgeber des Typs M 85
    des Herstellers Leine & Linde. Die Erkennung eines Seilrutsches erfolgt mit Hilfe eines weiteren von
    einer Seilscheibenachse angetriebenen typengleichen inkrementalen Impulsgeber.

     

    Überwachungsteil

    Der Überwachungsteil des Fahrtreglers beinhaltet eine Einrichtung die als „AHM" (Advant Hoist
    Monitor) und eine, die als „PHM" (Pointrelated Hoist Monitor) bezeichnet wird. Diese beiden
    Einrichtungen (Kanäle) sind von der Erfassung, Verarbeitung bis hin zur Ausgabe an den Sicher-
    heitskreis voneinander vollständig unabhängig und dementsprechend auch deutlich optisch
    erkennbar bau- bzw. gerätetechnisch separat ausgeführt.  

     

    AHM-Überwachungsteil

    Die Einrichtung mit der Bezeichnung „AHM" realisiert im wesentlichen die teufenabhängigen
    kontinuierlich verlaufenden Geschwindigkeits-Überwachungs-Hüllkurven samt den zugehörigen
    einrichtungsinternen und -externen Überwachungen. Wesentlicher Kern der AHM-Einrichtung
    ist ein weiteres von dem Führungsteil unabhängiges programmierbares elektronisches System
    des Typs AC110, das unter anderem eine zentrale Steuer- bzw. Prozessor-Baugruppe (CPU)
    des Typs PM 632 mit den Software-Optionen „OPT l" und „OPT 4" beinhaltet. Das Advant
    Hoist Monitor-System, AHM 110, stellt ein Standardprodukt des Herstellers ABB Automation
    Systems AB, SB-72167 Västeräs, dar, das im Rahmen der Vorprüfung zur Bauartzulassung
    für die Erfüllung der TAS modifiziert und erweitert worden ist (TAS-Version). Dieses
    programmierbare elektronische System enthält im wesentlichen nur die Baugruppen und
    Funktionen für die Steuerung, Überwachung- und Prüfung dieses Kanals des Überwachungsteils.

    Dementsprechend beinhaltet es auf der Gerätefrontseite eigene Eingabe- (Tastatur und Taster)
    und Visualisierungs- (Text-Display) Baugruppen.

    Über die Tastatur erfolgt u.a. die Eingabe der schachtspezifischen Teufen- und geschwindigkeits-
    abhängigen Parameter sowie die Anpassung an durch Seilrilleneinlauf verursachte unterschiedliche
    Treibscheibendurchmesser, d.h. die Seilrilleneinlauf-Korrektur.

    Die Synchronisierung der kontinuierlichen Hüllkurven mit der Stellung des Fördermittels im
    Schacht erfolgt an den beiden Enden des Schachtes jeweils mit eigenen Magnetschaltern. Bei
    der Synchronisierung wird die Einhaltung einer zulässigen Abweichung zwischen der Stellung
    des Fördermittels im Schacht und der Hüllkurve mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.
    Der AHM-Teil erfasst die Geschwindigkeit des Fördermittels bzw. die Drehzahl der Treibscheibe
    mit Hilfe eines von der Treibscheibe angetriebenen inkrementalen Impulsgeber des Typs „M 85"
    des Herstellers Leine & Linde. Dieser Geber ist mechanisch unmittelbar mit dem für den PHM-Teil
    eingesetzten Tachogenerator des Typs „RE 0588" des Herstellers Radio-Energie mechanisch
    verbunden, der ohne und mit ausrückbare Kupplung unmittelbar von der Treibscheibe angetrieben
    wird.

    PHM-Überwachungsteil

    Bei der Einrichtung mit der Bezeichnung „PHM" wird die Geschwindigkeit der Fördermittel im
    Schacht mit Hilfe von teufenabhängigen stufigen Hüllkurven überwacht. Weiterhin beinhaltet
    diese „PHM“-Einrichtung ebenfalls die erforderlichen zugehörigen einrichtungsinternen und
    -externen Überwachungen. Die Stufen der Hüllkurven werden an den beiden Schachtenden im
    Fördermittel-Trum durch Magnetschalter im Schacht ausgelöst. Dabei werden von der
    Schachtmitte her in Aufwärts- oder in Abwärtsrichtung fahrend, beim Vorbeifahren an den
    Magnetschaltern immer kleiner werdende Geschwindigkeitsgrenzwerte wirksam geschaltet.
    Überschreitet in diesen Teufenbereichen die Geschwindigkeit der Fördermaschine die jeweils
    eingestellten Grenzwerte der Schwellwertschalter des Typs MCR-PSP-DC, so lösen diese
    über Relais den Sicherheitskreis der Fördermaschine aus. Die Anzahl der durch die Magnet-
    schalter im Schacht und die zugehörigen Grenzwertgeber bzw. Schwellwertschalter definierten
    Umschaltpunkte der stufigen Geschwindigkeitsüberwachung ist unabhängig von der jeweils
    zulässigen Geschwindigkeit festgelegt. So werden die Einfahrgeschwindigkeiten in die beiden
    Schachtendbereiche entsprechend den Technische Anforderungen an Schacht- und Schräg-
    förderanlagen (TAS) mit jeweils notwendigen Anzahl von Magnetschaltern überwacht.

    Diese Magnetschalter sind in jedem Anwendungsfall so anzuordnen, dass bei ihren jeweiligen
    Geschwindigkeitsgrenzwerten, die Fördermittel bei einer Sicherheitsbremsung rechtzeitig vor
    dem Beginn der Verdickungen zum Stillstand kommen. Der PHM-Teil erfasst die
    Geschwindigkeit des Fördermittels bzw. die Drehzahl der Treibscheibe mit Hilfe eines ohne
    ausrückbare Kupplung unmittelbar von der Treibscheibe angetriebenen Tachogenerator des
    Typs „RE 0588" des Herstellers Radio-Energie.

    Dieser Geber ist wie bereits oben gesagt mechanisch mit dem Impulsgeber des Typs M 85
    des AHM-Teils bautechnisch integriert.

    Hinweise

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Fahrtreglern des beantragten
    Typs HSSI 10 die nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen der Fahrtregler gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
      des Herstellers (s. Antragsunterlagen) zu beachten.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
      die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Bei der Errichtung und auch beim Betrieb eines Fahrtreglers in einer Förderanlage sind
      die einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten, z.b. beim Betrieb der Förderanlage sollten
      Funkgeräte bzw. Funktelefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen
      eingesetzt werden.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die
      technischen Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der
      Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS Nr. 3.8.7. zu beachten.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar gekennzeichnet sein,
      z.b. bei der Hardware auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei
      der Instandhaltung oder bei der Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers
      ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
      sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen
      und ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Software-Wartung, und bei der Einleitung der
      Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
      ersetzt werden können.

    Die beim Einsatz an Anlagen gemäß § l BVOS erforderlichen Änderungen und Erweiterungen
    der Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartzulassung
    erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 8, Bergbau und
    Energie in NRW des Regierungspräsidenten in Arnsberg sowie der die Vorprüfung zur Bauart-
    zulassung durchführenden Prüfstelle, der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -,
    vorgenommen werden.

    Der vorliegende Prüfbericht Nr. P03-00803 vom 22. September 2003 und dem Aktenzeichen
    DMT-SPS/St 11 KON darf ohne schriftliche Genehmigung der DMT GmbH, Fachstelle für
    Sicherheit - Seilprüfstelle - nicht auszugsweise vervielfältigt oder in andere Sprachen übersetzt
    werden.

    Ergänzung:

     

    Bei sonst unveränderter Bauweise können wahlweise Magnetschalter der Firma Siemens,
    Typ C25315-A39-A2, Kontakteinrichtung “A“, zweiseitige Ruhelage
    eingesetzt werden.

     

    Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die Erwartungen oder einzelne Bauteile den Angaben des Zulassungs- bzw. Genehmigungs-
    bescheides nicht entsprechen.