• 6.2. Zulassungs-Nr. V-2 / 82 / 2

    Zulassungs-Datum: 25.1.1982

    Hersteller: Siemens AG, Erlangen

    Bauart: Punktweise Geschwindigkeitsüberwachung mit Meßcontacter

    Unterlagen:

    Antrag vom 26.1.1981 - E 273/549.29 - Scht -

    Beschreibung vom 20.1.1981 / 15.7.1981

    - E 273/549.29 - mit Verzögerungsdiagramm

    Schaltbild vom 28.10.1980 / 15.7.1981 (3 Blatt)

    Gebrauchsanleitung für den Meßcontacter f 3 der Firma Gossen GmbH,

    Erlangen, November 1979

    Prüfberichte:

    TÜV Hannover vom 30.6.1981 - EE. - Sch Ws -;

    vom 9.9.1981 - EE. - Sch U -

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Eine am Seilträger angeschlossene, permanent erregte Tachomaschine

    gibt eine der Drehzahl entsprechende Spannung auf einen

    Meßcontacter, der auf einer Meßskala vier einstellbare

    Kontaktmarken hat. Die Kontakteinrichtung spricht an, wenn der

    Zeiger des Meßgerätes eine der Kontaktmarken überfährt; die

    Betätigung geschieht durch induktives Abtasten der Zeigerstellung.

    Die Ausgänge des Meßcontacters sind in Reihe auf zwei parallele

    Ruhestromrelais (-schütze) des Sicherheitsstromkreises geschaltet.

    Zur punktweisen Geschwindigkeitsüberwachung sind jedem

    Überwachungspunkt des Meßcontacters zwei Schachtschalter (je Trum

    einer) zugeordnet, die beim Vorbeifahren des aufwärtsgehenden

    Fördermittels bzw. Gegengewichts umschalten. Im Augenblick dieser

    Umschaltung muß die Geschwindigkeit bereits so weit vermindert

    sein, daß der dem betreffenden Schachtschalter zugehörige Kontakt

    des Meßcontacters bereits angesprochen hat und geschlossen ist,

    anderenfalls wird eine Sicherheitsbremsung ausgelöst.

    Ein weiterer Kontakt des Meßcontacters löst bei Überschreiten der

    Höchstgeschwindigkeit, z.B. bei 115%, die Sicherheitsbremse aus.

    Ausfall der Spannung führt zum Öffnen der Kontakte und damit zur

    Sicherheitsbremsung.

    Mit einer Prüfeinrichtung kann das Ansprechen der Kontakte des

    Meßcontacters einzeln geprüft werden.

    Überwachung

    - der beiden Ruhestromrelais im Sicherheitsstromkreis auf gleiche Schaltstellung,

    - der Umschaltung der Schachtschalter (alle Schalter eines Trums müssen nach Ende der Retardierung umgeschaltet haben) mit Störungsmeldung bei Handbetrieb oder Sperrung der Abfahrt bei Automatikbetrieb über zwei parallele, auf Gleichstellung überwachte Ruhestromrelais im Abfahrkreis,

    - der Tachomaschine auf Ausfall sowie der Leitung zwischen Tachomaschine und Meßcontacter auf Drahtbruch durch eine zweite Tachomaschine in Verbindung mit einer elektronischen Gremzwertstufe

    oder einem zweiten Meßcontacter;

    - der beiden Tachomaschinen auf Spannungsdifferenzen.

    Bemerkungen:

    Es dürfen nur Meßcontacter in Ruhestromausführung verwendet werden.

    Die Kontaktgabe des Meßcontacters ist im Rahmen der Prüfungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 BVOS zu prüfen. Für die Höchstgeschwindigkeitsauslösung ist dabei eine geringere als die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorzugeben.

    Hinweis:

    Bei einer größeren Anzahl von Überwachungspunkten können mehrere gleiche Meßcontacter eingesetzt werden.