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6.2. Zulassungs-Nr. V-2 / 82 / 2
Zulassungs-Datum: 25.1.1982
Hersteller: Siemens AG, Erlangen
Bauart: Punktweise Geschwindigkeitsüberwachung mit Meßcontacter
Unterlagen:
Antrag vom 26.1.1981 - E 273/549.29 - Scht -
Beschreibung vom 20.1.1981 / 15.7.1981
- E 273/549.29 - mit Verzögerungsdiagramm
Schaltbild vom 28.10.1980 / 15.7.1981 (3 Blatt)
Gebrauchsanleitung für den Meßcontacter f 3 der Firma Gossen GmbH,
Erlangen, November 1979
Prüfberichte:
TÜV Hannover vom 30.6.1981 - EE. - Sch Ws -;
vom 9.9.1981 - EE. - Sch U -
Kurzbeschreibung:
Aufbau und Wirkungsweise
Eine am Seilträger angeschlossene, permanent erregte Tachomaschine
gibt eine der Drehzahl entsprechende Spannung auf einen
Meßcontacter, der auf einer Meßskala vier einstellbare
Kontaktmarken hat. Die Kontakteinrichtung spricht an, wenn der
Zeiger des Meßgerätes eine der Kontaktmarken überfährt; die
Betätigung geschieht durch induktives Abtasten der Zeigerstellung.
Die Ausgänge des Meßcontacters sind in Reihe auf zwei parallele
Ruhestromrelais (-schütze) des Sicherheitsstromkreises geschaltet.
Zur punktweisen Geschwindigkeitsüberwachung sind jedem
Überwachungspunkt des Meßcontacters zwei Schachtschalter (je Trum
einer) zugeordnet, die beim Vorbeifahren des aufwärtsgehenden
Fördermittels bzw. Gegengewichts umschalten. Im Augenblick dieser
Umschaltung muß die Geschwindigkeit bereits so weit vermindert
sein, daß der dem betreffenden Schachtschalter zugehörige Kontakt
des Meßcontacters bereits angesprochen hat und geschlossen ist,
anderenfalls wird eine Sicherheitsbremsung ausgelöst.
Ein weiterer Kontakt des Meßcontacters löst bei Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit, z.B. bei 115%, die Sicherheitsbremse aus.
Ausfall der Spannung führt zum Öffnen der Kontakte und damit zur
Sicherheitsbremsung.
Mit einer Prüfeinrichtung kann das Ansprechen der Kontakte des
Meßcontacters einzeln geprüft werden.
Überwachung
- der beiden Ruhestromrelais im Sicherheitsstromkreis auf gleiche Schaltstellung,
- der Umschaltung der Schachtschalter (alle Schalter eines Trums müssen nach Ende der Retardierung umgeschaltet haben) mit Störungsmeldung bei Handbetrieb oder Sperrung der Abfahrt bei Automatikbetrieb über zwei parallele, auf Gleichstellung überwachte Ruhestromrelais im Abfahrkreis,
- der Tachomaschine auf Ausfall sowie der Leitung zwischen Tachomaschine und Meßcontacter auf Drahtbruch durch eine zweite Tachomaschine in Verbindung mit einer elektronischen Gremzwertstufe
oder einem zweiten Meßcontacter;
- der beiden Tachomaschinen auf Spannungsdifferenzen.
Bemerkungen:
Es dürfen nur Meßcontacter in Ruhestromausführung verwendet werden.
Die Kontaktgabe des Meßcontacters ist im Rahmen der Prüfungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 BVOS zu prüfen. Für die Höchstgeschwindigkeitsauslösung ist dabei eine geringere als die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorzugeben.
Hinweis:
Bei einer größeren Anzahl von Überwachungspunkten können mehrere gleiche Meßcontacter eingesetzt werden.