• 2.27 Zulassungs-Nr.:

    B-21/94/1

    Zulassungs-Datum:

    9.1.1995 - 15.16.4-5-18 -

    Hersteller:

    MAN Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen

    Bauart:

    Hydraulisch lüftender Scheibenbremsapparat;
    Sicherheitsbremsung mit regelbarer Bremskraft

    Unterlagen:

    Antrag vom 12. 9. 1988-FBF Kock-
    Kurzbeschreibung vom 28. 8. 1988-FBF Kock -, 1 Blatt,
    mit Blockschaltbild 910-3-000216, 1 Blatt
    Beschreibung-Ide 01068872011-, bestehend aus
    · Allgemeine Beschreibung, Blatt 1 und 2,
    · Beschreibung der Hydraulikanlage nach Hydraulikplan 910-1-000188/9,
       Blatt 3 und 4.
    · Funktionsbeschreibung, Blatt 5 bis 15,
    · Erläuterungen zur Funktionsbeschreibung, Blatt 16 bis 20

    Beschreibung Schaltanlage "Geregelte Sicherheitsbremse", 10 Blatt
    Gerätebeschreibung Ifbhdem, 6 Blatt, zum Hydraulikplan 910-1-000188
    Gerätelisten: 910-4-000191a, 9 Blatt,
    zum Hydraulikplan 910-0-000188 910-4-000190a, 9 Blatt,
    zum Hydraulikplan 910-0-000189

    Hydraulikpläne 910-1-000199/1 bis.../6
                          910-1-000188a
                          910-1-000189a
    Schaltpläne mit Zeichnungs-Nr.: 901-3-003036
    ...+GX = A3, 3 Blatt
    ...+RY =A1, 4 Blatt
    ...=A2 + RY, 1 Blatt
    ...=E51 +GX, 6 Blatt
    ...+ BS1, 1 Blatt
    ...+BSn, 1 Blatt
    ...+HY,· 11 Blatt
    ...= R12 +TS, 1 Blatt
    ...=R10 +PL, 1 Blatt
    ...=A3 +RY, 7 Blatt
    ...=R10/1 +RY, 5 Blatt
    ...=R10/n +RY, 5 Blatt
    ...=R11/1 +RY, 6 Blatt
    ...=R11/n +RY, 6 Blatt
    ...=R12/1 +RY, 9 Blatt
    ...=R12/n +RY, 9 Blatt
    ...=R13/1 +RY, 5 Blatt
    ...=R13/n +RY, 5 Blatt
    ...=R14/1 + RY, 1 Blatt
    ...=R14/n +RY, 1 Blatt

    Prüfbericht:

    Nr. 99 der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    vom 19. 12. 1994-SPS-Sn/Ws-D 11 KON-

     
    Beschreibung:

    Der Bremsapparat besteht aus einer mehrkanalig aufgebauten hydraulischen Bremsensteuerung,
    aus den elektrischen Steuer- und Regeleinrichtungen und aus den hydraulisch betätigten Brems-
    krafterzeugern. Die Bremseinrichtung wirkt bei Fahrbremsung mit kontinuierlich veränderbarer
    Fahrbremskraft und bei Sicherheitsbremsung mit geregelter Sicherheitsbremskraft. Während
    der Sicherheitsbremsung ergibt sich eine konstante Verzögerung, deren Wirkgröße von Lastfall
    und von der Fahrtrichtung unabhängig ist.

    Mehrere Bremskrafterzeuger werden zu Gruppen zusammen-gefaßt, die jeweils von getrennten
    Hydrauliksteuerungen gesteuert werden. Jede Hydrauliksteuerung realisiert sowohl die Funktion
    Fahrbremsung als auch die Funktion Sicherheitsbremsung. Jeder Hydrauliksteuerung ist eine
    eigene elektrische/elektronische Steuerung für die Funktion Fahrbremsung und eine eigene
    elektronische Regelung für die Funktion Sicherheitsbremsung zugeordnet. Diese als Kanäle
    bezeichneten Teilsteuerungen arbeiten sowohl in der Funktion Fahrbremsung als auch in der
    Funktion Sicherheitsbremsung im Parallelbetrieb. Die Stromversorgung der Kanäle erfolgt über
    jeweils einzeln zugeordnete, unterbrechungsfrei wirkende Stromversorgungsgeräte.

    Falls während einer Sicherheitsbremsung in einer Teilsteuerung eine unzureichende Verzögerung
    erkannt wird, bewirkt die diesem Kanal zuzuordnende Hüllkurvenüberwachung das Auslösen der
    Sicherheitsbremsfunktion. Der auslösende Kanal baut in einem derartigen Fehlerfall eine konstante
    Teilbremskraft auf, deren Größe einstellbar ist; in den anderen Kanälen bleiben die Regelungen für
    die Bremskraft in Betrieb.

    Die Anzahl der Bremskrafterzeuger und deren Zusammenfassung zu gemeinsam engesteuerten
    Gruppen (Kanälen) muß vor der Errichtung der Förderanlage anlagenspezifisch so bestimmt
    werden, daß sich ein fehlertolerantes Verhalten des gesamten Bremsapparates ergibt. Es müssen
    mindestens zwei Kanäle realisiert sein. Bei Annahme eines beliebigen Einzelfehlers in einem Kanal
    muß die Fördereinrichtung mit den übrigen, fehlerfreien Kanälen gefahrlos stillgesetzt werden können.
    Der Nachweis darüber muß im Rahmen des Errichtungsverfahrens durch entsprechend modifizierte
    Bremsberechnungen nach TAS 3.11 bzw. TAS 3.12 erbracht werden. Bei der Abnahmeprüfung
    sind entsprechende Fehler zu simulieren; die sich einstellende Verzögerung ist zu messen.

    Soweit elektrische Schaltungen durch die Bauartzulassung nicht in ihrer Ausführung, sondern
    nur in ihrer Funktion festgelegt sind (Blockschaltbilder), sind bei der Errichtung die Anforderungen
    nach TAS 3.8.7 zu beachten.

    Mit der Fahrbremssteuerung können bei handbedienten Fördermaschinen/-häspeln kontinuierlich
    veränderbare Bremskräfte erzeugt werden. Bei automatisch betriebenen Fördermaschinen/-häspeln
    kann die Fahrbremse als Stoppbremse betrieben werden.

    Die Sollwertbildung für den Fahrbremsdruck erfolgt durch einen n-kanalig ausgeführten Soll-
    wertgeber, der vom Fahrbremshebel betätigt wird. Die Signalbildung und -weitergabe in den
    n-Kanälen des Sollwertgebers erfolgt durch getrennte Potentiometer und über getrennt verlegte
    Leitungen.

    Bei Ansprechen des Abfahrsperrkreises wird das Sperren der Fahrbremse durch Kontakte der
    Sperrelais bewirkt. Die für die Fahrbremsung wesentlichen Schaltungen und Baugruppen sind
    sowohl in ihrer Funktion als auch in ihrem Hardwareaufbau in den Unterlagen festgelegt.

    Die Wirkungsweise, der Aufbau und die Hardwareausführung der Sicherheitsbremse mit
    regelbarer Bremskraft ist in Stromlaufplänen und Stücklisten dokumentiert. Sie werden in
    mehrkanaligen, analogen Schaltungen realisiert. Die Funktion und die Hardwareausführung in
    den Regelungskanälen ist identisch.

    Die Funktion der verzögerungsgeregelten Sicherheitsbremsung aller Bremskrafterzeugergruppen
    wird übergeordnet auf ordnungsgemäße Wirkungsweise hin überwacht. Das Ansprechen der
    Überwachungsfunktionen bewirkt das Auslösen der Sicherheitseinrichtungen der Förder-
    maschine bzw. des -haspels.

    Überwachungen:

    Folgende Überwachungen sind realisiert:

    • Wirkungen auf den Sicherheitsstromkreis,
    • Wirkung auf den Abfahrsperrkreis bzw. bei handbedienten Anlagen auf die Förder-
      maschinen-/Förderhaspelsperreinrichtung,
    • Öffnungszustand der Fahrbremse,
    • Wirkungen auf den Fahrbremskreis bzw. auf das Notsignal bei handbedienten Anlagen,
    • Spannungsversorgungen,
    • Unterbrechungsfreiheit der Stromversorgung,
    • Isolationszustand der Steuerspannungen,
    • Überstromschutzeinrichtungen der Steuerung,
    • Betriebsbereitschaft der Pumpen,
    • Speicherdruck,
    • Mindestölstand im Tank,
    • Drahtbruch des Proportional-Druckbegrenzungsventils Pos. 6,
    • Druck-lstwerte,
    • Sicherheitsbremsdruck,
    • Steuerströme des Proportional-Druckbegrenzungsventils Pos. 6 auf Übereinstimmung
      in den Kanälen,
    • Mindestöltemperatur,
    • maximal zulässige Öltemperatur,
    • Ölfilterverschmutzung,
    • Ladedruck des Blasenspeichers,
    • Gasdruck im Blasenspeicher vor dem Lüften der Sicherheitsbremse,
    • Öffnungszustand der Handventile,
    • Federbruch der Bremskrafterzeuger,
    • Bremsbelagverschleiß der Bremskrafterzeuger,
    • Scheibenschlag der Bremsscheiben,
    • Reibradabnutzung der Tachodynamos,
    • Differenzüberschreitung der Runterlaufgeber, der Druck-lstwerte und der Tachosignale,
    • Redundanz zwischen den Kanälen auf Bremszeit, Null-Drehzahl,
    • Hüllkurve.

    Hinweise:

      • Bei der Verwendung von Rohrmaterialien, Schlauchmaterialien und Hydraulikflüssigkeiten,
        bei der Auswahl und der Montage der Rohrverbindungen, bei der Verwendung von Filtern und
        hinsichtlich der Einhaltung von Querschnitten, Krümmungsradien und Umgebungstemperaturen
        sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Schneid- und Klemmringverbindungen dürfen
        nicht verwendet werden. Druckrohre und Druckschläuche müssen so angeordnet oder verkleidet
        sein, daß bei Undichtigkeiten keine Hydraulikflüssigkeit an die Bremsfläche gelangen kann.

      • Bei der jeweiligen Errichtung des Bremsapparates müssen die elektrischen Schaltungen, die
        im Rahmen dieser Bauartzulassung nicht in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion
        festgelegt sind, entsprechend den Anforderungen der BVOS und der TAS ausgeführt werden.

      • Vom Hersteller ist für die jeweilige Anlage eine Betriebsanweisung nach TAS 3.8.713 beizuliefern.

      • Die Kenngrößen 4I,0-Werte) der eingesetzten Filter sowie die erforderlichen
        Wartungstätigkeiten müssen in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers
        festgelegt werden.

      • Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

      • Der Einsatz der elektrohydraulischen Bremsensteuerung unter Tage mit schwer-
        entflammbaren Hydraulikflüssigkeiten ist im Rahmen dieser Bauartzulassung nicht
        vorgesehen und deshalb nicht zulässig.

      • Vor der Errichtung von Bremsapparaten entsprechend dieser Bauartzulassung muß
        aufgrund der Anlagendaten die Anzahl der erforderlichen Kanäle festgelegt werden
        (mindestens zwei). Vor der Inbetriebnahme muß sowohl theoretisch durch rechnerischen
        Nachweis der Bremswirkung als auch durch Bremsversuche sowohl für leere Fördermittel
        als auch für die betriebsübliche Überlast nachgewiesen werden, daß sich bei treibenden
        Fördermitteln keine unzulässigen Verzögerungen einstellen bei
        -  ungewolltem Bremskraftaufbau durch beliebigen Einfachfehler im Fahrbrems- oder
            Sicherheitsbremsteil in einem Kanal,
        -  Versagen des Bremskraftaufbaus durch beliebigen Einfachfehler im Fahrbrems- oder
            Sicherheitsbremsteil in einem Kanal.

      • Das der Auslegung des Fahrbremshebels entsprechende Sollwertsignal und das Auslöse-
        signal für die Sicherheitsbremse müssen entsprechend der Anzahl der Regelungskanäle
        durch getrennte Sollwertgeber bzw. Kontakte gebildet und über getrennte Leitungen den
        Regelungskanälen der elektrohydraulischen Steuerung zugeführt werden.

      • Den jeweiligen Ausführungen der Bremskrafterzeuger sind die Federkennlinien beizufügen.

      • Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild mit mindestens folgenden Daten zu
        versehen:

        - Hersteller,
        - Fabrik-/Fertigungsnummer,
        - Zulassungsnummer,
        - größte/kleinste Fahrbremskraft,
        - größte/kleinste Sicherheitsbremskraft.

     

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    MAN Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen an dieser Zulassung auf die
    SIEMAG TECBERG GmbH, 35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel
    und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und
    gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.