• 7.19. Zulassungs-Nr. T-19/92/1
      Zulassungs-Datum: 15.9.1992
      Hersteller: Theodor Küper und Söhne GmbH, Bochum
      Werkstoffbezeichnung: TEKAPLAST 'gelb'
      Prüfbericht: Westfälische Berggewerkschaftskasse, Bochum, vom 15.1.1990
    - IFT-Co/Ne - V 56 REI Prüf-Nr. 848/79

    Kurzbeschreibung:

    Treibscheibenfutter aus dem Werkstoff TEKAPLAST 'gelb', bestehend aus
    Klötzen von gelber Färbung.

    Die Härte des Kunststoffes beträgt etwa 53 Shore D, die Dichte 1,47 g/cm3 und
    die
    Kugeldruck-Härte H 49/10-60 beträgt 17,5 N/mm2 bis 19.3 N/mm2.


    Bemerkungen:


    Treibscheibenfutter aus dem Werkstoff TEKAPLAST 'gelb' dürfen an Treibscheiben-
    anlagen
    über Tage verwendet werden. Beim Einsatz des v.g. Treibscheibenfutters
    sind ausschließlich Seile, die mit dem
    Schmierstoff Nyrosten N 113, ELASKON II
    und TUREX 604 konserviert sind,
    zu verwenden.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Theodor Küper & Söhne, Bochum an dieser Zulassung auf die dls - Zerspanungs- & Lasertechnik, Aachen bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel / Analgenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel / Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.

    Auf Grund der Geschäftsaufgabe der Firma Theodor Küper & Söhne, Bochum und Angleichung der europäischen Verfahrensweise (Harmonisierung) von Bauartzulassungen, heute Genehmigungen nach § 5 BVOS, werden Genehmigungen seid dem 01.01.2010 nur noch befristet für die Dauer von 5 Jahren erteilt.

    Die Gültigkeit dieser Bauartzulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn die in den Verkehr gebrachtenBetriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden Ausführungenentsprechen; sie wird mit dem 30.09.2015 befristet.