• Genehmigungs-Nr.:

    B-28 /05/1

    Genehmigungs-Datum:

    22.11.2005

    Hersteller:

    Olko – Maschinentechnik – GmbH / Olfen

    Bauart:

    Olko EHS 1
    Elektro-hydraulische Bremsensteuerung mit regelbarer Fahrbremse

    Prüfunterlagen:

    Antrag vom 18.06.2003 (12 Seiten), darin enthalten:
    Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen
    der Nr. 3.9 und 3.13 der TAS (Seiten 2 bis 4)
    Allgemeine Angaben zur Bauart der Bremsensteuerung (Seite 5)
    Beschreibung der Bremsensteuerung EHS 1 (Seiten 6 bis 11)
    Tabelle mit Gerätebezeichnung zur Steuerung EHS 1 (Seite 12)
    Tabelle mit Gerätebezeichnungen zum Ausführungsbeispiel der
    Druckerzeugungsanlage
    Hydraulikschaltplan 2133.236-B1 – elektrohydraulische Bremsensteuerung
    Hydraulikschaltplan 2133.236-B2 –hydraulischer Druckerzeuger zur
    Bremsensteuerung

    Prüfbericht:

    DMT- Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle – Bochum
    vom 29.06.2005, Nr. P05-00474

     
    Kurzbeschreibung:

    Elektrohydraulische Bremsensteuerung für Förderhäspel von kleinen und mittleren
    Seilfahrtanlagen nach TAS 3, Antriebsmaschinen von Hilfsfahr-, Befahrungs- und
    Notfahranlagen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 mit regelbarer Fahrbremse
    nach TAS 3.9.5.1. und einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s.

    Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der
    Steuerung folgende weitere Einschränkungen gegeben:

    • Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.
    • Verwendung nur an Anlagen mit maximal 2 m/s Fahrgeschwindigkeit.
    • Verwendung nur an eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln bzw. Winden
      ohne Versteckeinrichtung.
    • Verwendung an ferngesteuerten Anlagen nicht zulässig.
    • Einsatz in untertägigen Anlagen nur bei Verwendung behördlich zugelassener
      nichtbrennbarer Hydraulikflüssigkeit und bei Verwendung von Elektroventilen
      und zugehörigen Schaltungen in eigensicherer oder schlagwettergeschützter
      Ausführung entsprechend den jeweils gültigen aktuellen Richtlinien zulässig.
    • Die Bremskrafterzeuger, die elektrische Bremsensteuerung und die hydraulische
      Druckerzeugungsanlage sind nicht Teil des Genehmigungsumfangs

    Bremskrafterzeuger

    Die Steuerung ist ausschließlich für Bremskrafterzeuger konzipiert, bei denen die
    Bremskräfte der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse durch Gewichte oder Federn
    erzeugt werden, und die mit einer nach dem Auslaßprinzip arbeitenden hydraulischen
    Lüfteinrichtung arbeiten.

    Die Ausführung der Bremsapparate und deren Eignung für die Kombination mit der
    Bremsensteuerung sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Anlage zu
    prüfen und zu beurteilen.

    Hinsichtlich der Überwachung der Bremskrafterzeuger sind an Förderhäspeln nach
    TAS 3 mindestens zu gewährleisten:

    • eine Verschleißüberwachung nach TAS 3.9.6.1,
    • bei Scheibenbremsen nach TAS 3.9.6.2 eine Verschleißüberwachung an jedem
      Bremskrafterzeuger,
    • eine Lüftwegüberwachung mit Auslösung der Sicherheitsbremse nach
      TAS 3.8.3 Ziffer 2,
    • Überwachungseinrichtungen für den Öffnungs- und Schließzustand der
      Fahrbremse nach TAS 3.9.6.6 und TAS 3.9.6.7,
    • Überwachungseinrichtungen für den Öffnungs- und Schließzustand der Fahr-
      bremse, wenn eine Fördermaschinensperreinrichtung nach TAS 4.10.3
      beziehungsweise eine Abfahrsperrschaltung nach TAS 4.10.4 vorhanden ist.

    An Antriebsmaschinen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 werden die oben
    aufgeführten Überwachungen empfohlen. Ob sie zwingend erforderlich sind,
    muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit Hinweis auf die Anmerkung
    zu Beginn des TAS-Kapitels 8 im Einzelfall entschieden werden.

    Elektrische Bremsensteuerung

    Die Ausführung der elektrischen Bremsensteuerung ist nicht Gegenstand der
    Genehmigung der Bremsensteuerung. Diese Funktionen müssen im Zusammenhang
    mit der Errichtung und der Prüfungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
    für die jeweilige Förderanlage geprüft und beurteilt werden. Das funktionale
    Zusammenwirken der hydraulischen Bauteile ist durch den hydraulischen Schaltplan
    und die textlichen Beschreibungen bestimmt. Die notwendigen elektrischen
    Verriegelungen, Steuersignale und Meldungen sind in Antragsunterlagen durch
    textliche Beschreibung, ergänzt um weitere Forderungen im Prüfbericht und durch
    die entsprechenden Anforderungen nach TAS 3, 4 und 5, festgelegt.

    Druckerzeugungssystem

    Die Erzeugung des hydraulischen Drucks kann entweder durch ein eigenes, der
    Bremsensteuerung zugeordnetes separates Druckerzeugungssystem oder durch
    eine Zentralhydraulik erfolgen. Mit Wirkung in den Sicherheitskreis sind bei
    Förderhäspeln nach TAS 3 zu überwachen:

    • der Ausfall des Lüftdrucks z.B. durch Ausfall der Pumpe,
    • Unterschreitung des Ölstands im Tank,
    • die Überschreitung bzw. Unterschreitung der zulässigen Öltemperatur
      (eventuell sind Heizelemente und / oder Kühler vorzusehen).

    An Antriebsmaschinen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 ist im Rahmen der
    Genehmigung zu entscheiden, welche der o.g. Überwachungen erforderlich sind.

    Fahrbremssteuerung

    Die Bremsensteuerung besteht aus zwei hydraulisch getrennt arbeitenden Teilsteuerungen,
    die den baulich voneinander getrennten Bremskrafterzeugern der Fahrbremse und
    der Sicherheitsbremse zugeordnet werden können. Hinsichtlich der Bremswirkung
    müssen sowohl die Bremskrafterzeuger der Fahrbremse als auch die Bremskrafterzeuger
    der Sicherheitsbremse  jede für sich die größte betriebsübliche Überlast mit mindestens 
    3-facher statischer Sicherheit halten können. Nach einer Sicherheitsbremsung erfolgt
    immer eine Bremskraftaddition, so dass beide Bremsen gemeinsam eine mindestens
    6-fache statische Sicherheit erreichen. Durch die Ausführung der hydraulischen
    Steuerung als Restdruckbremse mit Vorflutdruck und einstellbaren Ansprech- und
    Schwellzeiten der Sicherheitsbremse ist sichergestellt, dass sich während einer
    Sicherheitsbremsung die Bremskräfte entsprechend TAS 3.9.7.5 nicht addieren können.

    Das Fahrbremsventil staut im spannungsführenden Zustand den Lüftdruck in
    Abhängigkeit von der Auslage des Fahrbremshebels an. Die Bremseinrichtung
    verfügt demnach über eine regelbare Fahrbremse im Sinne von TAS 3.9.5.1.
    Das Fahrbremssperrventil kann zusätzlich zu der Funktion der Antriebsmoment-
    Freigabe und des vollständigen Druckabbaus bei geschlossenem Fahrbremshebel
    auch für die Realisierung einer Förderhaspelsperreinrichtung bzw. eines Abfahrsperr-
    und Fahrbremskreises genutzt werden.

    Sicherheitsbremssteuerung

    Die Sicherheitsbremsensteuerung arbeitet einer einstellbaren Teilbremskraft. Wenn
    die Sicherheitsbremse ausgelöst wird, baut sich der Lüftdruck zunächst über ein
    Druckbegrenzugsventil auf den Vorflutdruck ab. Dann sinkt der Druck auf den an
    zwei Druckbegrenzungsventilen einstellbaren Restdruck. Nach dem Stillsetzen der
    Maschine baut sich selbsttätig die volle Bremskraft auf.

    Überwachungen

    Mindestens folgende Überwachungsfunktionen sind vorzusehen:

    • Überwachung der Ventilgruppen Pos. 8.1 und Pos. 8.2,
      Pos. 2.1 und Pos. 2.2,
      Pos. 5.0, Pos. 6.1 und Pos. 6.2
      jeweils auf Antivalenz mit Wirkung auf den Sicherheitskreis.
    • Belagverschleiß der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse
      mit Wirkung auf den Fahrbrems- und Abfahrsperrkreis.

    Hinweise

    Es wird empfohlen die nachfolgend genannten Punkte a) bis h) zu beachten.

    1. Vom Hersteller sind für die Förderanlagen, die mit diesen Bremsensteuerungen
      ausgestattet werden sollen, individuelle Wartungs- und Betriebsanweisungen
      nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen und gegebenenfalls
      Datenblätter mit den Federkennlinien der Bremskrafterzeuger beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist
      in der Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    3. Die elektrischen Schaltungen innerhalb der Bremsensteuerung sind entsprechend
      den Beschreibungen der Genehmigungsunterlagen unter Beachtung der Ergänzungen
      dieses Prüfberichts auszuführen. Bei der jeweiligen Errichtung des Bremsapparates
      müssen sie entsprechend den Anforderungen der BVOS und den TAS ausgeführt
      und geprüft werden.
    4. Die hydraulischen Bauteile der Bremsensteuerung sind im Hydraulikschaltplan
      Zeichnung Nr. 2133.236-B1 und in der Gerätebezeichnung zur Steuerung
      Olko EHS 1 hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt und spezifiziert.
    5. Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den
      Schaltplänen eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und
      Typbezeichnungen der verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen
      einschließlich der anlagenspezifischen Stücklisten sind Bestandteil der Antrags-
      unterlagen zur Genehmigung.
    6. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle hydraulischen und
      elektrischen Bauelemente durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand
      der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Am Steuerstand ist eine dauerhafte
      Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne eines Leistungsschildes nach
      TAS 3.9.1.4. anzubringen.
    7. Das Auswechseln von Bauteilen der Bremsensteuerung durch nicht identische
      Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige
      Funktion geprüft und die Unbedenklichkeit bescheinigt hat.
    8. Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremskrafterzeuger an die Bremsen-
      steuerung sind nur zulässig, wenn die Leitungen so verlegt werden, dass ein
      Quetschen oder andere Beschädigungen und wenn eine Verschmutzung der
      Bremsflächen durch austretendes Öl im Leckagefall sicher ausgeschlossen
      werden können.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.