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Genehmigungs-Nr.:
B-28 /05/1
Genehmigungs-Datum:
22.11.2005
Hersteller:
Olko – Maschinentechnik – GmbH / Olfen
Bauart:
Olko EHS 1
Elektro-hydraulische Bremsensteuerung mit regelbarer FahrbremsePrüfunterlagen:
Antrag vom 18.06.2003 (12 Seiten), darin enthalten:
Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen
der Nr. 3.9 und 3.13 der TAS (Seiten 2 bis 4)
Allgemeine Angaben zur Bauart der Bremsensteuerung (Seite 5)
Beschreibung der Bremsensteuerung EHS 1 (Seiten 6 bis 11)
Tabelle mit Gerätebezeichnung zur Steuerung EHS 1 (Seite 12)
Tabelle mit Gerätebezeichnungen zum Ausführungsbeispiel der
Druckerzeugungsanlage
Hydraulikschaltplan 2133.236-B1 – elektrohydraulische Bremsensteuerung
Hydraulikschaltplan 2133.236-B2 –hydraulischer Druckerzeuger zur
BremsensteuerungPrüfbericht:
DMT- Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle – Bochum
vom 29.06.2005, Nr. P05-00474
Kurzbeschreibung:Elektrohydraulische Bremsensteuerung für Förderhäspel von kleinen und mittleren
Seilfahrtanlagen nach TAS 3, Antriebsmaschinen von Hilfsfahr-, Befahrungs- und
Notfahranlagen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 mit regelbarer Fahrbremse
nach TAS 3.9.5.1. und einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s.Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der
Steuerung folgende weitere Einschränkungen gegeben:- Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.
- Verwendung nur an Anlagen mit maximal 2 m/s Fahrgeschwindigkeit.
- Verwendung nur an eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln bzw. Winden
ohne Versteckeinrichtung. - Verwendung an ferngesteuerten Anlagen nicht zulässig.
- Einsatz in untertägigen Anlagen nur bei Verwendung behördlich zugelassener
nichtbrennbarer Hydraulikflüssigkeit und bei Verwendung von Elektroventilen
und zugehörigen Schaltungen in eigensicherer oder schlagwettergeschützter
Ausführung entsprechend den jeweils gültigen aktuellen Richtlinien zulässig. - Die Bremskrafterzeuger, die elektrische Bremsensteuerung und die hydraulische
Druckerzeugungsanlage sind nicht Teil des Genehmigungsumfangs
Bremskrafterzeuger
Die Steuerung ist ausschließlich für Bremskrafterzeuger konzipiert, bei denen die
Bremskräfte der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse durch Gewichte oder Federn
erzeugt werden, und die mit einer nach dem Auslaßprinzip arbeitenden hydraulischen
Lüfteinrichtung arbeiten.Die Ausführung der Bremsapparate und deren Eignung für die Kombination mit der
Bremsensteuerung sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Anlage zu
prüfen und zu beurteilen.Hinsichtlich der Überwachung der Bremskrafterzeuger sind an Förderhäspeln nach
TAS 3 mindestens zu gewährleisten:- eine Verschleißüberwachung nach TAS 3.9.6.1,
- bei Scheibenbremsen nach TAS 3.9.6.2 eine Verschleißüberwachung an jedem
Bremskrafterzeuger, - eine Lüftwegüberwachung mit Auslösung der Sicherheitsbremse nach
TAS 3.8.3 Ziffer 2, - Überwachungseinrichtungen für den Öffnungs- und Schließzustand der
Fahrbremse nach TAS 3.9.6.6 und TAS 3.9.6.7, - Überwachungseinrichtungen für den Öffnungs- und Schließzustand der Fahr-
bremse, wenn eine Fördermaschinensperreinrichtung nach TAS 4.10.3
beziehungsweise eine Abfahrsperrschaltung nach TAS 4.10.4 vorhanden ist.
An Antriebsmaschinen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 werden die oben
aufgeführten Überwachungen empfohlen. Ob sie zwingend erforderlich sind,
muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit Hinweis auf die Anmerkung
zu Beginn des TAS-Kapitels 8 im Einzelfall entschieden werden.Elektrische Bremsensteuerung
Die Ausführung der elektrischen Bremsensteuerung ist nicht Gegenstand der
Genehmigung der Bremsensteuerung. Diese Funktionen müssen im Zusammenhang
mit der Errichtung und der Prüfungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
für die jeweilige Förderanlage geprüft und beurteilt werden. Das funktionale
Zusammenwirken der hydraulischen Bauteile ist durch den hydraulischen Schaltplan
und die textlichen Beschreibungen bestimmt. Die notwendigen elektrischen
Verriegelungen, Steuersignale und Meldungen sind in Antragsunterlagen durch
textliche Beschreibung, ergänzt um weitere Forderungen im Prüfbericht und durch
die entsprechenden Anforderungen nach TAS 3, 4 und 5, festgelegt.Druckerzeugungssystem
Die Erzeugung des hydraulischen Drucks kann entweder durch ein eigenes, der
Bremsensteuerung zugeordnetes separates Druckerzeugungssystem oder durch
eine Zentralhydraulik erfolgen. Mit Wirkung in den Sicherheitskreis sind bei
Förderhäspeln nach TAS 3 zu überwachen:- der Ausfall des Lüftdrucks z.B. durch Ausfall der Pumpe,
- Unterschreitung des Ölstands im Tank,
- die Überschreitung bzw. Unterschreitung der zulässigen Öltemperatur
(eventuell sind Heizelemente und / oder Kühler vorzusehen).
An Antriebsmaschinen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 ist im Rahmen der
Genehmigung zu entscheiden, welche der o.g. Überwachungen erforderlich sind.Fahrbremssteuerung
Die Bremsensteuerung besteht aus zwei hydraulisch getrennt arbeitenden Teilsteuerungen,
die den baulich voneinander getrennten Bremskrafterzeugern der Fahrbremse und
der Sicherheitsbremse zugeordnet werden können. Hinsichtlich der Bremswirkung
müssen sowohl die Bremskrafterzeuger der Fahrbremse als auch die Bremskrafterzeuger
der Sicherheitsbremse jede für sich die größte betriebsübliche Überlast mit mindestens
3-facher statischer Sicherheit halten können. Nach einer Sicherheitsbremsung erfolgt
immer eine Bremskraftaddition, so dass beide Bremsen gemeinsam eine mindestens
6-fache statische Sicherheit erreichen. Durch die Ausführung der hydraulischen
Steuerung als Restdruckbremse mit Vorflutdruck und einstellbaren Ansprech- und
Schwellzeiten der Sicherheitsbremse ist sichergestellt, dass sich während einer
Sicherheitsbremsung die Bremskräfte entsprechend TAS 3.9.7.5 nicht addieren können.Das Fahrbremsventil staut im spannungsführenden Zustand den Lüftdruck in
Abhängigkeit von der Auslage des Fahrbremshebels an. Die Bremseinrichtung
verfügt demnach über eine regelbare Fahrbremse im Sinne von TAS 3.9.5.1.
Das Fahrbremssperrventil kann zusätzlich zu der Funktion der Antriebsmoment-
Freigabe und des vollständigen Druckabbaus bei geschlossenem Fahrbremshebel
auch für die Realisierung einer Förderhaspelsperreinrichtung bzw. eines Abfahrsperr-
und Fahrbremskreises genutzt werden.Sicherheitsbremssteuerung
Die Sicherheitsbremsensteuerung arbeitet einer einstellbaren Teilbremskraft. Wenn
die Sicherheitsbremse ausgelöst wird, baut sich der Lüftdruck zunächst über ein
Druckbegrenzugsventil auf den Vorflutdruck ab. Dann sinkt der Druck auf den an
zwei Druckbegrenzungsventilen einstellbaren Restdruck. Nach dem Stillsetzen der
Maschine baut sich selbsttätig die volle Bremskraft auf.Überwachungen
Mindestens folgende Überwachungsfunktionen sind vorzusehen:
- Überwachung der Ventilgruppen Pos. 8.1 und Pos. 8.2,
Pos. 2.1 und Pos. 2.2,
Pos. 5.0, Pos. 6.1 und Pos. 6.2
jeweils auf Antivalenz mit Wirkung auf den Sicherheitskreis. - Belagverschleiß der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse
mit Wirkung auf den Fahrbrems- und Abfahrsperrkreis.
Hinweise
Es wird empfohlen die nachfolgend genannten Punkte a) bis h) zu beachten.
- Vom Hersteller sind für die Förderanlagen, die mit diesen Bremsensteuerungen
ausgestattet werden sollen, individuelle Wartungs- und Betriebsanweisungen
nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen und gegebenenfalls
Datenblätter mit den Federkennlinien der Bremskrafterzeuger beizuliefern. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist
in der Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Die elektrischen Schaltungen innerhalb der Bremsensteuerung sind entsprechend
den Beschreibungen der Genehmigungsunterlagen unter Beachtung der Ergänzungen
dieses Prüfberichts auszuführen. Bei der jeweiligen Errichtung des Bremsapparates
müssen sie entsprechend den Anforderungen der BVOS und den TAS ausgeführt
und geprüft werden. - Die hydraulischen Bauteile der Bremsensteuerung sind im Hydraulikschaltplan
Zeichnung Nr. 2133.236-B1 und in der Gerätebezeichnung zur Steuerung
Olko EHS 1 hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt und spezifiziert. - Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den
Schaltplänen eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und
Typbezeichnungen der verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen
einschließlich der anlagenspezifischen Stücklisten sind Bestandteil der Antrags-
unterlagen zur Genehmigung. - In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle hydraulischen und
elektrischen Bauelemente durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand
der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Am Steuerstand ist eine dauerhafte
Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne eines Leistungsschildes nach
TAS 3.9.1.4. anzubringen. - Das Auswechseln von Bauteilen der Bremsensteuerung durch nicht identische
Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige
Funktion geprüft und die Unbedenklichkeit bescheinigt hat. - Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremskrafterzeuger an die Bremsen-
steuerung sind nur zulässig, wenn die Leitungen so verlegt werden, dass ein
Quetschen oder andere Beschädigungen und wenn eine Verschmutzung der
Bremsflächen durch austretendes Öl im Leckagefall sicher ausgeschlossen
werden können.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung
zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.