• 2. Nachtrag zu Nr. 2.9

    Zulassungs - Nr.:

    B-6/83/1 (N 2)

    Zulassungs - Datum:

    11.7.1994

    Hersteller:

    Siemens AG, Bereich Grundstoffindustrie, Erlangen

    Bauart:

    Elektropneumatisch gesteuerter Zweiachs - Druckluftschnellschluß -
    Bremsapparat; Ausführung mit regelbarer Bremskraft für handbediente
    Abteuffördermaschinen

    Unterlagen:

    1. Antragsschreiben der Siemens AG, Erlangen, vom 9.7.1990
    - ANL A 112/Bo/Pi/Gg - mit Prüfunterlagen:

    Beschreibungen:
    E 52830-V 45-L 110 d Blatt 1 bis 10
    E 52830-A 677-S 6 d Blatt 1 bis 3
    G 2201-V-E 272-842100-1-/002 Blatt 1 bis 9
    E 27 b 40930 c Blatt 1 bis 23
    G 2201-V-E 272-842100-1 I/003 Blatt 1 bis 6
    E 27 V 41130 b Blatt 1 bis 26
    E 27 S 41241 d Blatt 1 bis 3
    E 27 S 41470 Blatt 1 bis 3

    2. Prüfbericht Nr. 47 der DMT - Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle,
    Bochum, vom 14.16.1994 - SPS-Sn/Wr-A 11 KON -

     
    Kurzbeschreibung der Änderung:

    Die Änderung (Erweiterung) ist gekennzeichnet durch

    • zweikanalige Ausführung der elektropneumatischen Ansteuerung der Tauchspule mit
      Überwachung auf Redundanzverlust zum Aufbau bzw. Abbau der Fahrbremskraft;
    • Überwachung des geschlossenen Zustandes der Fahrbremse;
    • Wegfall der unterlagerten Druckregelung in der elektropneumatischen Steuerung der
      Fahrbremse;
    • Begrenzung der elektronischen Ansteuerung der Tauchspule bei verzögerungs-
      geregelter Sicherheitsbremsung;
    • Zeitüberwachung der verzögerungsgeregelten Sicherheitsbremsung.

    Hinweise:

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme der elektrohydraulischen Bremsentsteuerung sind
    nachfolgend genannte Punkte zu beachten:

    1. Die in den mit (3)52830-A 677-S 6-D, Blätter +1, +2, -3 gekennzeichneten Unterlagen
      dargestellten elektrischen / elektronischen Schaltungen sind in ihrer Wirkungsweise
      festgelegt. Die sicherheitlichen Wirkungsweisen wurden im Umfang des 2. Nachtrags
      für in Ordnung befunden. Ihre technische Ausführung wurde nicht im Rahmen des
      Nachtrags zur Bauartzulassung geprüft. Bei der jeweiligen Errichtung des Brems-
      apparates müssen sie entsprechend den Anforderungen der BVOS und der TAS
      ausgeführt und geprüft werden.
    2. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13
      beizuliefern.
    3. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
       
    4. Vor der Inbetriebnahme der entsprechend dem 2. Nachtrag ausgeführten Bremsapparate
      muß sowohl für leere Fördermittel als auch für die betriebsübliche Überlast nachgewiesen
      werden, daß sich nach Auslösen der Sicherheitsbremsung mit geregelter Sicherheits-
      bremskraft bei treibenden Fördermitteln bei
      - ungewolltem Bremskraftaufbau
      - Versagen des Bremskraftaufbaus
      durch Einfachfehler entweder im Regelungs- oder im Überwachungskanal keine
      unzulässigen Verzögerungswerte einstellen.
       
    5. Die Kenngrößen der eingesetzten pneumatischen Filter sowie die erforderlichen
      Wartungstätigkeiten müssen in der Wartungs- und Bedienanleitung des Herstellers
      festgelegt werden.