• Zulassungs-Nr.: V-8/02/1

    Zulassungs-Datum: 19.07.2002

    Hersteller: DEILMANN-HANIEL, Maschinen- und Stahlbau GmbH, Dortmund

    Bauart: Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung für von Hand oder auch automatisch
    gesteuerte Treibscheiben-, Trommel- oder Bobinenförderanlagen mit geregelten oder
    ungeregelten Antriebshäspeln.

    Bezeichnung: DH-V/DW-1

    Unterlagen: 1 Aktenordner, mit der Beschreibung der Geschwindigkeits- und
    Drehzahlüberwachungseinrichtung des Typs DH-V/DW-1 sowie den zugehörigen
    technischen Unterlagen,

    jeweils in 3-facher Ausfertigung

    Im Einzelnen beinhalten der Aktenordner folgende Anlagen:

    Anlage 2 Generelle Erläuterungen und Beschreibung des Aufbaus und der Funktionsweise
    der Geschwindigkeits- und Drehzahlüberwachungseinrichtung Typ DH-V/DW-1 nach
    Zeichnung - Nr. SO 0015-A, Stand vom 04.10.2001,

    Anlage 3 Schaltpläne, Stückliste und Übersichtsbild der Geschwindigkeits- und
    Drehzahlüberwachungseinrichtung Typ DH-V/DW-1, Stand vom 04.10.2001,

    Anlage 4 Technisches Datenblatt des inkrementalen Drehgebers Typ HWI 80, und
    zugehörige EG-Konformitätserklärung vom 01.06.1998 des Herstellers Hohner
    Elektrotechnik GmbH, D-59368 Werne,

    Anlage 5 Bescheinigung vom 12.04.1999 des Herstellers mks GmbH,
    D-78239 Rielasingen, über den Stand der in den Baugruppen SX340,
    Anzeige- und Überwachungsgeräte für Impulssignale, eingesetzten Software,

    Anlage 6 Technisches Datenblatt des Herstellers mks GmbH, D-78239 Rielasingen
    über Baugruppen der Serie SX, universelle Anzeige- und Überwachungsgeräte für
    Impulssignale, Stand Juli 2001,

    Anlage 7 Technisches Datenblatt - MKS Application Manual für Baugruppen
    der Serien DX, SX, ZX, IX und PX- des Herstellers mks GmbH,

    D-78239 Rielasingen, Stand der APPLI01A.DOC, November 1997,

    Anlage 8 Referenzliste des Herstellers mks GmbH, D-78239 Rielasingen,

    über die Anwendung der Baugruppen-Serie SX in unterschiedlichen Industrien,
    Stand der MKSREF.DOC, Dezember 1996,

    Anlage 9 EU- Konformitätserklärung vom 12.04.1999 des Herstellers mks
    Maschinen-Kontroll-Systeme GmbH, D-78239 Rielasingen,

    über die Übereinstimmung für Baugruppen der Serie SX mit den grundlegenden
    Anforderungen der europäischen Richtlinien:

    NS 73/23/EWG - EMV 89/336/EWG, EN 50081-1 und prEN 50082-2/10/94,

    Anlage 10 Interim - Bescheinigung der NAVATECH Unternehmensberatung,
    über die Erfüllung der Norm DIN EN 9001, Qualitätsmanagementsystem, durch
    den Hersteller mks Maschinen-Kontroll-Systeme GmbH, D-78239 Rielasingen,
    bei der Baugruppenherstellung,

    Anlage 11 Bescheinigung des Hersteller mks Maschinen-Kontroll-Systeme GmbH,
    D-78239 Rielasingen,

    über die Funktionssicherheit der in den Baugruppen des Typs SX eingesetzten
    Software beim Jahrtausendwechsel,

    Anlage 12 Erklärung vom 12.04.1999 des Hersteller mks Maschinen-Kontroll-
    Systeme GmbH, D-78239 Rielasingen, über die Erfüllung und die Konformität
    spezieller nationaler und internationaler Normen und Vorschriften der von ihm
    hergestellten komplexen Bauteile,

    Anlage 13 Technisches Datenblatt des Herstellers Brodersen controlls über
    U/f-Signalconverter, Spannungs- Frequenzkonverter, des Typs PXF-10,

    Anlage 14 Technisches Datenblatt des Herstellers PHOENIX CONTACT über
    Sollwertpotentiometer des Typs EMG 30-SP(K)/...LIN.

    Prüfbericht: Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    Nr. P02 - 00262 - SPS-St/Cb 11 KON - vom 11.03.2002

    Kennzeichen:

    Die mit Prozessoren aufgebaute Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung des Typs DH-V/DW-1
    beinhaltet sowohl die Betriebsmittel für die Geschwindigkeitsüberwachung als auch eine zugehörige
    Prüfeinrichtung. Mit dieser Prüfeinrichtung können sowohl die Ansprechwerte und Auslösungen
    als auch die internen Überwachungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung jeweils einzeln
    geprüft werden.

    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen des Typs DH-V/DW-1 sind von der Erfassung bis
    hin zur Ausgabe in den Sicherheitskreis durchgängig mit zwei identischen Überwachungskanälen,
    d.h. mit aktiver homogener Redundanz, aufgebaut. Beim Überschreiten der zulässigen Höchst-
    oder ggf. der Einfahrgeschwindigkeiten sowie beim Ansprechen der Redundanz- und der Geber-
    bzw. Impulsüberwachungen erfolgen die Signalausgaben jeweils einzeln über Hilfsschütze und
    nach dem Ruhestromprinzip.

    Bauartbeschreibung:

    Jeder Überwachungskanal beinhaltet:

    • 1 inkrementalen Drehgeber Typ HWI 80 des Herstellers Hohner Elektrotechnik GmbH,
      D-59368 Werne,
    • 1 mit Prozessoren aufgebautes universelles Anzeige- und Überwachungsgerät der Serie
      SX 540/RL500 des Herstellers mks Maschinen-Kontroll-Systeme GmbH, D-78239 Rielasingen,
    • 2 Hilfschütze als Ausgabeschütze,

    und bei Anlagen, die für eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 2 m/s zugelassen sind, für die
    Einfahrüberwachungen in den beiden Schachtendbereichen,

    • 2 Schachtmagnetschalter oder 2 Rollenschalter am Teufenzeiger.

    Die DH-V/DW-1 erfasst redundant mit insgesamt zwei inkrementalen Drehgebern des Typs HWI 80
    die Geschwindigkeit der Fördermittel bzw. der Bühne oder die unmittelbar der Geschwindigkeit
    entsprechende proportionale Drehzahl.

    Einer der beiden Drehgeber muss von der dem Seilträger, z.B. Treibscheibe, Trommel oder Bobine,
    zugeordneten Welle form- und kraftschlüssig angetrieben werden. Der jeweils andere Drehgeber
    muss von einer Seilscheibe, z.B. Ablenk- oder Umlenkscheibe, oder der entsprechenden Bobine
    zugeordneten Welle formschlüssig angetrieben werden.

    Die Impulssignale der beiden Drehgeber wirken jeweils einzeln und unabhängig voneinander auf
    die ihnen zugeordneten Überwachungsgeräte (Einbaugeräte) des Typs SX540/RL500, die als
    Grenzsignalgeber eingesetzt werden.

    Diese Geräte ermitteln anhand der empfangenen Impulse nach dem Torzeitverfahren oder durch
    Periodendauer-Messungen die jeweilige Geschwindigkeit oder Drehzahl.

    Jeder Grenzsignalgeber (Grenzwertgeber) ist frontseitig jeweils auch mit einer optischen Anzeige
    (6 Dekaden) ausgerüstet, auf der die jeweils ermittelte Geschwindigkeit mit Ziffern dargestellt wird.

    Die Parameter für die Überwachung der Überschreitung um maximal 20 % der jeweils zulässigen
    Höchstgeschwindigkeit und ggf. die Parameter für die Überwachung der Überschreitung der
    jeweils zulässigen Einfahrgeschwindigkeiten (50 % von Vmax) werden jeweils von Hand in die
    Überwachungsgeräte eingegeben. Beim Überschreiten dieser Geschwindigkeits-Grenzwerte
    werden von jedem Überwachungsgerät über die den Grenzwerten zugeordneten Geräteausgänge
    Relais angesteuert. Diese Relais wirken nach dem Ruhestromprinzip und sollen jeweils einzeln,
    d.h. redundant, auf den Sicherheitskreis der Anlage wirken.

    Die beiden Relais für die Ausgabe der Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung und die beiden
    Relais für die Einfahrüberwachungen werden jeweils mit Hilfe von Zeitrelais und zugeordneten
    Relaisschaltungen auf Redundanzverlust und mit Wirkung auf den Sicherheitskreis der Anlage
    überwacht. Eine Auslösung der Redundanzüberwachung wird am Steuerpult der Antriebs-
    maschine optisch angezeigt und gespeichert. Das Löschen bzw. das Quittieren dieser Meldung
    ist nur möglich, wenn die Störung beseitigt ist und der zugehörige Schlüsselschalter,
    Quittierungsschalter, betätigt wird.

    Jede Überwachungsbaugruppe (Grenzsignalgeber) ist so ausgeführt, dass geräteintern auch der
    Ausfall des jeweils zugeordneten inkrementalen Drehgebers, d.h. das Ausbleiben von Impulsen
    erkannt und eine entsprechende Meldung über einen separaten Ausgang ausgegeben wird. Diese
    Meldung wirkt ebenfalls in den Sicherheitskreis der Anlage.

    Die Einstellung bzw. die Eingabe der anlagenspezifischen Parameter und die Berechnung des
    Skalierungsfaktors bzw. -parameters "P02" der redundanten Anzeige- und Auswertebaugruppen
    des Typs SX 540/RL500, des Herstellers mks Maschinen-Kontroll-Systeme GmbH, D-78239
    Rielasingen, erfolgt anhand einer Einstellanleitung. Diese Einstellanleitung ist Bestandteil der
    Antragsunterlagen. Dabei sind nur die numerischen Werte der Parameter "P02" und "P10" frei
    und anlagenspezifisch wählbar. Die numerischen Werte der übrigen Parameter liegen entweder
    fest und sind entsprechend der Einstellanweisung auszuführen oder werden seitens des Herstellers
    mks bereits vorab festgelegt (Werkseinstellung). Eine Veränderung dieser übrigen Parameter ist
    nur nach Rücksprache mit der Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW, der Bezirksregierung
    Arnsberg und der die Vorprüfung zur Bauartzulassung durchführenden Stelle DMT GmbH,
    Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle zulässig.

    Prüfeinrichtung

    Die Auslösungen und die Ansprechwerte der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung können
    mit Hilfe einer manuell zu betätigenden Einrichtung jeweils einzeln ausgelöst und die eingestellten
    Ansprechwerte geprüft werden. Mit Hilfe eines am Schaltschrank angeordneten Schlüsselschalters
    kann diese Prüfschaltung bzw. die Prüfeinrichtung wirksam oder unwirksam geschaltet werden.
    Am Steuerstand der Antriebsmaschine wird die Einschaltung des Prüfbetriebes durch ein
    entsprechend beschriftetes Leuchtfeld optisch angezeigt.

    Weiterhin besteht die Prüfeinrichtung aus einem Sollwertpotentiometer Typ EMG 30-SP(K)/LIN...
    des Herstellers PHOENIX CONTACT und einem nachgeschalteten U/f-Signalumsetzer Typ PXF 10
    des Herstellers BRODERSEN controls. Bei der Prüfung wird ein mit dem Sollwertpotentiometer
    von Hand vorgegebenes Gleichspannungssignal von 0 bis 10V auf den Frequenzumsetzer geschaltet.
    Dieser Umsetzer gibt ein von der anliegenden Gleichspannung abhängiges Frequenzsignal aus, dessen
    Frequenz von der Höhe der anliegenden Eingangsspannung abhängt. Dieses Frequenzsignal wird
    jedem der beiden o.g. Grenzwertgeber zugeschaltet. Durch manuelle Verstellung des Sollwert-
    potentiometers wird eine der Übergeschwindigkeit bzw. -drehzahl simuliert, und es können so bei
    stillstehendem Förderhaspel die jeweils eingestellten Grenzwerte geprüft werden, ohne dass dabei
    diese den Höchst- bzw. Einfahrgeschwindigkeiten entsprechenden Grenzwerte verändert werden.
    Wird die Prüfschaltung bzw. der Prüfbetrieb bei geöffneter Fahrbremse eingeschaltet, so erfolgt
    unmittelbar die Auslösung des Sicherheitskreises.

    Die Prüfung der Wirksamkeit der Redundanzüberwachungsschaltung ist nur bei eingeschaltetem
    Prüfbetrieb möglich. Für die Prüfung muss an einem Anzeige- und Überwachungsgerät des Typs
    SX 540/RL500 die Taste mit der Bezeichnung "Prog.Zu" von Hand betätigt werden, bis die Anzeige
    "P00" im Display erscheint. Ca. 3 Sekunden nach dem die Anzeige "P00" aufleuchtet, wird die
    Redundanzüberwachung und die zugehörige optische Anzeige sowie auch der Sicherheitskreis
    ausgelöst.

    Drehzahlüberwachungseinrichtung

    Der Hersteller Deilmann-Haniel , Maschinen- und Stahlbau GmbH, 44311 Dortmund, beabsichtigt,
    die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung des Typs DH-V/DW-1 ggf. unverändert auch als
    zweikanalige Drehzahlüberwachungseinrichtung (DW: Drehzahl-Wächter) einzusetzen. In diesen
    Fällen sollen die Anzeige- und Überwachungsgeräte des Typs SX 540/RL500 so parametriert werden,
    dass die Überschreitungen der maximal zulässigen Drehzahlen der Antriebsmotoren oder der
    Seilträger mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht werden. Dabei sollen die für die
    Geschwindigkeitsüberwachung konzipierten und vorhandenen Überwachungsfunktionen in vollem
    Umfang erhalten und auch wirksam bleiben.

    Antriebe mit Schleifringläufermotoren

    Sind in einem Einsatzfall nur die redundanten Grenzsignalgebermarken für die Überwachung der
    zulässigen Höchstgeschwindigkeit, d.h. 120%-Vmax, und nicht die beiden Grenzsignalmarken für
    die Einfahrüberwachungen erforderlich, so wird beim Einsatz von Antrieben mit Schleifringläufer-
    Motoren seitens des Herstellers Deilmann-Haniel, Maschinen- und Stahlbau GmbH, 44311 Dortmund,
    beabsichtigt, diese Marken und die zugeordneten Relais für die Ansteuerung der Läufer-Kurzschluss-
    Schütze einzusetzen.

    Sicherheitliche Stellungnahme

    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen des Typs Typ DH-V/DW-1 sind für den Einsatz in
    Anlagen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 4 m/s ausgelegt. Dies bedeutet, dass nicht
    nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern auch beim Einfahren in jeden Schachtendbereich
    an jeweils mindestens einem Teufenpunkt die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung (50 %-Vmax)
    mit Hilfe eines Schachtschalters überwacht werden muss.

    Ergänzend zu den Aussagen der jeweiligen Betriebsmittel-Hersteller, wird eine arbeitstägliche Prüfung der
    maximalen Geschwindigkeits-Grenzwerte für erforderlich gehalten. Diese Prüfungen sollen nach längeren,
    z.B. mehrtägigen Stillstands- oder betrieblichen Ruhezeiten, stets vor Aufnahme des Förderbetriebes erfolgen.

    Ferner sind beim Einsatz der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung an Trommel- oder Bobinen-
    förderanlagen, auch die für mit Versteckeinrichtungen ausgerüsteten Doppel-Trommel- oder Doppel-
    Bobinenförderanlagen spezifischen zusätzlichen Anforderungen der TAS zu beachten.

    Beim Einsatz als zweikanalige Drehzahlüberwachungseinrichtung und bei Antrieben mit Schleifring-
    läufermotoren werden gegen die Anwendung dieser Optionen in sicherheitlicher Hinsicht keine Einwände
    erhoben, wenn die dementsprechenden Parameter bei der ersten Inbetriebnahme einer Anlage in beide
    Anzeige- und Überwachungsgeräte und dabei die Parameter nur durch das diesbezüglich sachkundige
    Personal des Herstellers Deilmann-Haniel, Maschinen- und Stahlbau GmbH, 44311 Dortmund,
    eingegeben werden.

    Hinweise:

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme des zur Bauartzulassung beantragten
    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung mit der Typenbezeichnung DH-V/DW-1, die nachfolgend
    genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    a) Bei den regelmäßigen Prüfungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung gemäß
    der BVOS ist die Prüfanweisung des Herstellers (s. Antragsunterlagen) zu beachten.

    b) Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
    die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.

    c) Bei der Errichtung und auch beim Betrieb der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    in einer Anlage sind die einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten, z.B. beim Betrieb der
    Förderanlage sollten Funkgeräte bzw. Funktelefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen
    Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.

    d) Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
    des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    e) Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen aber nicht die
    technischen Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der
    Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten.

    f) Im eingebauten Zustand müssen die zu der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    gehörenden Baugruppen und Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar
    sein, z.B. bei der Hardware auf der Frontseite der Baugruppen.

    g) Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten der Geschwindigkeitsüber-
    wachungseinrichtung dürfen bei der Instandhaltung oder bei der Wartung nur durch geprüfte
    Originalteile des Herstellers ersetzt werden.

    h) Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
    sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen
    und ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.

    i) Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
    anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
    bei der Wartung, insbesondere bei der Software-Wartung, und bei der Einleitung der
    Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
    ersetzt werden können.

    Werden beim Einsatz an Anlagen gemäß § 1 BVOS Anzeige- und Überwachungsgeräte
    des Typs SX 540/RL500 eingesetzt deren Hardware zwar den geprüften Geräten entsprechen
    deren Prozessor-Systeme aber andere als die geprüften Programme beinhalten, so ist nach
    den Dokumentations-Richtlinien zwar keine Änderung der Bauartzulassung erforderlich,
    jedoch dürfen diese Geräte nur nach Rücksprache und nur mit Zustimmung der Abteilung 8,
    Bergbau und Energie in NRW, der Bezirksregierung in Arnsberg sowie der die Vorprüfung
    zur Bauartzulassung durchführenden Prüfstelle, der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit -
    Seilprüfstelle, eingesetzt werden.

    Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde
    liegenden Ausführungen entsprechen.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel  GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.