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Genehmigungs.-Nr.:
V - 12 / 05 / 1
Genehmigungs-Datum:
12.07.2005
Ergänzung: 1. Erg. vom 07.11.2007
2. Erg. vom 30.11.2009Hersteller:
ALSTOM Power Conversion GmbH, Abteilung Mining,
Culemeyerstr. 1, D-12277 BerlinBauart:
Digitale rechnerunterstützte mit Mitteln des
Logidyn D2-Systems aufgebaute Geschwindigkeits-
überwachungseinrichtung des Typs GES04i für von Hand
oder auch automatisch gesteuerte drehzahlgeregelte oder
drehzahlungeregelte Förderhäspel von Treibscheiben-,
Trommel- oder BobinenförderanlagenUnterlagen:
4 Aktenordner, Bände 1 bis 4,
Stand vom 03.02.2004,
Zeichnungs-Nr. 592.054. .... Band 1 bis Band 4,
mit der Beschreibung des Aufbaus, der
Funktionen und der Hardware sowie den
Schaltplänen der integrierten
Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
des Typs GES04iPrüfbericht:
Nr. P05-00198 vom 23.05.2005,
AZ: SPS-St 11 KON,
Deutsche Montan Technologie, Fachstelle für
Sicherheit - Seilprüfstelle -
1. Erg.: Nr. P07-00547 vom 04.09.2007
2. Erg.: Nr. P09-00468 vom 12.08.2009
Bauartbeschreibung:Die Bauart der mit dem Antrag vom 12.02.2004 beantragten Geschwindigkeitsüberwachungs-
einrichtung mit der Typenbezeichnung GES04i ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:Die digitale redundante zweikanalige und mit programmierbaren elektronischen Rechner-
Systemen des Multitasking- und Multiprozessor-Systems Logidyn D2 aufgebaute
Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung ist für von Hand oder auch automatisch
gesteuerte drehzahlgeregelte oder drehzahlungeregelte Förderhäspel von Treibscheiben-,
Trommel- oder Bobinenförderanlagen geeignet.Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung ist so ausgeführt, dass parametrierbar
nicht nur eine, sondern mehrere unterschiedliche z.B. betriebsartenanhängige oder
schachtspezifische Höchstgeschwindigkeiten zweikanalig mit Wirkung auf den
Sicherheitskreis der Förderanlage überwacht werden können.Die beiden redundanten voneinander unabhängigen Logidyn D2-Systeme (PES 1 und
PES 2) beinhalten hard- und softwaremäßig sowohl die Funktionen der Geschwind-
igkeitsüberwachungseinrichtung als auch die der erforderlichen system-internen
Test-, Überwachungs- und Prüffunktionen. Dabei werden in jedem Kanal systemintern
überwacht, z.B. die Systemtakte, die Programmabläufe, die Systemtakte der Daten-
übertragungssysteme durch hard- und softwaremäßig realisierte Watch-Dogs, die
sicherheitsrelevanten Verknüpfungsergebnisse sowie die Redundanz bzw. Gleichheit
(Valenz) der sicherheitsrelevanten beiden Ein- und Ausgangsebenen. Ferner werden
die sicherheitlich bedeutsamen Merkerbereiche durch Speichertests und durch
asynchrone bzw. zeitlich unterschiedliche Verarbeitungszyklen auf ihre Wechselfähigkeit
bzw. Hängen bleiben (Stuck-at-Fehler) und sporadische zufällig auftretende Fehler
überwacht. Die Sicherung und Überwachung der Datenübertragungseinrichtungen erfolgt
durch standardisierte und mit Prüfroutinen überwachte Telegramme, die mit einer
Hammingdistanz > 4 übertragen werden.Die wesentlichen Überwachungsfunktionen der Geschwindigkeitsüberwachungs-
einrichtung sowie die kanal- bzw. pes-internen Überwachungen können an Hand einer
anlagenspezifischen Prüfanweisung und mit Hilfe einer fest eingebauten Prüf- und
Visualisierungseinrichtung (Touch-Screen) einzeln geprüft werden.Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen des Typs GES04i sind so ausgeführt,
dass die redundanten Logidyn D2-Systeme hard- und softwaremäßig nicht nur die
Funktionen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung beinhalten, sondern mehr
oder weniger bau-, geräte- und funktionstechnisch auch Aufgaben der Steuerung und
Überwachung des Förderhaspels oder der übrigen Förderanlage beinhalten, z.B. als
Sicherheits-, Fahrbrems- oder Abfahrsperrkreis.Die jeweiligen Auslösungen der Sicherheits- und Überwachungsfunktionen der
Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung werden in jedem der beiden Kanäle
(PES 1 und 2) nicht als binäre Einzelsignale oder Datenwörter separat ausgegeben,
sondern sie wirken jeweils softwaremäßig nur system-intern unmittelbar auf die
implementierten Teile des Sicherheits- oder Abfahrsperrkreises (Redundanzverlust)
der Förderanlage.Die detaillierte und vollständige Kennzeichnung einer Geschwindigkeitsüberwachungs-
einrichtung des Typs GES04i erfolgt gemäß einem festgelegten detaillierten
Typenschlüssel, z.B. GES04i/N0-111233011-V.10. Dementsprechend wird eine gemäß
dem Antrag errichtete integrierte Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung durch
die Gruppenbezeichnung GES04i gekennzeichnet. Dabei soll die Kennzeichnung „i“ auf
die mit einer Förderhaspelsteuerung und -überwachung sowohl in funktions-, geräte-
und bautechnischer Hinsicht integrierte Ausführung hinweisen. Der in den beiden
Logidyn D2-Systemen PES 1 (Kanal A) und PES 2 (Kanal B) implementierte Softwarestand,
der sowohl die Funktionen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung als auch
die systeminternen Test-, Überwachungs- und Prüffunktionen beinhaltet wird insgesamt
durch die Kennzeichnung V1.0 gekennzeichnet.Die nicht zur Bauart gehörenden Anlagenteile, Baugruppen und Einrichtungen die
zwar bau- oder funktionstechnisch mit der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
des Typs GES04i in unmittelbarem Zusammenhang stehen, z.B. die Teufenermittlung,
-anzeige und -überwachung, die Bildschirmanzeigen am Maschinensteuerstand und deren
Überwachung, die Sicherheits- und Überwachungskreise der Förderanlage, sind nicht
Gegenstand und Inhalt der Bauartgenehmigung, jedoch Gegenstand des anlagenbezogenen
gemäß § 4 BVOS durchzuführenden jeweiligen Genehmigungsverfahrens.Aufbau
Das PES 1 bzw. der Kanal A der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
beinhaltet hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberwachung systemintern minimal
7 busgekoppelte bzw. vernetzte Baugruppen und zwar:1 VME-Master-Baugruppe des Typs VCM 232.1,
1 Prozessor Baugruppe des Typs COP 232.2
1 binäre Eingabe-Baugruppen des Typs DEP 232.1,
1 Zähler-Baugruppe des Typs DIZ 232.1,
1 binäre Ausgabe-Baugruppe des Typs DAP 232.1,
1 analoge Eingabe-Baugruppe des Typs ADA 232.1 und
1 CANBUS-Baugruppe des Typs 232.1 für maximal 4 CANBUS-Anbindungen,
sowie ggf. ein systemkonformes bildschirmgestütztes (TFT-Bildschirm)
Visualisierungs- und Prüfsystem.Das PES 2 bzw. der Kanal B der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
beinhaltet hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberwachung systemintern ebenfalls
minimal 7 busgekoppelte bzw. vernetzte Baugruppen und zwar:1 VME-Master-Baugruppe des Typs VCM 232.1,
1 Prozessor Baugruppe des Typs COP 232.1,
1 binäre Eingabe- und Ausgabe-Baugruppen des Typs BIO 232,
1 Zähler-Baugruppe des Typs CEA 232,
1 CANBUS-Baugruppe des Typs 232.1 für maximal 4 CANBUS-Anbindungen,
sowie ggf. ein systemkonformes bildschirmgestütztes (TFT-Bildschirm)
Visualisierungs- und Prüfsystem.Die beiden o.g. PES-Kanäle beinhalten in der Regel nicht nur Baugruppen für den
jeweiligen system- bzw. kanalinternen Signal- und Informationsaustausch, sondern
auch andere aufgabenspezifische Baugruppen für die jeweilige system-externe
Kommunikation Baugruppen.Die beiden Kanäle beinhalten unterschiedliche Zentraleinheiten (CPU’en) bzw. Prozessoren,
d.h. diversitäre Prozessor-Redundanz, und auch bau- bzw. typengleiche Kommunikations-,
Ein- und Ausgabebaugruppen.In dem PES 1 beinhaltet im wesentlichen der logische Prozessor 3 der CPU bzw. die
Prozessor Baugruppe des Typs COP 232.2 hard- und softwaremäßig die Funktionen
des Kanals A der Geschwindigkeitsüberwachung.In dem PES 2 beinhaltet im wesentlichen der Prozessor 1 der Prozessor-Baugruppe
COP 232.1 hard- und softwaremäßig die Funktionen des Kanals B der Geschwindig-
keitsüberwachungseinrichtung.Der Stand der eingesetzten anlagenunabhängigen Software (Firmware wie z.B.
Betriebssysteme und Programmiersprache) und der anlagenabhängigen Anwender-
software ist aus der Versionsbezeichnung ersichtlich. Der Hersteller ALSTOM Power
Conversion GmbH beabsichtigt, den jeweiligen Stand der in den Systemen implementierten
Software nicht separat d.h. einzeln, sondern insgesamt zu verwalten. Dieser Softwarestand
wird insgesamt durch die Kennzeichnung V.10 gekennzeichnet.Die jeweils eingesetzte Ausführung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
soll entsprechend der in den Genehmigungsunterlagen festgelegten Klassifizierung und
gemäß dem Typenschlüssel des Antrags als detaillierte Typenbezeichnung angegeben
werden.1. Ergänzung:
Bei sonst unveränderter Bauweise/Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
maßnahmen durchgeführt werden:
Wahlweise darf die Baugruppe VCM232.3 (VME-Configration-Manager-Master), in
Kanal A und Kanal B (funktionsgleiche Baugruppe zur bereits genehmigten VCM232.1
sowie die Baugruppe ibaLink-SM-128V-i-2o (VMEbus-Schnittstellenkarte) für
Visualisierungs-, Service- und Inbetriebnahmezwecke eingesetzt werden.
Diese Erweiterung der Genehmigung wird als fortlaufende Ergänzung der
Genehmigungsnummer V-12/05/1 im „Verzeichnis der zugelassenen Bauteile vonSchacht- und Schrägförderanlagen“ abgedruckt bzw. im elektronischen Sammelblatt der
Bezirksregierung Arnsberg (esb.bezreg-arnsberg.nrw.de) veröffentlicht werden, welches
in allen Bundesländern Deutschlands gilt.2. Ergänzung:
Bei sonst unveränderter Bauweise/Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
maßnahmen durchgeführt werden:In dem programmierbaren System mit der Bezeichnung PES 1 darf auch der Prozessortyp
COP 232.2 eingesetzt werden. Die PES 2 bleibt bezüglich der Hardware und der
Software unverändert.Hinweise:
Die Anwendersoftware ist aufgrund der bisherigen Prüfungen noch nicht in allen möglichen
Anwendungsfällen praktisch an einer Förderanlage geprüft worden. Dementsprechend ist die
Anwendersoftware noch zu prüfen z.B. bei Förderanlagen die schachtabhängige Einfahr-
überwachungen beinhalten oder Anlagen die als Doppel-trommel- oder als Einfach- bzw.
Doppelbobinenanlagen ausgeführt sind. Der Einsatz der Anwendersoftware an diesen
Förderanlagen erfordert zwar keinen neuen Genehmigungsantrag, jedoch eine Ergänzung
dieser Bauartgenehmigung. Diese kann jedoch erst erteilt werden, wenn jeweils ein entsprechendes
Baumuster errichtet, geprüft und mit Erfolg in Betrieb ist.Diese Aspekte gelten ebenso für den Einsatz einer nicht integrierten bzw. separaten Ausführung
des Typs GES04.Im Laufe der Nutzung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sind seitens des Betriebes
keine Maßnahmen erforderlich, die einen Eingriff des Betriebes in die geprüften Programme erfordern.Änderungen und Erweiterungen der Programme sowie der die internen Funktionen, Wirkungs-
und Arbeitsweisen bestimmenden Systemparameter der verwendeten programmierbaren
elektronischen Logidyn D2-Systeme des Fahrtreglers, dürfen nur nach Rücksprache und
mit Zustimmung der prüfenden Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung
Arnsberg und des Sachverständigen vorgenommen werden.Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Geschwindigkeitsüberwachungs-
einrichtungen des Typs GES04i die nachfolgend genannten Punkte a) bis l) zu beachten:
Hinweis vom 05.08.2014:a)
Bei den regelmäßigen Prüfungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
gemäß § 13 BVOS ist die Prüfanweisung des Herstellers ALSTOM Power
Conversion GmbH (s. Antragsunterlagen) zu beachten.b)
Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.c)
Bei der Errichtung und auch beim Betrieb einer Geschwindigkeitsüberwachungs-
einrichtung in einer Förderanlage sind die einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten,
z.B. beim Betrieb der Förderanlage, sollten Funkgeräte bzw. Funktelefone nicht in
unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.d)
Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der
Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.e)
Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die
technischen Ausführungen durch die Bauartgenehmigung festgelegt sind, so sind bei der
Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS Nr. 3.8.7. zu beachten.f)
Im eingebauten Zustand müssen die zu der Geschwindigkeitsüberwachungs-
einrichtung gehörenden Baugruppen und Komponenten hard- und softwaremäßig
eindeutig identifizierbar gekennzeichnet sein, z.B. bei der Hardware auf der
Frontseite der Baugruppen.g)
Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten der Geschwindigkeits-
überwachungseinrichtung dürfen bei der Instandhaltung oder bei der Wartung nur
durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.h)
Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische
Bauteile sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten
sicherheitlichen und ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße
Funktion hin zu prüfen.i)
Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb
befindlichen anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige
Dokumente sowie Daten) bei der Wartung, insbesondere bei der Software-Wartung,
und bei der Einleitung der Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen
nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden können.j)
Die rechnerunterstützte Prüfeinrichtung darf nur mit maschinell lesbaren
Datenträgern, z.B. CD-Rom) benutzt werden, die für den Fahrtregler
erforderlich sind und die auf evtl. vorhandene Computerviren geprüft worden sind.k)
Die ggf. an eine Busverbindung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
angeschlossenen zum Logidyn D2-System konformen Baugruppen müssen zum
einen in Richtung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
rückwirkungsfrei sein und zum anderen dürfen diese Baugruppen die
systeminternen und -externen Funktions- und Wirkungsweisen der
Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sowie die implementierten
Anlagenparameter nicht verändern oder beeinflussen können.l)
Die anlagenunabhängigen sowie die anlagenabhängigen Programme in den
angeschlossenen rechnergesteuerten Baugruppen sowie die Anlagen- und
Systemparameter dürfen nicht so verändert bzw. parametriert werden,
dass sie die dem Antrag zu Grunde liegenden systeminternen und -externen
Wirkungs- und Funktionsweisen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
verändern oder erweitern. Dies gilt insbesondere für den systeminternen
Multitaskingbetrieb sowie den gegenseitigen Informations- und Meldungs-
austausch der Logidyn D2-Systeme.Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind