• Genehmigungs.-Nr.:

    V - 12 / 05 / 1

    Genehmigungs-Datum:

    12.07.2005     

    Ergänzung: 1. Erg. vom 07.11.2007
    2. Erg. vom 30.11.2009

    Hersteller:

    ALSTOM Power Conversion GmbH, Abteilung Mining,
    Culemeyerstr. 1, D-12277 Berlin         

    Bauart:

    Digitale rechnerunterstützte mit Mitteln des
    Logidyn D2-Systems aufgebaute Geschwindigkeits-
    überwachungseinrichtung des Typs GES04i für von Hand
    oder auch automatisch gesteuerte drehzahlgeregelte oder
    drehzahlungeregelte Förderhäspel von Treibscheiben-,
    Trommel- oder Bobinenförderanlagen

    Unterlagen:

    4 Aktenordner, Bände 1 bis 4,
    Stand vom 03.02.2004,
    Zeichnungs-Nr. 592.054. ....  Band 1 bis Band 4,
    mit der Beschreibung des Aufbaus, der
    Funktionen und der Hardware sowie den
    Schaltplänen der integrierten
    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    des Typs GES04i

    Prüfbericht:

    Nr. P05-00198 vom 23.05.2005,
    AZ: SPS-St 11 KON,
    Deutsche Montan Technologie, Fachstelle für
    Sicherheit - Seilprüfstelle -
    1. Erg.: Nr. P07-00547 vom 04.09.2007
    2. Erg.: Nr. P09-00468 vom 12.08.2009


    Bauartbeschreibung:

    Die Bauart der mit dem Antrag vom 12.02.2004 beantragten Geschwindigkeitsüberwachungs-
    einrichtung mit der Typenbezeichnung GES04i ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

    Die digitale redundante zweikanalige und mit programmierbaren elektronischen Rechner-
    Systemen des Multitasking- und Multiprozessor-Systems Logidyn D2 aufgebaute
    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung ist für von Hand oder auch automatisch
    gesteuerte drehzahlgeregelte oder drehzahlungeregelte Förderhäspel von Treibscheiben-,
    Trommel- oder Bobinenförderanlagen geeignet.

    Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung ist so ausgeführt, dass parametrierbar
    nicht nur eine, sondern mehrere unterschiedliche z.B. betriebsartenanhängige oder
    schachtspezifische Höchstgeschwindigkeiten zweikanalig mit Wirkung auf den
    Sicherheitskreis der Förderanlage überwacht werden können.  

    Die beiden redundanten voneinander unabhängigen Logidyn D2-Systeme (PES 1 und
    PES 2) beinhalten hard- und softwaremäßig sowohl die Funktionen der Geschwind-
    igkeitsüberwachungseinrichtung als auch die der erforderlichen system-internen
    Test-, Überwachungs- und Prüffunktionen. Dabei werden in jedem Kanal systemintern
    überwacht, z.B. die Systemtakte, die Programmabläufe, die Systemtakte der Daten-
    übertragungssysteme durch hard- und softwaremäßig realisierte Watch-Dogs, die
    sicherheitsrelevanten Verknüpfungsergebnisse sowie die Redundanz bzw. Gleichheit
    (Valenz) der sicherheitsrelevanten beiden Ein- und Ausgangsebenen. Ferner werden
    die sicherheitlich bedeutsamen Merkerbereiche durch Speichertests und durch
    asynchrone bzw. zeitlich unterschiedliche Verarbeitungszyklen auf ihre Wechselfähigkeit
    bzw. Hängen bleiben (Stuck-at-Fehler) und sporadische zufällig auftretende Fehler
    überwacht. Die Sicherung und Überwachung der Datenübertragungseinrichtungen erfolgt
    durch standardisierte und mit Prüfroutinen überwachte Telegramme, die mit einer
    Hammingdistanz > 4 übertragen werden.

    Die wesentlichen Überwachungsfunktionen der Geschwindigkeitsüberwachungs-
    einrichtung sowie die kanal- bzw. pes-internen Überwachungen können an Hand einer
    anlagenspezifischen Prüfanweisung und mit Hilfe einer fest eingebauten Prüf- und
    Visualisierungseinrichtung (Touch-Screen) einzeln geprüft werden.       

    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen des Typs GES04i sind so ausgeführt,
    dass die redundanten Logidyn D2-Systeme hard- und softwaremäßig nicht nur die
    Funktionen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung beinhalten, sondern mehr
    oder weniger bau-, geräte- und funktionstechnisch auch Aufgaben der Steuerung und
    Überwachung des Förderhaspels oder der übrigen Förderanlage beinhalten, z.B. als
    Sicherheits-, Fahrbrems- oder Abfahrsperrkreis.

    Die jeweiligen Auslösungen der Sicherheits- und Überwachungsfunktionen der
    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung werden in jedem der beiden Kanäle
    (PES 1 und 2) nicht als binäre Einzelsignale oder Datenwörter separat ausgegeben,
    sondern sie wirken jeweils softwaremäßig nur system-intern unmittelbar auf die
    implementierten Teile des Sicherheits- oder Abfahrsperrkreises (Redundanzverlust)
    der Förderanlage.  

    Die detaillierte und vollständige Kennzeichnung einer Geschwindigkeitsüberwachungs-
    einrichtung des Typs GES04i erfolgt gemäß einem festgelegten detaillierten
    Typenschlüssel, z.B. GES04i/N0-111233011-V.10. Dementsprechend wird eine gemäß
    dem Antrag errichtete integrierte Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung durch
    die Gruppenbezeichnung GES04i gekennzeichnet. Dabei soll die Kennzeichnung „i“ auf
    die mit einer Förderhaspelsteuerung und -überwachung sowohl in funktions-, geräte-
    und bautechnischer Hinsicht integrierte Ausführung hinweisen. Der in den beiden
    Logidyn D2-Systemen PES 1 (Kanal A) und PES 2 (Kanal B) implementierte Softwarestand,
    der sowohl die Funktionen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung als auch
    die systeminternen Test-, Überwachungs- und Prüffunktionen beinhaltet wird insgesamt
    durch die Kennzeichnung V1.0 gekennzeichnet.

    Die nicht zur Bauart gehörenden Anlagenteile, Baugruppen und Einrichtungen die
    zwar bau- oder funktionstechnisch mit der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    des Typs GES04i in unmittelbarem Zusammenhang stehen, z.B. die Teufenermittlung, 
    -anzeige und -überwachung, die Bildschirmanzeigen am Maschinensteuerstand und deren
    Überwachung, die Sicherheits- und Überwachungskreise der Förderanlage, sind nicht
    Gegenstand und Inhalt der Bauartgenehmigung, jedoch Gegenstand des anlagenbezogenen
    gemäß § 4 BVOS durchzuführenden jeweiligen Genehmigungsverfahrens.

    Aufbau

    Das PES 1 bzw. der Kanal A der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    beinhaltet hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberwachung systemintern minimal
    7 busgekoppelte bzw. vernetzte Baugruppen und zwar:

    1 VME-Master-Baugruppe des Typs VCM 232.1,
    1 Prozessor Baugruppe des Typs COP 232.2
    1 binäre Eingabe-Baugruppen des Typs DEP 232.1,
    1 Zähler-Baugruppe des Typs DIZ 232.1, 
    1 binäre Ausgabe-Baugruppe des Typs DAP 232.1,
    1 analoge Eingabe-Baugruppe des Typs ADA 232.1 und
    1 CANBUS-Baugruppe des Typs 232.1 für maximal 4 CANBUS-Anbindungen,
    sowie ggf. ein systemkonformes bildschirmgestütztes (TFT-Bildschirm)
    Visualisierungs- und Prüfsystem.

    Das PES 2 bzw. der Kanal B der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    beinhaltet hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberwachung systemintern ebenfalls
    minimal 7 busgekoppelte bzw. vernetzte Baugruppen und zwar:

    1 VME-Master-Baugruppe des Typs VCM 232.1,
    1 Prozessor Baugruppe des Typs COP 232.1,
    1 binäre Eingabe- und Ausgabe-Baugruppen des Typs BIO 232,
    1 Zähler-Baugruppe des Typs CEA 232, 
    1 CANBUS-Baugruppe des Typs 232.1 für maximal 4 CANBUS-Anbindungen,
    sowie ggf. ein systemkonformes bildschirmgestütztes (TFT-Bildschirm)
    Visualisierungs- und Prüfsystem.

    Die beiden o.g. PES-Kanäle beinhalten in der Regel nicht nur Baugruppen für den
    jeweiligen system- bzw. kanalinternen Signal- und Informationsaustausch, sondern
    auch andere aufgabenspezifische Baugruppen für die jeweilige system-externe
    Kommunikation Baugruppen. 

    Die beiden Kanäle beinhalten unterschiedliche Zentraleinheiten (CPU’en) bzw. Prozessoren,
    d.h. diversitäre Prozessor-Redundanz, und auch bau- bzw. typengleiche Kommunikations-,
    Ein- und Ausgabebaugruppen.

    In dem PES 1 beinhaltet im wesentlichen der logische Prozessor 3 der  CPU bzw. die
    Prozessor Baugruppe des Typs COP 232.2 hard- und softwaremäßig die Funktionen
    des Kanals A der Geschwindigkeitsüberwachung.

    In dem PES 2 beinhaltet im wesentlichen der Prozessor 1 der Prozessor-Baugruppe
    COP 232.1 hard- und softwaremäßig die Funktionen des Kanals B der Geschwindig-
    keitsüberwachungseinrichtung.  

    Der Stand der eingesetzten anlagenunabhängigen Software (Firmware wie z.B.
    Betriebssysteme und Programmiersprache) und der anlagenabhängigen Anwender-
    software ist aus der Versionsbezeichnung ersichtlich. Der Hersteller ALSTOM Power
    Conversion GmbH beabsichtigt, den jeweiligen Stand der in den Systemen implementierten
    Software nicht separat d.h. einzeln, sondern insgesamt zu verwalten. Dieser Softwarestand
    wird insgesamt durch die Kennzeichnung V.10 gekennzeichnet.

    Die jeweils eingesetzte Ausführung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    soll entsprechend der in den Genehmigungsunterlagen festgelegten Klassifizierung und
    gemäß dem Typenschlüssel des Antrags als detaillierte Typenbezeichnung angegeben
    werden.

     

    1. Ergänzung:
               
    Bei sonst unveränderter Bauweise/Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
    maßnahmen durchgeführt werden:

    Wahlweise darf die Baugruppe VCM232.3 (VME-Configration-Manager-Master),  in
    Kanal A und Kanal B (funktionsgleiche Baugruppe zur bereits genehmigten VCM232.1 
    sowie die Baugruppe ibaLink-SM-128V-i-2o (VMEbus-Schnittstellenkarte) für
    Visualisierungs-, Service- und Inbetriebnahmezwecke eingesetzt werden.


    Diese Erweiterung der Genehmigung wird als fortlaufende Ergänzung der
    Genehmigungsnummer V-12/05/1 im „Verzeichnis der zugelassenen Bauteile von

    Schacht- und Schrägförderanlagen“ abgedruckt bzw. im elektronischen Sammelblatt der
    Bezirksregierung Arnsberg (esb.bezreg-arnsberg.nrw.de) veröffentlicht werden, welches
    in allen Bundesländern Deutschlands gilt.

    2. Ergänzung:

    Bei sonst unveränderter Bauweise/Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungs-
    maßnahmen durchgeführt werden:

    In dem programmierbaren System mit der Bezeichnung PES 1 darf auch der Prozessortyp
    COP 232.2 eingesetzt werden. Die PES 2 bleibt bezüglich der Hardware und der
    Software unverändert.

    Hinweise:

    Die Anwendersoftware ist aufgrund der bisherigen Prüfungen noch nicht in allen möglichen
    Anwendungsfällen praktisch an einer Förderanlage geprüft worden. Dementsprechend ist die
    Anwendersoftware noch zu prüfen z.B. bei Förderanlagen die schachtabhängige Einfahr-
    überwachungen beinhalten oder Anlagen die als Doppel-trommel- oder als Einfach- bzw.
    Doppelbobinenanlagen ausgeführt sind. Der Einsatz der Anwendersoftware an diesen
    Förderanlagen erfordert zwar keinen neuen Genehmigungsantrag, jedoch eine Ergänzung
    dieser Bauartgenehmigung. Diese kann jedoch erst erteilt werden, wenn jeweils ein entsprechendes
    Baumuster errichtet, geprüft und mit Erfolg in Betrieb ist.    

    Diese Aspekte gelten  ebenso für den Einsatz einer nicht integrierten bzw. separaten Ausführung
    des Typs GES04.   

    Im Laufe der Nutzung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sind seitens des Betriebes
    keine Maßnahmen erforderlich, die einen Eingriff des Betriebes in die geprüften Programme erfordern.

    Änderungen und Erweiterungen der Programme sowie der die internen Funktionen, Wirkungs-
    und Arbeitsweisen bestimmenden Systemparameter der verwendeten programmierbaren
    elektronischen Logidyn D2-Systeme des Fahrtreglers, dürfen nur nach Rücksprache und
    mit Zustimmung der prüfenden Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung
    Arnsberg und des Sachverständigen vorgenommen werden.

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Geschwindigkeitsüberwachungs-
    einrichtungen des  Typs GES04i die nachfolgend genannten Punkte a) bis l) zu beachten:

    a)

    Bei den regelmäßigen Prüfungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    gemäß § 13 BVOS ist die Prüfanweisung des Herstellers ALSTOM Power
    Conversion GmbH  (s. Antragsunterlagen) zu beachten.

    b)

    Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
    die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.

    c)

    Bei der Errichtung und auch beim Betrieb einer Geschwindigkeitsüberwachungs-
    einrichtung in einer Förderanlage sind die einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten,
    z.B. beim Betrieb der Förderanlage, sollten Funkgeräte bzw. Funktelefone nicht in
    unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.

    d)

    Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der
    Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    e) 

    Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die
    technischen Ausführungen durch die Bauartgenehmigung festgelegt sind, so sind bei der
    Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS Nr. 3.8.7. zu beachten.

    f)

    Im eingebauten Zustand müssen die zu der Geschwindigkeitsüberwachungs-
    einrichtung gehörenden Baugruppen und Komponenten hard- und softwaremäßig
    eindeutig identifizierbar gekennzeichnet sein, z.B. bei der Hardware auf der
    Frontseite der Baugruppen.

    g)

    Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten der Geschwindigkeits-
    überwachungseinrichtung dürfen bei der Instandhaltung oder bei der Wartung nur
    durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.

    h)

    Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische
    Bauteile sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten
    sicherheitlichen und ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße
    Funktion hin zu prüfen.

    i)

    Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb
    befindlichen anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige
    Dokumente sowie Daten) bei der Wartung, insbesondere bei der Software-Wartung,
    und bei der Einleitung der Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen
    nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden können.

    j)

    Die rechnerunterstützte Prüfeinrichtung darf nur mit maschinell lesbaren
    Datenträgern, z.B. CD-Rom) benutzt werden, die für den Fahrtregler
    erforderlich sind und die auf evtl. vorhandene Computerviren geprüft worden sind.

    k)  

    Die ggf. an eine Busverbindung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    angeschlossenen zum Logidyn D2-System konformen Baugruppen müssen zum
    einen in Richtung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    rückwirkungsfrei sein und zum anderen dürfen diese Baugruppen die
    systeminternen und -externen Funktions- und Wirkungsweisen der
    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sowie die implementierten
    Anlagenparameter nicht verändern oder beeinflussen können.

    l)

    Die anlagenunabhängigen sowie die anlagenabhängigen Programme in den
    angeschlossenen rechnergesteuerten Baugruppen sowie die Anlagen- und
    Systemparameter dürfen nicht so verändert bzw. parametriert werden,
    dass sie die dem Antrag zu Grunde liegenden systeminternen und -externen
    Wirkungs- und Funktionsweisen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
    verändern oder erweitern. Dies gilt insbesondere für den systeminternen
    Multitaskingbetrieb sowie den gegenseitigen Informations- und Meldungs-
    austausch der Logidyn D2-Systeme.

    Hinweis vom 05.08.2014:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
    behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
    Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
    die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind