• Genehmigungs-Nr. :

    V-10/04/1

    Genehmigungs-Datum:

    04.08.2004

    Hersteller:

    Siemens AG, I&S IS RHR1,
    D-45117 Essen

    Bezeichnung:

    8SM 1493

    Mit programmierbaren und busgekoppelten
    elektronischen Systemen aufgebaute Gesch-
    windigkeitsüberwachungseinrichtung für
    von Hand oder auch automatisch betriebene
    Treibscheiben-, Trommel- und Bobinen-
    förderanlagen mit geregelten oder ungeregelten
    Antriebshäspeln mit einer maximal zulässigen
    Fahrgeschwindigkeit von 4 m/s.

    Unterlagen:

    Ordner 1 (Stand: 12.05.2004) mit der
    Beschreibung der Hardware und der Software
    sowie den jeweils zugehörigen technischen
    Unterlagen für die Geschwindigkeitsüber-
    wachungseinrichtung des Typs 8SM1493
    incl. einer CD-ROM mit der Software
    (Step 7) jeweils in 6-facher Ausfertigung

    Ordner 2 mit der Dokumentation der
    Anwender-Software der programmierbaren
    elektronischen Systeme der Geschwindig-
    keitsüberwachungseinrichtung des Typs
    8SM1493 jeweils in 3-facher Ausfertigung

    1 Betriebsmittelliste vom 04.11.2004
    - Zulassungsunterlage 60877236 -

    Prüfbericht:

    DMT-Prüfbericht Nr. P 04-00358 vom
    22.06.2004 - SPS-Br 11 KON sowie
    DMT-Prüfbericht Nr. P11-00413
    vom 12.10.2011

    Beschreibung der Geschwindigkeitsüberwachung

    Die mit Standardbaugruppen des Systems SIMATIC S7-300 aufgebaute Geschwindigkeitsüber-
    wachungseinrichtung mit der Gruppenbezeichnung SM 1493 der Fa. Siemens soll an von Hand
    oder auch an automatisch betriebenen Treibscheiben-, Trommel- oder Bobinenförderanlagen mit
    geregelten oder ungeregelten Antriebshäspeln mit einer maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit
    von 4 m/s an Anlagen nach § 1 BVOS eingesetzt werden. Sie besteht aus einem zweikanalig
    aufgebauten programmierbaren elektronischen Gesamtsystem in teildiversitärer Ausführung, bei
    dem Standard-Baugruppen, Standard-Software-Bausteine und serielle Busübertragungssysteme
    der Systemfamilie S7-300 der Fa. Siemens eingesetzt werden.

    Das S7-300 System soll nicht nur für die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung, sondern
    getrennt davon auch für weitere sicherheitliche und/oder betriebliche Aufgaben an Anlagen nach
    § 1 BVOS eingesetzt werden, z. B. für die Verarbeitung der sicherheitsgerichteten Signale des
    Sicherheits-, Fahrbrems- oder Abfahrsperrkreises oder für die einkanalige Umsetzung von
    Steuerungs-, Automatisierungs-, Visualisierungs- und Diagnoseaufgaben in Kanal A des
    Gesamtsystems. Die entsprechende Konfiguration muss im Rahmen der Genehmigung von
    Schachtförderanlagen nach § 4 der BVOS geprüft und beurteilt werden.  

    Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung besteht aus einem zweikanaligen gekoppelten
    S7-300 System, wobei jeder Kanal in einem separaten SIMATIC S7-Baugruppenträger aufgebaut
    wird. In jedem Baugruppenträger befindet sich eine Zentralbaugruppe (CPU) des Typs
    CPU 3xxC-2DP (xx=13, 14, 15, 16, 17, 18), wobei in beiden Kanälen unterschiedliche
    CPU-Typen verwendet werden. Die CPU’s verfügen über eine MPI-Schnittstelle
    (MPI: Multi Point Interface), über die eine direkte BUS-Verbindung für den gegenseitigen
    Datenaustausch zum gegenseitigen Vergleich zwischen den beiden Kanälen realisiert wird.
    Zum Anschluss von dezentraler Peripherie ist auf jeder CPU-Baugruppe eine PROFIBUS
    DP-Schnittstelle vorhanden. Die sicherheitsgerichteten Signale der Peripherie werden
    entsprechend den beiden Kanälen A und B mit zwei voneinander unabhängigen
    PROFIBUS DP-Linien an die CPU’s angeschlossen. Alle Prozesssignale werden mit den
    Peripheriemodulen ET 200 eingesammelt bzw. ausgegeben. Diese Module sind alle Slaves
    am PROFIBUS-DP. In jedem Baugruppenträger befinden sich weiterhin Peripheriebaugruppen
    als digitale Ein- und Ausgabebaugruppen, so dass auch direkte Eingänge oder Ausgänge
    möglich sind.

    Für die Geschwindigkeitsistwerterfassung von Kanal A und B werden jeweils fest zugeordnete
    Istwertgeber eingesetzt, wobei zumindest ein Geber vom Seilträger aus angetrieben wird. Als
    Istwertgeber können sowohl optische Winkelschrittgeber des Typs FG 4 der Fa. Hübner/Giessen
    eingesetzt werden wie auch Gleichstrom-Tachogeneratoren des Typs TDP, ebenfalls der
    Fa. Hübner. Andere Typen sind mit entsprechenden Anpass-Schaltungen zulässig. Werden beide
    Geber von einer Welle angetrieben, ist eine anlagenabhängige Wellenbruchüberwachung
    erforderlich. Die entsprechende Konfiguration muss im Rahmen der Genehmigung von
    Schachtförderanlagen nach § 4 der BVOS geprüft und beurteilt werden.

    Die Signale der Winkelschrittgeber werden durch die S7-Zählerbaugruppe FM 350-2 erfasst und
    verarbeitet (Schachtzähler); werden Gleichstrom-Tachogeneratoren eingesetzt, wird das analoge
    Spannungssignal dem Peripherieeingangswort PEW 128 einer S7-Analogeingabebaugruppe
    zugeführt und damit verarbeitet. Mit den Impulsauswertungen (bei Inkrementalgebern) oder den
    Analogeingaben (bei Tachogeneratoren) werden in jedem Kanal und unabhängig voneinander die
    internen Geschwindigkeitsistwerte gebildet und in die jeweilige CPU übertragen. Die internen
    Geschwindigkeitssignale werden zur anderen Steuerung hin übertragen und in beiden Kanälen
    auf Ungleichheit überwacht. Ein System mit zwei Winkelschrittgebern stellt die Basisvariante der
    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung dar.

    Beim Einsatz eines Inkrementalgebers kann neben der Geschwindigkeit auch die Fördermittel-
    position je Trum zur Ansteuerung eines Teufenzeigers ausgewertet und angezeigt werden
    (Leuchtbalken zur Grobanzeige und digitale Feinanzeige). Ebenso ist eine wegabhängige
    Geschwindigkeitsregelung möglich. Beides wird in Kanal A der Steuerung umgesetzt. Der
    Teufenzeiger ist Gegenstand der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung. Über eine
    PROFIBUS DP-Busanschaltung wird die Teufenanzeige angesteuert. Die Teufenanzeige
    wird realisiert mit einem Personal Computer (Betriebssystem z. B. WINDOWS XP) mit
    zugehörigem Monitor und mittels der Visualisierungssoftware (z. B. PROTOOL PRO)
    erstellten Anzeige, die in eine Gesamtvisualisierung eingebettet sein kann. Durch Auswertung
    der Positionsistwerte in der CPU des Kanals A der Steuerung können Signale wie „Einfahrsignal“
    oder „Übertreiben“ ebenso wie Bereichsabfragen (Sohlenbereiche, 20m-Bereich) gebildet werden.

    An eintrümigen Anlagen (Trommel- und Bobinenanlagen) sind mindestens zwei ortsfeste
    Schachtschalter vorzusehen, ein Schachtschalter für die Einfahrüberwachung (50 %) im oberen
    Schachtbereich, ein Schachtschalter für die Einfahrüberwachung (50 %) im unteren Schacht-
    bereich. An zweitrümigen Anlagen ist pro Fahrtrum mindestens ein Schachtschalter für die
    Einfahrüberwachung vorzusehen. Diese bistabilen Schachtschalter können gleichzeitig zur
    Synchronisierung des Schachtzählers verwendet werden. Wenn erforderlich, können bei
    Anlagen mit Zwischensohlenbetrieb zusätzliche Schachtschalter für die Synchronisierung des
    Schachtzählers vorgesehen werden. Entsprechend TAS 3.7.2 kann an Anlagen mit einer
    maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s auf eine Einfahrüberwachung verzichtet
    werden. Als Schachtschalter sollen Magnetschalter des Typs C25315-A39-A... des
    Herstellers Siemens eingesetzt werden.

    In beiden Kanälen des redundanten SPS-Systems werden zusätzlich zu den eigentlichen
    Nutzfunktionen weitere Test- und Überwachungsfunktionen durchgeführt, um ein fehlerhaftes
    Arbeiten eines der Kanäle zu erkennen. Durch diese Maßnahmen werden die beiden Kanäle
    jeweils auf systeminterne und –externe Fehler überwacht. Diese Funktionen sind größtenteils
    softwaremäßig realisiert und sind in ähnlicher Form bereits früher an zweikanaligen
    SPS-Systemen vorgesehen worden.

    Neben den Test- und Überwachungsfunktionen werden in jedem Kanal der Geschwindigkeits-
    überwachungseinrichtung folgende Überwachungen realisiert:

    Überwachung der Einfahrgeschwindigkeit (Einfahrüberwachung)
    Überwachung der Maximalgeschwindigkeit
    -  Überwachung der Schachtschalter (Fensterüberwachung oder Reihenfolge)
    -  Gegenseitige Überwachung der Geschwindigkeits-Istwerte
    -  Gegenseitige Überwachung der Weg-Istwerte
    -  Sprungüberwachung bei der Erfassung des Weg-Istwertes
    -  Wellenbruchüberwachung bei Anlagen mit beiden Gebern auf einer Welle
    -  Endschalter aus der Wegerfassung (Übertreibschalter). 

    Diese Überwachungsfunktionen sind per OP oder PC für Kanal A und Kanal B anlagenspezifisch
    prüfbar ausgeführt. Gleichzeitig können Überwachungsfunktionen in Kanal A und/oder Kanal B
    gebrückt werden. Dies führt zu einer Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit des Förderhaspels.
     

    Hinweise:

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme der zur Genehmigung beantragten
    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung mit der Gruppenbezeichnung 8SM1493, die
    nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
      gemäß § 13 der BVOS vom 04.12.2003 ist die Prüfanweisung des Herstellers
      (s. Antragsunterlagen) zu beachten.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
      die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Beim Antrag auf Genehmigung einer Schachtförderanlage nach § 4 BVOS ist eine
      vollständige Stückliste beizulegen, in der die verwendeten Baugruppen/Komponenten
      der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung dokumentiert sind.
    4. Bei der Errichtung und auch beim Betrieb der Geschwindigkeitsüberwachungs-
      einrichtung in einer Anlage sind die einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten.
    5. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die
      technischen Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der
      Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
      gehörenden Baugruppen und Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig
      identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten der Geschwindigkeitsüber-
      wachungseinrichtung dürfen bei der Instandhaltung oder bei der Wartung nur durch
      geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
      sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten Funktionen
      auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie
      Daten) bei der Wartung und bei der Übertragung der Programme ggf. nach dem
      Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden
      können.


    Die beim Einsatz an Anlagen gemäß § 1 BVOS erforderlichen Änderungen und Erweiterungen
    der Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartzulassung
    erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 8 Bergbau und
    Energie in NRW sowie der die Vorprüfung zur Genehmigung durchführenden Prüfstelle,
    der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle, vorgenommen werden. Im Rahmen
    des Genehmigungsverfahrens nach § 4 der BVOS ist die jeweilige Variante der Geschwindigkeits-
    überwachungseinrichtung anzugeben und zu dokumentieren.

    Der vorliegende Prüfbericht Nr. P04-00358, DMT-SPS/Br vom 22.06.2004 darf ohne schriftliche
    Genehmigung der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle, nicht auszugsweise
    vervielfältigt werden.

     

    1.Ergänzung der Geschwindigkeitsüberwachung vom 24.01.2005

    Bei sonst unveränderter Bauweise der Geschwindigkeitsüberwachungeinrichtung vom Typ
    8SM 1493 können wahlweise eigensichere Schachtmagnetschalter zur berührungslosen
    Positionserfassung und Endlagenüberwachung verwendet werden.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht der Genehmigung zugrunde liegenden
    Ausführungen entsprechen.

     

    2.Ergänzung der Geschwindigkeitsüberwachung vom 22.09.2005

    Bei sonst unveränderter Bauweise der Geschwindigkeitsüberwachungeinrichtung vom Typ
    8SM 1493 können wahlweise eigensichere Schachtmagnetschalter zur berührungslosen
    Positionserfassung und Endlagenüberwachung verwendet werden.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht der Genehmigung 
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.

     

    3.Ergänzung der Geschwindigkeitsüberwachung vom 25.10.2011

    Zur Berechnung der realen Teufe und der realen Fördermittelgeschwindigkeit (in Abhängigkeit
    der Trommel und Seilgeometrie) an Trommelanlagen ohne Seilscheibe darf die implementierte
    Software in beiden Steuerungen um die Bausteine FB 47 (Korrektur der Teufe) und FB 48
    (Korrektur der Fördergeschwindigkeit) ergänzt werden.

    Darüber hinaus dürfen die im Genehmigungsantrag angegebene Software- Bausteine in der
    angepassten/ergänzten Version verwendet werden.

     

    4.Ergänzung der Geschwindigkeitsüberwachung vom 23.10.2019

    Neben den bisher genehmigten CPU sollen auch die Nachfolgetypen (Register 1 bis 4) eingesetzt
    werden.
    Zusätzlich zu den bisher genehmigten Ausgabebaugruppen soll auch die Digitalausgabebaugruppe
    SM 322, DO 16 x DC 24 V/0,5 A eingesetzt werden. Die 16 potentialgetrennten Ausgänge
    (Ausgangstrom: 0,5 A, Lastnennspannung:24 V DC) dieser Baugruppe sind geeignet zur Ansteuerung
    von Magnetventilen, Gleichstromschützen und Meldeleuchten.
    Die bisher für den Einsatz genehmigten Schachtschalter sollen um die Variante mit der Schutzart
    „eigensicher“ ergänzt werden.
    Neben der bisher genehmigten alphanumerischen Teufenanzeige mit Profibus- Anschluss sollen
    alphanumerische LED- Display (8-stellige 5x7 Dot- Matrix- Anzeigen) mit Profibus- Anschluss des
    Typs mitex FI Profibus LED 1x8 der Fa. microSYST Systemelectronic GmbH, 92670 Windischeschenbach
    eingesetzt werden.