• 2.16. Zulassungs-Nr.

    B-13/89/1

    Zulassungs-Datum:

    20 September 1989

    Hersteller:

    Mannesmann-Demag AG, Bergwerkstechnik, Düsseldorf-Benrath

    Bauart:

    Mannesmann-Demag Scheibenbremsapparat mit elektrohydraulischer Steuerung

    Unterlagen:

    Anträge vom 8.10.1985 - 8251 Wa/Gr -, vom 9.7.1986 - 1852 Wa/Gr -
    sowie vom 21.6.1989 - 8252 Wa/Gr;
    Beschreibung vom 16.5.1989 - Abt. 8252 Wa/Gr - Bl 1 bis 14 -
    Legende zum Hydraulikplan - ld. Nr. 02.0501.16 vom 18.2.1988, Blätter 1-9
    Flußdiagramm, Ident-Nr. 020558 16 Hydraulikschaltplan vom 8.2.1988,
    Ident-Nr. 020501 16

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 25.8.1986 - Nr. 149-SPS Hä/Ge/Ne -

    Ergänzung zum Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 9.8.1989 - Prüf-Nr. 106-SPS-Ge/Ne -

     
    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Scheibenbremsapparat besteht aus Bremskrafterzeugern

    • der Firma Hägglunds GmbH, Langenhagen, nach Sonderzulassung Nr. 1 vom 19.1.1982
      oder wahlweise
    • der Firma Siemens AG, Erlangen, nach Sonderzulassung Nr. 2 vom 20.1.1983
       
      sowie Steuereinrichtungen der Firma Mannesmann-Demag.

    Die auf die Bremsflächen wirkende Kraft ergibt sich aus den Federkräften der Bremskrafterzeuger,
    vermindert um die jeweils aus der Hydrauliksteuerung vorgegebene Lüftkraft.

    Die Fahrbremskraft ist über zwei voneinander unabhängige elektrisch gesteuerte Druckregelventile
    (Proportionalventile) entsprechend der Auslage des Fahrbremshebels stufenlos regelbar, sofern
    nicht die Bremse bei automatischem Betrieb als Stoppbremse wirkt.

    Die Ansteuerung der Fahrbremse durch die Druckregelventile bewirkt bei Ausfall der voneinander
    unabhängigen Stromversorgungen (z.B. Drahtbruch) nur einen geringen Druckabbau, der noch
    nicht zu einer Bremswirkung führt (etwa Anlegedruck). Ein begonnener Förderzug wird zu Ende
    geführt und danach eine erneute Abfahrt gesperrt.

    Bei Sicherheitsbremsung werden der Pumpenmotor und alle Magnetventile spannungslos
    geschaltet und der Hydraulikdruck über 2 voneinander unabhängige Auslaßventile bis auf den
    an 2 nachgeschalteten Druckbegrenzungsventilen eingestellten Restdruck abgebaut.
    2 Blasenspeicher und 1 Gewichts-Kolbenspeicher halten während des Bremsens den Restdruck
    bis zum Stillstand der Antriebsmaschine aufrecht. Nach Ablauf der Bremszeit wird der Restdruck
    über Drosselventile selbsttätig abgebaut und die volle Bremskraft (Haltebremskraft) wirksam.

    Bei aufgelegter Fahrbremse wird über ein mechanisch gerastetes, elektrisch überwachtes
    Umschaltventil verhindert, daß nach Auslösung der Sicherheitsbremse kurzzeitig nur eine dem
    Restdruck entsprechende Teilbremskraft wirksam wird.

    Überwachung

    • der beiden Auslaßventile für die Sicherheitsbremsung durch Endschalter,
    • der Schaltstellungen aller doppelt vorhandenen Magnetvenile sowie des Impulsventils
      und des Ventils für den Anlegedruck,
    • des Öffnungs- und Schließzustandes der Bremse,
    • des Mindest- und des Höchstdruckes im Hydrauliksystem,
    • der unabhängigen Stromversorgungen der beiden Druckregelventile der Fahrbremse
      auf Drahtbruch (Redundanzverlust)
    • des Hauptabsperrhahnes in der Leitung zu den Bremskrafterzeugern,
    • des Mindest- und Höchstdruckes in den Speichern sowie des Gasdruckes der
      Blasenspeicher und der Endstellung des Kolbenspeichers,
    • des Flüssigkeitsstandes und der Temperatur im Behälter,
    • des Bremsbelagverschleißes,
    • der Filterverschmutzung,
    • auf Federbruch durch einen Druckschalter oder wahlweise von Hand durch eine
      Prüfschaltung mit Meldung.

    Bemerkungen:

    Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers der Bremskraftzeuger und des
    Herstellers der Steuerung sind zu beachten. Sie sind in der Nähe des Bedienungsstandes
    auszuhängen oder auszulegen.

    Bei notwendigem Schlagwetterschutz dürfen nur schlagwettergeschützte elektrische
    Betriebsmittel oder eigensichere elektrische Anlagen nach den bergbehördlichen Vorschriften
    eingebaut werden.

    Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördliche Regelung zugelassene
    schwerentflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.