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2.11. Zulassungs-Nr.:
B-8/85/1
Zulassungs-Datum:
4.11.1985
Hersteller:
AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt
Bauart:
Einzylinder-Hydraulik-Auslaßbremsapparate EH, Typen
EH 4 mit rd. 40 kN Abtriebskraft
EH 6 mit rd. 60 kN Abtriebskraft, für elektrische Antriebe bis 4 m/s
Fahrgeschwindigkeit
(Förderhäspel) mit Handsteuerung, auch Fernsteuerung, (H 1) und
Automatikbetrieb (A 1)Unterlagen:
Antrag vom 15.8.1983 - Gh/s - 597.120.145. BG-4.2 - Blatt 1-4;
Beschreibung vom 15.8.1983 - Gh/s - 597.120.146. BG-4.0 - Blatt 1-3
mit Zeichnung 597.106.202. MB-3.3;
Beschreibung der Steuerung vom 31.8.1983 - Gh/Schm - 597.120.147. BG-4.2
- Blatt 1-5
mit Hydraulikplan vom 24.5.1985 - 597.0045 H.06.
USP-3.2 für Handsteuerung, einschließlich Fernsteuerung, und
Hydraulikplan vom 24.5.1985 - 597.0045 H 24. USP-3.2 für AutomatikbetriebPrüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 25.3.1985 - Nr. 46 - SPS Hä / K -
mit Ergänzung vom 27.9.1985
Kurzbeschreibung:Ausbau und Wirkungsweise
Bremsapparate dieser Bauart entsprechen TAS Nr. 3.11.2.3.7, Abbildung 13.
Hauptmerkmale
EH 4
EH 6
1. Kraft am Abtrieb (kN)
rd. 40
rd. 60
2. Lüftdruck max. (bar)
100
100
3. Bremsgewicht max. (kN)
10
15
4. Tiefste zulässige Stellung des Lüftkolbens,
gemessen zwischen Zylinderdeckel und
Bolzenmitte der Kolbenstange (mm)80
110
An dem zweiarmigen Hauptbremshebel greifen die Kräfte aus dem Lüftzylinder und aus
der durch ein Bremsgewicht vorgespannten Druckfeder an. Die auf die Bremsflächen
wirkende Kraft ergibt sich aus der Federkraft, vermindert um die jeweils wirkende Lüftkraft
(Auslaßbremse).Die Fahrbremskraft ist bei Handsteuerung entsprechend der Auslage des Fahrbremshebels
über ein Druckregelventil stufenlos regelbar. Bei Automatikbetrieb wirkt die Fahrbremse über
ein Elektromagnetventil als Stoppbremse.Bei Sicherheitsbremsung wird über ein Vorsteuerventil das Sicherheitsbremsventil und über
ein zweites Vorsteuerventil das Druckregelventil angesteuert, um 2 parallele Auslösewege zu
erreichen.Eine besondere, nur nach oben wirksame Klemmvorrichtung an der Führungsstange verhindert,
daß das Bremsgewicht beim Lüften der Bremse angehoben wird.Durch den Bremsbackenverschleiß senkt sich das Gewicht allmählich; dadurch wird der
Bremsbackenverschleiß selbsttätig ausgeglichen.Das Hydraulikaggregat besteht aus dem Behälter und folgenden darauf gesetzten Geräten:
ein oder zwei Antriebsmotoren, eine oder zwei Doppelpumpen, Ventile, Hochdruckfilter.
Der Lüftzylinder wird beim Bremsen über ein Drosselrückschlagventil mit einstellbarer Drossel
und parallel dazu angeordneter Bohrung entleert, um ein schlagartiges Auflegen der Bremse
zu vermeiden.Bei Anlagen mit Fernsteuerung darf das Steuerpult mit dem Druckgeber bis zu 50 m von dem
Förderhaspel entfernt aufgestellt werden.Überwachung
- der Vorsteuerventile zum Sicherheitsbremsventil und Druckregelventil durch
Stellungsschalter an den Vorsteuerventilen, - des Bremsbelagverschleißes und der zulässigen Grenzstellung des Kolbens im Lüftzylinder
durch eine Marke am Bremsgestänge und einen Überwachungsschalter, - des Schließ- und Öffnungszustandes der Fahrbremse (nur bei Automatikbetrieb und
bei Fernsteuerung), - des Umschaltventils Hand/Automatik durch Stellungsschalter.
Zusätzlich besteht Einzelprüfmöglichkeit von Hand mit Taster für die beiden o.g. Vorsteuerventile.
Bemerkungen:
Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.
Sie ist in der Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
Es dürfen - antragsgemäß - nur schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel oder
eigensichere elektrische Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften eingebaut werden.Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher Regelung zugelassene schwer
entflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.Bis zum 31. Dezember 1984 gelieferte Geräte dürfen noch mit einem Rücklauffilter im
Hydrauliksystem ausgerüstet sein.Hinweis:
Für Bremsapparate der früheren Bauarten EH, die in vorhandenen Antriebsmaschinen
unverändert weiter betrieben werden, gelten die im Anhang 2, Blatt 1/3, angegebenen
Bauartzulassungen:XVII / MXVI / 71 des Landesoberbergamts NW und
M XIII / 70 des Oberbergamts in Saarbrücken.Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18.01.1999 - 15.8-3-15 -
behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen
und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebs-
sytemen GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel
und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
Unternehmers gekennzeichnet sind.