• 1. Nachtrag zur Bauartzulassung nach Nr. 2.20

    Zulassungs-Nr.:

    B-17/91/1(N1)

    Zulassungs-Datum:

    3. 7. 1998 - 15.16.4-8-2

    Hersteller:

    Deilmann-Haniel GmbH

    Bezeichnung:

    Elektrohydraulischer Bremsapparat für Gestängebremsen DH 4 für ausschließlich
    automatisch gesteuerte Förderhäspel ohne regelbare Fahrbremse bis 4 m/s
    Fördergeschwindigkeit
    hier: Nachtrag zur Ausrüstung des Bremsapparates mit einer Fahr- und
           Massenbremse des Herstellers Siegerland Bremsen

    Prüfunterlagen:

    - Technische Beschreibung zum DH4-Bremsapparat (8 Seiten) vom 25. 2. 1998
       File: DH4-BREM.DOC - NB -
    - Hydraulikschaltplan Zeichnungs-Nr. ABN3013,
       Rexroth Nr. HS-015-E-909-1-A vom 13. 1. 1998
    - Mechanische Berechnung Trommelbremse (19 Seiten) der Siegerland-Bremsen
      Emde GmbH, Haiger-Rodenbach Kom.-Nr. 112637/97 vom 14. 2. 1998
    - Zeichnungen der Fahr- und Massenbremse (5 Blätter) Siegerland Zeichn.-Nr.:
       GT 2511 2939 D Winkelhebelpaar kompl.
       T 2603 550 D Zugspindel für SBHiS 500/25/80
       T 2608 1612 D Federrohrspindel für SBHiS 500/25/80
       GT 3202 331 D Zuglasche komplett für SBHiS 500/25/80
       GT 2509 2065 D Bremshebel komplett für SB 500/50/80/121/201
    - Antragsunterlagen zur Bauartzulassung Nr. B-17/91/1 und zur
       Sonderzulassung Nr. 4 vom 30. 9. 1991
    - Prüfblatt für Bremsapparate nach TAS 3.9 und TAS 3.13
    - Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - Nr. 21
       vom 17. 3. 1998 - SPS-Sn/Ne -

     
    Kurzbeschreibung:

    1. Sicherheitsbremseinrichtung
         
      Die am Seilträger angeordnete Sicherheitsbremseinrichtung nach TAS 3.9.1.1 ist als
      gestängebetätigte Backenbremse ausgeführt. Die Bremskräfte werden von Bremskraft-
      erzeugern der Bauart Deilmann-Haniel nach Sonderzulassung Nr. 4 aufgebaut. Diese
      Sicherheitsbremseinrichtung bleibt im Rahmen dieses Nachtrags im wesentlichen unverändert.
        
    2. Überwachung der Bremskrafterzeuger der Sicherheitsbremseinrichtung
        
      Die Überwachung der Bremskrafterzeuger der Sicherheitsbremse war in der bisherigen
      Bauartzulassung in ihrer technischen Ausführung festgelegt. Abweichend davon soll im
      Rahmen dieses Nachtrags die Überwachung nur noch in ihrer Funktion festgelegt werden.
      Die Überwachungsfunktionen
      - Bremse auf,
      - Bremse zu,
      - Federbruch und
      - Belagverschleiß
      können durch Wegaufnehmer, Druckaufnehmer oder Kraftmeßeinrichtungen oder in
      anderer geeigneter Weise mit entsprechenden Auswerteeinheiten gewährleistet werden.
      Die technische Ausführung ist im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens oder Betriebsplan-
      zulassungsverfahrens zu prüfen.
        
    3. Geänderte Bauform der Fahr- und Massenbremse
        
      Die Funktion der Fahrbremse wird von einer am Getriebe angeordneten, mechanisch von
      der Sicherheitsbremseinrichtung unabhängigen zweiten Bremseinrichtung wahrgenommen.
      Das Gestänge dieser Backenbremse wird für den Aufbau der Bremskräfte von einer Feder
      betätigt und hydraulisch gelüftet. Es handelt sich um eine nach dem Auslaßprinzip arbeitende
      Bremse.
        
      Die als Fahr- und Massenbremse ausgelegte Bremse kann unter Berücksichtigung anlagen-
      spezifischer Anforderungen aus der Baureihe SB des Herstellers Siegerland ausgewählt werden.
      Bremsen dieser Baureihe sind im Aufbau und in der Funktion gleich, sie unterscheiden sich
      hinsichtlich der geometrischen Abmessungen, des Bremstrommeldurchmessers, der Brems-
      momente und der Federkräfte.
        
    4. Änderungen in der Ausführung der hydraulischen Steuerung
        
      An der hydraulischen Steuerung ergeben sich im Rahmen dieses Nachtrags einige geringfügige
      Änderungen.
        
      4.1 Ausführung der hydraulischen Schaltung
        
      Die hydraulischen Schaltungen der elektrohyraulischen Steuerung werden alternativ zur
      verrohrten Technik aus einzelnen Bauelementen auch in Block- und Plattentechnik ausgeführt.
      Im Hydraulikschaltplan ABN 3031 sind die hydraulischen Bauteile, wie auch schon in den
      Unterlagen der Ursprungszulassung, nur in ihrer Funktion und Wirkungsweise, nicht in der
      Ausführung festgelegt.
       
      Bei ausgeführten Anlagen ist eine Stückliste mit genauer Bezeichnung der Bauteile und eine
      anlagenspezifische Wartungs- und Betriebsanweisung beizuliefern und zu den Unterlagen der
      Erlaubnis bzw. der Betriebsplanzulassung zu nehmen.
       
      4.2 Dokumentation der hydraulischen Schaltung
       
      Die zeichnerische Darstellung des hydraulischen Schaltplans wurde überarbeitet.
       
      4.3 Stellungsüberwachung der Wegeventile
       
      Die vorgesteuerten Wegeventile Pos. 10.1, 10.3 und 10.4 werden mit Grenztastern am
      Hauptkolben stellungsüberwacht.
       
      4.4 Ausführung der Drucküberwachungsschalter bzw. -geber
       
      Anstelle der bisher verwendeten diskreten Druckschalter Pos. 6.1 bis 6.5 sollen nun
      Druckmeßeinrichtungen mit Druck-/Spannungs- oder Druck-/ Stromwandlern und
      nachgeschalteter elektrischer bzw. elektronischer Auswertung von Schaltpunkten eingesetzt
      werden.
       
      4.5 Überwachung des Blasenspeichers
       
      Der hydraulische Blasenspeicher Pos. 4.3 wird mit einem Druckschalter Pos. 6.6 überwacht.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.