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2.10. Zulassungs-Nr.: B-7 / 85 / 1
Zulassungs-Datum:
1.10.1985
Hersteller:
AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt
Bauarten:
Zweizylinder-Druckluft-Schnellschluß-Bremsapparate ZP mit
Steuerungen für Handbedienung oder automatischen Betrieb
Tpyen: ZP 400;
ZP 490;
ZP 620Steuerungsarten:
H 1 pneumatische Steuerung mit mechanisch betätigtem Druckgeber für
Handbedienung,
A 3 pneumatische Steuerung mit mechansich betätigtem Druckgeber und
zusätzlichem Stützventil für Handbedienung und Automatikbetrieb,
A 4 elektropneumatische Steuerung mit mechanisch betätigtem Induktivgeber,
elektrischem Solldruckgeber und Tauchspulsystem sowie zusätzlichem
Stützventil für Handbedienung (auch Fernsteuerung) und Automatikbetrieb.Unterlagen:
zur Bauart mit Steuerung H 1:
- Antrag vom 25.5.1982 - Dö/s -,
- Beschreibung vom 17.5.1982 - Dö/s - 597.120.135. BG 4.0 (Blatt 1-7),
- Druckluftplan 597.106.179. FUP 2.1,
- Stückliste 597.106.179. ST 4.0;zur Bauart mit Steuerungen A 3 / A 4:
- Antrag vom 25.5.1982 - Dö/s -,
- Beschreibung vom 17.5.1982 - Dö/s - 597.120.135. BG 4.0 (Blatt 1, 2, 8-14),
- Druckluftplan 597.106.161. FUP 2.1,
- Stückliste 597.106.161. ST 4.0;
und zusätzlich für Steuerung A 4:
- Zeichnung 597.106.66. FUP 4.0,
- Zeichnung A 311.106.065;ferner:
Festigkeitsberechnungen vom 9.9.1981,
- 597.106.132. Z 4.1 mit Zeichnungen 6725.00-M und 6726.00-Z (Blatt 1 und 2)
für ZP 400,
- 597.106.153. Z 4.1 mit Zeichnungen 6726.00-M und 6726.00-Z (Blatt 1 und 2)
für ZP 490,
- 597.106.167. Z 4.2 mit Zeichnungen 6727.00-M (a), 6727.00-Z 1, 6727.00-Z 2
für ZP 620.Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 10.4.1985 - Nr. 48 - SPS Hä / Al -
Kurzbeschreibung:
Aufbau und Wirkungsweise
Bremsapparate dieser Bauart entsprechen TAS Nr. 3.11.2.3.5 (Abbildung 11).
Hauptmerkmale
ZP 400
ZP 490
ZP 620
1. Kraft an Abtrieb (kN) bei 6 bar
Luftdruck im Fahrbremszylinder
(ohne Berücksichtigung eines
Wirkungsgrades)90,5
135,75
216,5
2. Größter zulässiger Hub des
Fahrbremskolbens (mm)
bei l11 : I10 = 1,25
bei I11 : I10 = 1,50
bei I11 : I10 = 1,75190
160
135190
160
135190
160
135
Der Kolben des Fahrbremszylinders wirkt unmittelbar auf das Bremsgestänge.Das Bremsgewicht der Sicherheitsbremse wirkt über einen zweiarmigen Hebel und
eine die Druckstange der Fahrbremse koaxial umschließende Mitnehmervorrichtung
ebenfalls auf das Bremsgestänge.Die Fahrbremse wirkt durch Druckluft als Einlaßbremse und wird je nach Steuerungsart
über einen Membran-Bremsdruckregler als regelbare Bremse oder über den durch
Stützventil vorgesteuerten Bremsdruckregler als Stoppbremse betätigt.Die Sicherheitsbremse wirkt durch Umschaltung von drei Magnetventilen über den
Fahrbremskolben im 'Schnellschluß' mit einem Teilbremsdruck, der vom Bremsgewicht
über den Lüftzylinder aufrechterhalten wird. Dabei wird der Hubzylinder mit dem
Fahrbremszylinder über zwei parallele Wege verbunden.Das Bremsgewicht erzeugt nach vollständigem Absinken die Haltekraft (Auslaßbremse).
Bei den Steuerungen H 1 und A 3 wird der Bremsdruckregler durch einen handbetätigten
mechanischen Druckgeber angesteuert, bei der Steuerung A 4 geschieht das zunächst,
d.h. bis zur Höhe des Schnellschlußdrucks, durch einen elektrischen Solldruckgeber mit
Tauchspulsystem; darüber hinaus wird auf eine Batterie umgeschaltet.Bei handgesteuerter Maschine kann der Maschinenführer nach Auslösung der Sicher-
heitsbremse durch nachträgliches Betätigen des Fahrbremshebels den vollen Fahrbrems-
druck zur Wirkung bringen.Bei automatischer Betriebsweise wird die Fahrbremse zunächst über einen Vorflut-Druck-
behälter vorgeflutet und erhält erst danach den vollen Druck als Stoppbremse.Überwachung
- der Sicherheitsbremsventile V 1, V 2, V 3 auf Übereinstimmung der Schaltstellung durch
Stellungsschalter (zeitverzögert),
- der Sicherheitsbremsventile V 1 und V 3 außerdem mit unverzögerter Auslösung der
Sicherheitsbremse, z.B. bei Drahtbruch während des Treibens,
- des Stützventils V 5 und bei automatischem Betrieb auch des Vorflutventils V 4 auf die
jeweilige Schaltstellung,
- des Mindestdrucks für die Fahrbremse und für das Lüften des Sicherheitsbremsgewichts,
- des größten zulässigen Hubs des Fahrbremskolbens durch Endschalter und optisches Signal
bei Steuerung H 1 und durch zusätzliches Auslösen der Sicherheitsbremse bei Steuerungen
A 3 / A 4,
- des Öffnungs- und Schließzustands der Fahrbremse bei Fernsteuerung und bei automatischem
Betrieb,
- der beiden Hauptmembranen des Bremsdruckreglers,
- des Steuerdrucks an der Druckverteilung für die Vorsteuerventile durch ein zusätzliches
Kontaktmanometer.Bemerkungen:
Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie sind in der Nähe
des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.Die Reglereinsätze mit den Membranen müssen jährlich einmal im ausgebauten Zustand geprüft
werden.Bei notwendigem Schlagwetterschutz dürfen nur schlagwettergeschützte elektrische Betriebs-
mittel und eigensichere elektrische Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften eingebaut
werden.Die an den Bremsapparaten erforderlichen Steuerluftleitungen werden in Kupferrohr ausgeführt.
Bis zum 31. Dezember 1984 ausgelieferte Bremsapparate der beantragten Bauarten, die noch
mit Kunststoffschläuchen ausgerüstet sind, dürfen weiterverwendet werden, jedoch müssen
die Verbindungen vom Druckfluftnetz zum Druckgeber im Steuerpult sowie von dort zum
Bremsdruckregler aus Kupferrohr bestehen. Kunststoffschläuche müssen spätestens nach
jeweils 3 Jahren erneuert werden.Hinweise:
Diese Zulassung gilt auch für Bremsapparate mit vorhandenen Bremskrafterzeugern der
Fa. Alsthom, Belfort, ähnlich TAS 3.11.2.3.4 (Abbildung 10), in Verbindung mit der neuen
Steuerung A 3 an Antriebsmaschinen im Saarland, entsprechend den folgenden Unterlagen:- Beschreibung vom 3.9.1984 - Lw/Schm - Nr. 597.63 3003.120.201. BG-4.1 (Blatt 1 bis 12),
- Druckluftplan vom 2.1.1985 Nr. 597.63 3003.106.02. FUP-2.3,
- Skizze der Bremseinrichtung (ohne Nr.).Für nicht umgerüstete Bremsapparate der Bauart ZP mit verschiedenen Steuerungen in
vorhandenen Antriebsmaschinen gelten weiterhin die im Anhang 2, Blatt 1/1, angegebenen
Bauartzulassungen des Oberbergamts in DortmundXIII A B / 64
XIII C / 66.Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18.01.1999 - 15.8-3-15 -
Hinweis vom 05.08.2014:
behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen
und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebs-
sytemen GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel
und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
Unternehmers gekennzeichnet sind.Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind