• 2.10. Zulassungs-Nr.: B-7 / 85 / 1

    Zulassungs-Datum:

    1.10.1985

    Hersteller:

    AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt

    Bauarten:

    Zweizylinder-Druckluft-Schnellschluß-Bremsapparate ZP mit
    Steuerungen für Handbedienung oder automatischen Betrieb
    Tpyen: ZP 400;
               ZP 490;
               ZP 620

    Steuerungsarten:

    H 1 pneumatische Steuerung mit mechanisch betätigtem Druckgeber für
           Handbedienung,
    A 3 pneumatische Steuerung mit mechansich betätigtem Druckgeber und
           zusätzlichem Stützventil für Handbedienung und Automatikbetrieb,
    A 4 elektropneumatische Steuerung mit mechanisch betätigtem Induktivgeber,
           elektrischem Solldruckgeber und Tauchspulsystem sowie zusätzlichem 
          Stützventil für Handbedienung (auch Fernsteuerung) und Automatikbetrieb.

    Unterlagen:

    zur Bauart mit Steuerung H 1:
    - Antrag vom 25.5.1982 - Dö/s -,
    - Beschreibung vom 17.5.1982 - Dö/s - 597.120.135. BG 4.0 (Blatt 1-7),
    - Druckluftplan 597.106.179. FUP 2.1,
    - Stückliste 597.106.179. ST 4.0;

    zur Bauart mit Steuerungen A 3 / A 4:
    - Antrag vom 25.5.1982 - Dö/s -,
    - Beschreibung vom 17.5.1982 - Dö/s - 597.120.135. BG 4.0 (Blatt 1, 2, 8-14),
    - Druckluftplan 597.106.161. FUP 2.1,
    - Stückliste 597.106.161. ST 4.0;
    und zusätzlich für Steuerung A 4:
    - Zeichnung 597.106.66. FUP 4.0,
    - Zeichnung A 311.106.065;

    ferner:
    Festigkeitsberechnungen vom 9.9.1981,
    - 597.106.132. Z 4.1 mit Zeichnungen 6725.00-M und 6726.00-Z (Blatt 1 und 2)
       für ZP 400,
    - 597.106.153. Z 4.1 mit Zeichnungen 6726.00-M und 6726.00-Z (Blatt 1 und 2)
       für ZP 490,
    - 597.106.167. Z 4.2 mit Zeichnungen 6727.00-M (a), 6727.00-Z 1, 6727.00-Z 2
       für ZP 620.

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 10.4.1985 - Nr. 48 - SPS Hä / Al -

     

    Kurzbeschreibung:

     

    Aufbau und Wirkungsweise

     

    Bremsapparate dieser Bauart entsprechen TAS Nr. 3.11.2.3.5 (Abbildung 11).

    Hauptmerkmale

    ZP 400

     ZP 490

    ZP 620

    1. Kraft an Abtrieb (kN) bei 6 bar
    Luftdruck im Fahrbremszylinder
    (ohne Berücksichtigung eines
    Wirkungsgrades)

    90,5

    135,75

     216,5

    2. Größter zulässiger Hub des
    Fahrbremskolbens (mm)
    bei l11 : I10 = 1,25 
    bei I11 : I10 = 1,50 
    bei I11 : I10 = 1,75 

    190
    160
    135

    190
    160
    135

    190
    160
    135


    Der Kolben des Fahrbremszylinders wirkt unmittelbar auf das Bremsgestänge.

    Das Bremsgewicht der Sicherheitsbremse wirkt über einen zweiarmigen Hebel und
    eine die Druckstange der Fahrbremse koaxial umschließende Mitnehmervorrichtung
    ebenfalls auf das Bremsgestänge.

    Die Fahrbremse wirkt durch Druckluft als Einlaßbremse und wird je nach Steuerungsart
    über einen Membran-Bremsdruckregler als regelbare Bremse oder über den durch
    Stützventil vorgesteuerten Bremsdruckregler als Stoppbremse betätigt.

    Die Sicherheitsbremse wirkt durch Umschaltung von drei Magnetventilen über den
    Fahrbremskolben im 'Schnellschluß' mit einem Teilbremsdruck, der vom Bremsgewicht
    über den Lüftzylinder aufrechterhalten wird. Dabei wird der Hubzylinder mit dem
    Fahrbremszylinder über zwei parallele Wege verbunden.

    Das Bremsgewicht erzeugt nach vollständigem Absinken die Haltekraft (Auslaßbremse).

    Bei den Steuerungen H 1 und A 3 wird der Bremsdruckregler durch einen handbetätigten
    mechanischen Druckgeber angesteuert, bei der Steuerung A 4 geschieht das zunächst,
    d.h. bis zur Höhe des Schnellschlußdrucks, durch einen elektrischen Solldruckgeber mit
    Tauchspulsystem; darüber hinaus wird auf eine Batterie umgeschaltet.

    Bei handgesteuerter Maschine kann der Maschinenführer nach Auslösung der Sicher-
    heitsbremse durch nachträgliches Betätigen des Fahrbremshebels den vollen Fahrbrems-
    druck zur Wirkung bringen.

    Bei automatischer Betriebsweise wird die Fahrbremse zunächst über einen Vorflut-Druck-
    behälter vorgeflutet und erhält erst danach den vollen Druck als Stoppbremse.

    Überwachung

    - der Sicherheitsbremsventile V 1, V 2, V 3 auf Übereinstimmung der Schaltstellung durch
       Stellungsschalter (zeitverzögert),
    - der Sicherheitsbremsventile V 1 und V 3 außerdem mit unverzögerter Auslösung der
       Sicherheitsbremse, z.B. bei Drahtbruch während des Treibens,
    - des Stützventils V 5 und bei automatischem Betrieb auch des Vorflutventils V 4 auf die
       jeweilige Schaltstellung,
    - des Mindestdrucks für die Fahrbremse und für das Lüften des Sicherheitsbremsgewichts,
    - des größten zulässigen Hubs des Fahrbremskolbens durch Endschalter und optisches Signal
       bei Steuerung H 1 und durch zusätzliches Auslösen der Sicherheitsbremse bei Steuerungen
       A 3 / A 4,
    - des Öffnungs- und Schließzustands der Fahrbremse bei Fernsteuerung und bei automatischem
       Betrieb,
    - der beiden Hauptmembranen des Bremsdruckreglers,
    - des Steuerdrucks an der Druckverteilung für die Vorsteuerventile durch ein zusätzliches
       Kontaktmanometer.

    Bemerkungen:

    Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie sind in der Nähe
    des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    Die Reglereinsätze mit den Membranen müssen jährlich einmal im ausgebauten Zustand geprüft
    werden.

    Bei notwendigem Schlagwetterschutz dürfen nur schlagwettergeschützte elektrische Betriebs-
    mittel und eigensichere elektrische Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften eingebaut
    werden.

    Die an den Bremsapparaten erforderlichen Steuerluftleitungen werden in Kupferrohr ausgeführt.

    Bis zum 31. Dezember 1984 ausgelieferte Bremsapparate der beantragten Bauarten, die noch
    mit Kunststoffschläuchen ausgerüstet sind, dürfen weiterverwendet werden, jedoch müssen
    die Verbindungen vom Druckfluftnetz zum Druckgeber im Steuerpult sowie von dort zum
    Bremsdruckregler aus Kupferrohr bestehen. Kunststoffschläuche müssen spätestens nach
    jeweils 3 Jahren erneuert werden.

    Hinweise:

    Diese Zulassung gilt auch für Bremsapparate mit vorhandenen Bremskrafterzeugern der
    Fa. Alsthom, Belfort, ähnlich TAS 3.11.2.3.4 (Abbildung 10), in Verbindung mit der neuen
    Steuerung A 3 an Antriebsmaschinen im Saarland, entsprechend den folgenden Unterlagen:

    - Beschreibung vom 3.9.1984 - Lw/Schm - Nr. 597.63 3003.120.201. BG-4.1 (Blatt 1 bis 12),
    - Druckluftplan vom 2.1.1985 Nr. 597.63 3003.106.02. FUP-2.3,
    - Skizze der Bremseinrichtung (ohne Nr.).

    Für nicht umgerüstete Bremsapparate der Bauart ZP mit verschiedenen Steuerungen in
    vorhandenen Antriebsmaschinen gelten weiterhin die im Anhang 2, Blatt 1/1, angegebenen
    Bauartzulassungen des Oberbergamts in Dortmund

    XIII A B / 64
    XIII C / 66.

    Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18.01.1999 - 15.8-3-15 -
    behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen
    und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebs-
    sytemen GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel
    und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
    Unternehmers gekennzeichnet sind.

    Hinweis vom 05.08.2014:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
    behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
    Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
    die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind