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    2.24. Zulassungs - Nr.:

    B-20/93/1

    Zulassungs - Datum:

    25.6.1993

    Hersteller:

    Siemag Transplan, Netphen

    Bauart:

    Hydraulisch lüftender Scheibenbremsapparat ST 3

    Kennzeichen:

    Sicherheitsbremsung mit regelbarer Bremskraft

    Unterlagen:

    Antrag vom 19.5.1987 - 410 / Bö / Wk - und
                vom 29.10.1987 - 417 / Ju / Bu -
    - Beschreibung SB 3216 vom 23.11.1992, Blätter 1 - 61
    - Schnittstellenpläne mit Ident - Nr. 4903884, Blätter 1 bis 8,
       zum Steuerschema 0904072
    - Schnittstellenpläne mit Ident - Nr. 4903883, Blätter 1 bis 8,
       zum Steuerschema 0904153
    - Steuerschema mit Sach - Nr. 0904072, Stand 4.12.1992
    - Steuerschema mit Sach - Nr. 0904153, Stand 4.12.1992
    - Stromlaufpläne mit Sach - Nr. 6015994 / 4,
       Stand 24.11.1992,  Blätter 1 bis 63

    Prüfbericht:

    DMT - Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle, 4630 Bochum,
    Dinnendahlstr. 9, vom 2.2.1993 - SPS - Ge / Gr - D11 KON

     
    Aufbau und Wirkungsweise:

    Der Siemag - Scheibenbremsapparat besteht aus Steuer- und Regeleinrichtungen der Firma
    Siemag Transplan, Netphen, sowie aus Bremskrafterzeugern der Firma Hägglunds Dension
    GmbH, Typ BSFG 403, 405, 408 A, M, E. Die Bremskrafterzeuger sind mit Zulassungs - Nr.
    'Sonderzulassung Nr. 1' allgemein bauartzugelassen.

    Die elektrohydraulische Bremsensteuerung bewirkt bei Fahrbremsung kontinuierlich
    veränderbare Bremskräfte. Sicherheitsbremsungen werden zur Erzielung gleichbleibender
    Verzögerungen mit regelbarer Sicherheitsbremskraft durchgeführt. Bei Fehlverhalten der
    verzögerungsgeregelten Sicherheitsbremsung erfolgt das Stillsetzen der Förderanlage mit
    fest eingestellter Teilbremskraft (Restdruck).

    Bei handbedienten Förderanlagen werden in Abhängigkeit von der Stellung des Fahrbremshebels
    kontinuierlich veränderbare Bremskräfte erzeugt. Bei automatisch gesteuerten Förderanlagen
    kann die Fahrbremse als Stoppbremse betrieben werden. Die hydraulischen Fahrbremsventile
    und ihre elektrische Ansteuerung sind aus Sicherheitsgründen redundant ausgeführt. Beide
    Kanäle werden auf Übereinstimmung überwacht. Jede Übereinstimmung bewirkt eine Auslösung
    der geregelten Sicherheitsbremsung. Die jeweiligen elektronischen Schaltungen in der
    Ausführung mit analogen Bauelementen sind mit Blockschaltbildern in den Unterlagen in ihrer
    Wirkungsweise festgelegt. Der Hersteller bleibt frei in der Wahl der analogen elektronischen
    Bauteile und Komponenten, solange das festgelegte Wirkungsprinzip gewährleistet ist.

    Zur Realisierung der verzögerungsgeregelten Sicherbremsung steuert eine analoge Regelung
    die Bremskraft in Abhängigkeit von der Differenz des Drehzahlistwertes der Förderanlage zu
    einem Drehzahlsollwert. Dieser Drehzahlsollwert wird von einem Integrator erzeugt, an dem
    eine konstante Drehzahlreduzierung entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Förderanlage
    einstellbar ist. Der Startwert zu Beginn der Drehzahlreduzierung ist der jeweilige Drehzahlistwert
    der Förderanlage zum Zeitpunkt der Auslösung der Sicherheitsbremse. Die ordnungsgemäße
    Funktion der verzögerungsgeregelten Sicherheitsbremsung wird überwacht. Bei Ansprechen der
    Überwachungseinrichtungen wird die Sicherheitsbremsung mit einer konstant eingestellten Teilkraft
    (Restdruck) ausgeführt. Die elektronischen Schaltungen in der Ausführung mit analogen Bau-
    elementen sind mit den Blockschaltbildern der Unterlagen in ihrer Wirkungsweise festgelegt.
    Der Hersteller bleibt frei in der Wahl der analogen elektronischen Bauelemente und Komponenten,
    solange das festgelegte Wirkungsprinzip gewährleistet ist. Die bauteil- oder gerätetechnische
    Ausführung muß im Rahmen der jeweiligen Einzelerrichtung geprüft werden.

    Der Bremsapparat kann wahlweise in Verbindung mit einer Versteckeinrichtung verwendet werden
    (Steuerschema mit Sach - Nr. 0904153).

    Überwachungen

    1. Meldung

      - Überwachung am Hydraulikaggregat: Verschmutzung der Feinfilter, Öltemperatur, Ölstand
       
    2. Auslösen der geregelten Sicherheitsbremse

      - Überwachung des Schließ- und Öffnungszustandes der Bremskrafterzeuger
      - Überwachung der Proportionalventile 43.1 und 43.2 auf Gleichheit der Lage - Istwerte und
         der Lage - Sollwerte
       
    3. Auslösen der Sicherheitsbremse mit konstantem Teilbremsdruck

      - Überwachung der Stellung der Ventile Pos. 53.1 / 2
      - Überwachung der Stellung der Ventile 39.1 und 39.2
      - Übereinstimmung des Drehzahlsollwertes des Hochlaufgebers mit dem Drehzahlistwert
      - Übereinstimmung des Hochlaufgebers für den Drehzahlsollwert mit dem Hochlaufgeber,
          der zu Kontrollzwecken simultan mitläuft
      - Überwachung des Gasdruckes im Blasenspeicher 24 vor dem Lüften der Sicherheitsbremse
      - Überwachung der Stromversorgung 24 V=, 15 V=
      - Zeitüberwachung des verzögerungsgeregelten Stillsetzvorganges durch zwei abfallverzögerte
         Zeitrelais; beide Zeitrelais werden auf Antivalenz überwacht
      - Übereinstimmung der beiden Schaltungen der Drehzahl - Null - Erkennung
       
    4. Fördermaschinensperreinrichtung - Abfahrsperrkreis

      - Bremsbelagverschleiß der Bremskrafterzeuger durch Endschalter
      - Plausibilitätsüberwachung der Stellung des Ventils 63
      - Überwachung der Druckistwerte
      - Überwachung der Ansteuerleitung des Servo - Wegeventils 69 sowie des Lage - Istwertes
         auf Leiterbruch
       
    5. Notsignal

      - Überwachung des Ladedruckes des Blasenspeichers 24

    Die Überwachungsschaltungen können durch Fehlersimulation über fest installierte Prüfeinrichtungen
    auf ordnungsgemäßes Funktionieren revidiert werden.

    Hinweise:

    1. Bei der Verwendung von Rohr-, Schlauchmaterialien und Hydraulikflüssigkeiten, der Art der
      Verbindungen (TAS 3.8.7.8.6) und der Filter (TAS 3.8.7.8.3), der Einhaltung von Querschnitten,
      Krümmungsradien und Umgebungstemperaturen sind die Angaben des Herstellers zu beachten.
    2. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 beizuliefern.
    3. Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher Regelung zugelassene schwer
      entflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
      Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Die Kenngrößen (b10-Werte) der eingesetzten Filter sowie die erforderlichen
      Wartungstätigkeiten müssen in der Wartungs- und Bedienanleitung des Herstellers festgelegt werden.
    6. Bei der Errichtung der Bremseinrichtung sind die Anforderungen an ihrer Ausführung zu beachten
      (TAS 3.9.3).
    7. Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch die Bauartzulassung nicht in ihrer
      Ausführung, sondern nur in der Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die Anforderungen
      nach TAS 3.8.7 zu beachten.
    8. Die Steuerleitungen zur Ansteuerung des Ventils Pos. 63 müssen so verlegt werden, daß induktive
      Einflüsse - z.B. durch Einschaltvorgänge über benachbarte Starkstromleitungen - kein ungewolltes
      Einschalten verursachen können.

    Ergänzung:

    Bei sonst unveränderter Bauweise können wahlweise Bremskrafterzeuger des Typs BE 100 nach
    Sonderzulassung Nr. 3 und Bremskrafterzeuger BFFH 508-S/512-S nach Sonderzulassung Nr. 5
    verwendet werden.

     

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte
    der SIEMAG Transplan GmbH an dieser Zulassung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit,
    wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.