- 1.4.
2.Nachtrag
Zulassungs-Nr.:
F – 4 / 80 /1 (N2)
Zulassungs-Datum:
17.12.2002
Hersteller:
ALSTOM Power Conversion GmbH, Berlin
Bauart:
mechanisch und digital programmierbarer Fahrtregler Typ FR 77 für von
Hand oder automatisch gesteuerte Gleich- oder Drehstromfördermaschinen
mit Drehzahlregelungen von Treibscheiben-, Trommel- oder Bobinenförder-
anlagenBezeichnung:
FR 77/N2-FKR2000-P2uP3-V1.0.1 - geprüftes Baumuster -
Unterlagen:
- Aktenordner (1 Stück), Rev.-Stand 18.12.2000,
mit der Beschreibung der Hardwareänderungen bzw. -ergänzungen sowie
der Softwareänderungen bzw. -ergänzungen für Fahrtregler des Typs FR77,
jeweils in sechsfacher Ausfertigung- Aktenordner (1 Stück), Rev.-Stand: 03.08.2002,
mit der Anwendersoftware, Programmausdruck, des Fahrkurvenrechners
FKR 2000, für Fahrtregler des Typs FR 77, jeweils in dreifacher Ausfertigung- Unterlagen der Erstzulassung und des 1. Nachtrags
Im Einzelnen beinhalten die Aktenordner folgende Anlagen:
- Antragschreiben vom 18.12.2000,
- TDPES, Technisches Datenblatt für programmierbare elektronische Systeme (PES),
Blätter 1, 2, sowie 3/1 bis 3/3, 4/1 bis 4/3, 5/1 bis 5/3,Funktionen und Hardware
- Generelle Erläuterungen und Beschreibung der Funktions- sowie der
Hard- und Software-Änderungen bzw. -Ergänzungen des Fahrtreglers21 Blätter,
- Prüfliste von Fahrkurvenrechnern FKR 2000, Steuerrechner
Anlage PR,
33 Blätter,
- Stromlaufpläne FKR 2000 (Eingaben),
Zeichnung Nr. 592.0050.FR.01.STR-4. 05.LAnlage 01,
14 Blätter,
- Stromlaufpläne FKR 2000 (Ausgaben),
Zeichnung Nr. 592.0050.FR.01.STR-4. 05.NAnlage 02,
04 Blätter,
- Stromlaufpläne FKR 2000,
Zeichnung Nr. 592.0050.FR.01.STR-4. 05.SAnlage 03,
05 Blätter,
- Stromlaufpläne FKR 2000 (Sollwertkreis),
Zeichnung Nr. 592.0050.FR.01.STR-4. 05.SAnlage 04,
01 Blatt,
- Stromlaufpläne FKR 2000 (Teufenanzeige),
Zeichnung Nr. 592.0050.FR.01.STR-4. 05.S,Anlage 05,
02 Blätter,
- Schaltschrank Aufbaupläne,
Zeichnung Nr. 592.028802.AOP-4.00,Anlage 06,
10 Blätter,
- Übersicht FR 77 Version 6 (neu eingesetzte Bauteile),
Zeichnung Nr. 592.0050.FR.01.STR-4. 05.S,Anlage 07,
01 Blatt,
- ALSPA C80-HPC Logidyn D2 Übersicht,
Anlage 08,
08 Blätter,
- Beschreibung der Prozessor-Baugruppe COP 232.1,
Anlage 09,
04 Blätter,
- Beschreibung der analogen Eingabe-Baugruppe ADU 232,
Anlage 10,
04 Blätter,
- Beschreibung der analogen Ausgabe-Baugruppe DAU 232, und
der analogen Ausgabe-Baugruppe DAU 232.1,Anlage 11,
04 Blätter,
04 Blätter,- Beschreibung der Zähler-Baugruppe DIZ 232,
Anlage 12,
04 Blätter,
- Beschreibung der binären Eingabe-Baugruppe DEP 232.1,
Anlage 13,
04 Blätter,
- Beschreibung der binären Ein-/Ausgabe-Baugruppe BIO 232,
Anlage 14,
04 Blätter,
- Beschreibung der Kommunikations-Baugruppe, IBS VME6H SC/I-T,
Anlage 15,
04 Blätter,
- Industrie-PC 232.1,
Industrie-PC 232.2,Anlage 16,
04 Blätter,
04 Blätter,- Beschreibung des Drehimpulsgebers Typenreihe FG 4, (FGH 4 KK),
Anlage 17,
59 Blätter,
- Beschreibung der Impulsverteiler OM3-3 u. OM 3-3i,
Anlage 18,
09 Blätter,
- Beschreibung und Datenblätter der DC-Trennverstärker,
Typ VariTrans P27000, AA26000 u. P15000,Anlage 19,
20 Blätter,
- Beschreibung und Datenblätter:
DINALOG A 96 x 24 Leuchtbandanzeiger A 1410
DINALOG A 144 x 36 Leuchtbandanzeiger A 1400Anlage 20,
08 Blätter,
08 Blätter,- Datenblätter Zeitrelais MK 7873
Anlage 21,
02 Blätter,
- Technische Beschreibungen
Interbus-S-ANZµP IBS
Interbus-S-ANZµP DUO IBSAnlage 22,
22 Blätter,
10 Blätter.
Prüfbericht: Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
Nr. P02 – 01068 - SPS-St- A11 KON - vom 24.10.2002Kurzbeschreibung:
Aufbau und Wirkungsweise
Die mit dem 2. Nachtrag beabsichtigten technischen Änderungen bzw. Erweiterungen sind
folgendermaßen gekennzeichnet:- Der von dem Fahrtreglergetriebe angesteuerte elektronische Führungsteil des Fahrtreglers soll
nicht nur mit einem Fahrkurvenrechner des Typs CP 550 sondern mit einem programmierbaren
elektronischen Multiprozessor-System des Typs HPC aufgebaut werden können, das als
„Fahrkurvenrechner FKR 2000“ bezeichnet wird.Dabei soll der Fahrkurvenrechner des Typs
FKR 2000 anstelle des o.g. Rechnertyps CP 550 eingesetzt werden, so dass jeder Fahrtregler
des Typs FR 77, wie beabsichtigt, immer nur einen Fahrkurvenrechner beinhaltet. - Das als „Fahrkurvenrechner FKR 2000“ bezeichnete und hardwaremäßig auf Komponenten
des Automatisierungssystems „ALSPA C80-HPC Logidyn D2“ basierende 32Bit-Multiprozessor-
System des Herstellers ALSTOM ist hardwaremäßig in Magazinform mit einem Hinterwandbus
ausgeführt (Haupt- und Erweiterungsmagazin). Dabei können die Magazine nicht nur die
Fahrtregler-Baugruppen sondern auch andere nicht zum Fahrtregler gehörende Baugruppen
beinhalten, z.B. eine Prozessor-Baugruppe Nr. 0 für die Maschinensteuerung oder -regelung,
oder andere Prozessor-, Koppel-, Ein- oder Ausgabe-Baugruppen für mit programmierbaren
elektronischen Systemen aufgebaute Sicherheits- und Überwachungskreise. - Das als „Fahrkurvenrechner FKR 2000“ bezeichnete Multiprozessor-System beinhaltet zwei
Prozessor-Baugruppen des Typs COP 232.1, und zwar eine Baugruppe für die Fahrkurven-
bildung und eine Baugruppe für Positions- und Überwachungsaufgaben. Dabei beinhaltet das
Multiprozessor-System FKR 2000 weiterhin auch Überwachungsfunktionen, so dass das
System insgesamt dem Kanal A des Fahrtreglertyps FR 2000 entspricht.
Die Auslieferung des Fahrkurvenrechners FKR 2000 erfolgt jeweils komplett mit parametrierter Grund-
und Anwendersoftware. Das heißt, die anlagenspezifischen Parameter werden bei der Inbetriebnahme
ermittelt, angepasst und mit Hilfe eines Programmiergerätes eingegeben. Alle Programmteile der
Prozessoren und die implementierten anlagenspezifischen Parameter sind auf netzspannungsunab-
hängigen Speichern, sogenannten Flash-Disks, abgelegt, und bleiben daher auch bei einem Netz-
spannungsausfall erhalten.Die sicherheitlich bedeutsamen programmierten Funktionen sowie etliche Steuer- und Überwachungs-
funktionen des Fahrkurvenrechners FKR 2000 können anhand einer dem 2. Nachtrag beigefügten
Prüfanweisung auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden.Die mit dem 2. Nachtrag beabsichtigten Änderungen und Erweiterungen erfordern beim Umrüstungs-
fall auch eine Änderung und Erweiterung der jeweils gültigen Typenbezeichnung sowie der anzu-
gebenden Nr. der Bauartzulassung. Diese Änderungen sind erforderlich, da anhand der Typen-
bezeichnung sowohl der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung als auch die
zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein muss.Die mit dem 2. Nachtrag beabsichtigten Änderungen und Erweiterungen des Fahrtreglers FR 77
erfordern keine Erweiterungen der sicherheitlichen, grundlegenden Konzepte der bereits geprüften
und zugelassenen Fahrtregler-Teile, da die Änderungen und Erweiterungen nur auf den Führungsteil
beschränkt sind und keine Auswirkungen auf den Überwachungsteil haben.Dementsprechend wird der grundlegende Aufbau des mit verfahrenstechnischer und technologisch
diversitärer Redundanz ausgeführten Fahrtregler-Überwachungsteils durch die beabsichtigten
Änderungen und Erweiterungen nicht verändert.Die beabsichtigten zusätzlich zu den betrieblichen Funktionen programmierten Sicherheits- und
Überwachungsfunktionen sollen die Sicherheit und die Zuverlässigkeit des Fahrtreglers erhöhen.Die mit dem 2. Nachtrag beabsichtigten Änderungen und Erweiterungen sind abwärtskompatibel
und verändern nicht die bisher zugelassenen Sicherheitsfunktionen.Die Teufenanzeige und die Kommunikationsprozessoren sowie die einsetzbaren Industrie-PC’s sind
nicht Bestandteil der Bauartzulassung.Die beim Einsatz an Förderanlagen erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der Programme
der im Führungsteil eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartzulassung
erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 8, Bergbau und Energie
in NRW, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund, der Bezirksregierung Arnsberg - und der DMT Fachstelle
für Sicherheit - Seilprüfstelle - vorgenommen werden.Hinweise:
Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme des zur Bauartzulassung beantragten
Fahrtreglers FR 77/N2-FKR2000-P2uP3-V1.0.1 die nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:- Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
des Herstellers (s. Antragsunterlagen) zu beachten. - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die ggf.
gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet. - Bei der Errichtung und auch beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage sind die
einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten, z.B. beim Betrieb Funkgeräte bzw. Funktelefone
nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen einzusetzen. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch die Bauartzulassung nicht in
ihrer Ausführung, sondern nur in der Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die
Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten. - Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
auf der Frontseite der Baugruppen. - Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden. - Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der
Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
ersetzt werden können.
- Der von dem Fahrtreglergetriebe angesteuerte elektronische Führungsteil des Fahrtreglers soll