-
Zulassungs-Nr. :
B–27/05/01
Zulassungs-Datum:
17.08.2006
Hersteller:
Deilmann-Haniel Mining Systems GmbH, Dortmund-Kurl
Bezeichnung:
Bremsapparat DH 6 für von Hand oder automatisch bediente
Fördermaschinen und Förderhäspel mit Fördergeschwindigkeiten
auch über 4 m/s, die im Sicherheitsbremsfall mit einer festen Teil-
bremskraft oder mit zwei unterschiedlichen und umschaltbaren
Teilbremskräften stillgesetzt werden.Zulassungsunterlagen:
Antrag des Herstellers vom 7. September 2001 mit:
1. Technische Beschreibung zum DH 6-Bremsapparat Stand 06.02.2006
(15 Seiten)
2. Stückliste für Hydraulikschaltplan (1 Restdruckkreis) vom 06.02.2006
File ABN 3026h.doc (3 Seiten)
3. Hydraulik-Schaltplan Bremsensteuerung DH 6 Fahr- und Sicherheits-
bremse (1 Restdruckkreis) Zg-Nr.: ABN3026h, Stand 06.02.2006
4. Stückliste für Hydraulikschaltplan (2 Restdruckkreise) vom 06.02.2006
File ABN 3027e.doc (4 Seiten)
5. Hydraulik-Schaltplan Bremsensteuerung DH 6 Fahrt- und Sicherheits-
bremse (2 Restdruckkreise) Zg-Nr.: ABN3027e, Stand 06.02.2006
6. Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9. und
3.13 der TAS (3 Blätter)Prüfbericht:
Prüfbericht des Sachverständigen der DMT GmbH –Fachstelle für Sicherheit–
Seilprüfstelle – Bochum – vom 13.07.2006 – Nr. P 06 – 00597-SPS-Sn.Beschreibung des Bremsapparates:
Die elektrohydraulische Bremsensteuerung DH 6 ist vorwiegend für die Kombination mit
Bremskrafterzeugern für gestängelose Scheibenbremsen nach Abbildung 3a und 3b nach
TAS 3.11.2.1.3 vorgesehen. Abweichend davon ist eine ebenfalls beantragte Variante für
Trommelbremsen, bei der die Steuerung mit den Bremskrafterzeugern des Herstellers
Deilmann-Haniel entsprechend Sonderzulassung Nr. 4 kombiniert werden soll. Ein Brems-
apparat nach dieser Variante entspricht der Anordnung einer Gestänge-bremse nach
TAS 3.9.2.1 und TAS 3.9.2.2 mit mindestens zwei Bremskrafterzeugern, die auf getrennte
Bremsflächen unmittelbar am Seilträger wirken.In der Bremsensteuerung DH 6 werden entsprechend TAS 3.9.1.6 durch getrennte
Steuerungen Fahrbremsung und Sicherheitsbremsung bewirkt. Die Fahrbremskraft ist
nach TAS 3.9.5.1 stufenlos über den Fahrbremshebel veränderbar. Im Sicherheitsbremsfall
wirkt die Bremseinrichtung nach TAS 3.9.5.8 über einen Restdruck im Bremssystem zunächst
mit einer Teilbremskraft. Die Steuerung kann in zwei Varianten, mit einem Restdruckkreis oder
nach TAS 3.9.5.10 mit zwei umschaltbaren Restdruckkreisen, ausgeführt werden.Einsatzgebiet:
Die Bremseinrichtung ist für von Hand bediente oder auch für automatisch betriebene
Fördermaschinen und Förderhäspel mit Fahrgeschwindigkeiten auch über 4 m/s geeignet.
Die Bremseinrichtung kann an Treibscheiben-, Trommel- und Bobinenförderanlagen
eingesetzt werden. Ein Versteckbetrieb, wie er für zweitrümige Trommel- oder Bobinenanlagen
erforderlich ist, ist nicht vorgesehen. An Antriebsmaschinen, die über ein Vorgelegegetriebe
angetrieben werden, können optional eine oder mehrere Massenberuhigungsbremsen angesteuert
werden. Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbaus ist bei Verwendung
von Elektroventilen und zugehörigen Schaltungen in schlagwettergeschützter oder eigensicherer
Ausführung und bei Verwendung zugelassener und schwerentflammbarer Hydraulikflüssigkeiten
nach den jeweils geltenden Bestimmungen zulässig.Hydraulischer Teil:
Alle Bauteile der elektrohydraulischen Steuerung sind in einem kompakten Hydraulikaggregat
zusammengefasst. Das Aggregat beinhaltet neben dem Öltank mit Heizung und Öl-Luft-Kühler
eine handbetätigte Pumpe für Sonderbetriebszustände, zum Beispiel für Bremsbelagwechsel und
die von einem gemeinsamen Elektromotor angetriebene Doppelpumpe. Der Verstellpumpenteil
dieser Pumpe liefert den Lüftdruck für die Bremskrafterzeuger; der Zahnradpumpenteil bewirkt
den Kühlkreislauf. Es sind zwei Doppelpumpensätze vorgesehen, von denen nur jeweils einer in
Betrieb ist und der andere Satz als Reserve zur Verfügung steht. Optional kann das Aggregat
auch mit nur einem Pumpensatz ausgeführt werden.Der Aufbau der beiden Varianten der hydraulischen Steuerung ist in den Schaltplänen dokumentiert.
Die Funktion und die Wirkungsweise der hydraulischen Bauteile sind durch die Wahl der Schalt-
zeichen eindeutig festgelegt. Das Fabrikat und die Bauform der einzelnen Bauteile sind im Rahmen
der Bauartzulassung dagegen nicht spezifiziert. Diese Bauteile können vom Hersteller in ihrer Aus-
führung frei gewählt werden. Die technischen Spezifikationen (Nenngrößen, Betriebsdruck, Durch-
fluss und gegebenenfalls Schaltüberdeckung) für diese Bauteile sind so zu wählen, dass die Funktion
gesichert ist. Abweichend davon ist die Ausführung der beiden in Reihenschaltung angeordneten
Fahrbremsventile hinsichtlich Bauform und Fabrikat einschließlich der zugehörigen Regelelektronik
festgelegt.Nach dem Auslösen der Sicherheitsbremse bleibt der Fahrbremshebel nicht funktionsfähig.
Ersatzweise wird mit dem Schließen des Fahrbremshebels durch den Fördermaschinisten ein
Restdruckabbauventil mit Arbeitsstrom beaufschlagt, wodurch der Lüftdruck vollständig
abgebaut wird. Nach dem Auslösen einer Sicherheitsbremsung wird der Restdruck über
dieses Ventil entweder nach Ablaufen einer Zeit oder nach Unterschreiten einer parametrierbaren
Fahrgeschwindigkeit nach TAS 3.9.5.8 selbsttätig abgebaut.Für besondere Betriebssituationen, die im Sicherheitsbremsfall einen sofortigen Aufbau der
Bremskraft unter Umgehung des Teilbremsdruckkreises erfordern, kann dieses Ventil in
Abhängigkeit von der Betriebsart auch unmittelbar angesteuert werden.Elektrischer Teil
Die sicherheitsgerichtete Systemstruktur des elektrischen Teils der elektrohydraulischen
Bremsensteuerung ist als 2-kanalige diversitäre PES (Programmierbare elektronische Systeme)
unter Einsatz von diversitären Busübertragungsystemen (Canbus / Interbus) nach TAS 3.8.10
aus Systemkomponenten der Fa. Converteam, Berlin (früher: Alstom Power Conversion)
ausgeführt.Die Ausführung des elektrischen Teils der Bremsensteuerung ist in der Dokumentation unter
den Punkten 09 und 10 in Form von Schaltplänen und Funktionsplänen beschrieben. Für
folgende Teillösungen ist die Hardwareausführung schaltungstechnisch detailliert beschrieben
und liegt damit durch die Genehmigungsunterlagen fest:- Ausführung der Bremsensteuerung ausschließlich als 2-kanaliges PES-System, bestehend
aus Baugruppen und Komponenten des Herstellers Alstom (Converteam GmbH), - Durchgehende Verbindung innerhalb der Bremsensteuerung 2-kanalig über Busknoten und
diversitäres Busübertragungssystem Interbus / Canbus, - Ausführung der Sollwertbildung im Fahrbremshebel mit doppeltem Graycode-Geber in
Verbindung mit diversitärer Busübertragung oder wahlweise in analoger Technik über
Doppel-Potentiometer, - Zusammenfassung des Sicherheitskreises der Bremseinrichtung in Relais zur Ansteuerung
der Sicherheitsbremsventile, - Übergabe des Abschlusssignals für den Fahrbrems- und Abfahrsperrkreis über Relais an
die PES bzw. an den Antrieb, - Hardwareausführung der Ansteuerung des Ventils zum Restdruckabbau,
- Prinzip der Redundanzüberwachung für den Sicherheitskreis, den Fahrbremskreis und
den Abfahrsperrkreis der Bremse in Relaistechnik,
Nicht festgelegt sind:
- Konkreter Typ, Art und der Aufbau der verwendeten PES und ihrer Komponenten,
- Ausführung der Bremsensteuerung wahlweise als selbstständiges 2-kanaliges
programmierbares elektronisches System oder optional als integrierte Funktion in
einem 2-kanaligen PES für die gesamte Maschinensteuerung und -überwachung.
Die ordnungsgemäße Ausführung der Hardware und der Software ist im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens bei der Errichtung oder Änderung der jeweiligen Schachtförderanlage
auf Übereinstimmung mit den TAS zu prüfen und zu beurteilen.- Die elektrischen Verriegelungen, Steuersignale, Überwachungsfunktionen und Meldungen
innerhalb der Bremsensteuerung sind im Teil 10 der Unterlagen anhand von Funktionsplänen
in grafischer Form detailliert dargestellt. Diese Funktionen sind in Hard- und Software
vollständig und entsprechend den Genehmigungsunterlagen umzusetzen. - Die Ausführung dieser Funktionen ist gemäß den Anforderungen nach TAS 3.8,
insbesondere auch nach TAS 3.8.10 vorzunehmen. - Die Fördermaschinensperreinrichtung bzw. Förderhaspelsperreinrichtung ist nach
TAS 4.10.4, TAS 4.10.3.8 auszuführen. - Die Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen innerhalb der Bremsensteuerung sind
so auszuführen, dass ihre Funktion einzeln, gegebenenfalls unter Anwendung von Prüf-
einrichtungen oder von softwaregestützten Prüfsystemen, geprüft werden können.
Ergänzung:
Bei sonst unveränderter Bauweise dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen durchgeführt
werden:- Erhöhung der Vorspannung von 1 bar auf 5 bar am vorhandenen Rückschlagventil
mit der Pos.-Nr. 12.1. - Einbau von zwei zusätzlichen Rückschlagventilen mit den Pos.-Nr. 12.5 und 12.6
in die Leckölleitungen der Fahrbremsventile mit den Pos.-Nr. 18.1 und 18.2.
Durch diese zusätzlichen Maßnahmen soll erreicht werden, dass sich eine optimale (synchrone)
Abstimmung zwischen dem zeitlichen Verlauf des Lüftdruckes der Bremse und dem Haltemoment
des Motors einstellt.Hinweise:
- Die hydraulischen Bauteile der Bremsensteuerung sind in den Hydraulikplänen und in
dem Stücklisten nur hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt und spezifiziert. Bei Auslieferung
sind dem Betreiber vollständige Stücklisten einschließlich der genauen Hersteller- und
Typbezeichnungen für alle Bauteile einschließlich der zugehörigen Dokumente (Produkt-
und Datenblätter) auszuhändigen Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Genehmigung der Anlage nach
§ 4 BVOS. - Vom Hersteller der Bremseinrichtung sind den Betreibern von Fördermaschinen oder
Förderhäspeln, die mit diesen Bremsensteuerungen ausgestattet werden sollen, Wartungs-
und Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern. - Zu den PES der elektrischen Bremsensteuerung sind die Technischen Datenblätter für
programmierbare elektronische Systeme (TDPES) beizuliefern. - Nach der Inbetriebnahme der Bremseinrichtung ist die Software in geeigneter Weise zu
dokumentieren und beispielsweise als maschinenlesbarer Datenträger zu den Genehmigungs-
unterlagen der jeweiligen Schachtförderanlage zu nehmen. - In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle hydraulischen und elektrischen Bauelemente
einschließlich der Bremskrafterzeuger durch dauerhafte Kennzeichnungen und mit Hilfe der
Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Elektrische und elektronische Baugruppen sind an
ihrer Frontplatte zu kennzeichnen. - Am Hydraulikaggregat ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne
eines Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen. - Ein Auswechseln von Bauteilen innerhalb der Bremsensteuerung gegen nicht identische
Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion
geprüft und bescheinigt hat und insbesondere die zuständige Genehmigungsbehörde dem
zugestimmt hat.
Die beim Einsatz an Anlagen gemäß § 1 BVOS erforderlichen Änderungen und Erweiterungen
der Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartgenehmigung
erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 8, Bergbau und Energie
in NRW der Bezirksregierung Arnsberg sowie der die Vorprüfung zur Bauartgenehmigung durch-
führenden Prüfstelle der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle-, vorgenommen werden.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
Ausführungen entsprechen.Hinweis:
Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
Deilmann-Haniel Mining Systems GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind. - Ausführung der Bremsensteuerung ausschließlich als 2-kanaliges PES-System, bestehend