• Zulassungs-Nr. :  

    B–27/05/01

    Zulassungs-Datum:  

    17.08.2006

    Hersteller:     

    Deilmann-Haniel Mining Systems GmbH, Dortmund-Kurl

    Bezeichnung:

    Bremsapparat DH 6 für von Hand oder automatisch bediente
    Fördermaschinen und Förderhäspel mit Fördergeschwindigkeiten
    auch über 4 m/s, die im Sicherheitsbremsfall mit einer festen Teil-
    bremskraft oder mit zwei unterschiedlichen und umschaltbaren
    Teilbremskräften stillgesetzt werden.

    Zulassungsunterlagen:

    Antrag des Herstellers vom 7. September 2001 mit:

    1. Technische Beschreibung zum DH 6-Bremsapparat Stand 06.02.2006 
        (15 Seiten)
    2. Stückliste für Hydraulikschaltplan (1 Restdruckkreis) vom 06.02.2006
        File ABN 3026h.doc (3 Seiten)
    3. Hydraulik-Schaltplan Bremsensteuerung DH 6 Fahr- und Sicherheits-
        bremse (1 Restdruckkreis) Zg-Nr.:  ABN3026h, Stand 06.02.2006
    4. Stückliste für Hydraulikschaltplan (2 Restdruckkreise) vom 06.02.2006
        File ABN 3027e.doc (4 Seiten)
    5. Hydraulik-Schaltplan Bremsensteuerung DH 6 Fahrt- und Sicherheits-
        bremse (2 Restdruckkreise) Zg-Nr.: ABN3027e, Stand 06.02.2006
    6. Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9. und
        3.13 der TAS (3 Blätter)

    Prüfbericht: 

    Prüfbericht des Sachverständigen der DMT GmbH –Fachstelle für Sicherheit–
    Seilprüfstelle – Bochum – vom 13.07.2006 – Nr. P 06 – 00597-SPS-Sn.

    Beschreibung des Bremsapparates:

    Die elektrohydraulische Bremsensteuerung DH 6 ist vorwiegend für die Kombination mit
    Bremskrafterzeugern für gestängelose Scheibenbremsen nach Abbildung 3a und 3b nach
    TAS 3.11.2.1.3 vorgesehen. Abweichend davon ist eine ebenfalls beantragte Variante für
    Trommelbremsen, bei der die Steuerung mit den Bremskrafterzeugern des Herstellers
    Deilmann-Haniel entsprechend Sonderzulassung Nr. 4 kombiniert werden soll. Ein Brems-
    apparat nach dieser Variante entspricht der Anordnung einer Gestänge-bremse nach
    TAS 3.9.2.1 und TAS 3.9.2.2 mit mindestens zwei Bremskrafterzeugern, die auf getrennte
    Bremsflächen unmittelbar am Seilträger wirken.

    In der Bremsensteuerung DH 6 werden entsprechend TAS 3.9.1.6 durch getrennte
    Steuerungen Fahrbremsung und Sicherheitsbremsung bewirkt. Die Fahrbremskraft ist
    nach TAS 3.9.5.1 stufenlos über den Fahrbremshebel veränderbar. Im Sicherheitsbremsfall
    wirkt die Bremseinrichtung nach TAS 3.9.5.8 über einen Restdruck im Bremssystem zunächst
    mit einer Teilbremskraft. Die Steuerung kann in zwei Varianten, mit einem Restdruckkreis oder
    nach TAS 3.9.5.10 mit zwei umschaltbaren Restdruckkreisen, ausgeführt werden.

    Einsatzgebiet:

    Die Bremseinrichtung ist für von Hand bediente oder auch für automatisch betriebene
    Fördermaschinen und Förderhäspel mit Fahrgeschwindigkeiten auch über 4 m/s geeignet.
    Die Bremseinrichtung kann an Treibscheiben-, Trommel- und Bobinenförderanlagen
    eingesetzt werden. Ein Versteckbetrieb, wie er für zweitrümige Trommel- oder Bobinenanlagen
    erforderlich ist, ist nicht vorgesehen. An Antriebsmaschinen, die über ein Vorgelegegetriebe
    angetrieben werden, können optional eine oder mehrere Massenberuhigungsbremsen angesteuert
    werden. Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbaus ist bei Verwendung
    von Elektroventilen und zugehörigen Schaltungen in schlagwettergeschützter oder eigensicherer
    Ausführung und bei Verwendung zugelassener und schwerentflammbarer Hydraulikflüssigkeiten
    nach den jeweils geltenden Bestimmungen zulässig.

    Hydraulischer Teil:

    Alle Bauteile der elektrohydraulischen Steuerung sind in einem kompakten Hydraulikaggregat
    zusammengefasst. Das Aggregat beinhaltet neben dem Öltank mit Heizung und Öl-Luft-Kühler
    eine handbetätigte Pumpe für Sonderbetriebszustände, zum Beispiel für Bremsbelagwechsel und
    die von einem gemeinsamen Elektromotor angetriebene Doppelpumpe. Der Verstellpumpenteil
    dieser Pumpe liefert den Lüftdruck für die Bremskrafterzeuger; der Zahnradpumpenteil bewirkt
    den Kühlkreislauf. Es sind zwei Doppelpumpensätze vorgesehen, von denen nur jeweils einer in
    Betrieb ist und der andere Satz als Reserve zur Verfügung steht. Optional kann das Aggregat
    auch mit nur einem Pumpensatz ausgeführt werden.

    Der Aufbau der beiden Varianten der hydraulischen Steuerung ist in den Schaltplänen dokumentiert.
    Die Funktion und die Wirkungsweise der hydraulischen Bauteile sind durch die Wahl der Schalt-
    zeichen eindeutig festgelegt. Das Fabrikat und die Bauform der einzelnen Bauteile sind im Rahmen
    der Bauartzulassung dagegen nicht spezifiziert. Diese Bauteile können vom Hersteller in ihrer Aus-
    führung frei gewählt werden. Die technischen Spezifikationen (Nenngrößen, Betriebsdruck, Durch-
    fluss und gegebenenfalls Schaltüberdeckung) für diese Bauteile sind so zu wählen, dass die Funktion
    gesichert ist. Abweichend davon ist die Ausführung der beiden in Reihenschaltung angeordneten
    Fahrbremsventile hinsichtlich Bauform und Fabrikat einschließlich der zugehörigen Regelelektronik
    festgelegt.

    Nach dem Auslösen der Sicherheitsbremse bleibt der Fahrbremshebel nicht funktionsfähig.
    Ersatzweise wird mit dem Schließen des Fahrbremshebels durch den Fördermaschinisten ein
    Restdruckabbauventil mit Arbeitsstrom beaufschlagt, wodurch der Lüftdruck vollständig
    abgebaut wird. Nach dem Auslösen einer Sicherheitsbremsung wird der Restdruck über
    dieses Ventil entweder nach Ablaufen einer Zeit oder nach Unterschreiten einer parametrierbaren
    Fahrgeschwindigkeit nach TAS 3.9.5.8 selbsttätig abgebaut.

    Für besondere Betriebssituationen, die im Sicherheitsbremsfall einen sofortigen Aufbau der
    Bremskraft unter Umgehung des Teilbremsdruckkreises erfordern, kann dieses Ventil in
    Abhängigkeit von der Betriebsart auch unmittelbar angesteuert werden.

    Elektrischer Teil

    Die sicherheitsgerichtete Systemstruktur des elektrischen Teils der elektrohydraulischen
    Bremsensteuerung ist als 2-kanalige diversitäre PES (Programmierbare elektronische Systeme)
    unter Einsatz von diversitären Busübertragungsystemen (Canbus / Interbus) nach TAS 3.8.10
    aus Systemkomponenten der Fa. Converteam, Berlin (früher:  Alstom Power Conversion) 
    ausgeführt.

    Die Ausführung des elektrischen Teils der Bremsensteuerung ist in der Dokumentation unter
    den Punkten 09 und 10 in Form von Schaltplänen und Funktionsplänen beschrieben. Für
    folgende Teillösungen ist die Hardwareausführung schaltungstechnisch detailliert beschrieben
    und liegt damit durch die Genehmigungsunterlagen fest:

    • Ausführung der Bremsensteuerung ausschließlich als 2-kanaliges PES-System, bestehend
      aus Baugruppen und Komponenten des Herstellers Alstom (Converteam GmbH),
    • Durchgehende Verbindung innerhalb der Bremsensteuerung 2-kanalig über Busknoten und
      diversitäres Busübertragungssystem Interbus / Canbus,
    • Ausführung der Sollwertbildung im Fahrbremshebel mit doppeltem Graycode-Geber in
      Verbindung mit diversitärer Busübertragung oder wahlweise in analoger Technik über
      Doppel-Potentiometer,
    • Zusammenfassung des Sicherheitskreises der Bremseinrichtung in Relais zur Ansteuerung
      der Sicherheitsbremsventile,
    • Übergabe des Abschlusssignals für den Fahrbrems- und Abfahrsperrkreis über Relais an
      die PES bzw. an den Antrieb,
    • Hardwareausführung der Ansteuerung des Ventils zum Restdruckabbau,
    • Prinzip der Redundanzüberwachung für den Sicherheitskreis, den Fahrbremskreis und
      den Abfahrsperrkreis der Bremse in Relaistechnik,

    Nicht festgelegt sind:

    • Konkreter Typ, Art und der Aufbau der verwendeten PES und ihrer Komponenten,
    • Ausführung der Bremsensteuerung wahlweise als selbstständiges 2-kanaliges
      programmierbares elektronisches System oder optional als integrierte Funktion in
      einem 2-kanaligen PES für die gesamte Maschinensteuerung und -überwachung.

    Die ordnungsgemäße Ausführung der Hardware und der Software ist im Rahmen des
    Genehmigungsverfahrens bei der Errichtung oder Änderung der jeweiligen Schachtförderanlage
    auf Übereinstimmung mit den TAS zu prüfen und zu beurteilen.

    • Die elektrischen Verriegelungen, Steuersignale, Überwachungsfunktionen und Meldungen
      innerhalb der Bremsensteuerung sind im Teil 10 der Unterlagen anhand von Funktionsplänen
      in grafischer Form detailliert dargestellt. Diese Funktionen sind in Hard- und Software
      vollständig und entsprechend den Genehmigungsunterlagen umzusetzen.
    • Die Ausführung dieser Funktionen ist gemäß den Anforderungen nach TAS 3.8,
      insbesondere auch nach TAS 3.8.10 vorzunehmen.
    • Die Fördermaschinensperreinrichtung bzw. Förderhaspelsperreinrichtung ist nach
      TAS 4.10.4, TAS 4.10.3.8 auszuführen.
    • Die Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen innerhalb der Bremsensteuerung sind
      so auszuführen, dass ihre Funktion einzeln, gegebenenfalls unter Anwendung von Prüf-
      einrichtungen oder von softwaregestützten Prüfsystemen, geprüft werden können.

    Ergänzung:

    Bei sonst unveränderter Bauweise dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen durchgeführt
    werden:

    • Erhöhung der Vorspannung von 1 bar auf 5 bar am vorhandenen Rückschlagventil
      mit der Pos.-Nr. 12.1.
    • Einbau von zwei zusätzlichen Rückschlagventilen mit den Pos.-Nr. 12.5 und 12.6
      in die Leckölleitungen der Fahrbremsventile mit den Pos.-Nr. 18.1 und 18.2.

    Durch diese zusätzlichen Maßnahmen  soll erreicht werden, dass sich eine optimale (synchrone)
    Abstimmung zwischen dem zeitlichen Verlauf des Lüftdruckes der Bremse und dem Haltemoment
    des Motors einstellt.

    Hinweise:

    1. Die hydraulischen Bauteile der Bremsensteuerung sind in den Hydraulikplänen und in
      dem Stücklisten nur hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt und spezifiziert. Bei Auslieferung
      sind dem Betreiber vollständige Stücklisten einschließlich der genauen Hersteller- und
      Typbezeichnungen für alle Bauteile einschließlich der zugehörigen Dokumente (Produkt-
      und Datenblätter) auszuhändigen Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
      Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Genehmigung der Anlage nach
      § 4 BVOS.
    2. Vom Hersteller der Bremseinrichtung sind den Betreibern von Fördermaschinen oder
      Förderhäspeln, die mit diesen Bremsensteuerungen ausgestattet werden sollen, Wartungs-
      und Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern.
    3. Zu den PES der elektrischen Bremsensteuerung sind die Technischen Datenblätter für
      programmierbare elektronische Systeme (TDPES) beizuliefern.
    4. Nach der Inbetriebnahme der Bremseinrichtung ist die Software in geeigneter Weise zu
      dokumentieren und beispielsweise als maschinenlesbarer Datenträger zu den Genehmigungs-
      unterlagen der jeweiligen Schachtförderanlage zu nehmen.
    5. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle hydraulischen und elektrischen Bauelemente
      einschließlich der Bremskrafterzeuger durch dauerhafte Kennzeichnungen und mit Hilfe der
      Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Elektrische und elektronische Baugruppen sind an
      ihrer Frontplatte zu kennzeichnen.
    6. Am Hydraulikaggregat ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne
      eines Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen.
    7. Ein Auswechseln von Bauteilen innerhalb der Bremsensteuerung gegen nicht identische
      Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion
      geprüft und bescheinigt hat und insbesondere die zuständige Genehmigungsbehörde dem
      zugestimmt hat.

    Die beim Einsatz an Anlagen gemäß § 1 BVOS erforderlichen Änderungen und Erweiterungen
    der Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartgenehmigung
    erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 8, Bergbau und Energie
    in NRW der Bezirksregierung Arnsberg sowie der die Vorprüfung zur Bauartgenehmigung durch-
    führenden Prüfstelle der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle-, vorgenommen werden.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
    Ausführungen entsprechen.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel Mining Systems GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.