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Zulassungs-Nr.:
B-23 /02/1
Zulassungs-Datum:
14.05.2002
Hersteller:
Olko - Maschinentechnik - GmbH / OLFEN
Bauart:
Olko EPS 1
Elektro-pneumatische Bremsensteuerung mit regelbarer FahrbremseUnterlagen:
Antrag vom 17.12.2001
Beschreibung der Bremsensteuerung (5 Blätter)
mit Dateibezeichnung KoBW.Ost
Gerätebezeichnungen zur Steuerung EPS 1 (1 Blatt)
Pneumatik-Schaltplan Nr. 9733.50363 B Stand 2001
Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9 und
3.13 der TAS (2 Blätter)Prüfbericht:
DMT- Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - Bochum
vom 19.03.2002, Nr. P02-00317
Kennzeichen:Elektro-pneumatische Bremsensteuerung mit regelbarer Fahrbremse für Bremsapparate,
deren Bremskräfte durch Gewicht oder Federn erzeugt werden, für ausschließlich von Hand
bediente Förderhäspel von Anlagen nach § 1 BVOS mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit
von bis zu 4 m/s.Die Bremsensteuerung soll ausschließlich an Förderhäspeln kleiner und mittlerer Seilfahrtanlagen
und an Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen sowie an Winden
zum Einsatz kommen, deren Bremssysteme die Bremskräfte durch Gewichte oder Federn erzeugen.
Die Bremskrafterzeuger selbst sollen nicht Teil der Bauartzulassung werden. Die Ausführung der
Bremsapparate ist im Rahmen des Betriebsplanzulassungsverfahrens zu prüfen und zu beurteilen.
Ebenfalls nicht zum Antragsumfang gehört die Ausführung der elektrischen Schaltungen der
Bremsensteuerung. Das funktionale Zusammenwirken der pneumatischen Bauteile ist überwiegend
durch das pneumatische Schaltschema festgelegt. Die hierzu ergänzenden notwendigen elektrischen
Verriegelungen, Steuersignale und Meldungen sind in den Antragsunterlagen durch textliche
Beschreibung und durch die entsprechenden Anforderungen nach TAS 3, 4 und 5 festgelegt.
Diese Funktionen müssen im Rahmen der Errichtung und der Prüfungen im Rahmen der Betriebs-
planzulassung geprüft und beurteilt werden.Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der Steuerung
folgende Einschränkungen gegeben:- Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.
- Verwendung nur an Anlagen mit maximal 4 m/s Fahrgeschwindigkeit.
- Verwendung nur an eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln bzw. Winden ohne
Versteckeinrichtung. - Verwendung an ferngesteuerten Anlagen nicht zulässig.
- Verwendung nur im Zusammenhang mit Bremskrafterzeugern, bei denen die Bremskräfte
der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse durch Gewichte oder Federn erzeugt werden,
und die mit einer nach dem Auslassprinzip arbeitenden pneumatischen Lüfteinrichtung
arbeiten. - Verwendung in untertägigen Anlagen bei Verwendung von Elektroventilen und zugehörigen
Schaltungen in schlagwettergeschützter Ausführung zulässig. - Verwendung nur an Treibscheibenförderanlagen, die hinsichtlich der Treibfähigkeit
beziehungsweise der Seilrutschsicherheit keine Teilbremskräfte im Sicherheitsbremsfall
erfordern. Der Nachweis einer ausreichenden Seilrutschsicherheit ist deshalb an Treib-
scheibenförderanlagen entweder theoretisch nach TAS 3.9.7.2.2. zu erbringen und
beziehungsweise oder an der ausgeführten Anlage durch entsprechende Verzögerungs-
messungen an den ausgeführten Anlagen nachzuweisen.
Aufbau der Steuerung:
Die Bremsensteuerung, bestehend aus den Ventilen, den Anzeigeelementen, der Wartungseinheit
für die Druckluftversorgung, dem Fahrbremshebel und dem Auslösehebel für die Sicherheitsbremse
ist im Steuerstand untergebracht. Als Verbindungsleitungen innerhalb der Bremsensteuerung
kommen Rohrleitungen aus Kupfer oder Stahl zum Einsatz. Die optisch-pneumatischen
Druckanzeiger zur Stellungsüberwachung der Ventile und die Manometer für die Druckanzeigen
werden mit Schlauchleitungen angeschlossen. Die Art der Verbindung zu den Lüftzylindern der
Fahr- und Sicherheitsbremse außerhalb des Steuerstandes ist nicht festgelegt. Eine Ausführung mit
Schläuchen, die zum Beispiel bei Verwendung beweglich angeordneter Lüftzylinder erforderlich ist,
ist zulässig, wenn durch die Art der Leitungsführung sichergestellt ist, dass die Leitung nicht bis
zum vollständigen Verschließen zusammengedrückt werden kann. Der Hersteller gibt als maximal
zulässigen Abstand zwischen dem Steuerstand und der Bremseinrichtung 15 Meter an.Ein Merkmal der Steuerung ist die Verwendung optisch-pneumatischer Anzeigen für die
Stellungsüberwachung der Sicherheitsbremsventile (rote Anzeigen) und einer grünen Anzeige für
die Meldung eines ausreichenden Systemdrucks, der von der pneumatischen Mindestdruck-
überwachungseinrichtung gebildet wird. Diese Anzeigen sind im unmittelbaren Sichtfeld des
Maschinisten angeordnet. Im ungestörten Betrieb müssen alle roten pneumatischen Anzeigen
erloschen sein. Es liegt ein Fehler vor, wenn eine Anzeige anstehen bleibt oder zeitverzögert kommt.Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung einschließlich der Nenndurchmesser der Rohre
und Schlauchleitungen sind im Pneumatikschaltplan Zeichnung Nr. 9733.50363 und in der
Gerätebezeichnung zur Steuerung EPS 1 hinsichtlich ihrer Funktion und durch die Angaben der
Nennweite 1/2" bzw. 1/4" festgelegt und spezifiziert.Zusätzlich zur manuellen Auslösung der Sicherheitsbremse über einen Handhebel und zwei
pneumatisch vorgesteuerte Auslöseventile in Parallelschaltung sind zwei weitere elektro-
pneumatische 5/2-Wege-Ventile in Reihenschaltung vorgesehen. Diese beiden Ventile werden
elektrisch in Ruhestromtechnik vom Sicherheitskreis nach TAS 3.8.7. angesteuert. Die Bauform
dieser Ventile muss so ausgewählt werden, dass keine Schaltüberdeckung innerhalb der Ventile
vorliegt.Mit dem Fahrbremsventil ist eine feinfühlige Einstellung des Lüftdrucks im Lüftzylinder der
Fahrbremse möglich. Damit ist eine regelbare Fahrbremse im Sinne von TAS 3.9.5.1. gegeben.
In der Steuerung ist ein Fahrbremssperrventil vorhanden, das zwei Funktionen erfüllt. Die erste
Funktion dieses Ventils besteht darin, an eintrümigen Anlagen mit geregelten Antrieben das sanfte
Anfahren unter Lastmoment zu erleichtern. Das Öffnen der Fahrbremse wird erst freigegeben,
wenn aus dem Antrieb, zum Beispiel aus dem Frequenzumrichter, der Aufbau eines ausreichend
hohen Haltemomentes gemeldet wird. Die zweite Funktion besteht darin, das Sperren der
Fahrbremse über die Signalanlage zu ermöglichen. Die Beschaltung der Ansteuerung dieses in
Arbeitsstromtechnik ausgeführten Ventils muss nach TAS 4.10.3.8. den Anforderungen an
Sicherheitsstromkreise erfüllen. Die Schaltung zwischen diesem Ventil und dem Fahrbrems- und
Abfahrsperrkreis muss so ausgeführt werden, dass bei geöffneter Fahrbremse das Ventil nach
Aktivierung des Abfahrsperr- und Fahrbremskreises erst spannungslos geschaltet wird, wenn
zuvor der Fahrbremshebel von Hand geschlossen wurde und der am Fahrbremszylinder
vorhandene Druckschalter den geschlossenen Zustand der Fahrbremse rückmeldet. Die
schaltungstechnische Ausführung dieser Sperrfunktion der Fahrbremse ist im Rahmen der
Bauartzulassung nicht festgelegt. Sie ist im Rahmen der Betriebsplanzulassung zu prüfen.Die Ausführung der Bremskrafterzeuger für die Fahr- und Sicherheitsbremse ist, abgesehen
vom vorgeschriebenen Wirkungsprinzip als gewichts- oder federbetätigte Auslassbremse,
nicht festgelegt. Die Ausführung hat nach TAS 3.9. zu erfolgen. Falls federbetätigte Bremsen
eingesetzt werden, ist nach TAS 3.9.3.8. anhand einer Federkennlinie die jeweilige Bremskraft
nachzuweisen. Nach TAS 3.9.6.5. muss die Federkraft, zum Beispiel in Form einer Brems-
kraftskala am Federelement, angezeigt werden und es sind vom Hersteller Festlegungen zur
zulässigen Verschleißgrenze hinsichtlich Bremsbelagverschleiß nach TAS 3.8.7.6. zu treffen.
Am Bremsgestänge sind entsprechende Markierungen oder Überwachungsschalter anzubringen.
An den Lüftzylindern der Fahr- und Sicherheitsbremse können optional jeweils zwei Schnell-
entlüftungsventile in Parallelschaltung angeordnet werden, um die Ansprechzeit der Brems-
einrichtung bei großen Zylindervolumina zu verbessern.Hinweise:
- Vom Hersteller sind auf die Förderanlagen, die mit diesen Bremsensteuerungen
ausgestattet werden sollen, bezogene Wartungs- und Betriebsanweisungen nach
TAS 3.8.7.13. einschließlich Prüfanweisungen und gegebenenfalls Datenblätter mit
den Federkennlinien der Bremskrafterzeuger beizuliefern. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der
Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Das Bedienpersonal der Anlagen ist in die Bedeutung der optisch-pneumatischen Anzeigen
gründlich einzuweisen. Wenn eine der roten Anzeigen im Betrieb anstehen bleibt oder
während des Schaltvorganges verzögert schaltet, liegt ein Fehler vor und die Anlage ist
zur Feststellung des Fehlers unverzüglich stillzusetzen. - Die Funktion der Stellungsanzeigen auf ausreichenden Gleichlauf ist mindestens einmal
arbeitstäglich oder, bei seltener Nutzung der Anlage, vor Aufnahme des Betriebes von
einer eingewiesenen Person zu prüfen. - Die elektrischen Schaltungen innerhalb der Bremsensteuerung sind entsprechend den
Beschreibungen der Bauartzulassungsunterlagen unter Beachtung der Ergänzungen dieses
Prüfberichts auszuführen. Bei der jeweiligen Errichtung des Bremsapparates müssen sie
entsprechend den Anforderungen der BVOS und den TAS ausgeführt und geprüft werden. - Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung einschließlich der Nenndurchmesser
der Rohre und Schlauchleitungen sind im Pneumatikschaltplan Zeichnung Nr. 9733.50363
und in der Gerätebezeichnung zur Steuerung Olko EPS 1 hinsichtlich ihrer Funktion und
durch die Angaben der Nennweite 1/2" bzw. 1/4" festgelegt und spezifiziert. Die zusätzlichen
Anforderungen an die Ventile Pos. 1.0 und 1.1 hinsichtlich der Schaltüberdeckung sind zu
beachten. - Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den Schaltplänen
eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und Typbezeichnungen der
verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Betriebsplanzulassung. - In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle pneumatischen Bauelemente durch
dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Am
Steuerstand ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne eines
Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen. - Das Auswechseln von Bauteilen der Bremsensteuerung durch nicht identische Bauteile ist
nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion geprüft und
die Unbedenklichkeit bescheinigt hat. - Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremslüftzylinder an die pneumatische Bremsen-
steuerung sind zulässig. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass ein Quetschen oder andere
Beschädigungen sicher ausgeschlossen werden kann.