• Zulassungs-Nr.:

    B-23 /02/1

    Zulassungs-Datum:

    14.05.2002

    Hersteller:

    Olko - Maschinentechnik - GmbH / OLFEN

    Bauart:

    Olko EPS 1
    Elektro-pneumatische Bremsensteuerung mit regelbarer Fahrbremse

    Unterlagen:

    Antrag vom 17.12.2001
    Beschreibung der Bremsensteuerung (5 Blätter)
    mit Dateibezeichnung KoBW.Ost
    Gerätebezeichnungen zur Steuerung EPS 1 (1 Blatt)
    Pneumatik-Schaltplan Nr. 9733.50363 B Stand 2001
    Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9 und
    3.13 der TAS (2 Blätter)

    Prüfbericht:

    DMT- Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - Bochum
    vom 19.03.2002, Nr. P02-00317

     
    Kennzeichen:

    Elektro-pneumatische Bremsensteuerung mit regelbarer Fahrbremse für Bremsapparate,
    deren Bremskräfte durch Gewicht oder Federn erzeugt werden, für ausschließlich von Hand
    bediente Förderhäspel von Anlagen nach § 1 BVOS mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit
    von bis zu 4 m/s.

    Die Bremsensteuerung soll ausschließlich an Förderhäspeln kleiner und mittlerer Seilfahrtanlagen
    und an Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen sowie an Winden
    zum Einsatz kommen, deren Bremssysteme die Bremskräfte durch Gewichte oder Federn erzeugen.
    Die Bremskrafterzeuger selbst sollen nicht Teil der Bauartzulassung werden. Die Ausführung der
    Bremsapparate ist im Rahmen des Betriebsplanzulassungsverfahrens zu prüfen und zu beurteilen.
    Ebenfalls nicht zum Antragsumfang gehört die Ausführung der elektrischen Schaltungen der
    Bremsensteuerung. Das funktionale Zusammenwirken der pneumatischen Bauteile ist überwiegend
    durch das pneumatische Schaltschema festgelegt. Die hierzu ergänzenden notwendigen elektrischen
    Verriegelungen, Steuersignale und Meldungen sind in den Antragsunterlagen durch textliche
    Beschreibung und durch die entsprechenden Anforderungen nach TAS 3, 4 und 5 festgelegt.
    Diese Funktionen müssen im Rahmen der Errichtung und der Prüfungen im Rahmen der Betriebs-
    planzulassung geprüft und beurteilt werden.

    Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der Steuerung
    folgende Einschränkungen gegeben:

    • Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.
    • Verwendung nur an Anlagen mit maximal 4 m/s Fahrgeschwindigkeit.
    • Verwendung nur an eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln bzw. Winden ohne
      Versteckeinrichtung.
    • Verwendung an ferngesteuerten Anlagen nicht zulässig.
    • Verwendung nur im Zusammenhang mit Bremskrafterzeugern, bei denen die Bremskräfte
      der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse durch Gewichte oder Federn erzeugt werden,
      und die mit einer nach dem Auslassprinzip arbeitenden pneumatischen Lüfteinrichtung
      arbeiten.
    • Verwendung in untertägigen Anlagen bei Verwendung von Elektroventilen und zugehörigen
      Schaltungen in schlagwettergeschützter Ausführung zulässig.
    • Verwendung nur an Treibscheibenförderanlagen, die hinsichtlich der Treibfähigkeit
      beziehungsweise der Seilrutschsicherheit keine Teilbremskräfte im Sicherheitsbremsfall
      erfordern. Der Nachweis einer ausreichenden Seilrutschsicherheit ist deshalb an Treib-
      scheibenförderanlagen entweder theoretisch nach TAS 3.9.7.2.2. zu erbringen und
      beziehungsweise oder an der ausgeführten Anlage durch entsprechende Verzögerungs-
      messungen an den ausgeführten Anlagen nachzuweisen.

    Aufbau der Steuerung:

    Die Bremsensteuerung, bestehend aus den Ventilen, den Anzeigeelementen, der Wartungseinheit
    für die Druckluftversorgung, dem Fahrbremshebel und dem Auslösehebel für die Sicherheitsbremse
    ist im Steuerstand untergebracht. Als Verbindungsleitungen innerhalb der Bremsensteuerung
    kommen Rohrleitungen aus Kupfer oder Stahl zum Einsatz. Die optisch-pneumatischen
    Druckanzeiger zur Stellungsüberwachung der Ventile und die Manometer für die Druckanzeigen
    werden mit Schlauchleitungen angeschlossen. Die Art der Verbindung zu den Lüftzylindern der
    Fahr- und Sicherheitsbremse außerhalb des Steuerstandes ist nicht festgelegt. Eine Ausführung mit
    Schläuchen, die zum Beispiel bei Verwendung beweglich angeordneter Lüftzylinder erforderlich ist,
    ist zulässig, wenn durch die Art der Leitungsführung sichergestellt ist, dass die Leitung nicht bis
    zum vollständigen Verschließen zusammengedrückt werden kann. Der Hersteller gibt als maximal
    zulässigen Abstand zwischen dem Steuerstand und der Bremseinrichtung 15 Meter an.

    Ein Merkmal der Steuerung ist die Verwendung optisch-pneumatischer Anzeigen für die
    Stellungsüberwachung der Sicherheitsbremsventile (rote Anzeigen) und einer grünen Anzeige für
    die Meldung eines ausreichenden Systemdrucks, der von der pneumatischen Mindestdruck-
    überwachungseinrichtung gebildet wird. Diese Anzeigen sind im unmittelbaren Sichtfeld des
    Maschinisten angeordnet. Im ungestörten Betrieb müssen alle roten pneumatischen Anzeigen
    erloschen sein. Es liegt ein Fehler vor, wenn eine Anzeige anstehen bleibt oder zeitverzögert kommt.

    Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung einschließlich der Nenndurchmesser der Rohre
    und Schlauchleitungen sind im Pneumatikschaltplan Zeichnung Nr. 9733.50363 und in der
    Gerätebezeichnung zur Steuerung EPS 1 hinsichtlich ihrer Funktion und durch die Angaben der
    Nennweite 1/2" bzw. 1/4" festgelegt und spezifiziert.

    Zusätzlich zur manuellen Auslösung der Sicherheitsbremse über einen Handhebel und zwei
    pneumatisch vorgesteuerte Auslöseventile in Parallelschaltung sind zwei weitere elektro-
    pneumatische 5/2-Wege-Ventile in Reihenschaltung vorgesehen. Diese beiden Ventile werden
    elektrisch in Ruhestromtechnik vom Sicherheitskreis nach TAS 3.8.7. angesteuert. Die Bauform
    dieser Ventile muss so ausgewählt werden, dass keine Schaltüberdeckung innerhalb der Ventile
    vorliegt.

    Mit dem Fahrbremsventil ist eine feinfühlige Einstellung des Lüftdrucks im Lüftzylinder der
    Fahrbremse möglich. Damit ist eine regelbare Fahrbremse im Sinne von TAS 3.9.5.1. gegeben.
    In der Steuerung ist ein Fahrbremssperrventil vorhanden, das zwei Funktionen erfüllt. Die erste
    Funktion dieses Ventils besteht darin, an eintrümigen Anlagen mit geregelten Antrieben das sanfte
    Anfahren unter Lastmoment zu erleichtern. Das Öffnen der Fahrbremse wird erst freigegeben,
    wenn aus dem Antrieb, zum Beispiel aus dem Frequenzumrichter, der Aufbau eines ausreichend
    hohen Haltemomentes gemeldet wird. Die zweite Funktion besteht darin, das Sperren der
    Fahrbremse über die Signalanlage zu ermöglichen. Die Beschaltung der Ansteuerung dieses in
    Arbeitsstromtechnik ausgeführten Ventils muss nach TAS 4.10.3.8. den Anforderungen an
    Sicherheitsstromkreise erfüllen. Die Schaltung zwischen diesem Ventil und dem Fahrbrems- und
    Abfahrsperrkreis muss so ausgeführt werden, dass bei geöffneter Fahrbremse das Ventil nach
    Aktivierung des Abfahrsperr- und Fahrbremskreises erst spannungslos geschaltet wird, wenn
    zuvor der Fahrbremshebel von Hand geschlossen wurde und der am Fahrbremszylinder
    vorhandene Druckschalter den geschlossenen Zustand der Fahrbremse rückmeldet. Die
    schaltungstechnische Ausführung dieser Sperrfunktion der Fahrbremse ist im Rahmen der
    Bauartzulassung nicht festgelegt. Sie ist im Rahmen der Betriebsplanzulassung zu prüfen.

    Die Ausführung der Bremskrafterzeuger für die Fahr- und Sicherheitsbremse ist, abgesehen
    vom vorgeschriebenen Wirkungsprinzip als gewichts- oder federbetätigte Auslassbremse,
    nicht festgelegt. Die Ausführung hat nach TAS 3.9. zu erfolgen. Falls federbetätigte Bremsen
    eingesetzt werden, ist nach TAS 3.9.3.8. anhand einer Federkennlinie die jeweilige Bremskraft
    nachzuweisen. Nach TAS 3.9.6.5. muss die Federkraft, zum Beispiel in Form einer Brems-
    kraftskala am Federelement, angezeigt werden und es sind vom Hersteller Festlegungen zur
    zulässigen Verschleißgrenze hinsichtlich Bremsbelagverschleiß nach TAS 3.8.7.6. zu treffen.
    Am Bremsgestänge sind entsprechende Markierungen oder Überwachungsschalter anzubringen.
    An den Lüftzylindern der Fahr- und Sicherheitsbremse können optional jeweils zwei Schnell-
    entlüftungsventile in Parallelschaltung angeordnet werden, um die Ansprechzeit der Brems-
    einrichtung bei großen Zylindervolumina zu verbessern.

    Hinweise:

    1. Vom Hersteller sind auf die Förderanlagen, die mit diesen Bremsensteuerungen
      ausgestattet werden sollen, bezogene Wartungs- und Betriebsanweisungen nach
      TAS 3.8.7.13. einschließlich Prüfanweisungen und gegebenenfalls Datenblätter mit
      den Federkennlinien der Bremskrafterzeuger beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der
      Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    3. Das Bedienpersonal der Anlagen ist in die Bedeutung der optisch-pneumatischen Anzeigen
      gründlich einzuweisen. Wenn eine der roten Anzeigen im Betrieb anstehen bleibt oder
      während des Schaltvorganges verzögert schaltet, liegt ein Fehler vor und die Anlage ist
      zur Feststellung des Fehlers unverzüglich stillzusetzen.
    4. Die Funktion der Stellungsanzeigen auf ausreichenden Gleichlauf ist mindestens einmal
      arbeitstäglich oder, bei seltener Nutzung der Anlage, vor Aufnahme des Betriebes von
      einer eingewiesenen Person zu prüfen.
    5. Die elektrischen Schaltungen innerhalb der Bremsensteuerung sind entsprechend den
      Beschreibungen der Bauartzulassungsunterlagen unter Beachtung der Ergänzungen dieses
      Prüfberichts auszuführen. Bei der jeweiligen Errichtung des Bremsapparates müssen sie
      entsprechend den Anforderungen der BVOS und den TAS ausgeführt und geprüft werden.
    6. Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung einschließlich der Nenndurchmesser
      der Rohre und Schlauchleitungen sind im Pneumatikschaltplan Zeichnung Nr. 9733.50363
      und in der Gerätebezeichnung zur Steuerung Olko EPS 1 hinsichtlich ihrer Funktion und
      durch die Angaben der Nennweite 1/2" bzw. 1/4" festgelegt und spezifiziert. Die zusätzlichen
      Anforderungen an die Ventile Pos. 1.0 und 1.1 hinsichtlich der Schaltüberdeckung sind zu
      beachten.
    7. Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den Schaltplänen
      eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und Typbezeichnungen der
      verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
      Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Betriebsplanzulassung.
    8. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle pneumatischen Bauelemente durch
      dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Am
      Steuerstand ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne eines
      Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen.
    9. Das Auswechseln von Bauteilen der Bremsensteuerung durch nicht identische Bauteile ist
      nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion geprüft und
      die Unbedenklichkeit bescheinigt hat.
    10. Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremslüftzylinder an die pneumatische Bremsen-
      steuerung sind zulässig. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass ein Quetschen oder andere
      Beschädigungen sicher ausgeschlossen werden kann.