-
Zulassungs-Nr.:
F-14/94/1(N6) + Erg.
Zulassungs-Datum:
26.05.2003
Hersteller:
ALSTOM Power Conversion GmbH, Berlin
Bezeichnung:
FR 90 / N6-xxxxxxxxxxxxx-Vx.x-
Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauartbezeichnung
angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:1. Stelle Schachtschalter / Lichtschranken,
2. Stelle Messkontakter,
3. Stelle Impulsgeber,
4. Stelle Stromversorgung,
5. Stelle Übertrager / Trennung,
6. Stelle Wischrelais,
7. Stelle f / i- Wandler,
8. Stelle Trennklemmen,
9. Stelle Ext. elektr. Geschwindigkeitsüberwachung mit Logidyn D2,
10. Stelle Entkopplung Teufenzeiger, - Vergleicher.
11. Stelle Einfahrüberwachung EMS1
12. Stelle Entkopplung Impulsgeber
13. Stelle Teufenvergleicherbei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
d.h. zur Zeit V1.0, V1.1, V1.2, V1.3 und V1.4.Anhand des Typenschlüssels sollen der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung und
die zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein.Aus diesem Grunde ändert sich beim Austausch eines durch die Typenbezeichnung spezifizierten
Bauteils oder einer Baugruppe auch die vollständige Typenbezeichnung des Fahrtreglers.Der mit diesem Nachtrag vorgelegte detaillierte Typenschlüssel beinhaltet nicht nur die zusätzlichen,
sondern auch alle übrigen Bezeichnungen. Aus diesem Grunde können die entsprechenden detaillierten
Typenschlüssel der vorherigen Nachträge entfallen und durch den mit dem 6. Nachtrag vorgelegten
Typenschlüssel ersetzt werden.Die mit dem 6. Nachtrag vom 19.08.2002 beantragten Bauartvarianten des digitalen speicher-
programmierbaren Fahrtreglers FR90/N6 lauten:- FR 90/N6-4553123104011-V1.4 und
- FR 90/N6-4553123104012-V1.4.In dem o.g. Typenschlüssel sind durch Unterstreichungen die mit dem 6. Nachtrag beabsichtigten
Änderungen und Erweiterungen der Bauartvarianten gekennzeichnet worden.Verbindliche Unterlagen:
- Aktenordner (1 Stück) mit der Beschreibung der Hardwareänderungen bzw. -ergänzungen des
Fahrtreglers FR 90 (jeweils in 6-facher),
- Unterlagen der Urkunde und der vorherigen Nachträge.Im Einzelnen beinhaltet dieser Aktenordner folgende Anlagen:
Anlage 01 -
Generelle Erläuterungen und Beschreibung, Datei: >FR90 N6.doc,
mit den Funktions- sowie der Hardware-Änderungen bzw.
–Ergänzungen des Fahrtreglers05 Blätter,
Anlage 02 -
Typenbezeichnung und -schlüssel des digitalen Fahrtreglers FR90,
Datei: >FR90_NA6_TYPE.DOC.doc,11 Blätter,
Anlage 03 -
Stromlaufpläne, Umbau 2000, des Fahrtreglers 1 FR90,
der Fördermaschine Ellers, des Werkes Neuhof-Ellers der Kali+Salz
GmbH, Zeichnungs-Nr. 592.027301.STR-4.01, =03H13 Blätter 4 und 1902 Blätter,
Anlage 04 -
Stromlaufpläne, Umbau 2000, des Fahrtreglers 1 FR90,
der Fördermaschine Ellers, des Werkes Neuhof-Ellers der Kali+Salz
GmbH, Zeichnungs-Nr. 592.027301.STR-4.01, =03LA30 Blätter 17 und 1802 Blätter,
Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
Nr. P03 – 00109 SPS-St 11KON vom 23.01.2003 ( bestehend aus Blatt 1 bis 15)Kennzeichen:
Die mit dem 6. Nachtrag beabsichtigten Änderungen und Erweiterungen des Fahrtreglers FR 90
erfordern keine Erweiterungen der sicherheitlichen, grundlegenden Konzepte der bereits geprüften
und zugelassenen Fahrtregler-Teile.Die Aufbau-Struktur des mit technologisch und verfahrenstechnisch diversitärer Redundanz
ausgeführten Fahrtregler-Überwachungsteils wird durch die beabsichtigten Änderungen und
Erweiterungen nicht verändert.Bei dem mit einer kontinuierlichen und einer stufigen Hüllkurve ausgeführten Fahrtregler-Über-
wachungsteil werden die technischen Ausführungen der Teufenvergleicher und die der Daten-
kopplung zwischen dem Teufenzeigern und den BCD-Komparatoren gegenüber der zugelassenen
Ausführung geändert.Die anlagenabhängige Software ist von den beabsichtigten Änderungen und Erweiterungen nicht
betroffen, so dass die bisherigen sicherheitlichen Aussagen weiterhin gültig sind.Bauartbeschreibung:
Im Führungsteil als auch im Überwachungsteil dürfen alternativ zu den bisher zugelassenen
Betriebsmitteln zukünftig auch funktionsgleiche andere Betriebsmittel eingesetzt werden.
Dabei sind im Einzelnen nur die Hardware-Ausführungen der Teufenüberwachungen bzw.
der Teufenvergleicher sowohl des Führungs- als auch die des Überwachungsteiles betroffen,
und zwar- der als Teufenvergleicher eingesetzte BCD-Komparator Typ 3742 des Herstellers Thomas Trunz,
79183 Waldkirch, und
- die als Potential- bzw. Isolationstrenner eingesetzten Betriebsmittel mit der Typenbezeichnung
„ISOBOXEN“ des Herstellers Thomas Trunz, 79183 Waldkirch.Die alternativen BCD-Komparatoren Typ „3742 a“ oder „3742 b“ des Herstellers Thomas Trunz
sind zwar prinzipiell gleichartig wie der bereits zugelassene Komparator aufgebaut, jedoch für
unterschiedliche Spannungsversorgungen, d.h. für 230 V - Wechselspannungsversorgungen
(3742 a) und für 24V-Gleichspannungsversorgungen (3742b), konzipiert.Für die Potential- bzw. Isolationstrennungen der Datenleitungen zu den Teufenanzeigern und
den Teufenvergleichern (BCD-Komparatoren der o.g. Serie 3742), d.h. für die potentialgetrennte
Datenübertragung der teufenabhängigen Signale des Fahrtreglers, sollen zukünftig auch Betriebsmittel
des Typs ISOBOX_A4 des Herstellers Thomas Trunz, 79183 Waldkirch, eingesetzt werden können.
Hinweise:Beim Einsatz des digitalen speicherprogrammierbaren Fahrtreglers FR90 für geregelte Elektro-
fördermaschinen oder gesteuerte Gleichstromfördermaschinen dürfen Änderungen und Erweiterungen
der Programme der im Führungs- und im kontinuierlichen Überwachungsteil eingesetzten Prozessor-
systeme, die nicht eine Änderung der Bauartzulassung erfordern, nur nach Rücksprache und mit
Zustimmung der Abteilung Grubensicherheit, Technik unter Tage, der Bezirksregierung Arnsberg
und der DMT Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - vorgenommen werden.Es wird empfohlen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, der Instandhaltung und Wartung sowie
beim Betrieb die schon in der Bauartzulassung des Fahrtreglers F-14/94/1 vom 06.07.1994
nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:- Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
des Herstellers zu beachten.
> - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet. - Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das EMV-Gesetz
zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus Funkgeräte bzw. Funktelefone
nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die technischen
Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten. - Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
auf der Frontseite der Baugruppen. - Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden. - Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der Programme
ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden
können.
Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
Ergänzung des digitalen Fahrtreglers FR 90
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
Ausführungen entsprechen.
Bei sonst unveränderter Bauweise können wahlweise auch Impulsgeber des Typs FG 4 mit
der Option LWL (Signalübertragung mit Lichtwellenleiter), und zwar- FG 4 LL,
Hinweis vom 05.08.2014:
- FG 4 LL-8192-90 G-NG,
- eingesetzt werden.Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen behalten
nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen Zulassungen/
Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin, bei sonst
unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel
und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens
gekennzeichnet sind - Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung