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Genehmigungs-Nr. :
F-17/04/1 (N1) + Erg.
Genehmigungs-Datum:
29. Mai 2006
Hersteller:
Siemens AG, I&S IS SCM RHR, D-45117 Essen
Bezeichnung:
8 SM 1440:
Digitaler, auf dem SPS-System SIMATIC - S 7 - 400 basierender integrierter
Fahrtregler für von Hand bediente oder automatisch gesteuerte Gleich- oder
Drehstromfördermaschinen mit Drehzahlregelungen von Treibscheiben-
förderanlagenUnterlagen:
- Nachtragsantrag vom 30.06.2004 - AG, 1 & S IS SCM RHR, D-45117 Essen;
- 1 Aktenhefter, Rev.-Stand 30.06.2004 und 12.12.2005, mit der Beschreibung
der Änderungen und Erweiterungen der Hardware sowie der dadurch bedingten
Änderungen und Erweiterungen der anlagenunabhängigen Software, d. h.
der SIMATIC - S 7 - Systemsoftware.Prüfbericht:
DMT-Prüfbericht Nr. P 06-00 289 vom 08.05.2006 - SPS-St und
Nr. P08-00132 vom 28.02.2008Beschreibung des Fahrtreglers mit den kennzeichnenden Änderungen:
Grundlage der Bauartgenehmigung der Bezirkregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie
in NRW, Nr. F-17/04/1, vom 2. Mai 2004, ist eine zweikanalige sowie hard- und softwaremäßige
integrierte Aufbaustruktur. Dabei beinhaltet das in jedem Kanal befindliche SIMATIC-S7-400-System
hard- und softwaremäßig nicht nur die Funktionen des Fahrtreglers, sondern auch nicht zum Fahrtregler
gehörende betriebliche und sicherheitsrelevante Funktionen einer Förderanlage, z. B. der Anlagen-
visualisierung oder des Sicherheits-, Fahrbrems- oder Notsignalkreises.Die nicht zur Fahrtregler-Bauart gehörenden Funktionen sind zwar nicht Bestandteil der o. g.
Bauartgenehmigung, jedoch ist die in gewissem Maße „offene" bzw. mit anderen Anlagenfunktionen
hard- und softwaremäßig integrierte Bauweise ein wesentliches Merkmal dieser redundanten
zweikanalig ausgeführten Fahrtregler-Bauart.Nachtragsinhalt:
Mit dem 1. Nachtrag zur Bauartgenehmigung F-1 7/04/1 darf der Fahrtregler des Typs 8SM1440
in beiden S7-400-Kanälen alternativ auch mit anderen innovierten Systembaugruppen des
SIMATIC-S7-Systems und, dadurch bedingt, mit einer zugehörigen anderen Systemsoftware
ausgeführt werden.Durch diese Änderungen der Systemhardware sollen
- die Anbindungen an systemkonforme Antriebssteuerungen,
- der systeminterne Aufbau und auch
- die systeminternen und -externen Wirkungsweisen
der beiden Fahrtregler-Kanäle A und B optimiert werden.
Unter Beibehaltung des
- unveränderten bzw. den Unterlagen der Ursprungsgenehmigung entsprechenden Standes
V1.1 der Anwendersoftware und - dem neuen, gegenüber dem Stand 1.1 geänderten Stand 1.2 der Anwendersoftware
soll dementsprechend in den beiden Kanälen die genehmigte SIMATIC-S7-Systemsoftware
komplett durch weiterentwickelte Softwareteile ersetzt werden. Dabei werden baugruppenbezogen
folgende Software-Pakete eingesetzt:Baugruppe S7-CPU: Grundsoftware STEP 7, Version V 5.3,
Baugruppe FM 458-1 DP: Softwareerweiterung CFC, Version V 6.0, und
Baugruppe FM 458-1 DP: Softwareerweiterung D7 SYS, Version V 6.1.Die unter dem 1. Nachtrag zur Bauartgenehmigung F-1 7/04/1 fallenden Varianten, der geänderten
und erweiterten Fahrtregler-Bauart 8SM1440 für Treibscheibenförderanlagen, sind gemäß dem
vom Hersteller genannten Typenschlüssel, im Zusammenhang mit der jeweiligen Anwendersoftware,
komplett durch die detaillierten Typenbezeichnungen8SM1440-1A - Z12222 und
8SM1440-1 B - Z12222gekennzeichnet.
Die Unterstreichungen in den o. g. detaillierten Typenschlüsseln, sollen auf die durch diesen
1. Nachtrag bewirkten Änderungen hinweisen.Besondere Hinweise:
Die in der Bauartgenehmigung Nr. F-17/04/1 vom 02. Mai 2004 der Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung Bergbau und, Energie in NRW, genannten Hinweise sind bei der Errichtung und
Inbetriebnahme eines gemäß dem 1. Nachtrag ausgeführten Fahrtreglers zu beachten.Beim Einsatz und Betrieb eines mit den o. g. Baugruppen ausgeführten Fahrtreglers, insbesondere
mit Hinblick auf die Möglichkeiten der Grundbaugruppe FM 458-1 DP, sind die Technischen
Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS) insbesondere die Nrn. 3.8.10.4 und
3.8.10.5 zu beachten.Die beim Einsatz an Schachtförderanlagen erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der
Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartgenehmigung
erfordern, dürfen nur nach Rücksprache mit der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung Bergbau und Energie in NRW, sowie der die Vorprüfung zur Bauartgenehmigung
durchführenden Prüfstelle, der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle, vorgenommen
werden.Ergänzung:
Bei sonst unveränderter Bauweise des Fahrtreglers vom Typ 8 SM 1440 darf die geänderte Software
mit der Bezeichnung V1.3 verwendet werden.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung
zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.