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    2.19. Zulassungs-Nr.

    B-16/91/1

    Zulassungs-Datum:

    25 September 1991

    Hersteller:

    Deilmann-Haniel GmbH, Maschinen- und Stahlbau, 4600 Dortmund-Kurl

    Bauart:

    DH-Scheibenbremsapparat DH1 mit elektrohydraulischer Ventilsteuerung für
    ausschließlich automatisch gesteuerte Förderhäspel ohne regelbare
    Fahrbremse bis 4 m/s Fahrgeschwindigkeit

    Unterlagen:

    - Antrag vom 3.4.1991
    - Beschreibung mit Stückliste und Überwachung vom 2.4.1991 Blätter 1 bis 8
    - Hydraulikplan vom 3.4.1991 Nr. 37020801 für die Sicherheitsbremse
    - Hydraulikplan vom 3.4.1991 Nr. 37020803 für die Fahr- und Massenbremse
      zur Verwendung an Häspeln mit mechanisch umschaltbarem Getriebe
    - Festigkeitsberechnung der Bremskrafterzeuger der Fa. Tüschen und
      Zimmermann, Blätter 0.1, 0.2, 1-15

    Prüfbericht:

    DMT-Institut für Förderung und Transport, Bochum,
    vom 1.7.1991 - Nr. 69 - IFT/Ge/GR

     
    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Scheibenbremsapparat besteht aus Bremskrafterzeugern der Bauart BSFG 408-A oder
    BSFG 408-E der Firma Asea Hägglunds GmbH, Langenhagen, nach den Sonderzulassungen
    Nr. 1 oder Nr. 1 (N 1) und Bremskrafterzeugern der Firma Tüschen und Zimmermann sowie
    Steuereinrichtungen der Firma Deilmann-Haniel GmbH. Die Fahrbremse und die Sicherheits-
    bremse arbeiten nach dem Auslaßprinzip.

    Die Bremskrafterzeuger der Firma Tüschen und Zimmermann realisieren im Zusammenwirken
    mit einer elektrohydraulischen Ventilsteuerung die Fahrbremsfunktion. Die Fahrbremse arbeitet
    gleichzeitig als Massenbremse. Die Sicherheitsbremsfunktion wird durch die Bremskrafterzeuger
    der Firma Asea Hägglunds im Zusammenwirken mit einer elektrohydraulischen Doppelventil-
    anordnung realisiert.

    Die auf die Bremsflächen wirkenden Bremskräfte ergeben sich aus den Federkräften der
    Bremskrafterzeuger vermindert um die Lüftkraft.

    Die Fahrbremse wirkt mit einer elektrohydraulischen Auslaß-Ventilsteuerung als Stoppbremse.
    Der Pumpenkreis zum Lüften der Bremskrafterzeuger wird beim Schließen der Fahrbremse
    durch das Umschalten des Ventils (Ruhestromprinzip) gesperrt. Mit jedem Schließen der
    Fahrbremse wird gleichzeitig die Sicherheitsbremse ausgelöst.

    Die Auslösung der Sicherheitsbremse erfolgt durch handbetätigte Befehlsgeräte sowie das
    Ansprechen des Sicherheitsstromkreises. Zusätzlich zum Absperren des Pumpenkreises
    durch Ventilumschaltung wird der Pumpenmotor elektrisch abgeschaltet. Bei Sicherheits-
    bremsungen wird über die federbetätigte Ruhestellung der elektrohydraulischen Doppelventile
    und den nachgeschalteten Restdruckkreis der Lüftdruck der Bremskrafterzeuger in den Tank
    abgebaut. Ein gewichtsbelasteter Kolbenspeicher gleicht die Leckagenverluste für die
    erforderliche Restdruckdauer aus. Gleichzeitig mit jedem Auslösen der Sicherheitsbremse
    wird die Fahr- und Massenbremse geschlossen. Zusätzlich zum Absperren des Pumpenkreises
    durch Ventilumschaltung wird der Pumpenmotor elektrisch abgeschaltet.

    Der Bremsapparat ist für einen Betrieb mit zwei verschiedenen Teilbremskräften bei Sicher-
    heitsbremsung vorgesehen. Hierfür sind zwei umschaltbare Restdruckkreise vorhanden. Die
    Umschaltung erfolgt über stellungsüberwachte Impulsventile.

    Überwachungen:

    • der fünf 3/2-Wegeventile auf Umschaltung beim Lüften der Bremse und nach Fahr- und
      Sicherheitsbremsung;
    • der Stellungen der drei 3/2-Wege-Impulsventile;
    • des Öffnungs- und Schließzustandes der Bremsen
    • des Mindest- und Höchstdrucks im Hydrauliksystem;
    • der vier Absperrhähne;
    • der Stellung des gewichtsbelasteten Kolbenspeichers;
    • des Mindest- und Höchstdrucks im Hydrauliksystem;
    • der vier Absperrhähne;
    • der Stellung des gewichtsbelasteten Kolbenspeichers;
    • der Flüssigkeitstemperatur (min und max.);
    • des Bremsbelagverschleißes der der Bremsen;
    • der Filterverschmutzung durch optische Anzeiger;
    • des Flüssigkeitsstandes im Behälter;
    • der elektrischen Umschaltungen auf die Restdrucke 1 und 2;
    • der Getriebe-Schaltstellungen für Haspelantriebe mit Umschaltgetriebe;
    • der Stellungen der zwei zusätzlichen 3/2-Wege-Impulsventile bei Haspelantrieben
      mit Umschaltgetriebe.

    Hinweise:

    • Für die Bremskrafterzeuger besteht Prüfmöglichkeit auf Federbruch.
    • Bei Verwendung von HFC-Flüssigkeit sind die Bremskrafterzeuger nach
      Hydraulikplan Nr. 37020801 (Alternativ-Ausführung) mit einer Zwangsspülung ausgerüstet.
      Die Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller der Bremskrafterzeuger und der
      Steuerungen sind zu beachten.
    • Die elektrische Steuerung ist nicht Gegestand der Bauartzulassung. Sie ist Bestandteil
      der Anträge nach den § 4 und 5 der BVOS. Sie muß so ausgeführt sein, daß gleichzeitig
      mit jedem Schließen der Fahrbremse auch die Bremskrafterzeuger der Sicherheitsbremse
      geschlossen werden. Der Sicherheitskreis wird hierbei nicht ausgelöst.
    • Der Restdruckverlauf bei Sicherheitsbremsungen muß so eingestellt werden, daß spätestens
      3 s nach dem Auslösen der Sicherheitsbremse die Bremskrafterzeuger mit mindestens
      3-facher Sicherheit gegenüber der statischen Belastung durch die betriebsübliche Überlast
      wirken.
    • Für alle Betriebsfälle muß gewährleistet sein, daß der Bremskraftaufbau durch die
      Sicherheitsbremse im Zusammenwirken mit der Fahrbremse einerseits ausreichend schnell
      erfolgt, und die erforderliche Verzögerung zu erzielen, andererseits hinreichend langsam ist,
      um unzulässige Verzögerungen zu vermeiden.
    • Die Umschaltung der Impulsventile 10.51/2/4/5 auf den jeweils erforderlichen Restdruck
      darf nur möglich sein, wenn die mit der Steuerung des Förderhaspels verknüpften Last-
      Verriegelungsbedingungen erfüllt sind. Die Verriegelungsbedingungen sind in den Unterlagen
      § 4, § 5 BVOS festzulegen.

     

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.