• 3.8. Klemmkauschen der Firma Maschinen- und Stahlbau Obergruna

    Zulassungs-
    nummer

    Bauart


    Zeichn.-
    Nummer

    Mindest-Æ
    d. Anschluß-
    bolzens
    mm

    Zulässige
    Höchst-
    belastung
    kN

    Seil- Æ
    von - bis

    mm

    K-8/JO1/92/1

    4 Mp

    F 7381

    39,5

    40

    17-24

    K-8/JO2/92/1

    6,5 Mp

    F 7382

    54,5

    65

    21-32

    K-8/JO3/92/1

    10 Mp

    F 7383

    59,5

    100

    25-40

    K-8/JO4/92/1

    16 Mp

    F 7384

    74

    160

    33-50

    K-8/JO5/92/1

    22 Mp

    F 7368

    89

    220

    37-55

    K-8/JO6/92/1

    30 Mp

    F 7385

    103,5

    300

    46-66

    K-8/JO7/92/1

    40 Mp

    F 7386

    118,5

    400

    51-72

    Zulassungsdatum: 29.6.1992

    Kurzbeschreibung:

    Die Klemmkausche besteht aus einem keilförmigen Gehäuse und keilförmigen losen
    Kauschenherzen. Das Kauschengehäuse besteht aus zwei Seitenschildern, die durch
    Schrauben verbunden sind. Das Förderseil wird über den mit Hartblei ausgefütterten
    Kauschenbügel eingeführt, dabei um 25 Grad aus der Seilachse ausgelenkt, um das
    Kauschenherz geführt und im Endstrang senkrecht wieder aus der Klemmkausche
    ausgeführt. Der Bogen des Kauschenherzes ist mit Hartblei ausgefüttert.

    Die Klemmung des Seiles erfolgt doppelseitig sowohl im tragenden Seilstrang zwischen
    Kauschenherz und Kauschenbeugel als auch im Endstrang zwischen Kauschenherz und
    Klemmleiste.

    Mittels Spannkopf und Anzugschraube kann das Kauschenherz im Kauschengehäuse
    zusätzlich verspannt werden. Die Sicherung des Seilendes erfolgt durch die Endklemme.

    Bemerkungen:

    Für den Einbau und Wartung ist die Bedienungsanweisung für Klemmkauschen nach
    BMW-Norm 6-2-81-10 vom 20.3.1992 der Firma Maschinen- und Stahlbau Obergruna
    zu beachten.

    Ergänzung:

    Wahlweise dürfen auch folgende Werkstoffe für die Fertigung der näher bezeichneten Bauteile
    der o.g. Klemmkauschen verwendet werden:

    1. Klemmstücke (Position 6 in Zeichnungsnummer F 6715-02(4) der Genehmigungs-
      unterlagen) : C 45 statt C 35.
    2. Kauschenkörper, Kauschenbügel und Spannkopf (Position 7, 8 und 10 der
      Genehmigungsunterlagen) : S355J2+N statt GS45N.

    Die Ergänzung bezieht sich auf folgende Bauteile:
    • Seitenwangen Pos.2 und 3 in o.g. Zeichnungen:
      Werkstoff bleibt bestehen, jedoch mit aktueller Bezeichnung S355J2+N angegeben.
    • Klemmstück Pos.6 in o.g. Zeichnungen:
      Vorgesehen war C35N. Wahlweise dürfen Werkstoffe C45N und S355J2+N
      sowie C60N verwendet werden.
    • Kauschenkörper (Pos.7), Kauschenbügel (Pos.8) und Spannkopf (10) in o.g.
      Zeichnungen:
      Vorgesehen war Stahlguss GS45N. Wahlweise dürfen Brennteile aus Blech
      S355J2+N mit zusätzlicher Normalglühung nach dem Brennschneiden verwendet werden.
    • Klemmschelle Pos.11 in o.g. Zeichnungen:
      (nicht festigkeitsmäßig nachgewiesenes Bauteil)
      Vorgesehen war ursprünglich C35N oder St 52-3N (S355J2+N).
      Wahlweise dürfen auch Werkstoffe C45N und C60N eingesetzt werden.