• 1. Nachtrag zur Bauartzulassung nach Nr. 2.3

    Zulassungs-Nr.:

    B-3/81/2 (N1)

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Scheibenbremsapparat Type 8SM7622... mit Steuerung nach Ausführung OC

    Kennzeichen:

    Hydraulisch lüftender Scheibenbremsapparat mit fest eingestellter
    Teilbremskraft bei Sicherheitsbremsung

    Verbindliche Unterlagen:

    Beschreibung E10112-A0123-U7-00 mit Hydraulikschemata,
    Funktionsplänen und Schaltbildern, 64 Blatt
    Beschreibung der vollständigen Bauartbezeichnung, 1 Blatt
    Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    Nr. 44 vom 29. 7. 1999 - SPS-Sn/NE -

    Bauartbeschreibung:

    Der Scheibenbremsapparat für Fördermaschinen und Förderhäspel von Schacht- und
    Schrägförderanlagen besteht aus der hydraulischen Bremsensteuerung, aus den elektrischen
    Steuerungs- und Regeleinrichtungen und aus den hydraulisch betätigten Bremskrafterzeugern.
    Der Bremsapparat ist dadurch gekennzeichnet, dass er bei Fahrbremsung mit kontinuierlich
    veränderbarer Fahrbremskraft und bei Sicherheitsbremsung mit Teilbremskraft wirkt. Die in
    diesen Nachtragsunterlagen festgelegte elektrohydraulische Steuerung ist für Anlagen mit
    konstanter Teilbremskraft vorgesehen.

    Der Nachtrag umfasst folgende Änderung:

    Bremskrafterzeuger:

    • Als Bremskrafterzeuger können zusätzlich zu den bereits zugelassenen Bremskraft-
      erzeugern für Scheibenbremsen des Typs 8 SM 7622 auch Bremskrafterzeuger
      der folgend aufgelisteten Sonderzulassungen verwendet werden:

      Sonderzulassung Nr. 1 mit Nachtrag N1 vom 22. 12. 1986
      Hersteller: Fa. AB Hägglund & Söner
      Sonderzulassung Nr. 2 vom 20. 1. 1983
      Hersteller: Fa. Siemens AG, Erlangen
      Sonderzulassung Nr. 3 vom 28. 1. 1991
      Hersteller: Fa. MAN-GHH, Oberhausen
      Sonderzulassung Nr. 5 vom 6. 3. 1996
      Hersteller: Fa. Siemag Transplan GmbH
       
      Folgende Einrichtungen können wahlweise ausgeführt sein:
        
    • Ausführung mit zwei parallel laufenden Hydraulikaggregaten, 
    • Ausführung für Anlagen mit Versteckbetrieb an Doppeltrommel- und
      Doppelbobinenfördermaschinen oder -häspeln, 
    • Ausführung zur Erhöhung der Verfügbarkeit durch Doppelausführung einzelner
      Aggregate und Baugruppen mit Umschalt- oder Umsteckeinrichtungen,
    • Ausführung mit Massenberuhigungsbremsen, 
    • Ausführung für den Anschluß einer Handpumpe für Wartungsarbeiten, 
    • Ausführung mit Lüft- und Auflegeeinrichtungen für eingeschränkten Handbetrieb
      (Notbetrieb).

      Die letztgenannte Funktion ist nur für Bergungszwecke im Störungsfall unter Umgehung
      der Bremsensteuerung und aller Überwachungen vorgesehen. Die Bremskrafterzeuger
      werden dabei mit einer eigens hierfür vorgesehenen elektrisch betriebenen Hilfspumpe
      gelüftet. Ein zusätzliches elektrisch vorgesteuertes Druckproportionalventil ermöglicht es,
      einen frei wählbaren Lüftdruck für die Bremskrafterzeuger und damit frei wählbare
      Bremskräfte zwischen 0 und 100% einzustellen.
       
      Dokumentationsumfang:
       
    • Die Dokumentation wurde gegenüber den bisher gültigen Bauartzulassungsunterlagen
      formal und inhaltlich vollständig überarbeitet. Die Hydraulikschemata wurden neu gezeichnet.
      Die Beschreibungen und Funktionspläne wurden ergänzt. Zum Teil ergeben sich neue
      Bauteilbezeichnungen und Positionsnummern.
       
    • Die Unterlagen beziehen sich nicht nur auf die beantragten Änderungen, sondern beschreiben
      mit dem Ziel einer in sich geschlossenen technischen Dokumention den gesamten Brems-
      apparat mit Ausnahme der Bremskrafterzeuger. Zukünftig zu errichtende Bremsapparate
      können deshalb vollständig auf der Grundlage der Nachtragsdokumente auf Überein-
      stimmung mit der Bauartzulassung geprüft werden.
       
      Überwachungsfunktionen mit Wirkung auf den Sicherheitsstromkreis:
        
    • Externer Sicherheitskreis geschlossen 
    • Stellungsüberwachung Kugelhähne 
    • Funktionsüberwachung Fahrbremse 
    • Stellungsüberwachung Restdruckventile 
    • Äquivalenzüberwachung für den Druckschalter "Volle Bremskraft" 
    • Funktionsüberwachung des Ventils Y211 für volle Bremskraft 
    • Drahbruchüberwachung Fahrbremsventil 
    • Äquivalenz Drehzahl-Null-Abfrage 
    • Überwachung der Stromversorgung
       
      Überwachungsfunktionen mit Wirkung auf den Abfahrsperrkreis:
       
    • Überwachungseinrichtungen für Ölstand, Öltemperatur, Filterverschmutzung
    • Federbruchüberwachung 
    • Speicherüberwachung

      Bei handbedienten Maschinen wirken diese Überwachungen auf die Fördermaschinen-
      bzw. Förderhaspelsperreinrichtung.
       
      Überwachungsfunktionen mit Wirkung auf den Fahrbremskreis:
       
    • Überwachungen "Restdruck zu hoch"

      Bei handbedienten Maschinen kann je nach Antriebsausführung wahlweise das Notsignal
      aktiviert oder ein elektrisches Verzögern der Antriebsmaschine ausgelöst werden.

    Hinweise:

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Bremsapparates entsprechend diesem Nachtrag
    sind die nachfolgend genannten Punkte zu beachten:

    1. Die vom Hersteller der Bremsapparate beigelieferten Betriebs- und Wartungsanweisungen
      sind zu beachten.
    2. Der Einsatz des Bremsapparates ist unter Tage bei Verwendung schwer entflammbarer
      Hydraulikflässigkeiten zulässig. Die elektrischen Einrichtungen sind dabei so zu errichten
      und zu betreiben, dass alle Anforderungen an den Schlagwetterschutz erfüllt sind.
    3. Die unterschiedlich realisierte Funktionsüberwachung der aufgeführten Bremskrafterzeuger
      hinsichtlich Öffnungs- und Schließzustand, Verschleiß, Lüftweg und Federbruch ist
      entsprechend den Angaben in den Unterlagen der Sonderzulassungen auszuführen und
      in die elektrische Bremsensteuerung in geeigneter Weise einzubinden.
    4. Die hydraulische Bremsensteuerung ist für ein gesamtes Lüftvolumen von 1,5 Litern
      vorgesehen. Die mögliche Anzahl der angeschlossenen Bremskrafterzeuger ergibt sich
      aus den Unterlagen der Sonderzulassungen Nr. 1, 2, 3 und 5, wobei jeweils das maximale
      Lüftvolumen in Abhängigkeit vom Verschleißzustand der Bremskrafterzeuger zu Grunde
      zu legen ist.
    5. An Antriebsmaschinen mit Getriebe können Massenberuhigungsbremsen parallel
      angeschlossen werden. Der Aufbau und die Wirkung dieser Bremsen ist nicht festgelegt.
      Die verwendeten Bremskrafterzeuger müssen kompatibel zu den Bremskrafterzeugern der
      Bremsapparate sein (hydraulisch gelüftete Auslassbremse). Der Öffnungs- und Schließ-
      zustand dieser Bremsen ist mit Wirkung auf den Fahrbremskreis beziehungsweise auf das
      Notsignal bei handbedienten Maschinen zu überwachen.
    6. Die in den Unterlagen beschriebenen elektrischen Steuerungs- und Überwachungsfunktionen
      sind durch diesen Nachtrag zur Bauartzulassung in ihrer Funktion und ihrer schaltungs-
      technischen Verknüpfung festgelegt. Die Ausführung der Hardware ist nicht Gegenstand
      der Bauartzulassung. Bei der jeweiligen Errichtung des Bremsapparates im Rahmen der
      §§ 4 und 5 der BVOS muss die Ausführung dieser Funktionen den Anforderungen der
      BVOS und der TAS entsprechen. Die Funktionen und die Logik der Signalbildung und
      Signalauswertung muss auf Übereinstimmung mit den Unterlagen dieses Nachtrags
      geprüft werden. Die Hinweise des Herstellers hinsichtlich der sicherheitsgerichteten
      Ausführung einiger Signhale nach TAS Nr. 3.8.7.5.1 sind zu beachten.
    7. Bei Ausführung des Bremsapparates mit Lüft- und Auflageeinrichtungen für eingeschränkten
      Handbetrieb (Notbetrieb) sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen
      falsche oder missbräuchliche Verwendung festzulegen und für den Betrieb verbindlich zu
      machen.