• Zulassungs-Nr.:

    B-24 /02/1

    Zulassungs-Datum:

    08.05.2002

    Hersteller:

    Olko - Maschinentechnik - GmbH / OLFEN

    Bauart:

    Olko EPS 1 (H)
    Elektro-pneumatische Bremsensteuerung mit hydraulischer
    Sicherheitsbremslüftung

    Unterlagen:

    Antrag vom 17.12.2001
    Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9 und
    3.13 der TAS (2 Blätter)
    Beschreibung der Bremsensteuerung (5 Blätter) mit Dateibezeichnung KoBW.Ost
    Gerätebezeichnungen zur Steuerung EPS 1 (H) (1 Blatt)
    Pneumatik-Schaltplan Nr. 9733.50363 B Stand 2001
    Gerätebezeichnung zum hydraulischen Druckerzeuger (4 Blätter)
    Hydraulik-Schaltplan Nr. 9733.50365 zum hydraulischen
    Druckerzeuger (1 Blatt)

    Prüfbericht:

    DMT- Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - Bochum
    vom 19.03.2002, Nr. P02-00317

     
    Kennzeichen:

    Elektro-pneumatische Bremsensteuerung mit regelbarer Fahrbremse, deren Bremskräfte durch
    Gewicht oder Federn erzeugt werden, und mit einer hydraulischen Lüfteinrichtung für
    Scheibenbremskrafterzeuger als Sicherheitsbremse, für ausschließlich von Hand bediente
    Förderhäspel von Anlagen nach § 1 BVOS mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit von bis zu
    4 m/s. Die Bremsensteuerung soll ausschließlich an Förderhäspeln kleiner und mittlerer
    Seilfahrtanlagen und an Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen
    sowie an Winden zum Einsatz kommen.

    Die Ausführung und die Wahl der Bremskrafterzeuger ist durch diese Bauartzulassung für die
    Fahr- und Sicherheitsbremseinrichtung unterschiedlich festgelegt:

    Fahrbremse:

    Als Bremskrafterzeuger sollen feder- oder gewichtsbetätigte Backenbremsen zum Einsatz
    kommen, die pneumatisch gelüftet werden und die nach dem Auslassprinzip arbeiten. Die
    Ausführung der Bremskrafterzeuger der Fahrbremse einschließlich der Betätigungsgestänge
    ist durch die Bauartzulassung nicht festgelegt. Sie ist im Rahmen des Betriebsplanzulassungs-
    verfahrens zu prüfen und zu beurteilen.

    Sicherheitsbremse:

    Als Bremskrafterzeuger für die Sicherheitsbremseinrichtung sind ausschließlich zugelassene
    federbetätigte und hydraulisch gelüftete Scheibenbremskrafterzeuger für gestängelose
    Scheibenbremsen nach TAS 3.9.1.6. entsprechend den Sonderzulassungen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3
    und Nr. 5 im Verzeichnis bauartzugelassener Bauteile für Schacht- und Schrägförderanlagen
    zu verwenden. Die hydraulische Lüfteinrichtung für die Sicherheitsbremskrafterzeuger ist auf
    einen Lüftdruck von maximal 160 bar ausgelegt. Eine Restdruckschaltung zum Aufbau einer
    Teilbremskraft im Sicherheitsbremsfall ist nicht vorgesehen. Nach TAS 3.9.2.4. müssen
    mindestens zwei Bremskrafterzeugerpaare vorhanden sein. Die Zahl ist auf die betriebsübliche
    Überlast auszulegen.

    Nicht zum Antragsumfang gehört die Ausführung der elektrischen Schaltungen der Bremsen-
    steuerung und des hydraulischen Druckerzeugers. Das funktionale Zusammenwirken der
    pneumatischen und hydraulischen Bauteile ist überwiegend durch die Schaltschemata festgelegt.
    Die ergänzenden notwendigen elektrischen Verriegelungen, Steuersignale und Meldungen sind
    durch die entsprechenden Anforderungen nach TAS 3, 4 und 5, festgelegt. Diese Funktionen
    müssen im Rahmen der Errichtung und der Prüfungen im Rahmen der Betriebsplanzulassung
    geprüft und beurteilt werden.

    Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der Steuerung
    folgende Einschränkungen gegeben:

    • Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.
    • Verwendung nur an Anlagen mit maximal 4 m/s Fahrgeschwindigkeit.
    • Verwendung nur an eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln bzw. Winden
      ohne Versteckeinrichtung.
    • Verwendung an ferngesteuerten Anlagen nicht zulässig.
    • Verwendung nur im Zusammenhang mit Bremskrafterzeugern für die Fahrbremse,
      bei denen die Bremskräfte durch Gewichte oder Federn erzeugt werden, und die mit
      einer nach dem Auslassprinzip wirkenden pneumatischen Lüfteinrichtung arbeiten.
    • Verwendung nur in Verbindung mit hydraulischen Scheibenbremskrafterzeugern für
      die Sicherheitsbremse, die im Rahmen der Sonderzulassungen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und
      Nr. 5 zugelassen sind.
    • Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbaus ist bei Verwendung
      von Elektroventilen und zugehörigen Schaltungen in schlagwettergeschützter Ausführung
      und bei Ausführung des Hydraulikaggregates mit von der zuständigen Bergbehörde
      zugelassenen Ersatzflüssigkeiten zulässig.
    • Verwendung nur an Treibscheibenförderanlagen, die hinsichtlich der Treibfähigkeit
      beziehungsweise der Seilrutschsicherheit keine Teilbremskräfte im Sicherheitsbremsfall
      erfordern. Der Nachweis einer ausreichenden Seilrutschsicherheit ist deshalb an
      Treibscheibenförderanlagen entweder theoretisch nach TAS 3.9.7.2.2. zu erbringen und
      beziehungsweise oder an der ausgeführten Anlage durch entsprechende praktische
      Verzögerungsmessungen nachzuweisen.

    Aufbau der Steuerung:

    Das kennzeichnende Merkmal dieser Steuerung ist die Verbindung einer pneumatischen Steuerung
    für die Fahrbremse und einer pneumatisch arbeitenden Schaltung zur Vorsteuerung der
    hydraulischen Auslöseventile für die Sicherheitsbremse mit einer hydraulischen Lüfteinrichtung
    für die Scheibenbremskrafterzeuger der Sicherheitsbremse. Die Steuerung ist dadurch in zwei
    Funktionseinheiten getrennt. Der als "hydraulischer Druckerzeuger" nach Schaltplan 9733.50365
    bezeichnete Teil hat ausschließlich die Aufgabe, den zum Lüften der Scheibenbremskrafterzeuger
    erforderlichen Lüftdruck bereitzustellen. Der Aufstellungsort dieses hydraulischen Druckerzeugers
    ist nicht festgelegt, er kann räumlich getrennt vom pneumatischen Teil der Steuerung angeordnet
    werden. Die Verbindungen zu den Bremskrafterzeugern und innerhalb der Bremsständer sind als
    Rohrleitungen ausgeführt. Die elektro-pneumatische Bremsensteuerung entsprechend dem
    Schaltplan 9733.50363, bestehend aus den Ventilen, den Anzeigeelementen, der Wartungseinheit
    für die Druckluftversorgung, dem Fahrbremshebel und dem Auslösehebel für die Sicherheitsbremse
    ist im Steuerstand untergebracht. Als Verbindungsleitungen innerhalb der Bremsensteuerung
    kommen Rohrleitungen aus Kupfer oder Stahl zum Einsatz. Die pneumatischen Druckanzeiger zur
    Stellungsüberwachung der Ventile und die Manometer werden mit Schlauchleitungen angeschlossen.
    Die Art der Verbindung zu den Lüftzylindern der Fahrbremse außerhalb des Steuerstandes ist nicht
    festgelegt. Eine Ausführung mit Schläuchen, die zum Beispiel bei Verwendung beweglich
    angeordneter Lüftzylinder erforderlich ist, ist zulässig, wenn durch die Art der Leitungsführung
    sichergestellt ist, dass die Leitung nicht bis zum vollständigen Verschließen zusammengedrückt
    werden kann. Der Hersteller gibt als maximal zulässigen Abstand zwischen dem Steuerstand und
    der Bremseinrichtung 15 Meter an.

    Ein Merkmal der elektro-pneumatischen Steuerung ist die Verwendung optisch-pneumatischer
    Anzeigen für die Stellungsüberwachung der Ventile (rote Anzeigen) und einer grünen Anzeige
    für die Meldung eines ausreichenden Systemdrucks, gebildet von der pneumatischen Mindest-
    drucküberwachungseinrichtung. Diese Anzeigen sind im unmittelbaren Sichtfeld des Maschinisten
    angeordnet. Im ungestörten Betrieb müssen alle roten pneumatischen Anzeigen erloschen sein.
    Es liegt ein Fehler vor, wenn eine Anzeige anstehen bleibt oder zeitverzögert kommt.

    Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung einschließlich der Nenndurchmesser der
    Rohre und Schlauchleitungen sind im Pneumatikschaltplan Zeichnung Nr. 9733.50363 B1 und
    in der Gerätebezeichnung zur Steuerung EPS 1 (H) hinsichtlich ihrer Funktion und durch die
    Angaben der Nennweite 1/2" bzw. 1/4" festgelegt und spezifiziert. Am Lüftzylinder der
    Fahrbremse können optional zwei Schnellentlüftungsventile in Parallelschaltung angeordnet
    werden, um die Ansprechzeit der Bremseinrichtung bei großen Zylindervolumina zu verbessern.

    Die unmittelbar für das Auslösen der Sicherheitsbremse vorgesehenen pneumatisch
    vorgesteuerten hydraulischen Ventile sind in Parallelschaltung angeordnet. Sie werden über
    das Sicherheitsbremsventil zum Lüften der Sicherheitsbremse vorgesteuert. Wenn der
    selbstschließende Hebel des Sicherheitsbremsventils losgelassen wird, gehen die Ventile in
    Auslassstellung. Der Lüftdruck in den Scheibenbremskrafterzeugern wird abgebaut. Die
    Mindestdrucküberwachungseinrichtung der pneumatischen Steuerung Pos. 4.0 ist mit rein
    pneumatisch arbeitenden Betriebsmitteln ausgeführt. Eine Unterschreitung des Mindestdrucks
    führt zu einer vollständigen Systementlüftung und damit zum Auslösen der Sicherheitsbremse.
    Zusätzlich zur manuellen Auslösung der Sicherheitsbremse sind zwei weitere elektro-
    pneumatische 5/2-Wege-Ventile vorgesehen. Diese beiden in Reihenschaltung angeordneten
    Ventile werden in Ruhestromtechnik vom Sicherheitskreis nach TAS 3.8.7. angesteuert.
    Die Bauform dieser pneumatischen Ventile muss so ausgewählt werden, dass keine positive
    Schaltüberdeckung innerhalb der Ventile vorliegt.

    Mit dem Fahrbremsventil ist eine feinfühlige Einstellung des Lüftdrucks im Lüftzylinder der
    Fahrbremse möglich. Damit ist eine regelbare Fahrbremse im Sinne von TAS 3.9.5.1. gegeben.
    Über eine elektrische Verriegelung, deren schaltungstechnische Ausführung durch die Unterlagen
    zur Bauartzulassung nicht festgelegt ist und die im Rahmen der Betriebsplanzulassung zu prüfen
    ist, ist das Lüften der Fahrbremse erst möglich, wenn zuvor die Kette aller an den Scheiben-
    bremskrafterzeugern vorhandenen Überwachungsschalter die ordnungsgemäß gelüftete Stellung
    aller Bremskrafterzeuger der Sicherheitsbremse gemeldet hat. Entsprechend TAS 3.9.1.11. wird
    die Stellung des Fahrbremshebels und die Stellung des Sicherheitsbremshebels dahingehend
    überwacht, dass das Einschalten des Sicherheitskreises nur möglich ist, wenn beide Hebel sich
    in der geschlossenen Stellung befinden.

    Das in der Steuerung vorhandene Fahrbremssperrventil erfüllt zwei Funktionen. Die erste Funktion
    dieses Ventils besteht darin, an eintrümigen Anlagen mit geregelten Antrieben das sanfte Anfahren
    unter Lastmoment zu erleichtern. Das Öffnen der Fahrbremse wird erst freigegeben, wenn aus
    dem Antrieb, zum Beispiel aus dem Frequenzumrichter, der Aufbau eines ausreichend hohen
    Haltemomentes gemeldet wird. Die zweite Funktion besteht darin, das Sperren der Fahrbremse
    über die Signalanlage zu ermöglichen. Die Beschaltung der Ansteuerung dieses Ventils muss
    nach TAS 4.10.3.8. den Anforderungen an Sicherheitsstromkreise erfüllen. Die Schaltung
    zwischen diesem Ventil und dem Fahrbrems- und Abfahrsperrkreis muss so ausgeführt werden,
    dass bei geöffneter Fahrbremse ein Aktivieren des Sperrkreises dieses Ventil nicht sofort abfallen
    lässt. Das Ventil darf erst spannungslos geschaltet werden und die Fahrbremse darf erst auflegen
    und anschließend gesperrt werden, wenn zuvor der Fahrbremshebel von Hand geschlossen wurde
    und der am Fahrbremszylinder vorhandene Druckschalter den geschlossenen Zustand der
    Fahrbremse rückmeldet.

     

    Hinweise:

    1. Vom Hersteller sind für die Förderanlagen, die mit diesen Bremsensteuerungen
      ausgestattet werden sollen, Wartungs- und Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13.
      einschließlich Prüfanweisungen und Datenblätter mit den Federkennlinien der Brems-
      krafterzeuger beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    3. Das Bedienpersonal der Anlagen ist in die Bedeutung der optisch-pneumatischen Anzeigen
      gründlich einzuweisen. Wenn eine der roten Anzeigen im Betrieb anstehen bleibt oder
      während des Schaltvorganges verzögert schaltet, liegt ein Fehler vor und die Anlage ist
      zur Abklärung des Fehlers unverzüglich stillzusetzen.
    4. Die Funktion der Anzeigen auf ausreichenden Gleichlauf ist mindestens einmal arbeitstäglich
      oder, bei seltener Nutzung der Anlage, vor Aufnahme des Betriebes von einer eingewiesenen
      Person zu prüfen.
    5. Die elektrischen Schaltungen innerhalb der Bremsensteuerung und des hydraulischen
      Druckerzeugers sind entsprechend den Beschreibungen in den Bauartzulassungsunterlagen
      unter Beachtung der Ergänzungen dieses Prüfberichts auszuführen. Bei der jeweiligen
      Errichtung des Bremsapparates müssen sie entsprechend den Anforderungen der BVOS
      und den TAS ausgeführt und geprüft werden.
    6. Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung einschließlich der Nenndurchmesser der
      Rohre und Schlauchleitungen sind im Pneumatikschaltplan Zeichnung Nr. 9733.50363 B1
      und in der Gerätebezeichnung zur Steuerung EPS 1 (H) hinsichtlich ihrer Funktion und
      durch die Angaben der Nennweite 1/2" bzw. 1/4" festgelegt und spezifiziert. Die zusätzlichen
      Anforderungen an die Ventile Pos. 1.0 und 1.1 hinsichtlich der Schaltüberdeckung sind zu
      beachten.
    7. Die hydraulischen Schaltungen und Bauteile des hydraulischen Druckerzeugers sind in der
      Zeichnung 9733.50365 und der zugehörigen Gerätebezeichnung zu Steuerung EPS 1 (H)
      verbindlich festgelegt.
    8. Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den Schaltplänen
      eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und Typbezeichnungen der
      verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
      Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Betriebsplanzulassung.
    9. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle pneumatischen und hydraulischen
      Bauelemente einschließlich der Bremskrafterzeuger durch dauerhafte Kennzeichnungen und
      mithilfe der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Am Steuerstand ist eine dauerhafte
      Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne eines Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4.
      anzubringen.
    10. Ein Auswechseln von Bauteilen innerhalb der Bremsensteuerung gegen nicht identische
      Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion
      geprüft und die Unbedenklichkeit bescheinigt hat.
    11. Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremslüftzylinder an die pneumatische Bremsen-
      steuerung sind zulässig. Sie sind so zu verlegen, dass ein Zusammendrücken oder andere
      Beschädigungen sicher ausgeschlossen werden können.