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Zulassungs-Nr.:
B-25 /03/1
Zulassungs-Datum:
07.04.2003
Hersteller:
Deilmann-Haniel Maschinen- und Stahlbau GmbH / Dortmund
Bauart:
DH 5 p für Anlagen mit Druckluftantrieb und
DH 5 e für Anlagen mit ElektroantriebUnterlagen:
Antrag vom 04.Juli 2001 und Schreiben vom 19. November 2002
zu den überarbeiteten Antragsunterlagen mit Stand 15.12.2002 (1 Blatt)Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9 und
3.13 der TAS (2 Blätter)
Beschreibung der Bremsensteuerung (7 Blätter) mit Dateibezeichnung
File ATN0101b.doc
Pneumatik-Schaltplan für Winden mit Druckluftantrieb Zg-Nr.: ATN0102b
Stand 13.11.2002
Pneumatik-Schaltplan für Winden mit Elektroantrieb Zg-Nr.: ATN0103b
Stand 12.11.2002
Technische Unterlagen zum 3/2-Wege-Doppelventil mit dynamischer
Selbstüberwachung Typ XSz der Fa. BC-Systemtechnik DortmundPrüfbericht:
DMT GmbH- Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle – Bochum
vom 16.12.2002, Nr. P02-01262Kennzeichen:
Pneumatische Bremsensteuerungen mit regelbarer Fahrbremse für Bremsapparate, deren
Bremskräfte durch Gewicht oder Federn erzeugt werden, für von Hand bediente Antriebs-
maschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach TAS 8 und Winden nach
TAS 10 mit einer maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s.Aufbau und Wirkungsweise:
Gegenstand dieser Bauartzulassung ist eine Bremsensteuerung als Teil von Bremseinrichtungen
für pneumatisch oder elektrisch angetriebene Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und
Notfahranlagen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 an. Die Variante DH 5 p mit ausschließlich
pneumatischen Bauelementen ist für Anlagen mit Druckluftantrieb vorgesehen. Die Variante
DH 5 e für elektrisch angetriebene Anlagen verfügt über elektropneumatische Ventile und elektrische
Überwachungseinrichtungen. Die Steuerungskonzepte der beiden Varianten sind im Wesentlichen
gleich.Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der Steuerung
folgende Einschränkungen gegeben:-
Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.
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Verwendung nur an Anlagen mit maximal 2 m/s Fahrgeschwindigkeit.
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Verwendung nur in Bremseinrichtungen, deren Bremskrafterzeuger für Fahr- und
Sicherheitsbremse getrennt angeordnet sind. -
Verwendung nur an Treibscheibenförderanlagen, eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln
bzw. Winden oder zweitrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln ohne Versteckeinrichtung. -
Verwendung an ferngesteuerten Anlagen nicht zulässig.
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Verwendung nur im Zusammenhang mit Bremskrafterzeugern für die Fahrbremse und
die Sicherheitsbremse, bei denen die Bremskräfte durch Gewichte oder Federn erzeugt
werden, und die mit einer nach dem Auslassprinzip arbeitenden pneumatischen Lüft-
einrichtung arbeiten. -
Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbaus ist bei Verwendung
von Elektroventilen und zugehörigen Schaltungen in schlagwettergeschützter oder
eigensicherer Ausführung zulässig. -
Verwendung nur an Treibscheibenförderanlagen, die hinsichtlich der Treibfähigkeit
beziehungsweise der Seilrutschsicherheit keine Teilbremskräfte im Sicherheitsbremsfall
erfordern.
Der Nachweis einer ausreichenden Seilrutschsicherheit ist an Treibscheibenförderanlagen
entweder theoretisch nach TAS 3.9.7.2.2. zu erbringen oder an der ausgeführten Anlage durch
entsprechende praktische Verzögerungsmessungen nachzuweisen.Anforderungen an die Bremskrafterzeuger:
Die Ausführung und die Wahl der Bremskrafterzeuger ist durch die Bauartzulassung nicht festgelegt.
Die ordnungsgemäße Ausführung der Bremskrafterzeuger der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse
einschließlich der Betätigungsgestänge ist im Rahmen des Betriebsplanzulassungsverfahrens zu prüfen
und zu beurteilen.Als Bremskrafterzeuger für die Fahrbremse und für die getrennt davon angeordnete Sicherheits-
bremse sollen feder- oder gewichtsbetätigte Backenbremsen zum Einsatz kommen, die pneumatisch
gelüftet werden und die nach dem Auslassprinzip arbeiten. Die elektro-pneumatische Variante der
Bremsensteuerung kann auch mit pneumatisch gelüfteten und feder- oder gewichtsbetätigten
Scheibenbremsen kombiniert werden, deren pneumatische Kennwerte mit der Bremsensteuerung
kompatibel sind.Steuerungsvariante DH 5 p für pneumatisch angetriebene Maschinen
Das kennzeichnende Merkmal dieser Steuerungsvariante ist die ausschließliche Verwendung
pneumatischer Bauelemente. Diese Variante kann nur an einfachen Anlagen eingesetzt werden,
die nicht über einen elektrischen Sicherheitsstromkreis zur Auslösung der Sicherheitsbremse und
entsprechend auch nicht über eine elektrische Sperreinrichtung (Abfahrsperr- und Fahrbremskreis)
verfügen. Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung sind im Pneumatikschaltplan
Zeichnung Nr. ATN 0102a durch die verwendeten Schaltzeichen hinsichtlich ihrer Funktion
festgelegt und spezifiziert. Die spezielle Ausführung der Bauelemente ist hinsichtlich Fabrikat
und Typ nicht festgelegt.Die unmittelbar für das Auslösen der Sicherheitsbremse vorgesehenen handbetätigten
3/2-Wege-Ventile mit Federrückstellung Pos. 5 sind in der Weise ausgeführt, dass die
Betätigungshebel so dicht nebeneinander liegen, dass sie problemlos mit einer Hand gleichzeitig
betätigt werden können. Diese konstruktive Ausführung der Betätigungshebel ist für diese
Steuerung zwingend erforderlich. Die Ventile arbeiten als pneumatische Totmanntaster. Wenn
bereits einer der beiden Betätigungshebel losgelassen wird, legt die Sicherheitsbremse auf.
Dieses wichtige Verhalten der Bremsensteuerung im Fehlerfall muss mindestens einmal je
Arbeitstag geprüft werden.Steuerungsvariante DH 5 e für elektrisch angetriebene Maschinen
Die Steuerungsvariante DH 5 e ist für elektrisch angetriebene Maschinen vorgesehen, die über
einen elektrischen Sicherheitsstromkreis verfügen. Optional kann auch ein Fahrbrems- und
Abfahrsperrkreis vorhanden sein. Die Auslösung der Sicherheitsbremse durch den Sicherheits-
stromkreis geschieht über ein elektropneumatisches Doppelventil mit dynamischer Selbstüber-
wachung auf Antivalenz.Die Ausführung des Doppelventils Pos. 5 ist im Rahmen der Bauartzulassung festgelegt. Es
kommt ein eigensicheres 3/2-Wege-Haspelsicherheitsventil XSz des Herstellers BC System-
technik GmbH & Co KG in Dortmund zum Einsatz.Das elektropneumatische Ventil zur Freigabe der Fahrbremse gibt das Öffnen der Fahrbremse
erst frei, wenn aus dem Antrieb, zum Beispiel aus dem Frequenzumrichter, der Aufbau eines
ausreichend hohen Haltemomentes gemeldet wird. An Anlagen mit Sperreinrichtung nach
TAS 4.10.3 kann es zusätzlich dafür genutzt werden, das Sperren der Fahrbremse über die
Signalanlage zu ermöglichen. Die Beschaltung der Ansteuerung dieses in Arbeitsstromtechnik
ausgeführten Ventils muss nach TAS 4.10.3.8. den Anforderungen an Sicherheitsstromkreise
erfüllen. Die schaltungstechnischen Ausführungen der oben beschriebenen Funktionen ist im
Rahmen der Bauartzulassung nicht festgelegt. Sie sind im Rahmen der Betriebsplanzulassung
zu prüfen.Hinweise:
Bei der Ausführung von Bremseinrichtungen nach dieser Bauartzulassung sind die nachfolgend
genannten Punkte a) bis m) zu beachten.-
Vom Hersteller sind für die Antriebsmaschinen und Winden, die mit diesen Bremsen-
steuerungen ausgestattet werden sollen, Wartungs- und Betriebsanweisungen nach
TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern. -
Für federbetätigte Bremskrafterzeuger sind nach TAS 3.9.3.8 Datenblätter mit den
Federkennlinien der Bremskrafterzeuger bereitzustellen. An den Lüftzylindern von
pneumatisch gelüfteten Bremskrafterzeugern ist die zulässige Hublänge des Zylinders
dauerhaft zu kennzeichnen. Durch entsprechende Markierungen sind die zulässigen
Verschleißgrenzen für den Bremsbelagverschleiß dauerhaft zu markieren. -
Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. -
Arbeitstäglich sind die ordnungsgemäßen Funktionen der Schnellentlüftungsventile
Pos. 6 zu prüfen. Mit dem Auflegen der Sicherheitsbremse muss aus beiden Ventilen
Luft entweichen. -
Bei der pneumatischen Variante der Steuerung DH 5 p muss arbeitstäglich geprüft werden,
ob die Sicherheitsbremse auch dann ordnungsgemäß auflegt, wenn nur einer der beiden
Totmanntaster der Ventile Pos. 5 losgelassen wird. -
Die Anforderungen an die Druckluftversorgung, die im Punkt 2 der technischen
Beschreibung der Bauartzulassungsunterlagen aufgelistet sind, sind zu gewährleisten. -
Im Fall der Variante für elektrisch betriebene Maschinen sind die elektrischen Schaltungen
innerhalb der Bremsensteuerung entsprechend den Beschreibungen in den Bauartzulassungs-
unterlagen unter Beachtung der Ergänzungen dieses Prüfberichts auszuführen. Bei der
jeweiligen Errichtung des Bremsapparates müssen sie entsprechend den Anforderungen
der BVOS und den TAS ausgeführt und geprüft werden. -
Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung sind in den Pneumatikschaltplänen nur
hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt und spezifiziert. Die zusätzlichen Anforderungen an
die Ventile Pos. 5 entsprechend Punkt e) dieser Hinweise sind zu beachten. -
Bei der elektropneumatischen Variante ist die Ausführung des Doppelventils Pos. 5
innerhalb dieser Bauartzulassung verbindlich festgelegt. -
Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den Schaltplänen
eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und Typbezeichnungen der
verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Betriebsplanzulassung. -
In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle pneumatischen Bauelemente einschließlich
der Bremskrafterzeuger durch dauerhafte Kennzeichnungen und mithilfe der Stückliste
eindeutig identifizierbar sein. Am Steuerstand ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremsen-
steuerung im Sinne eines Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen. -
Ein Auswechseln von Bauteilen innerhalb der Bremsensteuerung gegen nicht identische
Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion
geprüft und bescheinigt hat. Der Einsatz einer anderen Bauform des Doppelventils Pos. 5
bedarf eines Nachtrags zur Bauartzulassung. -
Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremslüftzylinder an die pneumatische Bremsen-
steuerung sind zulässig. Sie sind so zu verlegen, dass ein Quetschen oder andere
Beschädigungen sicher ausgeschlossen werden können.
Hinweis:
Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
Deilmann-Haniel GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind. -