• 1.9.

    Zulassungs-Nr.:

    F-9/86/1

    Zulassungs-Datum:

    8.12.1986

    Hersteller:

    Brown, Boveri & Cie AG, Mannheim

    Bauart:

    Digitaler Fahrtregler mit mechanischem Überwachungsteil,
    Typ HFE 1, für Fördermaschinen mit Regelung

    Unterlagen:

    Antrag vom 12.11.1985 - IA / MH 4 St / Mi -

    Beschreibungen GMJ 4 15 0569
    - des Fahrtreglers (Blatt 1.1 und 1.2)
    - des Meßwertverarbeitungssystems (Blatt 2.1 bis 2.8)
    - des mechanischen Fahrtreglerteils (Blatt 3.1 bis 3.5)

    Zeichnungen
    GMJ 3 15 1298 (Blatt 1 und 2);
    GMJ 3 15 1299;
    GMJ 3 15 1282

    Systembeschreibung des Meßwertverarbeitungssystems 'Procontic M',
    Druckschrift D NG 90209 D

    Ferner zur Information:
    - Muster des Maschinenlisting einer ausgeführten Anlage GMJ 4 15 0569
      (Blatt 6.1 bis 6.3)
    - Einzelunterlagen einer ausgeführten Anlage GMJ 3 15 1258 (Blatt 1 bis
      10, 14 bis 18, 20 bis 21, 23 bis 55, 60 bis 63, 65 bis 68, 71)
    - Eingabe der Maßstabsfaktoren an einer ausgeführten Anlage -
       IA / MH 3 270 810 - (Blatt 1 bis 12).

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 19.3.1986 - Nr. 39 - SPS St / Ws -.


    Kurzbeschreibung:

    Aufbau

    Der Fahrtregler besteht aus

    • dem Getriebeteil mit einem Eckgetriebe sowie einem Nachstell-, Anpaß- und Verteilergetriebe
      für den Antrieb von zwei Winkelschrittgebern,
    • einem digitalen Führungsgrößenteil mit dem speicherprogrammierbaren Meßwertver-
      arbeitungssystem 'Procontic M' und zwei Winkelschrittgebern als Istwertgeber,
    • einem mechanischen Überwachungsteil,
    • der Spannungsversorgung und -überwachung.

    Als Überwachungsteil wird der entsprechende Teil des unter F-3/80/1 zugelassenen mechanischen
    Fahrtreglers HFT verwendet.

    Wahlweise kann jedoch auch der gesamte Fahrtregler HFT in Verbindung mit dem digitalen
    Führungsgrößenteil eingesetzt werden; in dem Fall sind neben dem digitalen Teil alle Teile des HFT
    in Funktion, außer dem Retardierpotentiometer und dem Teufenzeigergeber. Diese beiden nicht
    betriebenen Teile können bei Ausfall des digitalen Führungsgrößenteils von Hand zugeschaltet werden.

    So ergeben sich zwei Ausführungsvarianten für den Fahrtregler HFE

    Ausführung

    Führungsgrößenteil

    Überwachungsteil

    HFE 1/1

    elektronisch

    mechanisch (HFT)

    HFE 1/2

    elektronisch umschaltbar;
    mechanisch (HFT) umschaltbar

    mechanisch (HFT)

    Der Fahrtregler HFE 1 ist vorwiegend für automatisch betriebene Schachtförderanlagen mit
    Mehrsohlenbetrieb und Umsetzen der Fördermittel an den Anschlägen vorgesehen. Die Variante
    HFE 1/2 ermöglicht bei Störungen im digitalen Führungsgrößenteil eine Umschaltung von Hand
    auf den mechanischen Führungsgrößenteil, so daß dann bei handgesteuerter Maschine weiter
    mit einem vollwertigen Fahrtregler gefahren werden kann.


    Wirkungsweise

    Die beiden Winkelschrittgeber des digitalen Führungsgrößenteils werden vom Seilträger über
    die Eingangskupplung, das Eckgetriebe sowie das Nachstell-, Anpaß- und Verteilergetriebe angetrieben.

    Der absolute Winkelschrittgeber (Winkelcodierer) liefert die Istwertsignale entsprechend der
    Fördermittelposition. Diese werden in das speicherprogrammierbare Steuerungssystem 'Proconic M'
    eingegeben und entsprechend der Programmierung ausgewertet. Dabei werden die Istwerte für beide
    Trume berechnet und an den Teufenzeiger übergeben. Ferner werden zugehörige Geschwindigkeits-
    sollwerte sowie teufenabhängige Punkte, z.B. Fördermittel-Fahrtreglervergleich, ermittelt.

    Der zweite, inkrementale Winkelschrittgeber (Impulsgeber) dient in Verbindung mit zwei Schacht-
    schaltern zur größeren Wegauflösung im Einfahrbereich der Anschläge und beim Umsetzen von
    Fördermitteln. Die Impulse werden in einen Schachtzähler aufgenommen und zur verfeinerten
    Wegnachbildung weiterverarbeitet.

    Der mechanische Überwachungsteil und gegebenenfalls der mechanische Führungsgrößenteil des
    Fahrtreglers wirken wie in der Bauartzulassung F-3/80/1 vom 12.2.1975 / 1.9.1980 ausgeführt.

    Überschreitet die Maschine die Höchstgeschwindigkeit, wirkt der Fahrtregler begrenzend auf die
    Energiezufuhr (Regelteil der Maschine).

    Der Fahrtregler wird an festgelegten Positionen, z.B. Anschlag, bei Stillstand der Maschine mit
    voneinander unabhängigen Nachstellgetrieben für den elektronischen und den mechanischen Teil
    synchronisiert. Der Nachstellbereich ist begrenzt und wird überwacht.

    Verschleiß des Treibscheibenfutters wird getrennt für den elektronischen und den mechanischen
    Teil durch eine Seileinlaufkorrektur berücksichtigt.

    Fahrtregler-Endschalter-Signale sind vorhanden.


    Überwachung

    • der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit für Güterförderung und Seilfahrt durch Vergleich
      der Istwerte mit fest eingestellten Sollwerten;
    • der Verzögerung an den Enden des Fahrwegs
      a) kontinuierlich durch 'Hüllkurve' und mindestens einen zusätzlichen Schachtschalter und/oder
      b) punktweise durch Schachtschalter;
    • des Rückgangs der Hüllkurvenspannung durch je einen Schachtschalter am Anfang und Ende
      des Verzögerungsweges;
    • der Istwertdarstellung durch Vergleich der Spannungen von Tachomaschinen am Seilträger
      und am Fahrtregler, zugleich Wellenbruchüberwachung;
    • des Seilrutsches durch Vergleich der Spannungen von Tachomaschinen am Seilträger und an
      einer Seilscheibe;
    • der Stellung der Fördermittel bei Verzögerungsbeginn durch Vergleich der Stellungen von
      Fahrtregler und Fördermittel über Magnetschalter im Schacht;
    • der Schachtschalter;
    • der Fahrtreglerkupplung;
    • des Winkelcodierers und des Schachtzählers auf Ausfälle (Sprungüberwachung).

    Das Meßwertverarbeitungssystem 'Procontic M' besitzt zusätzlich interne Überwachungen, die
    auch auf die Sicherheitsbremse wirken.


    Bemerkungen:

    In einer Betriebsanweisung sind Festlegungen darüber zu treffen, welche Einstell- und Umstellarbeiten
    vom Betreiber an dem Fahrtregler vorgenommen werden dürfen, welche Personen damit beauftragt
    werden und wie die Verantwortlichkeit dieser Personen geregelt ist.