• 2.2. Zulassungs-Nr.:

     B-2/80/2

    Zulassungs-Datum:

    29.8.1980

    Hersteller:

    MAN-Gutehoffnungshütte Sterkrade AG, Oberhausen

    Bauart:

    GHH-Scheibenbremsapparat 1

    Unterlagen:

    Beschreibungen BA.S.F 0278 vom 20.2.1978 und BA.F.H vom 21.5.1979
    Hydraulikpläne BA 17.83570 vom 16.2.1978 und BA 17.83700 vom 21.5.1979
    Zeichnungen BA 17.32674 vom 22.8.1972; BA 17.41844 vom 1.6.1977
    Festigkeitsberechnung des Bremskrafterzeugers BSFG 408: BA.S.F,
    Bl. 1-25 vom 21.2.1978

    Prüfberichte:

    TÜV Hannover
    vom 7.7.1978 - EF.-Db/Ws -,
    vom 19.3.1980 - EH. -He/Gu -,
    vom 21.5.1980 - E.-He/Cs -;
    WBK-Seilprüfstelle, Bochum vom 21.8.1980 - - Hä/Ro/3100.

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Die 2 an einen Ständer angeschraubten Bremskrafterzeuger eines Bremsapparates
    wirken mit ihren Bremsbacken axial unmittelbar auf die Bremsscheibe. Die Bremskraft
    wird durch Teller-Druckfederpakete erzeugt (Auslaßbremse).

    Ihre Nennfederkraft betreägt 2 x 80 kN. Der hydraulische Lüftdruck beträgt bis zu 140 bar.

    Die auf die Bremsflächen wirkende Kraft ergibt sich aus den Federkräften, vermindert um
    die jeweils wirkende Lüftkraft.

    Wahlweise kann
    a) nach Hydraulikplan BA 17.83570
        der Hydraulikdruck durch eine Doppelpumpe erzeugt und die Fahrbremskraft durch
        eine spannungsgeregelte Ventilkombination gesteuert werden;
    b) nach Hydraulikplan BA 17.83700
        der Hydrualikdruck durch eine Regelpumpe erzeugt und die Fahrbremskraft durch
        ein stromgeregeltes Ventil gesteuert werden.

    Die Fahrbremskraft ist entsprechend der Auslage des Fahrbremshebels über das
    Druckregelventil stufenlos regelbar.

    Bei Sicherheitsbremsung wird der Pumpenmotor ausgeschaltet. Gleichzeitig wird der
    Betätigungskreis der Fahrbremse gesperrt und durch eine doppelt vorhandene Ventil-
    kombination der Hydraulikdruck ganz abgebaut oder bis auf den im Druckspeicher
    eingestellten Druck (Restdruck) verringert. Dieser Restdruck wird bis zum Stillstand
    der Maschine gehalten und anschließend vollständig abgebaut.

    Überwachung

    • der beiden Auslaßventile für Sicherheitsbremsung,
    • des Öffnungs- und Schließzustandes der Bremse (Lage der Bremsbacken),
    • des Bremsbelagverschleißes,
    • des Mindest- und Höchstdrucks im Hydrauliksystem,
    • des Absperrhahns am Hydrauliksystem und des Flüssigkeitsstandes im Behälter,
    • des Restdrucks im Druckspeicher.

    Zusätzlich besteht eine Prüfmöglichkeit auf Federbruch.

    Bemerkungen:

    Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
    des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    Hinweis:

    Ersatz für die bisherige Bauartzulassung vom 31.8.1978 - Nr. 1/78 - des Oberbergamts
    Clausthal-Zellerfeld.

    1. Nachtrag zur Bauartzulassung 2.2

    Zulassungs - Nr.:

    B-2/80/2 (N 1)

    Zulassungs - Datum:

    20.4.1994

    Hersteller:

    MAN Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen

    Bauart:

    GHH - Scheibenbremsapparat 1

    Unterlagen:

    Antrag vom 9.11.1993 - ISF 2 - Schröder -
    1. Beschreibung IFS 2 mes 02113.014 Seiten 1 bis 15 für
       die Hydraulik der GHH - Scheibenbremseinrichtung
    2. Hydraulikplan 901-3-004975 und Hydraulikplan 901-3-004921
    3. Prüfbericht der DMT, Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -,
        Nr. 28-SPS-Sn/Ro-D 11 KON - vom 16.3.1994.

    Die Zulassung gilt für den GHH - Scheibenbremsapparat 1 mit
    folgenden Änderungen:
    1. Das in den bisher ausgeführten Steuerungen nur einfach vorhandene
        Druckregelventil für den Fahrbremsdruck wird nun doppelt und in
        Reihenschaltung ausgeführt.
    2. In der Ölauslaßleitung der hydraulischen Schaltung für den Aufbau
        der Sicherheitsbremskraft sind zwei parallel angeordnete Rück-
        schlagventile statt eines Rückschlageventils vorgesehen.
    3. Die zwei 4 / 2 - Wegeventile für die Umschaltung zwischen den
        beiden hydraulischen Schaltungen zum Aufbau der Fahrbremskraft
        und zum Aufbau der Sicherheitsbremskraft werden elektrisch auf
        Antivalenz stellungsüberwacht.
    4. Es werden zusätzliche Bedingungen für die Ansteuerung des Ventils
        zum schnellen Abbau des Restdrucks nach dem Auslösen einer
        Sicherheitsbremsung hinzugefügt.

    Bemerkung:

    Es können sowohl vorhandene Bremsapparate der Bauart B-2/80/2 entsprechend den
    Unterlagen dieses Nachtrags umgrüstet, als auch neue Bremsapparate entsprechend
    diesem Nachtrag ausgeführt werden.

    Für Neuanlagen ist die Bauartzulassung B-2/80/2 vom 29.8.1980 gegenstandslos.

    Hinweise:

    Bei der Verwendung von Rohr-, Schlauchmaterialien und Hydraulikflüssigkeiten, bei
    der Wahl der Verbindungen und der Filter und für die Einhaltung von Querschnitten,
    Krümmungsradien und Umgebungstemperaturen sind die Angaben des Herstellers zu
    beachten.

    Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers der Bremskrafterzeuger und
    des Herstellers der Steuerung sind zu beachten. Sie sind in der Nähe des Bedienungs-
    standes auszuhängen oder auszulegen.

    Bei notwendigem Schlagwetterschutz dürfen nur schlagwettergeschützte elektrische
    Betriebsmittel oder eigensichere Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften
    eingebaut werden.

    Beim Einsatz im Steinkohlenbergbau unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher
    Regelung zugelassene schwerentflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.

    Auf Grund des Bescheides des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld vom 11.10.2000
    - 10.2-01/00-B IIIa.6-V - behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden
    Rechte der MAN-GHH an dieser Zulassung auf die SIEMAG Transplan GmbH bei
    sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
    die Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem
    Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.

    2. Nachtrag zur Bauartzulassung 2.2

    Zulassungs - Nr.:

    B-2/80/2 (N 2)

    Zulassungs - Datum:

    20.4.1994

    Hersteller:

    MAN Gutehoffungshütte, Oberhausen

    Bauart:

    GHH - Scheibenbremsapparat 1

    Unterlagen:

    Antrag vom 8.10.1993 - ISF2 - Schröder -
    1. - MAN - GHH Nachweis Bremseinheit BE 100 Seiten A / 1 bis A / 6,
          B / 1, G1 bis G / 8, N / 1
       - MAN - GHH Produktinformation Scheibenbremselement 2 Seiten
       - MAN - GHH Technik - Information 5 Seiten
       - Sonderzulassung Nr. 3 vom 28.1.1991 (Blätter 1 bis 3) des
         Oberbergamts Clausthal - Zellerfeld
    2. Prüfbericht der DMT - Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle,
        Bochum, vom 17.3.1994, Nr. 2, SPS-Sn/Ro-D11 KON

    Kurzbeschreibung der Änderung:

    Die Änderung (Erweiterung) ist dadurch gekennzeichnet, daß neben den bisher ausschließlich
    verwendeten Bremskrafterzeugern der Fa. AB Hägglund und Söner, Mellansel / Schweden
    (entsprechend der Sonderzulassung Nr. 1 vom 22.12.1986) auch Bremskrafterzeuger des
    Typs BE 100 des Herstellers MAN Gutehoffnungshütte, Oberhausen (entsprechend der
    Sonderzulassung Nr. 3 vom 28.1.1991) verwendet werden. Die elektrohydraulische
    Steuerung des unter Nr.: B-2/80/2 zugelassenen Bremsapparates und die Bremskrafterzeuger
    entsprechend Sonderzulassung Nr. 3 bilden in Kombination den mit diesem Nachtrag
    beantragten Bremsapparat.

    Bemerkung:

    Bei einer Ausführung eines Bremsapparates nach vorliegender Nachtrags - Bauartzulassung
    sind im elektrischen Teil der Bremssteuerung geeignete schaltungstechnische Maßnahmen
    zu treffen, um mit den zu den Bremskrafterzeugern des Typs MAN - GHH BE 100
    gehörenden Schaltern oder den linearen Wegaufnehmern die erforderlichen Funktionen
    zu gewährleisten. Die Funktionen nach TAS 3.9.6.7, TAS 5.5.5.2 Pkt. 1 und
    TAS 5.5.7.2 Pkt. 7 müssen bei der Abnahmeprüfung nach den § 12 und 14 der BVOS
    geprüft werden.

    Auf Grund des Bescheides des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld vom 11.10.2000
    - 10.2-01/00-B IIIa.6-V - behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden
    Rechte der MAN-GHH an dieser Zulassung auf die SIEMAG Transplan GmbH bei
    sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
    die Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem
    Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.