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    2. Nachtrag zur Bauartzulassung nach Nr. 2.19

    Zulassungs-Nr.:

    B-16/91/1 (N2)

    Zulassungs-Datum:

    16. 4. 1997 - 15.16.4-7-8 -

    Hersteller:

    Deilmann-Haniel GmbH - Maschinen- und Stahlbau, Dortmund

    Bauart:

    Scheibenbremsapparat mit elektrohydraulischer Ventilsteuerung für ausschließlich
    automatisch gesteuerte Förderhäspel ohne regelbare Fahr bremse bis 4 m/s
    Fahrgeschwindigkeit in ansonsten unveränderter Bauart bei
    - zusätzlich wahlweiser Verwendung von Bremskrafterzeugern der
      ASEA-Hägglunds GmbH, Typ BSFG 405-A...;
    - wahlweisem Entfall des zweiten Restdruckkreises

    Verbindliche Unterlagen:

    Antrag vom 20. 1. 1997;
    Funktionsbeschreibung der elektrohydraulischen Steuerung, Seiten 1-5;
    Stückliste, Seiten 6-7;
    Auflistung der Über wachungen, Seite 8;
    Hydraulikplan Sicherheits bremse, Nr. ABN 3006;
    Hydraulikplan Fahr- und Massenbremse und
    Festigkeitsberechnung Tüschen und Zimmermann-Bremse.

    Prüfbericht:

    der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüf stelle - Nr. 10
    vom 18. 2. 1997-SPS-Sn/Ws 11 KON-

     
    Beschreibung der Änderungen:

    Die Bremskrafterzeuger des Typs BE 100 der MAN Gutehoffnungshütte, Oberhausen
    (Sonderzulassung Nr. 3) sollen weiterhin verwendet werden können. Die elektrohydraulische
    Steuerung des unter Nr. B-16/91/1 zugelassenen Bremsapparates sowie die oben aufgeführten
    Bremskrafterzeuger entsprechend den Sonderzulassungen Nr. 1, Nr. 1 (N1) und Nr. 3 bilden in
    Kombination den mit diesem Nachtrag zugelassenen Bremsapparat.

    Wahlweise können die Bauelemente für den Restdruckkreis II in der elektrohydraulischen
    Sicherheitsbremsensteuerung entfallen.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.