-
6.5. Zulassungs-Nr. V-5 / 86 / 2
Zulassungs-Datum: 9.12.1986
Hersteller: AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt
Bauart: Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung mit Meßcontactern
Unterlagen:
Antrag vom 2.12.1986 - 597.0045. F 01. BG-4.2 - Lw / Ti -
mit Verzögerungsdiagramm vom 2.12.1986 - 597.0045. F 01. FUP-4.1
Schaltbild vom 27.8.1986 - 597.0045. F 01. STR-3.2 - (4 Blatt).
Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 5.12.1986 - SPS Mo / Ne - Nr. 186 -.
Kurzbeschreibung:
Aufbau und Wirkungsweise
Eine vom Seilträger angetriebene permanent erregte Tachomaschine
gibt eine der Drehzahl entsprechende Spannung auf einen
Meßcontacter, der auf einer Meßskala bis zu acht einstellbare
Kontaktmarken hat. Die Kontakteinrichtung spricht an, wenn die
Anzeige des Meßgerätes eine der Kontaktmarken überfährt.
Eine zweite, vom Seilträger oder einer Seilscheibe angetriebene,
ebenfalls permanent erregte und von der ersten unabhängige
Tachomaschine wirkt auf einen weiteren Meßcontacter. Bei Trommel-
oder Bobinenfördermaschinen darf die zweite Tachomaschine nicht
unmittelbar am Seilträger angebracht sein. Bei Fahrtreglern
überwacht sie den Antrieb von Wegsollwertgebern mit.
Zur punktweisen Geschwindigkeitsüberwachung sind jedem
Überwachungspunkt der beiden Meßcontacter zwei Schalter im
Schacht, bei Trommel- oder Bobinenanlagen auch am Fahrtregler (je
Trum einer) zugeordnet, die beim Vorbeifahren des aufwärts gehenden
Fördermittels oder Gegengewichtes umschalten. Im Augenblick dieser
Umschaltung muß die Fahrgeschwindigkeit so weit vermindert sein,
daß der dem betreffenden Schalter zugehörige Kontakt bereits
angesprochen hat und geschlossen ist, andernfalls wird eine
Sicherheitsbremsung ausgelöst.
Ein weiterer Kontakt löst bei Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit die Sicherheitsbremse aus (TAS Nr. 3.7.1 oder
3.6.2.1).
Ausfall der Spannung führt durch Ruhestromschaltung der
Meßcontacter zum Öffnen der Kontakte und damit zur
Sicherheitsbremsung.
Mit einer Prüfeinrichtung, die eine von der Tachospannung
unabhängige Spannung liefert, kann das Ansprechen aller Kontakte
der Meßcontacter einzeln nacheinander geprüft werden. Mit einem
Prüftaster je Meßcontacter kann die Speisespannung unterbrochen
werden; damit fallen alle Überwachungskontakte ab. Die zugehörigen
Leuchtfelder müssen dies anzeigen.
Überwachung
- des Spannungsausfalls
- der beiden Tachomaschinen und der beiden Meßcontacter durch
gegenseitigen Vergleich der Ausgänge der Meßcontacter,
- der Reihenfolge des Ansprechens der Kontaktmarken, außer der für
die Höchstgeschwindigkeit,
- der Wegschalter durch Kontrolle der Schaltstellung bei Bündigkeit
am Fahrwegende.
Bemerkungen:
Bei Treibscheibenanlagen dürfen für die Überwachung nur Schachtschalter verwendet werden.
Die Überprüfung mittels Prüftaster richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 11, die Prüfung mittels Prüfeinrichtung nach § 19
Abs. 2 Nr. 4 des BVOS.
Hinweise:
Die Einstellung der Kontaktmarken muß zur Inbetriebnahme schriftlich festgelegt und am Bedienungsstand bereitgehalten werden.
Die Geschwindigkeitsüberwachung kann bei Fördermaschinen als Teil des Fahrtreglers dienen; die Bauart des Fahrtreglers muß dann nach
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 des BVOS zugelassen sein.