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4. Nachtrag zu Nr.: 1.14
Zulassungs-Nr.:
F-14/94/1(N4)
Zulassungs-Datum:
26.03.2001
Hersteller:
ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH, Berlin
Bezeichnung:
FR 90 / N4-xxxxxxxxxx-Vx.x-
Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauartbezeichnung
angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:1. Stelle Schachtschalter / Lichtschranken,
2. Stelle Messkontakter,
3. Stelle Impulsgeber,
4. Stelle Stromversorgung,
5. Stelle Übertrager / Trennung,
6. Stelle Wischrelais,
7. Stelle f / i- Wandler,
8. Stelle Trennklemmen,
9. Stelle Ext. elektr. Geschwindigkeitsüberwachung mit Logidyn D2,
10.Stelle Entkopplung Teufenzeiger, - Vergleicher.Bei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
d.h. zur Zeit V1.0, V1.1, V1.2, V1.3 und V1.4.Anhand des Typenschlüssels sollen der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung
und die zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein.Aus diesem Grunde ändert sich beim Austausch eines durch die Typenbezeichnung spezifizierten
Bauteils oder einer Baugruppe auch die vollständige Typenbezeichnung des Fahrtreglers.Der mit diesem Nachtrag vorgelegte detaillierte Typenschlüssel beinhaltet nicht nur die zusätzlichen,
sondern auch alle übrigen Bezeichnungen. Aus diesem Grunde können die entsprechenden detaillierten
Typenschlüssel der vorherigen Nachträge entfallen und durch den mit dem 4. Nachtrag vorgelegten
Typenschlüssel ersetzt werden.Die mit dem 4. Nachtrag vom 10.03. und 07.10.2000 beantragten Bauartvarianten des digitalen
speicherprogrammierbaren Fahrtreglers FR90/N4 lauten:- FR 90/N4-4553123103-V1.4,
- FR 90/N4-4653123103-V1.4,
- FR 90/N4-4753123103-V1.4,
- FR 90/N4-4853123103-V1.4,
- FR 90/N4-4953123103-V1.4.
Verbindliche Unterlagen:
- Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Hardwareänderungen bzw. -ergänzungen sowie
der Softwareänderungen bzw. -ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher
Ausfertigung, - Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Funktions- und Hardwareänderungen bzw.
-ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher Ausfertigung,
Im einzelnen beinhaltet der 4. Nachtrag vom 10.03. und 07.10.2000 folgende Anlagen:
Funktionen und Hardware
Blätter
- Generelle Erläuterungen und Beschreibung der Funktions- sowie der
Hard- und Software-Änderungen bzw. -Ergänzungen des Fahrtreglers,
09- Typenbezeichnung und -schlüssel des digitalen Fahrtreglers FR90,
Anlage 01
07
- Übersicht Geschwindigkeitsüberwachung mit Messkontaktern,
Anlage 02
03
- Datenblätter: Netzgeräte Competent Serie NSP,
Anlage 03
08
- Datenblätter: Digitaler Messkontakter DINALOG ff 144 x 24,
Anlage 04
08
- Datenblätter: Digitaler Messkontakter DIGEM f 96 x 48 EK,
Anlage 05
08
- Datenblätter: Digitaler Messkontakter DIGEM f 96 x 48 CK ,
Anlage 06
08
- Datenblätter: Digitaler Messkontakter DIGEM f 144 x 72,
Anlage 07
08
- Datenblätter: Digitaler Messkontakter GEFRAN 2300-... ,
Anlage 08
04
- Datenblätter: Ausgangs-Erweiterungsgerät GEFRAN MD 8,
Anlage 09
02
- Technische Beschreibung: Isobox-BCD-Komparator-Teufengeräte,
Anlage 10
05
- Datenblätter: Schachtschalter des Hersteller Siemens,
Anlage 11
10
- Datenblätter: Frequenz-Spannungswandler FVC10A/FVC10B,
Anlage 12
08
Software
Blätter
- Die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
Kapitel: Handsteuerung und der Z.-Nr.: 597.0045.FR.41/R,Anlage 13
14
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils,
Kapitel: Istwerterfassung und der Z.-Nr.: 597.0045.FR.43/R,Anlage 14
21
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils,
Kapitel: Hüllkurve Bereichsausgaben, Z.-Nr.: 597.0045.FR.47/R,Anlage 15
05
Prüfbericht:
Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
Nr. 21 - SPS-St/Ne - vom 26.02.2001 ( bestehend aus Blatt 1 bis 15)Kennzeichen:
Der 4. Nachtrag enthält wesentliche Änderungen und Erweiterungen:
Im Überwachungsteil des Fahrtreglers sollen bei der stufigen Geschwindigkeitsüberwachung
zukünftig alternativ auch digitale, programmierbare und mit Prozessoren aufgebaute Messkontakter
eingesetzt werden können.Bei der Versorgung mit 24 V Gleichspannung sollen zukünftig auch geregelte und getaktete
Netzgeräte eingesetzt werden können.Die teufenabhängigen Signale des Fahrtreglers für die Teufenanzeige und den Teufenvergleich
sollen zukünftig auch mit Isoboxen übertragen werden können.Für die Geschwindigkeitsüberwachung und die Synchronisierung des Fahrtreglers FR 90 sollen
zukünftig auch Magnetschalter eingesetzt werden können.Die Software in den programmierbaren elektronischen Systemen des Führungsteils soll so geändert
und erweitert werden, dass die Verarbeitung von analogen Eingangssignalen unempfindlicher gegen
Störsignale wird.Bauartbeschreibung:
Die technischen Änderungen bzw. Varianten beinhalten den Einsatz alternativer Hardware-
Komponenten im Führungs- und im Überwachungsteil sowie die Erweiterung des Funktions-
umfanges der Software und der dementsprechenden Hardware.Wesentlicher Kern des 4. Nachtrags ist der Einsatz von digitalen mit Mikroprozessoren aufgebauten
Messkontaktern, die bei der Realisierung der stufigen Geschwindigkeitsüberwachung (stufige
Hüllkurve) eingesetzt werden.Beim Fahrtregler FR 90 sind Messkontakter ein wesentlicher Bestandteil der mit einer stufigen
Hüllkurve wirkenden Geschwindigkeitsüberwachung. Im Rahmen der Geschwindigkeitsüber-
wachung mit einer schachtabhängigen stufigen Hüllkurve sollen nicht mehr Messkontakter des
Typs f 3 sondern digitale programmierbare und mit Mikroprozzessorsystemen aufgebaute
Messkontakter des Typs DINALOG ff 144 x 24, DIGEM f 96 x 48 EK, DIGEM f 96 x 48 CK,
DIGEM f 144 x 72 oder des Typs 2300 des Herstellers GEFRAN eingesetzt werden. Die
programmierbaren Grenzwertkontakter wirken auf zugehörige Ausgaberelais oder Optokopler.
Bei der Versorgung mit 24 V Gleichspannung werden geregelte und getaktete Netzgeräte des
Herstellers KONZEPT Energietechnik GmbH, Eutin, vom Typ Competent-NSP 24-1 oder
NSP-24-2,5-1 oder NSP 2440-3 eingesetzt.
Die teufenabhängigen Signale des Fahrtreglers für die Teufenanzeige und den Teufenvergleich
werden mittels Isoboxen des Herstellers Thomas Trunz, Waldkirch, übertragen. Für die
Geschwindigkeitsüberwachung und die Synchronisierung des Fahrtreglers FR 90 werden
Magnetschalter vom Typ C 25315-A39-A... des Herstellers Siemens eingesetzt.Die beabsichtigten Hard- und Softwareänderungen und -erweiterungen sollen sowohl die
Sicherheit und die Zuverlässigkeit des Fahrtreglers erhöhen als auch den Einsatz anderer
Baugruppen und Geräte ermöglichen. Für den zweitrümigen Betrieb und zum Teil für den
Einsatz alternativ einsetzbarer Komponenten war eine Anpassung und Erweiterung der
anlagenabhängigen Software erforderlich. Die mit dem 4. Nachtrag beabsichtigten Software-
änderungen und -erweiterungen sind abwärtskompatibel und verändern nicht die Sicherheits-
funktionen der bisher zugelassenen anlagenabhängigen Software (Anwendersoftware) der
Version 1.1.Die mit dem 4. Nachtrag beabsichtigten Änderungen bzw. Erweiterungen des Fahrtreglers FR 90
erfordern keine Änderung, aber Erweiterungen der sicherheitlichen, grundlegenden Konzepte der
jeweiligen zugelassenen Fahrtregler-Teile.Bei der Dokumentation der Software werden einige Unterlagen der vorherigen Nachträge
vollständig ungültig und durch entsprechende Unterlagen dieses Nachtrags vollständig ersetzt.
Hinweise:Beim Einsatz des digitalen speicherprogrammierbaren Fahrtreglers FR90 für geregelte
Elektrofördermaschinen oder gesteuerte Gleichstromfördermaschinen dürfen Änderungen und
Erweiterungen der Programme der im Führungs- und im kontinuierlichen Überwachungsteil
eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartzulassung erfordern, nur
nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung Grubensicherheit, Technik unter Tage,
der Bezirksregierung Arnsberg und der DMT Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
vorgenommen werden.Es wird empfohlen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, der Instandhaltung und Wartung sowie
beim Betrieb die schon in der Bauartzulassung des Fahrtreglers F-14/94/1 vom 06.07.1994
nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:- Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
des Herstellers zu beachten. - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet. - Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das
EMV-Gesetz zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus
Funkgeräte bzw. Funktelefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbau-
gruppen eingesetzt werden. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die
technischen Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der
Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten. - Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der
Hardware auf der Frontseite der Baugruppen. - Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei
der Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt
werden. - Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen
und ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der
Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Software-
teile ersetzt werden können.
Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
Ausführungen entsprechen.