• Genehmigungs-Nr. :

    F-18/04/1

    Genehmigungs-Datum:

    01. Oktober 2004

    Hersteller:

    ALSTOM Power Conversion GmbH, Berlin

    Bezeichnung:

    FR 2000i

     

    eine auf dem Logidyn D2 basierende Fahrtregler-Bauart
    für Fördermaschinensteuerungen des Typs FM2000
    für von Hand oder auch automatisch gesteuerte eintrümig
    fördernde Gleich- oder Drehstromfördermaschine mit
    Drehzahlregelungen von Treibscheibenförderanlagen.

    Prüfunterlagen:

    4 Aktenordner, Bände 1 bis 4, Stand vom 19.10.2004,
    Zeichnungs-Nrn. 598.048....Band 1 bis Band 4,
    mit der Beschreibung des Aufbaus, der Funktionen und
    der Hardware sowie den Schaltplänen des Fahrtregler-
    typs FR2000i,

     

    7 Aktenordner, Stand vom 27.02.2004,
    mit der Dokumentation der Software des Fahrtreglertyps
    FR2000i

    Prüfbericht:

    Nr. P 04-00621 vom 25. 07. 2004-SPS-St 11 KON-
    der Deutsche Montan Technologie, Fachstelle für
    Sicherheit - Seilprüfstelle -


    Beschreibung des Fahrtreglers:

    • Der Fahrtregler ist nur für eintrümig fördernde Treibscheibenförderanlagen geeignet,
      d.h. für Förderanlagen, die mit einem Korb und einem Gegengewicht ausgeführt sind.
    • Die Funktionen des Fahrtreglers sind hard- und softwaremäßig mit Elementen des
      Multitasking- und Multiprozessor-Systems ALSPA C80-HPC-LD2 des Herstellers
      ALSTOM GmbH ausgeführt, die bau-, geräte- und funktionstechnisch mit Förder-
      maschinensteuerungen und –regelungen sowie –überwachungen (zusammenfassend
      im Folgenden kurz "Fördermaschinensteuerungen" genannt) integriert sind, die auf
      dem gleichen o.g. System basieren.
    • Dabei werden die sicherheitlich bedeutsamen Funktionen des Fahrtreglers von den zwei
      voneinander unabhängigen programmierbaren elektronischen Systemen (Kanälen) PES 1
      und PES 3 ausgeführt, die hinsichtlich des Fahrtreglers jeweils als Kanal A und Kanal B
      bezeichnet werden.
    • Die zwei programmierbaren elektronischen Systeme PES 1 und PES 3 sind hard- und
      softwaremäßig so ausgeführt, dass sie nicht nur die zum Fahrtregler gehörenden, sondern
      auch andere den Fördermaschinensteuerungen zugeordnete Funktionen beinhalten.

    Das PES 1 beinhaltet systemintern im Hauptmagazin insgesamt 5 busgekoppelte bzw. vernetzte
    Prozessoren sowie in einem Erweiterungsmagazin die zugeordneten Kommunikations-, Eingabe-
    und Ausgabebaugruppen sowie ein systemkonformes bildschirmgestütztes (TFT-Bildschirme)
    Visualisierungs- und Prüfsystem.

    Das PES 3 beinhaltet ein Prozessor-System des Typs MUCU232D und über eine Busverbindung
    zugeordnete Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabebaugruppen.

    Die beiden PES-Kanäle beinhalten nicht nur Baugruppen für den jeweiligen system- bzw.
    kanalinternen Signal- und Informationsaustausch, sondern für die jeweils systemexterne
    Kommunikation auch entsprechende andere Baugruppen.

    • Die beiden Kanäle beinhalten dementsprechend unterschiedliche Zentraleinheiten
      (CPU’en) bzw. Prozessoren, d.h. diversitäre Prozessor-Redundanz, und auch bau-
      bzw. typengleiche Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabebaugruppen.
    • Das PES 1 beinhaltet hard- und softwaremäßig sowohl die Funktionen des Führungsteils
      (CPU #2) als auch die des Kanals A (CPU #3) des Überwachungsteils. Dabei realisiert die
      CPU #3 die mit kontinuierlichen Hüllkurven wirkenden Geschwindigkeitsüberwachungen in
      den beiden Endbereichen und zwischen diesen mit steigungslosen zur x-Achse parallel bzw.
      horizontal verlaufenden Kurven die Geschwindigkeitsüberwachungen in den Gleichlauf-
      phasen.
    • Das PES 3 beinhaltet hard- und softwaremäßig die Funktionen des Kanals B des Über-
      wachungsteils. Dabei realisiert das MUCU232D-System die mit stufigen Hüllkurven
      wirkenden Geschwindigkeitsüberwachungen in den beiden Endbereichen und zwischen
      diesen mit steigungslosen zur x-Achse parallel bzw. horizontal verlaufenden Kurven die
      Geschwindigkeitsüberwachungen in den Gleichlaufphasen.
    • Die zwei programmierbaren elektronischen Systeme PES 1 und PES 2 sind hard- und
      softwaremäßig so ausgeführt, dass sie nicht nur die zum Fahrtregler gehörenden, sondern
      auch andere den Sicherheits-, Fahrbrems- und Abfahrsperrkreisen zugeordnete
      Funktionen beinhalten.


    Dabei beinhaltet des PES 1 im Hauptmagazin den Kanal A (CPU #1) der o.g. Sicherheits- und
    Überwachungskreise und im Erweiterungsmagazin die zugeordneten Kommunikations-, Eingabe-
    und Ausgabebaugruppen.

    Das PES 2 stellt hinsichtlich der o.g. Sicherheits- und Überwachungskreise den funktions-
    redundanten Kanal B dar. Dies PES beinhaltet ein Prozessor-System des Typs MCU232D
    und über eine Busverbindung zugeordnete Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabebaugruppen.

    Die beiden PES-Kanäle beinhalten nicht nur Baugruppen für den jeweiligen system- bzw.
    kanalinternen Signal- und Informationsaustausch, sondern für die jeweilige systemexterne
    Kommunikation auch entsprechende andere Baugruppen.

    Die beiden mit den PES 1 und PES 2 aufgebauten Kanäle beinhalten dementsprechend
    unterschiedliche Zentraleinheiten (CPU’en) bzw. Prozessoren, d.h. diversitäre Prozessor-
    Redundanz, und auch bau- bzw. typengleiche Kommunikations-, Eingabe- und Aus-
    gabebaugruppen.

    • Die von dem Fahrtregler ermittelten Teufen der Fördermittel werden mit Hilfe des o.g.
      bildschirmgestützten Visualierungssystems am Fördermaschinen-Steuerstand dargestellt.
      Dabei erfolgen die quasianalogen Teufendarstellungen und die Feinteufenanzeigen
      (Ziffern) redundant mit zwei elektronisch überwachten (MOWA) TFT-Bildschirmgeräten.
    • Die Kennzeichnung des Fahrtreglers gemäß eines festgelegten detaillierten Typenschlüssels.


    Dementsprechend wird ein gemäß dem Antrag errichteter Fahrtregler durch die Gruppen-
    bezeichnung FR2000i gekennzeichnet. Dabei soll die Kennzeichnung "i" auf die mit einer
    Fördermaschinensteuerung funktions-, geräte- und bautechnisch integrierte Ausführung
    hinweisen.

    Entsprechend den mit dem Antrag vom 26. Oktober 2001 festgelegten Bezeichnungen und
    Kennziffern lautet die vollständige detaillierte Typenbezeichnung des Baumusters

    FR2000i/N0-111170822-V.10.

    Aus dieser detaillierten Typenbezeichnung ist auch der Stand der eingesetzten anlagen-
    unabhängigen Software (Firmware wie z.B. Betriebssysteme und Programmiersprache)
    und der anlagenabhängigen Anwendersoftware ersichtlich. Der Hersteller ALSTOM
    Power Conversion GmbH beabsichtigt, den jeweiligen Stand der in den Systemen
    implementierten Software nicht separat d.h. einzeln, sondern insgesamt zu verwalten.
    Dieser Softwarestand wird insgesamt durch die Kennzeichnung V.10 gekennzeichnet.

    Hinweise

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Fahrtreglern des beantragten Typs FR2000i/N0...
    ist weiterhin Folgendes zu beachten:

    1. Die ggf. an eine Busverbindung des Fahrtreglers angeschlossenen zum Logidyn
      D2-System konformen Baugruppen müssen zum einen in Richtung des Fahrtreglers
      rückwirkungsfrei sein und zum anderen dürfen diese Baugruppen die systeminternen
      und- externen Funktions- und Wirkungsweisen des Fahrtreglers sowie die imple-
      mentierten Anlagenparameter nicht verändern oder beeinflussen können.

    2. Die anlagenunabhängigen sowie die anlagenabhängigen Programme in den ange-
      schlossenen rechnergesteuerten Baugruppen oder deren Anlagenparameter dürfen
      nicht so verändert bzw. parametriert werden, dass sie die dem Antrag zugrunde
      liegenden systeminternen- und –externen Wirkungs- und Funktionsweisen des
      Fahrtreglers verändern oder erweitern.

    3. Die anlagenabhängigen Programme in den rechnergesteuerten Baugruppen des
      Fahrtreglers oder deren Parameter dürfen nicht so verändert bzw. parametriert
      werden, dass sie systemintern den Multitaskingbetrieb des Rechnersystems
      einschalten bzw. auslösen.


    Die in der Bauartzulassung Nr. F-14/94/1 vom 06.07.1994 des Landesoberbergamts
    Nordrhein-Westfalen genannten Hinweise, Punkte a) bis i), sind bei der Errichtung und
    Inbetriebnahme von Fahrtreglern des Typs FR2000i/N0... zu beachten. Es wird somit
    empfohlen:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 13 BVOS ist die
      Prüfanweisung des Herstellers ALSTOM Power Conversion GmbH zu beachten.

    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung bei-
      zuliefern, die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhin-
      weise beinhaltet.

    3. Bei der Errichtung und auch beim Betrieb eines Fahrtreglers in einer Förderanlage
      sind die einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten, z.B. beim Betrieb der Förderanlage
      sollten Funkgeräte bzw. Funktelefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen
      Rechnerbaugruppen eingesetzt werden.

    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    5. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die
      technischen Ausführungen durch die Bauartgenehmigung festgelegt sind, so sind bei
      der Errichtung dieser Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS Nr. 3.8.7 zu beachten.

    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten Hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar gekennzeichnet sein,
      z.B. bei der Hardware auf der Frontseite der Baugruppen.

    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei
      der Instandhaltung oder bei der Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers
      ersetzt werden.

    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
      sind mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen
      und ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.

    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlageunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Software-Wartung, und bei der Einleitung der
      Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Soft-
      wareteile ersetzt werden können.


    Die beim Einsatz an Anlagen gemäß § 1 BVOS erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der
    Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartgenehmigung
    erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Abteilung 8, Bergbau und
    Energie in NRW der Bezirksregierung in Arnsberg sowie der die Vorprüfung zur Bauartge-
    nehmigung durchführenden Prüfstelle der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit- Seilprüfstelle-,
    vorgenommen werden.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde
    liegenden Ausführungen entsprechen.