• 2. Nachtrag zur Bauartzulassung nach Nr. 1.15.

    Zulassungs-Nr.:

    F-15/94/1 (N2)

    Zulassungs-Datum:

    26. 10. 1999 - 16.16.3-4-2 -

    Hersteller:

    Siemens AG

    Bauarten:

    Digitaler speicherprogrammierbarer Fahrtregler in SIMADYN-D-Technik
    für von Hand oder automatisch gesteuerte Gleich- oder Drehstrom-
    fördermaschinen mit Drehzahlregelung, Typ 8SM1431-3A-Z2. für
    Treibscheibenförderanlagen und Typ 8SM1432-3A-Z20 für Einfach- und
    Doppeltrommelförderanlagen.

    Verbindliche Unterlagen:
    (1 Aktenordner)

    Beschreibung                         13 Blatt,
    Übersichtspläne                        5 Blatt,
    Schnittstellenpläne                     4 Blatt,
    Hardwarepläne                      111 Blatt,
    Softwarepläne                       122 Blatt,
    Benutzerhandbuch Prozessormodul PT 20                    Ausgabe 12.94,
    Benutzerhandbuch Koppelspeicher mit Funkuhr MM3    Ausgabe 12.94,
    Benutzerhandbuch Baugruppenträger SR24.xPT20         Ausgabe 12.94.

    Prüfbericht:

    Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    Nr. 22 vom 16. 3. 1999 - SPS-St/Ne 14 FM -

    Bauartbeschreibung:

    Die geänderten Ausführungen des Fahrtreglers haben die Bezeichnungen

    • 8SM1431-3A-Z2y für die Variante 1 und
    • 8SM1432-3A-Z20 für die Variante 2.

    Dabei ist Variante 1 für Treibscheibenförderanlagen geeignet, wobei der Punkt in der Bezeichnung
    ersetzt wird durch die Ziffer 1 für eine Ausführung mit einem digitalen Inkrementalgeber oder
    die Ziffer 2 für eine Ausführung mit einem analogen Gleichstromtacho als Seilrutschtacho.
    Variante 2 ist für Trommelförderanlagen geeignet.

    Die sowohl im Führungsteil als auch in den beiden Kanälen des Überwachungsteils bisher
    eingesetzten Prozessormodule des Typs PT2 werden durch Prozessormodule des Typs PT20 ersetzt.

    In den beiden Kanälen des Überwachungsteils werden einige der bisher eingesetzten Baugruppen
    durch folgende neue Baugruppen bzw. Module ersetzt:

    • Prozessormodule des Typs PM 16,
    • Koppelspeichermodule des Typs MM3,
    • Baugruppenträger des Typs SR24.2 24 EP mit Netzgerät und Lüfter,
    • Koppelrelais und Leistungsoptokoppler und
    • Notebook.

    Die Anwendersoftware ist den geänderten Bauarten angepasst worden.

    Weiterhin sind auf Grund von Betriebserfahrungen geändert worden

    • die Anwahl und die Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit bei der Synchronisier-
      anforderung,
    • die Abschaltung des Drehzahl-Istwertes des Weggebers während der Weg-Istwert-
      speicherung,
    • die Verknüpfung des Signals "Fahrbremse auflegen",
    • die Überbrückung der Übertreibsignale im Führungsteil und
    • die Meldungszuordnung und die Texte von Kommentaren.

    Hinweise:

    Bei der Errichtung und beim Betrieb der Fahrtregler sind die nachfolgend genannten Punkte
    a) bis l) zu beachten:

    1. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
      die gegebenenfalls gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfanweisungen
      enthält.
    3. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
      des Herstellers zu beachten.
    4. In den Antragsunterlagen zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 4 BVOS oder
      einer Betriebsplanzulassung nach § 5 BVOS ist die vollständige Typenbezeichnung anzugeben.
      Sofern der "Einkanalige Betrieb" zur Anwendung kommen soll, sind hierzu ausführliche
      Angaben festzulegen.
    5. In den Antragsunterlagen zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 4 BVOS oder einer Betriebs-
      planzulassung nach § 5 BVOS sind Angaben über vorhandene passive, aber einschaltbare
      Redundanzen und die zugehörigen Umschaltungs-, Handhabungs- und Verhaltensanweisungen
      festzulegen.
    6. Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers ist das EMV-Gesetz zu beachten. Der
      Betrieb von Funkgeräten oder Funktelefonen ist in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechner-
      baugruppen verboten.
    7. Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, in den Zulassungsunterlagen nicht
      in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind sie unter Beachtung
      der Anforderungen nach TAS Nr. 3.8.7 zu errichten.
    8. Im Betriebszustand müssen die Baugruppen und Komponenten der Hard- und Software
      eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware auf den Frontseiten der Baugruppen.
    9. Bei der Instandhaltung und Wartung der Baugruppen und Komponenten dürfen nur geprüfte
      Originalteile des Herstellers verwendet werden.
    10. Nach dem Auswechseln von Baugruppen oder Komponenten durch identische Teile sind
      mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen
      Funktionen zu prüfen.
    11. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die im Betrieb befindliche
      Software (Programme, zugehörige Dokumente und Daten) bei der Wartung und bei der
      Speicherung der Programme sowie gegebenenfalls nach dem Austausch von Baugruppen
      nicht durch ungeprüfte Software ersetzt werden kann.
    12. Die rechnerunterstützte Prüfeinrichtung darf nur mit den Datenträgern benutzt werden,
      die für den Fahrtregler erforderlich sind und die auf eventuell vorhandene Computerviren
      geprüft worden sind.