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2. Nachtrag zur Bauartzulassung nach Nr. 1.15.
Zulassungs-Nr.:
F-15/94/1 (N2)
Zulassungs-Datum:
26. 10. 1999 - 16.16.3-4-2 -
Hersteller:
Siemens AG
Bauarten:
Digitaler speicherprogrammierbarer Fahrtregler in SIMADYN-D-Technik
für von Hand oder automatisch gesteuerte Gleich- oder Drehstrom-
fördermaschinen mit Drehzahlregelung, Typ 8SM1431-3A-Z2. für
Treibscheibenförderanlagen und Typ 8SM1432-3A-Z20 für Einfach- und
Doppeltrommelförderanlagen.Verbindliche Unterlagen:
(1 Aktenordner)Beschreibung 13 Blatt,
Übersichtspläne 5 Blatt,
Schnittstellenpläne 4 Blatt,
Hardwarepläne 111 Blatt,
Softwarepläne 122 Blatt,
Benutzerhandbuch Prozessormodul PT 20 Ausgabe 12.94,
Benutzerhandbuch Koppelspeicher mit Funkuhr MM3 Ausgabe 12.94,
Benutzerhandbuch Baugruppenträger SR24.xPT20 Ausgabe 12.94.Prüfbericht:
Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
Nr. 22 vom 16. 3. 1999 - SPS-St/Ne 14 FM -Bauartbeschreibung:
Die geänderten Ausführungen des Fahrtreglers haben die Bezeichnungen
- 8SM1431-3A-Z2y für die Variante 1 und
- 8SM1432-3A-Z20 für die Variante 2.
Dabei ist Variante 1 für Treibscheibenförderanlagen geeignet, wobei der Punkt in der Bezeichnung
ersetzt wird durch die Ziffer 1 für eine Ausführung mit einem digitalen Inkrementalgeber oder
die Ziffer 2 für eine Ausführung mit einem analogen Gleichstromtacho als Seilrutschtacho.
Variante 2 ist für Trommelförderanlagen geeignet.Die sowohl im Führungsteil als auch in den beiden Kanälen des Überwachungsteils bisher
eingesetzten Prozessormodule des Typs PT2 werden durch Prozessormodule des Typs PT20 ersetzt.In den beiden Kanälen des Überwachungsteils werden einige der bisher eingesetzten Baugruppen
durch folgende neue Baugruppen bzw. Module ersetzt:- Prozessormodule des Typs PM 16,
- Koppelspeichermodule des Typs MM3,
- Baugruppenträger des Typs SR24.2 24 EP mit Netzgerät und Lüfter,
- Koppelrelais und Leistungsoptokoppler und
- Notebook.
Die Anwendersoftware ist den geänderten Bauarten angepasst worden.
Weiterhin sind auf Grund von Betriebserfahrungen geändert worden
- die Anwahl und die Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit bei der Synchronisier-
anforderung, - die Abschaltung des Drehzahl-Istwertes des Weggebers während der Weg-Istwert-
speicherung, - die Verknüpfung des Signals "Fahrbremse auflegen",
- die Überbrückung der Übertreibsignale im Führungsteil und
- die Meldungszuordnung und die Texte von Kommentaren.
Hinweise:
Bei der Errichtung und beim Betrieb der Fahrtregler sind die nachfolgend genannten Punkte
a) bis l) zu beachten:- Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern,
die gegebenenfalls gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfanweisungen
enthält. - Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
des Herstellers zu beachten. - In den Antragsunterlagen zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 4 BVOS oder
einer Betriebsplanzulassung nach § 5 BVOS ist die vollständige Typenbezeichnung anzugeben.
Sofern der "Einkanalige Betrieb" zur Anwendung kommen soll, sind hierzu ausführliche
Angaben festzulegen. - In den Antragsunterlagen zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 4 BVOS oder einer Betriebs-
planzulassung nach § 5 BVOS sind Angaben über vorhandene passive, aber einschaltbare
Redundanzen und die zugehörigen Umschaltungs-, Handhabungs- und Verhaltensanweisungen
festzulegen. - Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers ist das EMV-Gesetz zu beachten. Der
Betrieb von Funkgeräten oder Funktelefonen ist in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechner-
baugruppen verboten. - Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, in den Zulassungsunterlagen nicht
in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind sie unter Beachtung
der Anforderungen nach TAS Nr. 3.8.7 zu errichten. - Im Betriebszustand müssen die Baugruppen und Komponenten der Hard- und Software
eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware auf den Frontseiten der Baugruppen. - Bei der Instandhaltung und Wartung der Baugruppen und Komponenten dürfen nur geprüfte
Originalteile des Herstellers verwendet werden. - Nach dem Auswechseln von Baugruppen oder Komponenten durch identische Teile sind
mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen
Funktionen zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die im Betrieb befindliche
Software (Programme, zugehörige Dokumente und Daten) bei der Wartung und bei der
Speicherung der Programme sowie gegebenenfalls nach dem Austausch von Baugruppen
nicht durch ungeprüfte Software ersetzt werden kann. - Die rechnerunterstützte Prüfeinrichtung darf nur mit den Datenträgern benutzt werden,
die für den Fahrtregler erforderlich sind und die auf eventuell vorhandene Computerviren
geprüft worden sind.