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3. Klemmkauschen
Vorbemerkung:
Die Zulassungs-Nr. für eine Klemmkausche lautete früher z.B. K I B 3a und lautet
jetzt bundeseinheitlich K-1 / B 03 a / 54 / 1.Die nach dem 1.1.1978 gefertigten Klemmkauschen müssen hinsichtlich der
Werkstoffe TAS Nr. 7.1.8. genügen.