• 3. Klemmkauschen

    Vorbemerkung:

    Die Zulassungs-Nr. für eine Klemmkausche lautete früher z.B. K I B 3a und lautet
    jetzt bundeseinheitlich K-1 / B 03 a / 54 / 1.

    Die nach dem 1.1.1978 gefertigten Klemmkauschen müssen hinsichtlich der
    Werkstoffe TAS Nr. 7.1.8. genügen.