• 1. Nachtrag zur Bauartzulassung 2.17.

    Zulassungs - Nr.:

    B-14/88/1 (N 1)

    Zulassungs - Datum:

    2.9.1993

    Hersteller:

    Siemag Transplan GmbH, Netphen

    Bauart:

    Scheibenbremsapparat ST 1

    Unterlagen:

    Antrag der Firma Siemag Transplan, Netphen vom 16.1.1993 - 322/We/Bü -
    - Beschreibung ST1/SB A.-Nr.: 490559 vom 14.1.1991, Blätter 1 - 31,
    - Schnittstellenpläne mit Ident. - Nr. 4904547, Blätter 1 - 5,
    - Steuerschema mit Sach - Nr. 1904558, Stand 10.1.1991,
    - Übersichts- und Stromlaufpläne, Stand 30.4.1993
      Gruppe 0: Blatt 1 - 19
      Gruppe 1: Blatt 1 - 7
      Gruppe 2: Blatt 1 - 5
      Gruppe 3: Blatt 1 - 8
      Gruppe 4: Blatt 1 - 4
      Gruppe 5: Blatt 1 - 4
      Gruppe 6: Blatt 1 - 7
      Gruppe 8: Blatt 1 - 6.

    Prüfbericht:

    DMT - Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle, Bochum, vom 21.6.1993
    - Nr. 53-SPS-Ge/Ro-D11 KON -

     
    Beschreibung der Änderungen:

    Die Änderungen der mit diesem Nachtrag zugelassenen Bremsensteuerung sind dadurch
    gekennzeichnet, daß nach Auslösen der Sicherheitsbremse der Aufbau der konstanten Teilbremskraft

    • bei einhängenden Überlasten unverzögert,
    • bei aufwärtstreibenden Überlasten zeitlich verzögert

    erfolgt.

    Bremsapparate mit dieser Bremssteuerung werden als Siemag - Scheibenbremsapparate ST1/SB
    bezeichnet. Der unter Zulassungs - Nr. B-14/88/1 geführte Bremsapparat des Typs ST1 ist somit
    Teil des Bremsapparates ST1/SB.

    Die Bremsensteuerung St1/SB wirkt bei Sicherheitsbremsungen mit zwei unterschiedlichen Bremskräften:

    1. beim Abbremsen einhängender Überlasten kann eine konstante Teilbremskraft eingestellt werden,
      wie die erforderlichen Verzögerungen bewirkt.
    2. beim Abbremsen aufwärts treibender Überlasten bleibt die Bremskraft so lange unwirksam,
      bis die Fördermittel unter dem Einfluß der Erdbeschleunigung (Maßenwirkung) fast zum Stillstand
      gelangt sind. Durch entsprechende schaltungstechnische Maßnahmen in der Bremssteuerung wird
      die Sicherheitsbremse mit voller Bremskraft kurz vor Erreichen der Fahrgeschwindigkeit Null
      wirksam. Die Verzögerung diese Stillsetzens aufwärtstreibender Überlasten allein durch Massen-
      wirkung mit anschließendem Festhalten durch die Bremskraft der Sicherheitsbremse muß bei
      Seilfahrt und Güterförderung mit sicherheitlich vertretbaren Werten geschehen.

    Hinweise:

    • Bei der Verwendung von Rohr-, Schlauchmaterialien und Hydraulikflüssigkeiten, der Art der
      Verbindung (TAS 3.8.7.8.6) und der Filter (TAS 3.8.7.8.3), der Einhaltung von Querschnitten,
      Krümmungsradien und Umgebungstemperaturen sind die Angaben des Herstellers zu beachten.
    • Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 beizuliefern.
    • Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher Regelung zugelassene schwer
      entflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.
    • Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
      Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    • Die Kenngrößen (betasub(10) - Werte) der eingesetzten Filter sowie die erforderlichen
      Wartungstätigkeiten müssen in der Wartungs- und Bedienungsanleitung des Herstellers
      festgelegt werden.
    • Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch die Bauartzulassung nicht in
      ihrer Ausführung, sondern nur in der Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die
      Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.
    • Die Verzögerungswerte, die sich durch das Auslaufenlassen der Massen bei Sicherheits-
      bremsungen aufwärtsgehender Überlasten ergeben, müssen auf den jeweiligen Anwendungs-
      fall bezogen von bergbehördlich anerkannten Sachverständigen als sicherheitlich vertretbar
      beurteilt werden.
    • Die Wirksamkeit der sicherheitlich ordnungsgemäßen Funktion des über die Zusatz-
      komponenten der Bremsensteuerung ST1/SB realisierten Auslaßweges bei Sicherheits-
      bremsungen aufwärtsgehender Überlasten muß bei der Abnahmeuntersuchung und danach
      in einem zeitlichen Abstand von längstens 7 Monaten geprüft werden.

    Ergänzung:

    Bei sonst unveränderter Bauweise können wahlweise Bremskrafterzeuger des Typs BE 100 nach
    Sonderzulassung Nr. 3 und Bremskrafterzeuger BSFH 508-S/512-S nach Sonderzulassung Nr. 5
    verwendet werden.

     

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte
    der SIEMAG Transplan GmbH an dieser Zulassung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit,
    wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.