- 3.5. Klemmkauschen der Firma Heuer-Hammer
Zulassungs-
NummerBauart
Zeichn.-
NummerMindest- Æ
d Anschluß-
bolzens
mmZulässige
Höchst-
belastung
kNSeil- Æ
von-bis
mmK-5/G 01/73/1:
H-LK 4
3.001 (2)
39,5
45
20-24
K-5/G 02 a/73/1:
K-5/G 02 b/73/1:H-LK 6,5
3.002 (2)
3.003 (2)54,5
85
21-26
27-32K-5/G 03 a/73/1:
K-5/G 03 b/73/1:H-LK 10
3.004 (2)
3.005 (2)59,5
111
27-32
33-38K-5/G 04 a/73/1:
K-5/G 04 b/73/1:H-LK 16
3.006 (2)
3.007 (2)74
180
33-38
39-45K-5/G 05 a/73/1:
K-5/G 05 b/73/1:H-LK 22
3.008 (2)
3.009 (2)89
260
39-45
46-52K-5/G 06 a/73/1:
K-5/G 06 b/73/1:H-LK 30
3.010 (2)
3.011 (2)99
323
46-52
53-60K-5/G 07 a/73/1:
K-5/G 07 b/73/1:H-LK 40
3.012 (2)
3.013 (2)113,5
435
53-60
61-68K-5/G 08 a/73/1:
K-5/G 08 b/73/1:H-LK 50 3.014 (2)
3.015 (2)123,5
527
61-68
69-76K-5/G 09 a/73/1:
K-5/G 09 b/73/1:H-LK 60 3.016 (2)
3.017 (2)133,5
630
69-76
77-84K-5/G 10 a/73/1:
K-5/G 10 b/73/1:H-LK 70 3.018 (2)
3.019 (2)148,5
765
69-76
77-84Zulassungs-Datum: 29.11.1973
Kurzbeschreibung:
Klemmkausche mit keilförmigem Gehäuse und keilförmigem losen Kauschenherzen. Das
Kauschengehäuse besteht aus zwei Seitenschilden die durch Schrauben und Spannhülsen
verbunden sind. Das Förderseil wird von oben senkrecht in das Gehäuse geführt, um das
Kauschenherz gelegt und nach oben wieder herausgeführt. Das Seil wird auf beiden
Kauschenflanken geklemmt.Das Kauschenherz wird wahlweise entweder durch einen Riegelbolzen mit Riegelschrauben
und Hubfedern oder durch einen Riegelbolzen mit Gabelspannvorrichtung gehalten. Das aus
dem Gehäuse herausragende Seilende ist mit einer nicht tragenden Endklemme versehen,
die am Hauptstrang mit einer Gummibuchse geführt wird. Die zulässige Einziehung des
Kauschenherzens ist an den Riegelschrauben oder an der Gabelspannvorrichtung und am
Gehäuse markiert.Bemerkungen:
Für Einbau und Wartung ist die Bedienungsvorschrift der Firma Heuer-Hammer 3.020 (2)
oder DL 88 zu beachten.Hinweis vom 29.02.1995:
Die ursprünglichen Bauartzulassungen behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma
Heuer - Hammer an diesen Zulassungen auf die Ruhrkohle Bergbau AG, Werksdirektion
Zentralwerkstätten, bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit,
wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des
letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.
Unter Bezug auf die Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS) ist
folgendes zu beachten:
Sofern der Hersteller einschließlich der Unterlieferanten nicht über eine Zertifizierung für seine
Gütesicherung verfügt (Urkunde und QSA- Handbuch), ist zur Sicherung der Produktqualität eine
Fremdabnahme durch einen anerkannten Sachverständigen vorzunehmen.