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    2.14. Zulassungs-Nr.:

    B-11/86/1

    Zulassungs-Datum:

    3.11.1986

    Hersteller:

    AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt

    Bauart:

    ELDRO-Bremsapparate für elektrische Antriebe bis 3,0 m/s Fahrgeschwindigkeit
    (Förderhäspel) mit einem Motor oder zwei Motoren, jeweils für Handbedienung
    oder Automatikbetrieb

    Unterlagen:

    Antrag vom 2.5.1985 - Gh / s - und vom 7.8.1986 - Bu / Pa -;
    Beschreibung 597.120.154. BG-4.0 (Blatt 1 bis 3);
    Kennlinienblatt 597.106.214. FUP-4.0;
    Zeichnung 597.106.215. SHZ-3.0 (Schema der Fahrbremse);
    Zeichnung 597.106.216. SHZ-3.0 (Schema der Sicherheitsbremse);
    Zeichnung 597.106.217. SHZ-4.0 (Schema der Bremsenanordnung);
    Liste der ELDRO-Geräte (Prospekt der Firma EMG Wendenerhütte).

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 2.9.1986 - Nr. 153 - SPS Hä / Ne -

     
    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Die Bremsapparate der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse sind unabhängig voneinander und
    mechanisch getrennt. Die Bremskraft der Fahrbremse wirkt auf die mit einem Bremskranz
    versehene Kupplung zwischen Motor und Getriebe, die Bremskraft der Sicherheitsbremse wirkt
    auf den Seilträger.

    Beide Bremsen sind Gestängebremsen und werden über elektrohydraulische Hubgeräte
    - Eldrogeräte - betätigt (Technische Daten siehe Anlage).

    Die Eldrogeräte der Fahrbremse sind je nach Typ mit 1 bis 2 Druckfedern ausgerüstet;
    die Bremskraft ergibt sich bei geregelter Bremse und bei Stoppbremse aus der Federkraft,
    vermindert um die jeweils wirksame Lüftkraft (Wirkung einer Auslaßbremse).

    Die Eldrogeräte der Sicherheitsbremse sind gewichtsbelastet; die Bremskraft entsteht
    durch Abschalten der Geräte.

    Die Eldrogeräte beider Bremsapparate werden über je 2 in Reihe geschaltete Schütze angesteuert.

    Beim Bremsen werden Fahrbremse und Sicherheitsbremse stets gleichzeitig aufgelegt.

    Beim Einsatz als Stoppbremse werden beide Bremsapparate durch Ausschalten bzw.
    Einschalten der Ständerschütze betätigt. Die Stoppbremse wird im Automatikbetrieb durch
    Schachtschalter, bei Handbedienung durch den Steuerhebel (Einhebelsteuerung) ausgelöst.

    Auf Grund der Druckfeder(n) und des kleineren Hubs der Fahrbrems-Eldrogeräte wird die
    Fahrbremse schneller wirksam als die Sicherheitsbremse; so wird die Addition der Bremskräfte
    erst voll wirksam, wenn die Bremsgewichte des Sicherheitsbremsapparates nahezu die unterste
    Stellung erreicht haben und der Seilträger fast zum Stillstand gekommen ist. Deshalb kann sich
    bei Treibscheibenanlagen die Addition der Bremskräfte nicht nennenswert auf das Entstehen
    von Seilrutsch auswirken.

    Ist die Fahrbremse regelbar, so wird beim Auslegen des Fahrbremshebels über einen
    Drehtransformator zunächst nach ca. 5 Grad Hebelauslage die Sicherheitsbremse und
    danach bis ca. 30 Grad Hebelauslage kontinuierlich die Fahrbremse gelüftet. Wird der
    Fahrbremshebel zurückgenommen, so kommt in umgekehrter Folge zunächst die Fahrbremse
    und danach die Sicherheitsbremse zur Wirkung.

    Bei Ein-Motor-Antrieb wird die Fahrbremse auf 3-fache statische Sicherheit gegenüber der
    betriebsüblichen Überlast ausgelegt. Bei Zwei-Motoren-Antrieb ergibt jede der beiden Fahr-
    bremsen 1,5-fache statische Sicherheit. Die Sicherheitsbremse bringt in beiden Fällen 2-fache
    statische Sicherheit. Durch das gleichzeitige Auslösen beider Bremsen wird stets eine größere
    als die nach TAS geforderte statische Sicherheit erreicht.

    Nach Unterbrechung des Sicherheitsstromkreises können die Ansteuerungen von Fahr- und
    Sicherheitsbremse erst durch einen besonderen Schaltvorgang (Taster) wieder betriebsbereit
    geschaltet werden.

    Bei Automatikbetrieb und bei Fernsteuerung werden zusätzlich elektrische Überwachungs-
    schalter eingebaut.

    Überwachung

    • der äußersten betriebssicheren Bremseneinstellung durch Zeiger und Marke an der
      Kolbenstange jedes Eldrogerätes; bei automatischem Betrieb und bei Fernsteuerung der
      Antriebsmaschine ist hierfür zusätzlich ein Schalter am Gerät vorhanden, der beim
      Ansprechen die nächste Abfahrt sperrt;
    • des Öffnungs- und Schließzustandes der Bremsen (bei Automatikbetrieb und Fernsteuerung).

    Bemerkungen:

    Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
    des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    Es dürfen nur schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel oder eigensichere elektrische
    Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften eingebaut werden.

    Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher Regelung zugelassene schwer
    entflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.

    Abweichend von TAS Nr. 3.9.7.1 brauchen Fahrbremse und Sicherheitsbremse nicht jede
    für sich die statische Belastung durch die betriebsübliche Überlast im Stillstand mit wenigstens
    3-facher Sicherheit zu halten. Es muß jedoch gewährleistet sein, daß beide Bremsen stets
    gleichzeitig ausgelöst werden und sich in der Summe eine wenigstens 5-fache Bremssicherheit
    im Stillstand ergibt.

    Abweichend von TAS Nr. 3.9.7.5 dürfen sich während einer Sicherheitsbremsung die Bremskräfte
    der Fahr- und Sicherheitsbremse mit zeitlicher Verzögerung selbsttätig addieren können. Dies gilt
    auch bei Spannungsabfall.

    Hinweis:

    Diese Zulassung gilt auch für bisher eingesetzte Bremsapparate mit Eldrogeräten älterer Bauarten.

    Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18. 1. 1999 - 15.8-3-15 -
    behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen und
    Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebs-
    mittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
    Unternehmers gekennzeichnet sind.

    Hinweis vom 05.08.2014:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
    behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
    Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
    die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.