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7.8. Zulassungs-Nr. T-8 / 74 / 1
Zulassungs-Datum: 13.8.1974
Hersteller: Becorit-Gesellschaft W. Beckmann & CO KG, Recklinghausen
Werkstoffbezeichnung: 'Aluminium-Kunststoff K 25 u. T.'
Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 19.7.1974 - Hg/Dbg/AI7100 -;
Versuchsgrubengesellschaft mbH, Dortmund, vom 15.3.1973 - Se/Nk -
Kurzbeschreibung:
Treibscheibenfutter besteht aus Keilklötzen des
'Kunststoffs K 25 u. T.', die jeweils von einer Aluminiumschale
umfaßt sind. Die Seillaufrille enthält daher abwechselnd Lagen aus
Kunststoff und Aluminium. Der Anteil des Kunststoffs in der
Seillaufrille beträgt etwa 75%, der des Aluminiums etwa 25%. Die
Härte des Kunststoffs beträgt etwa 41 Shore D, die Dichte 1,57g/cm§.
Bemerkungen:
Treibscheibenfutter aus 'Aluminium-Kunststoff K 25 u.
T.' dürfen an Anlagen unter Tage verwendet werden.