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Zulassungs-Nr.:
F-14/94/1(N5)
Zulassungs-Datum:
22.10.2004
Hersteller:
ALSTOM Power Conversion GmbH, Berlin
Bezeichnung:
FR 90-N5/....
Digitaler, speicherprogrammierter Fahrtregler in Logidyn D2- Technik
Typ FR 90 / N5 für von Hand oder auch automatisch gesteuerte Gleich-
oder Drehstromfördermaschinen mit Drehzahlregelungen, mit einem
Rechnersystem des Typs Logidyn D2 aufgebaute Variante, die vor-
wiegend bei Treibscheibenförderanlagen mit seilgeführten Fördermitteln
eingesetzt werden soll, und bei der magnetische Seilmarken die
Funktionen von Schachtmagnetschaltern übernehmen.Verbindliche Unterlagen:
Band bzw.Teil 1:
Antrag vom 13.02.2004 - Wer -
Anlage 01 Typenbezeichnung bzw. Typenschlüssel
Anlage 02 Hardware-Komponenten
Anlage 03 Übersichtspläne EMS1
Anlage 04 Anordnungspläne EMS1
Anlage 05 Stromlaufpläne EMS1
Anlage 06 Softwareänderungen FR90
Anlage 07 Softwarepläne EMS1
Band bzw. Teil 2: Softwarepläne
Projekte: DFR1 und DFR2Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - Nr. P04 - 00501 - SPS-St 11KON -
vom 24.06.2004 (bestehend aus Blatt 1 bis 24)
Kurzbeschreibung:
Ein gemäß dem 5. Nachtrag aufgebauter Fahrtregler entspricht bis auf die stufige Überwachung
einem Fahrtregler des Typs FR90 der Ursprungszulassung. Die stufigen von Teufenpunkten
abhängigen Hüllkurven des Überwachungsteils wirken bei der Bauart FR90/N5... nicht in
Zusammenhang mit Schachtmagnethaltern, sondern mit jeweils ca. 250 mm langen magnetisierten
Seilstrecken (Seilmarken). Bei diesem von der TAS (Stand Dezember 2001) abweichenden
Überwachungsverfahren werde in den Bereichen der Einfahrüberwachungen die teufenabhängigen
stufigen Reduzierungen der Überwachungssollwerte nicht durch geschwindigkeitsabhängige induktive
Sensoren, sondern durch von der Fahrgeschwindigkeit unabhängige elektronische auf Magnetfelder
reagierende Sensoren (Hall-Sensoren) ausgelöst.Die stufigen von Seil- bzw. Teufenpunkten abhängigen Hüllkurven der Verzögerungsüberwachungen
können wahlweise gemäß TAS Nr. 3.6.13.2 für die jeweils oberen Geschwindigkeiten der
Verzögerungsbereiche oder in Anlehnung an TAS 3.6.13.3 mit Seilmarken für alle Geschwindigkeiten
der Verzögerungsbereiche ausgeführt sein.Zur Erreichung des von der TAS mit Schachmagnetschaltern erreichten Sicherheitsniveaus der
stufigen Hüllüberwachung sind seitens des Herstellers ALSTOM sowohl technische als auch
organisatorische Maßnahmen realisiert bzw. erarbeitet worden, die sowohl beim Betrieb der
Fördermaschinen als auch bei der Anbringung der magnetischen Seilmarken in sicherheitlicher
Hinsicht unbedingt und auch in vollem Umfang erforderlich sind, z.B. bildschirmgestütztes Prüf-
und Visualisierungssytem, Anweisung zur Anbringung und Überprüfung der Seilmarken.Diese an dem oder bei Mehrseilförderanlagen nur an einem der Förderseile befindlichen magnetischen
Seilmarken lösen anstelle der Magnetschalter jeweils den Vergleich der Ist-Geschwindigkeit mit
den zugeordneten von der Teufe abhängigen zulässigen Geschwindigkeitsüberwachungswerten aus.
Für die Erfassung der Seilmarkierungen muss der magnetempfindliche Sensor(Hall-Detektor) dort
montiert werden, wo das magnetisch abgetastete Förderseil während des Treibens gar keine oder
nur geringe seitliche Bewegungen ausführt, z.B. in unmittelbarer Nähe der Treibscheibe.
Für die Berechnung der den magnetischen Seilmarken zugeordneten Teufenwerten sind die auf
die Teufe bezogenen Anordnungen des o.g. Sensors und der Seil-Markierungseinrichtung
(Magnetierungsspule) von wesentlicher Bedeutung. Weiterhin muss im unteren Schachtbereich
bei der Ermittlung des einer Markierung zuzuordnenden Teufenwertes die von der Beladung
abhängende Seillängung berücksichtigt werden.
Vor dem magnetischen Markieren eines Seiles muss mit der festinstallierten Einrichtung
(Entmagnetisierungsspule), auch ggf. zur Beseitigung von Restmagnetismus, die in Frage
kommende Seilstrecke zwischen den beiden Schachtendschaltern stets komplett entmagnetisiert
werden. Anschließend werden bei Hand bedienter Fördermaschine mit Hilfe des Feinteufenzeigers
und der Markierungseinrichtung (Magnetisierungsspule) bei den jeweilgen Teufen ca. 250 mm
lange Seilstrecken in Längsrichtung magnetisiert. Der Abstand zwischen zwei magnetischen
Seilmarken muss mindestens 0,5 m betragen.
Das Magnetisieren (markieren) einer Seilstrecke erfolgt jeweils mit konstanter Stromstärke. Dabei
kann der konstante Magnetisierungsstrom entweder durch einen Taster fast beliebig lange oder
unabhängig von der Betätigungsdauer automatisch mit zwei zeitlich begrenzten Impulsen
(Impulsdauer und -pause jeweils 1s) erfolgen.
Durch die mit dem 5.Nachtrag beantragten Änderungen und Erweiterungen, sollen die übrigen
Funktionen und Einrichtungen dieser Fahrtregler-Bauart nicht verändert oder erweitert werden,
d.h. der Aufbau und die Wirkungsweisen sowohl des Führungsteils als auch der mit kontinuierlichen
Hüllkurven arbeitenden Geschwindigkeitsüberwachungen in den Schachtendbereichen.
Die bereits am 06.07.1994 unter Nr.: F-14/94/1 vom Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen
zugelassenen Einrichtungen des Fahrtreglers, werden durch diesen 5.Nachtrag nicht geändert
oder erweitert, so dass für den digitalen rechnerunterstützten Führungsteil sowie den mit
ähnlichen Betriebsmitteln aufgebauten und mit kontinuierlichen Hüllkurven wirkenden Über-
wachungsteil die o.g. Ursprungsgenehmigung gültig ist.
Dieses mit magnetischen Seilmarkierungen wirkende Überwachungsverfahren ist zu Beginn
primär für Förderanlagen mit seilgeführten Fördermitteln entwickelt worden, um bei derartigen
Anlagen die Zuverlässigkeit der bestimmungsgemässen Funktion der stufigen Hüllkurvenüber-
wachungen des Fahrtregler-Überwachungsteils zu erhöhen. Aufgrund der bei Fahrtreglern des
Typs FR90 bestehenden Aufbaustruktur sowie des technischen und organisatorischen Sicherheits-
niveaus sowie der bereits mehrjährigen Betriebserfahrung kann diese mit magnetischen Seilmarken
wirkende Einrichtung bei Fahrtreglern des Typs FR90 eingesetzt werden, wenn die Schachtförder-
anlagen mit spurlattengeführten Fördermitteln ausgeführt sind.
Die jeweils eingesetzte Ausführung soll jeweils entsprechend der dem 5.Nachtrag beigefügten
geänderten und erweiterten Klassifizierung der Typenbezeichnungen angegeben werden. Ein gemäß
dem 5.Nachtrag ausgeführter Fahrtregler ist mindestens durch die Gruppenbezeichnung
FR 90-N5/.... zu kennzeichnen.
Überwachungen:
Zur optischen Kontrolle wird bei der Seilmarkenerstellung der Fluss des Magnetisierungsstroms
vor Ort dem Personal durch eine Leuchte angezeigt.
Beim Betrieb der Fördermaschine löst nach Überschreiten eines den sicheren Betrieb gewährleistenden
Grenzwertes das vom Hall-Detektor ausgegebene analoge Spannungsignal im nachgeschalteten
programmierbaren elektronischen Logidyn D2-System eine programmierte monostabile Kippstufe
(Zeitfenster) aus. Die vom Hall-Detektor ausgegebene und von der erfassten Magnetfeldsträrke
abhängige Spannung muss innerhalb dieses Überwachungsfensters den eingestellten Grenzwert
wieder unterschreiten, d.h. diese Spannung muss einen ausgeprägten bzw. markanten und definierten
Signalverlauf haben. Die Länge des Zeitfensters wird bei jedem Zyklus des Logidyn D 2 Rechnersystems
in Abhängigkeit von der jeweiligen Fahrgeschwindigkeit softwaremässig ermittelt. Zur Vorwarnung
wird der o.g. Signalverlauf durch einen weiteren Grenzwert überwacht, der etwas oberhalb des
o.g. den sicheren Betrieb gewährleistenden Grenzwertes liegt. Überschreitet das vom Hall-Detektor
ausgegebene analoge Spannungsignal nicht den für die Vorwarnung erforderlichen Grenzwert so
wird eine optische Störmeldung ausgelöst.
Die magnetischen Seilmarkierungen werden nicht nur anhand des Signalverlaufes analog erkannt,
sondern auch durch Ansprechen der beiden o.g. binären Ausgangssignale der elektronischen
Auswerte- und Ausgabe-Baugruppe. Die digitalen Ausgabeimpulse wirken auf einen zugehörigen
Seilmarkenzähler. Wird bei der Zählung eine Seilmarkierung nicht erkannt so erfolgt, in Anlehnung
an die Überwachung der Schachtschalter-Reihenfolge, bei der nächsten erkannten Marke die
Auslösung des Sicherheitskreises.In gleicher Art und Weise werden die anhand des analogen Signalverlaufs ermittelten Seilmarkierungen
(analoge Seilmarkierungen) mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.
Ferner wird beim Ansprechen der Analog- und der Digital-Auswertung des Hall-Detektors der
jeweilige Teufenistwert mit dem jeweils für die Seilmarkierung (Zählwert der Seilmarkierung)
festgelegten Teufensollwert verglichen bzw. geprüft. Beim positivem Prüfergebnis wird ein
Synchronisierungsimpuls ausgegeben und der dem Zählwert entsprechende Speicher wird in
Abhängigkeit von der Fahrtrichtung gesetzt oder zurückgesetzt. Bei negativem Prüfergebnis wird
ebenfalls der Sicherheitskreis ausgelöst.Die Anwendersoftware des Logidyn D2-Systems des mit Seilmarken wirkenden Überwachungsteils
ist so ausgelegt, dass das Auftreten von außerhalb der bekannten Teufenbereiche auftretende
Seilmagnetisierungen bzw. unbekannten Seilmarkierungen erkannt und mit Wirkung auf den
Sicherheitskreis überwacht werden.
Weiterhin werden der Teufenzähler des mit Seilmarken wirkenden Überwachungsteils auf
unzulässige Zählersprünge und damit auch die maximale Abweichung beim Synchronisieren
ebenfalls mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.Die Synchronisierung des programmierten und von einem eigenen zugehörigen Impulsgeber
versorgten Schachtzählers soll mit mindestens 2 im Schacht montierten Magnetschaltern
realisiert werden, d.h. mit mindestens einem Magnetschalter je Trum.Durch die Anwendersoftware werden im Zusammenhang mit der erfassten Teufe die
Markierungen der Analog- und Digital-Auswertung sowohl auf Plausibilität, Flankenauswertung
und Überwachung, zulässiger Teufenbereich, als auch auf Hängenbleiben mit Wirkung auf den
Sicherheitskreis überwacht.
Hinweise:Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Fahrtreglern des Typs
FR90/N5... die Punkte a) bis i) der Ursprungszulassung zu beachten.Die rechner- und bildschirmunterstützte Prüf- und Visualisierungseinrichtung des mit
magnetischen Seilmarken wirkenden Überwachungsteils darf nur mit Disketten benutzt werden,
die für den Fahrtregler erforderlich sind und die auf evtl. vorhandene Computerviren geprüft
worden sind.Die beiden Logidyn D2-Systeme des Fahrtregler-Überwachungsteiles dürfen nur die zugelassenen
Programme beinhalten und keine auch für keine anderen nicht zum Fahrtregler gehörenden
Aufgaben verwendet werden.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
Ausführungen entsprechen.