- 5. Karabinerhaken
Vorbemerkung:
Die Zulassungs-Nr. für einen Karabinerhaken lautete früher z.B. K IV A 15 und
lautet jetzt bundeseinheitlich H-1 /A 15 / 69 / 1.Die nach dem 1.1.1978 gefertigten Karabinerhaken müssen hinsichtlich der
Werkstoffe TAS Nr. 7.1.8 genügen.