• 5. Karabinerhaken

    Vorbemerkung:

    Die Zulassungs-Nr. für einen Karabinerhaken lautete früher z.B. K IV A 15 und
    lautet jetzt bundeseinheitlich H-1 /A 15 / 69 / 1.

    Die nach dem 1.1.1978 gefertigten Karabinerhaken müssen hinsichtlich der
    Werkstoffe TAS Nr. 7.1.8 genügen.