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2.13. Zulassungs-Nr.:
B-10/86/2
Zulassungs-Datum:
20.10.1986
Hersteller:
AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt
Bauart:
Einzylinder-Bremsapparat EP mit elektro-pneumatischer Steuerung
Typen EP 4 bis 50 kN Abtriebskraft,
EP 6 bis 60 kN AbtriebskraftUnterlagen:
Antrag mit Beschreibung vom 18.10.1985 597.120.150. BG-4.1 (6 Blatt).
Maßbild der Bremskrafterzeuger vom 30.9.1986 597.106.172. Z-3.3
Schema der Steuerung vom 31.7.1986 597.106.207. FUP-2.1
Festigkeitsberechnung EP 4 597.106.181. Z-4.1 (21 Blatt)
Festigkeitsberechnung EP 6 597.106.180. Z-4.1 (21 Blatt)Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 28.8.1986 - Nr. 150 - SPS Hä / Ws -
Kurzbeschreibung:Aufbau und Wirkungsweise
Bremsapparate dieser Bauart entsprechen TAS Nr. 3.11.2.3.7, Abbildung 13.
Hauptmerkmale
EP 4
EP 6
1. Kraft am Abtrieb (kN) mit Feder A
mit Feder Bbis 32
bis 40bis 50
bis 602. Lüftdruck max. (bar)
6
6
3. Bremsgewicht (kN) Feder A
Feder Bbis 8
bis 10bis 12.5
bis 154. Tiefste Stellung des Lüftkolbens,
gemessen zwischen Zylinderdeckel und
Bolzenmitte der Kolbenstange (mm)
180
185An dem zweiarmigen Hauptbremshebel greifen die Kräfte aus dem Lüftzylinder und aus der
durch ein Bremsgewicht vorgespannten Druckfeder an. Die Bremskraft ergibt sich aus der
Bremsgewichtskraft vermindert um die jeweils wirkende Lüftkraft (Auslaßbremse).Die Fahrbremskraft ist bei Handsteuerung entsprechend der Auslage des Fahrbremshebels über
ein Druckregelventil stufenlos regelbar. Bei Automatikbetrieb wirkt die Fahrbremse über ein
vorgesteuertes Stützventil als Stoppbremse.Bei Sicherheitsbremsung wird das Bremsgewicht durch Entlüften des Lüftzylinders wirksam.
Durch Halten eines Restdruckes im Lüftzylinder kann für Sicherheitsbremsung eine Teilbrems-
kraft eingestellt werden. Nach dem gedrosselten Abbau des Restdruckes erzeugt das Bremsgewicht
die Haltebremskraft. Die Entlüftung des Lüftzylinders wird im Sicherheitsbremsfall über eine
Ventilkombination geführt, um zwei unterschiedliche Auslösewege zu erreichen (Redundanz).Eine besondere nur nach oben wirksame Klemmvorrichtung an der Führungsstange verhindert,
daß das Bremsgewicht beim Lüften der Bremse angehoben wird.Durch den Bremsbackenverschleiß senkt sich das Gewicht allmählich; dadurch wird der
Bremsbackenverschleiß selbsttätig ausgeglichen.Die elektro-pneumatische Steuerung besteht aus dem Fahrbremshebel mit integriertem
mechanischem Druckgeber im Steuerpult und einem Bremsensteuergerüst mit verschiedenen
Ventilen.Überwachung
- der drei pneumatisch gesteuerten Ventile für die Sicherheitsbremse auf Übereinstimmung
der Schaltstellungen - der geschlossenen Fahrbremse durch Übereinstimmung der Schalter am Fahrbremshebel,
am Stützventil und am Gestänge des Bremsapparates, - des Mindestdruckes für das Lüften der Fahrbremse,
- der tiefsten zulässigen Stellung des Hauptbremshebels,
zusätzlich bei automatischem Betrieb - der gesperrten und verriegelten Stellung des Fahrbremshebels (Stellung 'Bremse fest'),
- der geschlossenen Fahrbremse durch Übereinstimmung der Stellung des Bremsrelais
(Automatiksteuerung) mit der Stellung der Schalter am Stützventil und am Gestänge
des Bremsapparates sowie des Druckschalters für den Lüftdruck Null, - der gelüfteten Fahrbremse durch Übereinstimmung der Stellung des Bremsrelais mit
der Stellung des Schalters am Gestänge des Bremsapparates und dem Druckschalter
für den maximalen Lüftdruck außerhalb der Vorbremsbereiche, - der jeweiligen Stellung des Umschaltventiles für das Vorbremsen.
Bemerkungen:
Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.Abweichend von TAS Nr. 3.9.1.10 braucht die Fahrbremse nach dem Auslösen der Sicher-
heitsbremse nicht funktionsfähig zu bleiben; stattdessen wird die Fahrbremskraft durch
gedrosselten Auslaß (doppelt) selbsttätig aufgebaut.Hinweis:
Für Bremsapparate der früheren Bauarten EP, die in vorhandenen Antriebsmaschinen
unverändert weiterbetrieben werden, gelten die im Anhang 2, Blatt 1/2, angegebenen
Bauartzulassungen:X / MXIV / 62 des Landesoberbergamts NW,
XII / 64 des Oberbergamts in Saarbrücken und
I 3092 / 65 des Oberbergamts in Clausthal-Zellerfeld.Auf Grund des Bescheides des Oberbergamts in Clausthal-Zellerfeld vom 27. 1. 1999
Hinweis vom 05.08.2014:
- 10.2-1/99-B III a 6.6-V - behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte
der Cegelec AEG Anlagen und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM
Anlagen und Antriebssysteme GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und
Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem Namen und
gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.Die ursprüngliche Bauartzulassung/Bauartgenehmigung und die Nachträge/Ergänzungen
behalten nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Converteam GmbH an diesen
Zulassungen/Genehmigungen auf die GE Energy Power Conversion GmbH, 12277 Berlin,
bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn
die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegeben falls mit dem Zeichen des
letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind - der drei pneumatisch gesteuerten Ventile für die Sicherheitsbremse auf Übereinstimmung