- 1. Nachtrag zur Bauartzulassung 2.18.
Zulassungs - Nr.:
B-15/88-1 (N 1) + Erg.
Zulassungs - Datum:
3.9.1993
Hersteller:
SIEMAG M-TEC2 GmbH (Siemag Transplan GmbH, Netphen)
Bauart:
SIEMAG - Scheibenbremsapparat ST2 für Bremsen an Fördermaschinen
mit konstanter TeilbremskraftUnterlagen:
Antrag der Firma Siemag Transplan, Netphen, vom 22.5.1993 - 322 /WEB/KLE -
- Beschreibung SB 3886 mit dazugehörigen Plänen SB 3884, SB 3885
- Blockschaltbild mit Sach - Nr. 0905294/4
- Steuerschema mit Sach - Nr. 090254/4Prüfbericht:
DMT - Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
vom 22.6.1993 - Nr. 56-SPS-Ge/Sn/Ro-D11 KON und
vom 05.02.2008 - Nr. P08-00106
Beschreibung der Änderung:Die Änderung ist dadurch gekennzeichnet, daß sie einen wahlweisen, umschaltbaren Betrieb eines
Hydraulikaggregates und / oder einer elektrischen Bremsensteuerung des Bremsentyps ST2 ermöglicht,
wenn aus Verfügbarkeitsgründen (Stand-by-Reserve) zwei Hydraulikaggregate und / oder zwei
elektrische Bremsensteuerungen installiert sind.Das jeweils über einen Umschaltblock zugeschaltete Aggregat wirkt auf die Bremskrafterzeuger.
Ergänzung I:
Bei sonst unveränderter Bauweise können wahlweise Bremskrafterzeuger des Typs BE 100 nach
Sonderzulassung Nr. 3 und Bremskrafterzeuger BSFH 508-S/512-S nach Sonderzulassung Nr. 5
verwendet werden.Ergänzung II:
Der elektrohydraulische Scheibenbremsapparat Siemag ST 2 mit konstanter Bremskraft bei
Sicherheitsbremsung kann mit zusätzlichen Einrichtungen für den so genannten "Versteckbetrieb"
in der elektrohydraulischen Bremsensteuerung ausgerüstet werden. Das Grundkonzept des
Bremsenapparates darf dadurch nicht verändert werden.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung
zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.Hinweis:
Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte
der SIEMAG M-TEC2 GmbH (SIEMAG Transplan GmbH) an dieser Zulassung
auf die SIEMAG TECBERG GmbH, 35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der
Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile
mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens
gekennzeichnet sind.