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    Zulassungs - Nr.:

    F-14/94/1

    Zulassungs - Datum:

    6.7.1994

    Hersteller:

    AEG AG, Fachbereich Grundstoffindustrie
    Fachgebiet Bergbau
    Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt

    Bauart:

    Digitaler, speicherprogrammierter Fahrtregler Typ FR 90 für von Hand oder auch
    automatisch gesteuerte Gleichstrom- oder Drehstromfördermaschinen mit
    Drehzahlregelungen von Treibscheiben-, Einfach- bzw. Doppeltrommel, Einfach-
    bzw. Doppelbobinenanlagen

    Unterlagen:

    Antragsschreiben der AEG AG, Fachbereich Grundstoffindustrie,
    Fachgebiet Bergbau, mit Zeichen Gh-s vom 21. 12. 1990

    - Prüfblatt für Fahrtregler nach den Bestimmungen Nr. 3.6 der TAS,
      Stand September 1980, Blatt 1 bis 3, jeweils in 5facher Ausfertigung
    - 4 Aktenordner (Bände) mit den Anlagen (Kapiteln) 1 bis 8

    In den 4 Bänden sind folgende Unterlagen enthalten:
    Band 1:
    - Inhaltsverzeichnis aller Fahrtreglerunterlagen, Stand 3. 9. 1993, und der
       Zeichnungs-Nr. 597.0045.FR.02UVZ-4, Bl. 1 bis 4
    - Beschreibungen Kapitel 1.0 bis 1.9.2
    - Flußdiagramme Kapitel 2.0 bis 2.15

    Band 2:
    - Stromlaufpläne Kapitel 3.0 bis 3.4
    - Klemmenpläne Kapitel 4.0
    - Prüfliste (-anweisungen) für die Sicherheitseinrichtungen Kapitel 8.0

    Band 3:
    - Funktionspläne Kapitel 3.5 bis 3.18

    Band 4:
    - Stückliste Kapitel 5.1 bis 5.4
    - Aufbauplan Kapitel 6.0
    - Gerätebeschreibungen Kapitel 7.0

    Prüfbericht:

    Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle, Bochum, Nr. 46
    vom 6. 6. 1994 - SPS-St/Ws-D 14 FMA

    Kurzbeschreibung:

    Anwendung:

    Der digitale Fahrtregler Typ FR 90 wird für den Einsatz an von Hand oder auch automatisch
    gesteuerten Gleichstrom- oder Drehstromfördermaschinen mit Drehzahlregelungen gebaut.
    Diese Fördermaschinen können Bestandteile von Treibscheiben-, Trommel- oder Bobinen-
    förderanlagen sein.

    Der Führungsteil als auch der kontinuierliche Überwachungsteil des Fahrtreglers wird mit
    Baugruppen der Prozessorsysteme COP 132.08, CCU 132.08 und kompatiblen Ein- und
    Ausgabebaugruppen des Antragstellers aufgebaut. Im Überwachungsteil wird die Geschwindigkeit
    der Förderanlage ebenfalls durch eine von der kontinuierlichen Überwachung unabhängigen
    Einrichtung überwacht, die in herkömmlicher Technik mit optisch oder induktiv wirkenden
    Meßkontaktern, Typ f4 S8M... oder f3 S8M... des Herstellers GOSSENS, aufgebaut ist
    (punktweise Überwachung). Die beiden Prozessorsysteme des Führungsteils und das ähnliche
    Prozessorsystem des kontinuierlichen Überwachungsteils sind unabhängig voneinander und mit
    eigenen zugehörigen Ein- und Ausgabebaugruppen ausgerüstet.

    Das Treiben der Fördermittel im Schacht wird an den Enden des Fahrweges sowohl mit einer
    kontinuierlichen Überwachungskurve (Hüllkurve) als auch mit einer treppenförmigen Über-
    wachungskurve (punktweise Überwachung) überwacht. Die punktweise Überwachung kann
    dabei so ausgeführt sein, daß entsprechend TAS-Nr. 3.6.13.2 nur der obere Geschwindigkeits-
    bereich des Verzögerungsbereiches oder entsprechend TAS-Nr. 3.6.13.3 der komplette
    Verzögerungsbereich an den Schachtenden überwacht wird. In der Gleichlaufphase werden
    die jeweils zulässigen Geschwindigkeiten durch die Maximalwerte der kontinuierlichen und
    punktweisen Überwachung redundant überwacht.

    Die im Führungsteil ermittelten und an die Signalanlage oder automatische Fördermaschinen-
    steuerung ausgegebenen Sohlenbereichssignale für die Sohlenblockiereinrichtung können durch
    entsprechende Signale aus dem kontinuierlichen Überwachungsteil überwacht werden.

    Die für den Fahrtregler wichtigen und trumabhängigen Fahrtrichtungssignale (Trumsignale)
    werden sowohl im Führungs- als auch im Überwachungsteil auf Antivalenz überwacht.

    Überwachungen:

    Höchstgeschwindigkeit: Die Überwachungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erfolgen
    redundant in den beiden Prozessorsystemen des Führungs- und des Überwachungsteiles durch
    Vergleich des Geschwindigkeitsistwertes mit in EPROM´s gespeicherten Maximalwerten der
    kontinuierlichen und punktweisen Überwachungen.

    Die Freigabe der gespeicherten Maximalwerte für die unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten
    erfolgt durch die vorgegebene Betriebsart oder Betriebsweise.

    Kontinuierliche Einfahrüberwachung: Die Überwachung an den Enden des Fahrweges im Schacht
    erfolgt durch das Programm des Master-Prozessors des kontinuierlichen Überwachungsteiles.

    Einsatzüberwachung: Mit Magnetschaltern im Schacht werden zu Beginn der beiden Verzögerungs-
    bereiche die wegabhängigen Sollwertsignale des Führungs- und des Überwachungsteiles überwacht.

    Punktweise Überwachung: Mit Magnetschaltern im Schacht und 2 optisch oder induktiv wirkenden
    Meßkontaktern mit jeweils 4 einstellbaren Grenzwerten wird punktweise das Überschreiten der
    zulässigen Einfahrgeschwindigkeit gemäß TAS Nr. 3.6.13.2 oder entsprechend TAS-Nr. 3.6.13.3
    überwacht.

    Überwachung des Teufenistwertes (Sprungüberwachung): Das dynamische Setzen der Schachtzähler
    auf einen Teufenwert ist nur möglich, wenn die Teufen der Magnetschalter im Schacht und die
    softwaremäßig ermittelten Wegmeßwerte bis auf maximal 5 m übereinstimmen. Weichen diese beiden
    Werte um mehr als 5 m voneinander ab, so erfolgt eine Auslösung der Sicherheitsbremse.

    Die Summe der für beide Systeme (Führungsteil und kontinuierliche Überwachung) ermittelten
    Teufenwerte wird im Betrieb ständig auf Gleichheit, d.h. einer Differenz von maximal 5 m mit
    Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.

    Die Synchronisierung der beiden Teufen-Istwerte der Fördermittel erfolgt unabhängig voneinander.
    Bei einer Veränderung eines dieser Teufen-Istwerte um mehr als 5 m wird die Sicherheitsbremse
    ausgelöst.

    Überwachung des Geschwindigkeitsistwertes: Der Geschwindigkeitsistwert wird mit drei Gebern
    erfaßt (1 Tachodynamo und 2 Inkrementalgeber). Die von diesen Gebern ausgegebenen Signale
    werden jeweils gegenseitig nach Betrag und Richtung verglichen.

    Richtungsüberwachung: Bei der Abfahrt an den Endanschlägen wird bei automatischem Betrieb
    die Drehrichtung des Fördermotors mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.

    Hinweise

    Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Fahrtreglers FR 90, die nachfolgend
    genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
      des Herstellers (s. Antragsunterlagen) zu beachten.
    2. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
      ggf. gesonderte speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    3. Bei der Errichtung und auch beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage sind die
      einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten, z.B. beim Betrieb der Funkgeräte bzw. Funk-
      telefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen einsetzen.
    4. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    5. Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch die Bauartzulassung nicht
      in ihrer Ausführung, sondern nur in der Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung
      die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
      auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
      Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
      mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
      ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, daß die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der
      Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
      ersetzt werden kann.

    Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18. 1. 1999 - 15.8-3-15 - behält
    die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen und
    Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebs-
    mittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
    Unternehmers gekennzeichnet sind.