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Zulassungs - Nr.:
F-14/94/1
Zulassungs - Datum:
6.7.1994
Hersteller:
AEG AG, Fachbereich Grundstoffindustrie
Fachgebiet Bergbau
Lyoner Str. 9, 60528 FrankfurtBauart:
Digitaler, speicherprogrammierter Fahrtregler Typ FR 90 für von Hand oder auch
automatisch gesteuerte Gleichstrom- oder Drehstromfördermaschinen mit
Drehzahlregelungen von Treibscheiben-, Einfach- bzw. Doppeltrommel, Einfach-
bzw. DoppelbobinenanlagenUnterlagen:
Antragsschreiben der AEG AG, Fachbereich Grundstoffindustrie,
Fachgebiet Bergbau, mit Zeichen Gh-s vom 21. 12. 1990- Prüfblatt für Fahrtregler nach den Bestimmungen Nr. 3.6 der TAS,
Stand September 1980, Blatt 1 bis 3, jeweils in 5facher Ausfertigung
- 4 Aktenordner (Bände) mit den Anlagen (Kapiteln) 1 bis 8In den 4 Bänden sind folgende Unterlagen enthalten:
Band 1:
- Inhaltsverzeichnis aller Fahrtreglerunterlagen, Stand 3. 9. 1993, und der
Zeichnungs-Nr. 597.0045.FR.02UVZ-4, Bl. 1 bis 4
- Beschreibungen Kapitel 1.0 bis 1.9.2
- Flußdiagramme Kapitel 2.0 bis 2.15Band 2:
- Stromlaufpläne Kapitel 3.0 bis 3.4
- Klemmenpläne Kapitel 4.0
- Prüfliste (-anweisungen) für die Sicherheitseinrichtungen Kapitel 8.0Band 3:
- Funktionspläne Kapitel 3.5 bis 3.18Band 4:
- Stückliste Kapitel 5.1 bis 5.4
- Aufbauplan Kapitel 6.0
- Gerätebeschreibungen Kapitel 7.0Prüfbericht:
Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle, Bochum, Nr. 46
vom 6. 6. 1994 - SPS-St/Ws-D 14 FMAKurzbeschreibung:
Anwendung:
Der digitale Fahrtregler Typ FR 90 wird für den Einsatz an von Hand oder auch automatisch
gesteuerten Gleichstrom- oder Drehstromfördermaschinen mit Drehzahlregelungen gebaut.
Diese Fördermaschinen können Bestandteile von Treibscheiben-, Trommel- oder Bobinen-
förderanlagen sein.Der Führungsteil als auch der kontinuierliche Überwachungsteil des Fahrtreglers wird mit
Baugruppen der Prozessorsysteme COP 132.08, CCU 132.08 und kompatiblen Ein- und
Ausgabebaugruppen des Antragstellers aufgebaut. Im Überwachungsteil wird die Geschwindigkeit
der Förderanlage ebenfalls durch eine von der kontinuierlichen Überwachung unabhängigen
Einrichtung überwacht, die in herkömmlicher Technik mit optisch oder induktiv wirkenden
Meßkontaktern, Typ f4 S8M... oder f3 S8M... des Herstellers GOSSENS, aufgebaut ist
(punktweise Überwachung). Die beiden Prozessorsysteme des Führungsteils und das ähnliche
Prozessorsystem des kontinuierlichen Überwachungsteils sind unabhängig voneinander und mit
eigenen zugehörigen Ein- und Ausgabebaugruppen ausgerüstet.Das Treiben der Fördermittel im Schacht wird an den Enden des Fahrweges sowohl mit einer
kontinuierlichen Überwachungskurve (Hüllkurve) als auch mit einer treppenförmigen Über-
wachungskurve (punktweise Überwachung) überwacht. Die punktweise Überwachung kann
dabei so ausgeführt sein, daß entsprechend TAS-Nr. 3.6.13.2 nur der obere Geschwindigkeits-
bereich des Verzögerungsbereiches oder entsprechend TAS-Nr. 3.6.13.3 der komplette
Verzögerungsbereich an den Schachtenden überwacht wird. In der Gleichlaufphase werden
die jeweils zulässigen Geschwindigkeiten durch die Maximalwerte der kontinuierlichen und
punktweisen Überwachung redundant überwacht.Die im Führungsteil ermittelten und an die Signalanlage oder automatische Fördermaschinen-
steuerung ausgegebenen Sohlenbereichssignale für die Sohlenblockiereinrichtung können durch
entsprechende Signale aus dem kontinuierlichen Überwachungsteil überwacht werden.Die für den Fahrtregler wichtigen und trumabhängigen Fahrtrichtungssignale (Trumsignale)
werden sowohl im Führungs- als auch im Überwachungsteil auf Antivalenz überwacht.Überwachungen:
Höchstgeschwindigkeit: Die Überwachungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erfolgen
redundant in den beiden Prozessorsystemen des Führungs- und des Überwachungsteiles durch
Vergleich des Geschwindigkeitsistwertes mit in EPROM´s gespeicherten Maximalwerten der
kontinuierlichen und punktweisen Überwachungen.Die Freigabe der gespeicherten Maximalwerte für die unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten
erfolgt durch die vorgegebene Betriebsart oder Betriebsweise.Kontinuierliche Einfahrüberwachung: Die Überwachung an den Enden des Fahrweges im Schacht
erfolgt durch das Programm des Master-Prozessors des kontinuierlichen Überwachungsteiles.Einsatzüberwachung: Mit Magnetschaltern im Schacht werden zu Beginn der beiden Verzögerungs-
bereiche die wegabhängigen Sollwertsignale des Führungs- und des Überwachungsteiles überwacht.Punktweise Überwachung: Mit Magnetschaltern im Schacht und 2 optisch oder induktiv wirkenden
Meßkontaktern mit jeweils 4 einstellbaren Grenzwerten wird punktweise das Überschreiten der
zulässigen Einfahrgeschwindigkeit gemäß TAS Nr. 3.6.13.2 oder entsprechend TAS-Nr. 3.6.13.3
überwacht.Überwachung des Teufenistwertes (Sprungüberwachung): Das dynamische Setzen der Schachtzähler
auf einen Teufenwert ist nur möglich, wenn die Teufen der Magnetschalter im Schacht und die
softwaremäßig ermittelten Wegmeßwerte bis auf maximal 5 m übereinstimmen. Weichen diese beiden
Werte um mehr als 5 m voneinander ab, so erfolgt eine Auslösung der Sicherheitsbremse.Die Summe der für beide Systeme (Führungsteil und kontinuierliche Überwachung) ermittelten
Teufenwerte wird im Betrieb ständig auf Gleichheit, d.h. einer Differenz von maximal 5 m mit
Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.Die Synchronisierung der beiden Teufen-Istwerte der Fördermittel erfolgt unabhängig voneinander.
Bei einer Veränderung eines dieser Teufen-Istwerte um mehr als 5 m wird die Sicherheitsbremse
ausgelöst.Überwachung des Geschwindigkeitsistwertes: Der Geschwindigkeitsistwert wird mit drei Gebern
erfaßt (1 Tachodynamo und 2 Inkrementalgeber). Die von diesen Gebern ausgegebenen Signale
werden jeweils gegenseitig nach Betrag und Richtung verglichen.Richtungsüberwachung: Bei der Abfahrt an den Endanschlägen wird bei automatischem Betrieb
die Drehrichtung des Fördermotors mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.Hinweise
Es wird empfohlen, bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Fahrtreglers FR 90, die nachfolgend
genannten Punkte a) bis i) zu beachten:- Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung
des Herstellers (s. Antragsunterlagen) zu beachten. - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die
ggf. gesonderte speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet. - Bei der Errichtung und auch beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage sind die
einschlägigen EMV-Richtlinien zu beachten, z.B. beim Betrieb der Funkgeräte bzw. Funk-
telefone nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen einsetzen. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch die Bauartzulassung nicht
in ihrer Ausführung, sondern nur in der Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung
die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten. - Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
auf der Frontseite der Baugruppen. - Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden. - Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, daß die in Betrieb befindlichen
anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der
Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
ersetzt werden kann.
Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18. 1. 1999 - 15.8-3-15 - behält
die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen und
Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH
bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebs-
mittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
Unternehmers gekennzeichnet sind. - Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung