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Zulassungs-Nr.:
F-5/82/1
Zulassungs-Datum:
6.5.1982
Hersteller:
Siemens AG, Erlangen
Bauart:
Fahrtregler Nr. VI (mechanisch), Typ 8 SM 56, für Treibscheiben-
Fördermaschinen mit Regelung sowie für Trommel- und Bobinen-
fördermaschinen mit Regelung.Unterlagen:
Beschreibung E 27 B 41 153/244/04 vom 20.10.1981, Blatt 1-10;
Zeichnungen 4 E 27 M 41366 a und 3 E 27 S 41511 a vom 15.10.1981
(beide für Treibscheibenmaschinen);Zeichnungen 4 E 27 M 41402 und 4 E 27 S 41403 vom 20.10.1981
(beide für Trommel- und Bobinenmaschinen);Zeichnung 4 E 27 S 41401 a vom 28.1.1982.
Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, Nr. 197, SPS Mo / Ro vom 17.12.1981
Kurzbeschreibung:
Aufbau und Wirkungsweise
Der Fahrtregler ist bei Treibscheibenanlagen über ein Winkelgetriebe, ein Differentialgetriebe mit
Nachstellmotor und ein regelbares Getriebe zur Seileinlaufkorrektur formschlüssig mit dem Seilträger
verbunden. Bei Trommel- und Bobinenanlagen wird anstelle des Differentialgetriebes und des regelbaren
Getriebes eine ausrückbare, überwachte Kupplung für jedes Trum eingesetzt.Über einen Zahnriemen sind eine Tachomaschine, ein Fahrtrichtungsschalter und der Geber für
den Feinteufenzeiger angeschlossen. Ein Kopierwerk mit Schaltnocken und Schaltkurven sowie
der Geber für den Grobteufenzeiger werden über ein Stirnradgetriebe (Hauptgetriebe) angetrieben.Die zur Steuerung und zur Überwachung der Geschwindigkeit dienenden Geräte sind voneinander
getrennt. Die Führungsgröße, der Geschwindigkeitssollwert der Regelung, wird für jedes Fahrwegende
durch eine Kurve mit Rollenhebel und Analoggeber dargestellt. Unabhängig davon wird der Gesch-
windigkeitssollwert der Überwachung über 2 weitere Kurven mit Rollenhebeln und Analoggebern gebildet.
(Hüllkurve der Überwachung).Die Kurven sind so gebaut, daß sie von beiden Seiten von den Rollenhebeln ohne Schaden überrollt
werden können.Zur Sicherung des Übertragungsweges zwischen Seilträger und Fahrtregler sind 2 Tachomaschinen
vorhanden, von denen eine am Seilträger, die zweite am Fahrtregler angeordnet ist; beide Tacho-
maschinen werden auf Gleichlauf überwacht.Fahrtregler-Endschalter sind vorhanden.
Überwachung
- der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich der Spannung der Fahrtregler-Tacho-
maschine mit dem Grenzwert eines Überwachungs-Analoggebers, - der Stellung der Fördermittel bei Beginn der Verzögerung durch Vergleich der Stellungen von
Kopierwerksnocken und Fördermittel über Schachtschalter, - der Verzögerung an den oberen Enden des Fahrwegs
a) kontinuierlich durch 'Hüllkurve' und mindestens einen Schachtschalter und/oder
b) punktweise durch Schachtschalter, - der Istwert-Darstellung durch Vergleich der Spannungen von Seilträger- und Fahrtregler-
tachomaschine, zugleich Überwachung des Fahrtreglerantriebs, - der Schachtschalter durch selbsttätige Abfrage,
- des Sollwertes der Geschwindigkeitsüberwachung durch Schachtschalterabfrage bei
Verzögerungsbeginn und Nullabfrage am oberen Fahrwegende, - der Fahrtreglerkupplung (soweit vorhanden).
Bemerkungen:
Bei versteckbaren Doppeltrommel- und Doppelbobinenantrieben wird für jeden Seilträger ein
Fahrtregler eingesetzt.Für den Einsatz an Abteuf-Fördermaschinen sind Zusatzeinrichtungen erforderlich. Abteuffahrtregler
bedürfen einer besonderen Bauartzulassung.Hinweis:
Die Geschwindigkeitsüberwachung ist unmittelbar prüfbar durch Anheben der Rollenhebel.
- der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich der Spannung der Fahrtregler-Tacho-