• 1.5.

    Zulassungs-Nr.:

    F-5/82/1

    Zulassungs-Datum:

    6.5.1982

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Fahrtregler Nr. VI (mechanisch), Typ 8 SM 56, für Treibscheiben-
    Fördermaschinen mit Regelung sowie für Trommel- und Bobinen-
    fördermaschinen mit Regelung.

    Unterlagen:

    Beschreibung E 27 B 41 153/244/04 vom 20.10.1981, Blatt 1-10;

    Zeichnungen 4 E 27 M 41366 a und 3 E 27 S 41511 a vom 15.10.1981
    (beide für Treibscheibenmaschinen);

    Zeichnungen 4 E 27 M 41402 und 4 E 27 S 41403 vom 20.10.1981
    (beide für Trommel- und Bobinenmaschinen);

    Zeichnung 4 E 27 S 41401 a vom 28.1.1982.

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, Nr. 197, SPS Mo / Ro vom 17.12.1981

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Fahrtregler ist bei Treibscheibenanlagen über ein Winkelgetriebe, ein Differentialgetriebe mit
    Nachstellmotor und ein regelbares Getriebe zur Seileinlaufkorrektur formschlüssig mit dem Seilträger
    verbunden. Bei Trommel- und Bobinenanlagen wird anstelle des Differentialgetriebes und des regelbaren
    Getriebes eine ausrückbare, überwachte Kupplung für jedes Trum eingesetzt.

    Über einen Zahnriemen sind eine Tachomaschine, ein Fahrtrichtungsschalter und der Geber für
    den Feinteufenzeiger angeschlossen. Ein Kopierwerk mit Schaltnocken und Schaltkurven sowie
    der Geber für den Grobteufenzeiger werden über ein Stirnradgetriebe (Hauptgetriebe) angetrieben.

    Die zur Steuerung und zur Überwachung der Geschwindigkeit dienenden Geräte sind voneinander
    getrennt. Die Führungsgröße, der Geschwindigkeitssollwert der Regelung, wird für jedes Fahrwegende
    durch eine Kurve mit Rollenhebel und Analoggeber dargestellt. Unabhängig davon wird der Gesch-
    windigkeitssollwert der Überwachung über 2 weitere Kurven mit Rollenhebeln und Analoggebern gebildet.
    (Hüllkurve der Überwachung).

    Die Kurven sind so gebaut, daß sie von beiden Seiten von den Rollenhebeln ohne Schaden überrollt
    werden können.

    Zur Sicherung des Übertragungsweges zwischen Seilträger und Fahrtregler sind 2 Tachomaschinen
    vorhanden, von denen eine am Seilträger, die zweite am Fahrtregler angeordnet ist; beide Tacho-
    maschinen werden auf Gleichlauf überwacht.

    Fahrtregler-Endschalter sind vorhanden.

    Überwachung

    • der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich der Spannung der Fahrtregler-Tacho-
      maschine mit dem Grenzwert eines Überwachungs-Analoggebers,
    • der Stellung der Fördermittel bei Beginn der Verzögerung durch Vergleich der Stellungen von
      Kopierwerksnocken und Fördermittel über Schachtschalter,
    • der Verzögerung an den oberen Enden des Fahrwegs
      a) kontinuierlich durch 'Hüllkurve' und mindestens einen Schachtschalter und/oder
      b) punktweise durch Schachtschalter,
    • der Istwert-Darstellung durch Vergleich der Spannungen von Seilträger- und Fahrtregler-
      tachomaschine, zugleich Überwachung des Fahrtreglerantriebs,
    • der Schachtschalter durch selbsttätige Abfrage,
    • des Sollwertes der Geschwindigkeitsüberwachung durch Schachtschalterabfrage bei
      Verzögerungsbeginn und Nullabfrage am oberen Fahrwegende,
    • der Fahrtreglerkupplung (soweit vorhanden).

    Bemerkungen:

    Bei versteckbaren Doppeltrommel- und Doppelbobinenantrieben wird für jeden Seilträger ein
    Fahrtregler eingesetzt.

    Für den Einsatz an Abteuf-Fördermaschinen sind Zusatzeinrichtungen erforderlich. Abteuffahrtregler
    bedürfen einer besonderen Bauartzulassung.

    Hinweis:

    Die Geschwindigkeitsüberwachung ist unmittelbar prüfbar durch Anheben der Rollenhebel.