- 2. Nachtrag zu Nr.: 1.14
Zulassungs-Nr.:
F-14/94/1(N2)
Zulassungs-Datum:
28. März 2001
Hersteller:
ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH, Berlin
Bezeichnung:
FR 90 / N2-xxxxxxxx-Vx.x-
Die jeweils eingesetzte Ausführung wird entsprechend dieser Klassifizierung als Bauartbezeichnung
angegeben. Die Variablen (x) haben folgende Beziehung:1. Stelle
Schachtschalter / Lichtschranken,
2. Stelle
Messkontakter,
3. Stelle
Impulsgeber,
4. Stelle
Stromversorgung,
5. Stelle
Übertrager / Trennung,
6. Stelle
Wischrelais / Entprellbaustein,
7. Stelle
S / I- Wandler,
8. Stelle
Trennklemmen,
Bei der Bezeichnung Vx.x ist die jeweils geprüfte und gültige Softwareversion anzugeben,
d.h. zurzeit V1.0, V1.1, V1.2, V1.3 und V1.4.Anhand des Typenschlüssels sollen der technische Stand der jeweiligen Fahrtreglerausführung
und die zugehörige entsprechende Zulassung erkennbar sein.Aus diesem Grunde ändert sich beim Austausch eines durch die Typenbezeichnung spezifizierten
Bauteils oder einer Baugruppe auch die vollständige Typenbezeichnung des Fahrtreglers.Die mit dem 2. Nachtrag vom 03.08. und 16.12.1998 beantragte Bauartvariante des digitalen
speicherprogrammierbaren Fahrtreglers FR90/N4 lautet:- FR 90/N2-24210201-V1.2
Verbindliche Unterlagen:
- Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Hardwareänderungen bzw. -ergänzungen sowie
der Softwareänderungen bzw. -ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher
Ausfertigung, - Ein Aktenordner mit der Beschreibung der Funktions- und Hardwareänderungen bzw.
-ergänzungen des Fahrtreglers FR 90, jeweils in 3-facher Ausfertigung,
Im Einzelnen beinhaltet der 2. Nachtrag vom 03.08. und 16.12.1998 folgende Anlagen:
Funktionen und Hardware
- Generelle Erläuterungen und Beschreibung der Funktions- sowie der
Hard- und Software-Änderungen bzw. -Ergänzungen des Fahrtreglers,Blätter
19- Typenbezeichnung und -schlüssel des digitalen Fahrtreglers FR90,
Anlage 01
04
- Datenblätter des Entprellbausteins ENP 010,
Anlage 02
09
Software
- Die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
Kapitel: Steuerung und Überwachung, Z.-Nr.:597.0045.FR.35\R,
Anlage 03Blätter
03- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
Kapitel: Steuerung, Z.-Nr.: 597.0045.FR.36\R,Anlage 04
03
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des, Führungsteils,
Kapitel: Teufensynchronisation Trum 2, Z.-Nr.: 597.0045.FR.38\R,Anlage 05
04
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
Kapitel: Teufensynchronisation Trum 1, Z.-Nr.: 597.0045.FR.40\R,Anlage 06
04
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
Kapitel: Führungsteil Automatik, Z.-Nr.: 597.0045.FR.42\R,Anlage 07
05
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Führungsteils,
Kapitel: Istwerterfassung, Z.-Nr.: 597.0045.FR.43\R,Anlage 08
03
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils,
Kapitel: Fahrtregler-Korrektur Trum 1, Z.-Nr.: 597.0045.FR.44\R,Anlage 09
04
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils,
Kapitel: Fahrtregler-Korrektur Trum 2, Z.-Nr.: 597.0045.FR.45\R,Anlage 10
04
- die geänderten Blätter der Funktionspläne des Überwachungsteils,
Kapitel: Fahrtregler-Positionserfassung, Z.-Nr.: 597.0045.FR.48\R,Anlage 11
02
Bei der Prüfung der Software wird die bereits vorliegende und für die zweitrümige Fahrtregler-
Ausführung des 1. Nachtrages eingereichte und geprüfte Software, d.h. Dokumentation und
Programme, zugrunde gelegt.Ferner haben bei der Prüfung auch die Unterlagen der Erstzulassung und des 1. Nachtrages
vorgelegen.Prüfbericht :
Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
Nr. 19 - SPS-St/Ne - vom 21.02.2001 ( bestehend aus Blatt 1 bis 15)Kennzeichen:
Der 2. Nachtrag enthält wesentliche Änderungen und Erweiterungen:
Es soll für die Entprellung von Signalen der Synchronisierschalter im Schacht alternativ eine
elektronische Baugruppe des Herstellers Pronova mit der Bezeichnung ENP 010 eingesetzt werden.Für die stufige Geschwindigkeitsüberwachung des Fahrtreglers sollen im Schacht alternativ auch
Magnetschalter, Bestell-Nr. C 25315, des Herstellers Siemens eingesetzt werden, die praktisch das
Nachfolgemodell der bereits im 1. Nachtrag genannten Magnetschalter, Bestell-Nr. C 24315, sind.Weiterhin sind folgende Softwareänderungen und -erweiterungen von Bedeutung:
- Die Programme im Führungs- und im Überwachungsteil werden zur besseren Verarbeitung
der Schachtmagnetschaltersignale für die Teufensynchronisierung um die Programmteile
dfr1r1t0, dfr1r1t1, dfr2r0t0 und dfr2r0t1 erweitert. Diese Programmteile verhindern die
Verarbeitung von Eingangssignalen in den programmierten elektronischen Systemen des
Fahrtreglers, die durch Prellen der Kontakte der Schachtmagnetschalter oder der nach-
geschalteten Relais entstanden sind (softwaremäßige Entprellung). - Im Führungsteil sind für die Optimierung des Fahrverhaltens im Hand- und Automatikbetrieb
einige Programmänderungen und -erweiterungen vorgenommen worden.
Eine gemäß dem 2. Nachtrag errichtete Ausführung des Fahrtreglers wird durch die Gruppen-
bezeichnung FR 90/N2 gekennzeichnet.Bauartbeschreibung:
Der Hersteller ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH, 12277 Berlin, beabsichtigt, die
Bauart des unter der Nr. F-14/94/1 am 06.07.1994 vom Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen
bauartmäßig zugelassenen speicherprogrammierten Fahrtreglers FR 90 für geregelte Gleichstrom-
oder Drehstromfördermaschinen mit Drehzahlregelungen von Treibscheibenförderanlagen zu ändern
bzw. in neuen speziellen Varianten ausführen zu können. Dabei wird die für ein- und zweitrümigen
Betrieb geeignete Ausführung der Hard- und der Software des Fahrtreglers zugrundegelegt.Im Einzelnen wird mit diesem 2. Nachtrag vom 03.08. und 16.12.1998 hinsichtlich des Einsatzes
alternativer Hardware-Komponenten im Führungs- und im Überwachungsteil beabsichtigt, für die
stufige Geschwindigkeitsüberwachung im Schacht - alternativ zu den bisher zugelassenen
Magnetschaltern - auch Magnetschalter Typ C 25315 des Herstellers Siemens einzusetzen, das
praktisch das Nachfolgemodell des bereits im 1. Nachtrag genannten Magnetschalters Typ C 24315
ist.Weiterhin wird zur Erhöhung der Zuverlässigkeit beabsichtigt, für die Entprellung von Signalen der
Synchronisierschalter im Schacht eine elektronische Baugruppe des Herstellers Pronova mit der
Typenbezeichnung ENP 010 einzusetzen.Ferner wird mit diesem 2. Nachtrag beabsichtigt, die Robustheit der programmierbaren elektronischen
Systeme im Führungs- und im Überwachungsteil gegen unbeabsichtigte hochfrequente Störsignale auf
den Eingangsleitungen der PES zu erhöhen, die z.B. durch Prellen der Kontakte der Schachtmagnet-
schalter oder der nachgeschalteten Relais ausgelöst worden sind.Aus diesem Grunde sind im Führungs- und im Überwachungsteil die Programme zur besseren
Verarbeitung der Schachtmagnetschaltersignale für die Teufensynchronisierung um die Programmteile
dfr1r1t0, dfr1r1t1, dfr2r0t0 und dfr2r0t1 erweitert worden. Diese Programmteile verhindern die
Verarbeitung von unbeabsichtigten hochfrequenten Eingangssignalen in den o.g. programmierten
elektronischen Systemen des Fahrtreglers (softwaremäßige Entprellung).Weiterhin wird beabsichtigt, im Hand- und Automatikbetrieb das Fahrverhalten der Antriebsmaschine
zu optimieren. Für diese Optimierung sollen in dem programmierbaren elektronischen System des
Führungsteils einige Programmänderungen und -erweiterungen vorgenommen werden. Diese
Änderungen und Erweiterungen der Anwendersoftware stellen auch Erweiterung des Funktions-
umfanges der dementsprechenden Hardware dar.Wird bei einem Fahrtregler des Typs Fahrtregler 90 der Entprellbaustein ENP 010 des Herstellers
Pronova nicht eingesetzt, so ist die mit dem 2. Nachtrag beantragte Bauartvariante nur an der
Kennzeichnung des Software-Standes V1.2 erkennbar.Die beabsichtigten Hard- und Softwareänderungen und -erweiterungen sollen sowohl die Sicherheit
und die Zuverlässigkeit des Fahrtreglers erhöhen als auch den Einsatz anderer Baugruppen und Geräte
ermöglichen. Für den zweitrümigen Betrieb und zum Teil für den Einsatz alternativ einsetzbarer
Komponenten war eine Anpassung und Erweiterung der anlagenabhängigen Software erforderlich.
Die mit dem 2. Nachtrag beabsichtigten Softwareänderungen und -erweiterungen sind abwärts
kompatibel und verändern nicht die Sicherheitsfunktionen der bisher zugelassenen anlagenabhängigen
Software (Anwendersoftware) der Version 1.1.Hinweise:
Es wird empfohlen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, der Instandhaltung und Wartung sowie
beim Betrieb die schon in der Bauartzulassung des Fahrtreglers F-14/94/1 vom 06.07.1994 nachfolgend
genannten Punkte a) bis i) zu beachten:- Bei den regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 20 BVOS ist die Prüfanweisung des
Herstellers zu beachten. - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine Prüfanweisung beizuliefern, die ggf.
gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet. - Bei der Errichtung und beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Förderanlage ist das EMV-Gesetz
zu beachten. Beim Betrieb der Förderanlage sollten darüber hinaus Funkgeräte bzw. Funktelefone
nicht in unmittelbarer Nähe der zentralen Rechnerbaugruppen eingesetzt werden. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe des
Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die technischen
Ausführungen durch die Bauartzulassung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten. - Im eingebauten Zustand müssen die zu dem Fahrtregler gehörenden Baugruppen und
Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
auf der Frontseite der Baugruppen. - Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
Instandhaltung oder Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt werden. - Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
mindestens die mit diesen Baugruppen oder Komponenten realisierten sicherheitlichen und
ggf. auch betrieblichen Funktionen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
bei der Wartung, insbesondere bei der Softwarewartung, und bei der Einleitung der
Programme ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
ersetzt werden können.
Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde
liegenden Ausführungen entsprechen.