• 1.6.

    Zulassungs-Nr.:

    F-6/83/1

    Zulassungs-Datum:

    21.6.1983

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Fahrtregler Nr. VII (mechanisch), Typ 8 SM 57, für Treibscheiben-
    Fördermaschinen mit Regelung sowie für Trommel- und Bobinen-
    fördermaschinen mit Regelung.

    Unterlagen:

    Beschreibung E 27 B 41 190/244/21 vom 15.3.1983, Blatt 1-18, dabei
    Zeichnungen 4 E 27 M 41438 vom 21.10.1982, 4 E 27 S 41440 und
    4 E 27 S 41442 vom 26.1.1983 (für Treibscheibenmaschinen)
    Zeichnungen 4 E 27 M 41439 vom 21.10.1982, 4 E 27 M 41441 und
    4 E 27 S 41443 vom 26.1.1983 (für Trommel- und Bobinenmaschinen)
    Zeichnung 4 E 27 S 41401 a vom 28.1.1982.

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 2.5.1983 - Nr. 61 - SPS Mo / Al -

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Fahrtregler ist bei Treibscheibenanlagen über ein Winkelgetriebe, ein Differentialgetriebe mit
    Nachstellmotor und ein regelbares Getriebe zur Seileinlaufkorrektur formschlüssig mit dem
    Seilträger verbunden. Bei Trommel- und Bobinenanlagen wird anstelle des Differentialgetriebes
    und des regelbaren Getriebes eine ausrückbare, überwachte Kupplung für jedes Trum eingesetzt.

    Über einen Zahnriemen sind eine Tachomaschine, ein Fahrtrichtungsschalter und der Geber für
    den Feinteufenzeiger angeschlossen. Ein Kopierwerk mit Schaltnocken und Schaltkurven sowie
    der Geber für den Grobteufenzeiger werden über ein Stirnradgetriebe (Hauptgetriebe) angetrieben.
    Das Kopierwerk hat 500 mm Trommeldurchmesser und ist in 2 Punkten gelagert.

    Die zur Steuerung und zur Überwachung der Geschwindigkeit dienenden Geräte sind voneinander
    getrennt. Die Führungsgröße, der Geschwindigkeitssollwert der Regelung, wird für jedes Fahrwegende
    durch eine Kurve mit Rollenhebel und Analoggeber dargestellt. Unabhängig davon wird der
    Geschwindigkeitssollwert der Überwachung über 2 weitere Kurven mit Rollenhebeln und Analoggebern
    gebildet (Hüllkurve der Überwachung).

    Die Kurven sind so gebaut, daß sie von beiden Seiten von den Rollenhebeln ohne Schaden überrollt
    werden können.

    Zur Sicherung des Übertragungsweges zwischen Seilträger und Fahrtregler sind 2 Tachomaschinen
    vorhanden, von denen eine am Seilträger, die zweite am Fahrtregler angeordnet ist; beide Tacho-
    maschinen werden auf Gleichlauf überwacht.

    Fahrtregler-Endschalter sind vorhanden.

    Überwachung

    • der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Vergleich der Spannung der Fahrtregler-Tachomaschine
      mit dem Grenzwert eines Überwachungs-Analoggebers,
    • der Stellung der Fördermittel bei Beginn der Verzögerung durch Vergleich der Stellungen von
      Kopierwerksnocken und Fördermittel über Schachtschalter,
    • der Verzögerung an den oberen Enden des Fahrwegs
      a) kontinuierlich durch 'Hüllkurve' und mindestens einen Schachtschalter und/oder
      b) punktweise durch Schachtschalter,
    • der Istwert-Darstellung durch Vergleich der Spannungen von Seilträger- und Fahrtreglertacho-
      maschine, zugleich Überwachung des Fahrtreglerantriebs,
    • der Schachtschalter durch selbsttätige Abfrage,
    • des Sollwertes der Geschwindigkeitsüberwachung durch Schachtschalterabfrage bei
      Verzögerungsbeginn und Nullabfrage am oberen Fahrwegende,- der Fahrtreglerkupplung
      (soweit vorhanden).

    Bemerkungen:

    Es besteht die Möglichkeit zum Einbau eines zweiten Kopierwerks, das mit dem ersten Kopierwerk
    synchron läuft.

    Bei versteckbaren Doppeltrommel- und Doppelbobinenantrieben wird für jeden Seilträger ein Fahrtregler
    eingesetzt.

    Für den Einsatz an Abteuf-Fördermaschinen sind Zusatzeinrichtungen erforderlich. Abteuffahrtregler
    bedürfen einer besonderen Bauartzulassung.

    Hinweis:

    Die Geschwindigkeitsüberwachung ist unmittelbar prüfbar durch Anheben der Rollenhebel.